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Wie oft müssen elektrische Schweißgeräte geprüft werden?

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Wiederkehrende Prüfung von elektrischen Schweißgeräten

Wie oft müssen elektrische Schweißgeräte geprüft werden? Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Unternehmen alle im Betrieb befindlichen elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den geltenden sicherheitstechnischen Normen regelmäßig prüfen. Eine nicht fachgerechte, falsch durchgeführte, unvollständige oder fehlende VDE Geräteprüfung ist ein schwerwiegendes Organisationsverschulden des jeweiligen Unternehmens, stellt ein Sicherheitsrisiko für die Mitarbeiter und den Betrieb dar, kann im Schadenfall die Versicherungsansprüche unwirksam machen und weitreichende gesetzliche Rechtsfolgen auslösen. So müssen elektrische Schweißgeräte, elektrische Betriebsmittel, usw. regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden.

Lichtbogenschweißeinrichtungen haben ein erhöhtes Gefährdungspotential und müssen wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden, um deren ordnungsgemäßen Zustand zu gewährleisten. Auch bei der Prüfung eines Scheißgerätes müssen bestimmte Regeln und Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, um Gefährdungen und Fehler des Prüfpersonals auszuschließen. Der Umfang, die Organisation, der Ablauf und die Intervalle für regelmäßige VDE Geräteprüfung von elektrischen Schweißgeräten und -einrichtungen sind in der deutschen Norm VDE 0544-4 beziehungsweise in der europäischen Norm DIN EN 60974-4 festgelegt. Elektrische Wiederholungsprüfungen von Schweißstromquellen dürfen nicht nach der allgemeinen Norm VDE 0701-0702 (Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel) durchgeführt werden.

Werden elektrische Schweißgeräte nur nachlässig, nicht fachgerecht oder nicht konform zu den Forderungen der aktuellen Norm VDE 0544-4 (DIN EN 60974-4) geprüft, kann dies zu erheblichen, bis hin zu tödlichen Verletzungen bei Menschen führen und große Brandschäden verursachen, bei denen Versicherungen aufgrund vorsätzlicher Handlungen, Unterlassungen und Pflichtverletzungen keinen Versicherungsschutz gewähren. Um den sicheren Betrieb der elektrischen Schweißgeräte zu ermöglichen, müssen die Verantwortlichen die Anforderungen an den sicheren Betrieb von elektrischen Schweißgeräten beachten und diese durch periodische fach-/normgerechte Messungen und Prüfungen umsetzen.

Wird eine Prüfung eines elektrischen Schweißgerätes nicht fachkundig ausgeführt, kann dies im nachfolgenden Betrieb des elektrischen Schweißgerätes gefährlich sein. Die befähigte Elektrofachkraft muss alle normativen Vorgaben zur Inspektion und Prüfung von Schweißanlagen und -geräten kennen und beachten, die Prüfschritte und -ergebnisse ordnungsgemäß, lückenlos protokollieren und die allgemeinen Normen der Elektrosicherheit sowie die spezifischen Anforderungen der VDE 0544-4 kennen und diese praktisch umsetzen.

Für regelmäßige Prüfungen von elektrischen Einrichtungen der Schweißtechnik müssen die Verantwortlichen sowie das Prüfpersonal die folgenden relevanten Vorschriften, Vorgaben und rechtlichen Grundlagen beachten:

  • DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3, früher BGV A3)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“, 1201 „technische Richtlinie für Betriebssicherheit“, 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG „Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten“, § 5 und 6
  • Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 500 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“
  • Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) 553 „Lichtbogenschweißer“

Regemäßige fachgerechte Prüfung von elektrischen Schweißgeräten nach der Norm VDE 0544-4:2017-05 (Kap. 4.4 Wiederkehrende Inspektion und Prüfung) entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, tragen zum Arbeitsschutz und zur Erhöhung der Betriebssicherheit bei und befreien den Betreiber einer Schweißanlage von rechtlichen Risiken. Außerdem können Folgeschäden, ein technischer Mangel oder ein Defekt des elektrischen Schweißgerätes rechtzeitig, bereits während seiner Prüfung erkannt werden. Regelmäßige Prüfmaßnahmen helfen, einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, technische Ausfälle zu vermeiden und unerwartete teure Reparaturen auszuschließen.

