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Wiederholungsprüfung PRCD

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Wiederholungsprüfung PRCD – „Funktioniert der PRCD denn auch richtig?“ Oder „FI-Schalter lösen doch meist aus, wenn’s keiner gebrauchen kann“ sind einige der Sprüche, die im Umfeld von (P)RCD häufig zu hören sind. Auch die Behauptung, dass man, wenn’s kribbelt, schon loslassen wird, ist bei dickbehäuteten Elektrikern ab und an zu vernehmen.

Um das Unfallrisiko auch für Unbeteiligte zu verringern, sind an vielen Stellen RCD (auch: FI-Schalter) von den Unfallversicherern vorgeschrieben worden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) erlässt hier Vorgaben, die zur Verringerung der allgegenwärtigen Unfallrisiken im gewerblichen Bereich dienen.

Zur Überprüfung elektrischer Gerätschaften existiert hier die DGUV Vorschrift 3, auch oft als DGUV V3 bezeichnet. Diese dient zur Regelung der Pflichten der Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass der versicherte Arbeitnehmer keinem vermeidbaren Risiko bei der Benutzung elektrischer Gerätschaften ausgesetzt ist.

Besonders auf Baustellen ist das Unfallrisiko recht hoch, und aus diesem Grund sind hier verschiedene Arten von PRCD vorgeschrieben. Auch bei Einsätzen der Feuerwehr, die geflutete Keller leerpumpen soll, ist ein zusätzlicher Schutz geboten, um Unfälle durch Fremdspannung zu vermeiden.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird von der DGUV V3 geregelt bzw. gefordert.

Wiederholungsprüfung PRCD – Rechtliche Grundlagen zur Prüfung und Erfordernisse

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Forderung von Sicherheitsprüfungen kommen seitens der Unfallversicherer (Berufsgenossenschaften, in der DGUV organisiert) und parallel in Form der Betriebssicherheitsverordnung vom Staat.

In der DGUV V3 sind die Rahmenerfordernisse dargelegt, nach denen der Arbeitgeber die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten (und Installationen!) Durch fachkundiges Personal zu gewährleisten hat. Die Aussage: „Das Gerät ist fest eingebaut, das muss bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nicht geprüft werden“ ist somit nicht haltbar. Gerätschaften, die fest eingebaut sind, werden lediglich mit geringfügig anderen Arbeitsabläufen geprüft.

Die DGUV V3 schafft die rechtliche Grundlage, DASS geprüft werden muss. Die technischen Einzelheiten werden in den VDE-Normen geregelt. Für die normalen Wiederholungsprüfungen ist das u.a. die Norm VDE 0701-0702:2008, die zusammen mit den Grenzwerten der Produktnormen und Anforderungen zum Schutz gegen elektrischen Schlag zum Tragen kommt.

Für die meisten Anwender rangieren die DGUV Prüfungen unter dem Sammelbegriff „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“, die nach festen Fristen durchgeführt wird. Oftmals werden hier die exemplarischen Musterintervalle, die in der DGUV Vorschrift 3 als Beispiel genannt sind, kritiklos übernommen. Dies ist nicht richtig, da für jedes Gerät eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen muss, aufgrund derer unter anderem das notwendige Prüfintervall ermittelt wird. Die DGUV V3 nennt hier lediglich übliche Werte, die im Rahmen einer sorgfältig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung ermittelt worden sind. Letztendlich muss die befähigte Person, die die Prüfungen verantwortet, die Gesamtsituation und Einflüsse auf die Prüflinge einschätzen und daraus ein Prüfintervall ermitteln. Da PRCD meist an Stellen eingesetzt werden, an denen eine erhöhte Beanspruchung stattfindet, wie Geräten auf Baustellen oder in Zusammenspiel mit Einsätzen der Feuerwehr oder Katastrophenschutz, sind erhöhte Beanspruchungen zu vermuten.