Schweißgeräte

Prüffristen von elektrischen Schweißgeräten

Bei der Berechnung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen werden das Gefährdungspotential, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung (auf der Grundlage der letzten Prüfergebnisse) sowie der Beanspruchungsgrad des jeweiligen elektrischen Schweißgerätes herangezogen und berücksichtigt. Je länger und intensiver werden elektrische Schweißgeräte beansprucht und je mehr werden sie extremen Einwirkungen ausgesetzt (beispielsweise auf Baustellen), desto kürzer sind die Prüfintervalle.

Maßgebend für die Prüfintervalle eines elektrischen Schweißgerätes sind die folgenden Faktoren:

  • die Arbeitsbedingungen und die Beanspruchung des elektrischen Schweißgerätes im Betrieb
  • der aktuelle Gerätezustand
  • die vom Hersteller vorgesehene Lebensdauer
  • das Gerätealter
  • die letzten Prüfergebnisse nach VDE 0544-4 / DGUV V3
  • die Gefährdungsbeurteilung.

Die VDE 0544-4:2017-05 (Kap. 4.4) beschreibt detailliert die Anforderungen, Durchführungsanweisungen und Prüfschritte für wiederkehrende Inspektion und Prüfung von elektrischen Schweißgeräten. Die folgenden Prüffristen sind generell für elektrische Schweißgeräte als Richtwerte zu empfehlen: eine vierteljährliche Prüfung (Teilprüfung) und eine jährliche vollständige Prüfung.

Vierteljährliche DGUV V3 Geräteprüfung (Teilprüfung) von elektrischen Schweißgeräten

Jede drei Monate soll der ordnungsgemäße Zustand aller im Betrieb eines Unternehmens befindlichen elektrischen Schweißgeräte gemäß VDE / DGUV V3 (ehemals BGV A3) überprüft werden. Es werden eine Sichtprüfung (äußere Inspektion und Suche nach sichtbaren Mängeln), eine Funktionskontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen und die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutzleiterprüfung) durchgeführt. Während derselben vierteljährlichen Prüfung werden elektrischen Schweißgeräte auch gewartet, von außen gereinigt (Instandhaltung) und auf die korrekte Funktion geprüft (Funktionstest).

Jährliche vollständige DGUV V3 Geräteprüfung von elektrischen Schweißgeräten

Alle zwölf Monate erfolgt eine vollständige VDE / DGUV V3 Geräteprüfung aller im Betrieb eines Unternehmens verwendeten elektrischen Schweißgeräte. Bei der empfohlenen jährlichen Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung (insbesondere der geöffneten Steckverbindungen), die vollständige Funktionsprüfung, die Prüfung der Isolation des Eingangs-/Ausgangsstromkreises gegen gefährliche Körperströme sowie die beiden Stromkreise gegeneinander. Eine innere und äußere Reinigung des elektrischen Schweißgerätes, der Schweißstromquelle sowie die Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen werden durchgeführt. Dabei bemisst, kontrolliert und protokolliert der Prüfer die folgenden Werte: den Schutzleiter-Widerstand, die Isolationswiderstände, den Berührungsstrom der berührbaren und leitfähigen Teile, den Berührungsstrom der Schweißstromausgänge, die Leerlaufspannungen für Gleich-/Wechselstrom und den Differenzstrom.