Wiederholungspruefung PRCD

Wiederholungsprüfung PRCD – Typen und Sinnhaftigkeit von PRCD, organisatorisches

FI-Schalter sind Betriebsmittel, die seit Jahrzehnten eingesetzt werden. Zuerst im Rahmen von Brandschutz im Falle von defekten Leitungen im Installationsbereich, danach zunehmend als Personenschutz. Seit Anfang der 90er Jahre sind beispielsweise „normale“ RCD für Bereiche wie Badezimmer verpflichtend einzubauen, seit 2007 besteht eine allgemeine FI-Pflicht für normale Steckdosenkreise im Haushalt und Büro (laienbedienbare Steckdosen). Hier sind RCD mit einem Bemessungsfehlerstrom von 30 mA vorgeschrieben. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dieser verpflichtenden Maßnahme zur Reduzierung schwerer Unfälle werden zunehmend weitere Anwendungen für den Einsatz von RCD verpflichtend. Ein PRCD ist ein portabler RCD, der in verschiedenen Ausprägungen auftritt. In der simpelsten Form ist ein PRCD ein reiner DI-Typ. Hier wird lediglich überwacht, ob die Summe des herein- und herausgeführten Stromes übereinstimmen und ansonsten geschaltet. Bessere Varianten wie der PRCD-S nehmen mit aktiver integrierter Elektronik weitere Prüfungen vor, die den Anwender schützen sollen. Ein PRCD-S überwacht das Vorhandensein eines Schutzleiters bei der Steckdose und testet auf Fremdspannung, beispielsweise wenn ein Kabel angebohrt wird. Diese Funktionen sind bei einer Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 (oftmals auch E-Check genannt) ebenfalls zu prüfen.

Auf Baustellen sind mittlerweile bei Verwendung unbekannter Speisepunkte (=Steckdosen, bei denen nicht bekannt ist, dass diese zeitnah nach DGUV V3 geprüft wurden) die Verwendung eines PRCD-S vorgeschrieben. Da speziell auf Baustellen erhöhte Beanspruchungen des Materials durch Schmutz und raue Behandlung auftreten, sind hier entsprechend kurze DGUV Vorschrift 3 Prüffristen anzusetzen.

Für den Einsatz in Umgebungen ohne Schutzleiter (IT-Netz, bspw. im Krankenhaus oder hinter einem isolierten Notstromaggregat) werden PRCD-K eingesetzt, die ohne Schutzleitercheck arbeiten. Werden Gleichfehlerströme erwartet, beispielsweise durch den Einsatz von Frequenzumrichtern oder Ladung von Elektrofahrzeugen, so ist ein PRCD-B eine sinnvolle Schutzmaßnahme.

Wiederholungsprüfung PRCD – Prüfung eines PRCD als ortsveränderliches Gerät?

Wiederholungsprüfung PRCD was ist zu beachten? Viele Prüfer stehen vor der Frage, ob ein PRCD als ortsveränderliches Gerät mit einem Gerätetester zu prüfen ist, oder ob der konsequente Einsatz eines Installationstesters sinnvoller ist. Hier gilt: Es müssen bei der DGUV V3 Prüfung bestimmte Prüfschritte mit zugelassenen Prüfgeräten vorgenommen werden. Hierbei kann es sinnvoll sein, mehrere Prüfgeräte zu benutzen. Beispielsweise bieten nicht alle Gerätetester die Funktion an, PRCD zu testen, bzw. dessen Auslösezeit (und ggf. Auslösestrom) zu ermitteln. Hier kann der Standardteil der DGUV Vorschrift 3 Prüfungen bzw. dessen messtechnischer Teil nach VDE 0701-0702 mit einem Gerätetester erfolgen, und die erweiterten Schritte zum Test des RCD erfolgen mit Adaptern und einem Installationstester. Hier sind letztendlich die Abschaltreaktionen auf Unterbrechungen von PE, L, N zu testen und der RCD normgerecht auszulösen. Ein Adapter kann aus einer simplen Box bestehen, die mittels 4mm-Laborleitungen ein Auftrennen der Leitungen in Einzeladern ermöglich und diese zum Funktionstest einzeln unterbrechen kann.

Alternativ wird der Schutzleiterstrom (Ableitstrom der im PRCD-S enthaltenen Elektronik) mittels Adapter und Leckstromzange gemessen. Diese werden in geeigneter Weise nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Prüfprotokoll dokumentiert. Bei Benutzung eines leistungsfähigen Prüfgerätes, welches die einzelnen Prüfschritte automatisiert steuern kann und die Messergebnisse an eine PC-Software überträgt, lässt sich DGUV V3-konform viel Zeit sparen.

Wiederholungspruefung PRCD

Wiederholungsprüfung PRCD – Durchführung der Prüfungsschritte

Jeder PRCD wird nach dem gleichen Schema geprüft. Zuerst erfolgt eine Sichtprüfung auf Beschädigungen und Verschmutzung. Danach wird bei PRCDs, die einen Schutzleiter besitzen, dieser auf Durchgängigkeit geprüft. Hier müssen bei u.a. PRCD-S, die die Anschlussspannung überwachen, entsprechende Spannung auf die Prüfsteckdose geschaltet werden, damit sich ein PRCD-S einschalten lässt.

Danach steht die Isolationsprüfung am Eingang und Abgang des PRCD an. Aufgrund aktiver Logik sind die erwarteten Werte oftmals niedriger als der Standard-Wert der VDE 0701-0702, auf die sich die DGUV V3 bezieht. Hier zählt die Angabe des Herstellers, welche Werte zu erwarten sind. Diese Angabe ist im Protokoll nach DGUV V3 zu dokumentieren!

Der Schutzleiterstrom des PRCD ist zu ermitteln. Dies erfolgt entweder mittels eines Gerätetesters als einfachste Möglichkeit, oder mit einer Leckstromzange.

Danach folgt die Messung des Berührungsstromes- auch wenn ein PRCD keine sichtbaren metallischen Teile aufweist, gelten die leitfähigen Einschalttasten von bspw. PRCD-S als berührbare leitfähige Teile.

Den Abschluss der Prüfung aufgrund DGUV V3 (ehemals BGV A3) bilden dann die Funktionstests, bei denen ein PRCD je nach Funktionsumfang auf Tests reagieren muss, wie Trennung einzelner Leiter oder Fremdspannung am Einschalttaster.

Diese Tests können entweder nach Wahl des Prüfers bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung mit einem dazu ausgestatteten Gerätetester automatisch durchgeführt werden oder als Sammlung von Einzelschritten. Diese werden dann mithilfe von Adaptern manuell durchgeführt und benötigen ggf. eine vorgelagerte Steckdose, die nicht FI-gesichert ist, da sonst durch die Test-Auslöseströme dieser mit ausgelöst werden kann.

Wiederholungsprüfung PRCD – Spezielle Herausforderungen für die Prüfung von PRCD

Die Durchführung der DGUV Vorschrift 3 Prüfung bei PRCD erfordert oftmals einiges Geschick vom Prüfer. Dies fängt bei der Ermittlung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen an, die abhängig von der Beanspruchung auf Baustelle oder Feuerwehrwagen recht kurz ausfallen können. Je nach Bauform der PRCD und angeschlossener Stecker (Drehstrom bei einigen PRCD für Hochleistungseinsatz) müssen von der befähigten Person, die die Prüfungen vornimmt, verschiedenste Adapter und Prüfgeräte mitgeführt werden. Die enthaltene Elektronik in PRCD-S oder PRCD-K etc. erzwingt vor der Prüfung nach DGUV V3 den Check beim Hersteller, welche Werte für Isolationswiderstände üblich sind.

Ohne derartige Überprüfungen und deren Dokumentation im Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3 ist eine derartige Prüfung strenggenommen unvollständig ohne überzeugende Beweiskraft im Schadensfall.

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