Sowohl bei einer vierteljährlichen Teilprüfung als auch bei einer jährlichen vollständigen Prüfung muss sichergestellt werden, dass das jeweilige elektrische Schweißgerät die Anforderungen der VDE 0544-4, DGUV Vorschrift 3 und der anderen oben genannten Vorschriften, Prüfnormen und sicherheitstechnischen Regeln erfüllt und sich für den Einsatzzweck unter den gegebenen Einsatzbedingungen eignet.

Gefährdungsbeurteilung für elektrische Schweißgeräte

Auf Basis der letzten Prüfergebnisse wird eine neue Gefährdungsbeurteilung erstellt, die für den nächsten Prüftermin maßgebend ist. Wurden bei der letzten Geräteprüfung erhebliche Mängel an den elektrischen Schweißgeräten identifiziert, sollten die empfohlenen Prüfintervalle von zwölf und drei Monaten, die nur die Richtwerte sind, verkürzt werden. Verbessern sich später die Prüfergebnisse wieder (beispielsweise durch Anschaffung neuer elektrischer Schweißgeräte und Austausch der alten Geräte durch die neuen), kann man bei wiederkehrenden Prüfungen zu den empfohlenen vierteljährlichen und jährlichen Prüfintervallen zurückkehren.

Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen müssen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3 festgelegt werden. Eine vollständige Prüfung nach DGUV V3 von elektrischen Schweißgeräten vor der ersten Inbetriebnahme (erfolgt meist durch den Hersteller), nach einer Reparatur oder nach einem Umzug ortsfester Lichtbogenschweißeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Durch regelmäßige VDE Geräteprüfung von elektrischen Schweißgeräten können erhebliche Folgeschäden wie Schleifstaub, eingesaugte Späne oder Wärmebeeinflussungen an Bauteilen frühzeitig erkannt werden. Schweißstromquellen müssen mit jeder Zusatzeinrichtung geprüft werden, die die Prüfergebnisse beeinflussen können.

Schweißgeräte Doku

VDE 0544-4:2017-05 / DGUV V3

Wie oft müssen elektrische Schweißgeräte geprüft werden? Die aktuelle Norm VDE 0544-4:2017-05 „Lichtbogenschweißeinrichtungen; Teil 4: Wiederkehrende Inspektion und Prüfung“ ist im Mai 2017 erschienen und hat die Fassung von 2011 ersetzt. Diese Norm gilt für die regelmäßigen wiederkehrenden Inspektionen und Prüfungen von elektrischen Schweißgeräten (um Gefährdungen zu reduzieren), für die periodische Instandhaltung (um Betriebsstörungen zu minimieren) und für die Reparatur (um die Mängel zu beseitigen und den sicheren Betriebszustand des elektrischen Schweißgerätes wiederherzustellen).

Nach jeder Reparatur oder Behebung von festgestellten Mängeln wird eine vollständige Geräteprüfung nach VDE 0544-4 / DGUV V3 wiederholt. Diese zusätzliche Prüfung muss erfolgen, bevor das el. Schweißgerät wieder für die betriebliche Nutzung freigegeben wird. Sowohl eine wiederkehrende Inspektion und Prüfung als auch die Geräteprüfung nach einer Reparatur enthalten die folgenden Schritte: Sichtprüfung, elektrische Prüfung, Messungen, Funktionsprüfung und Dokumentation.

Dokumentation der Prüfung von elektrischen Schweißgeräten

Die Dokumentation einer wiederkehrenden Geräteprüfung (oftmals auch E-Check genannt) nach VDE 0544-4 / DGUV V3 erfolgt mit einem offiziellen vom Prüfer unterzeichneten Prüfprotokoll, in dem die Prüfergebnisse aufgeführt sind, einem Prüfbericht, in dem der Ablauf und die einzelnen Prüfschritte detailliert beschrieben sind, sowie einer entsprechenden Prüfplakette, wenn das jeweilige elektrische Schweißgerät die VDE Prüfung erfolgreich bestanden hat.

Für eine automatisierte Erstellung der Dokumentation und zum Zweck der Qualitätssicherung wird häufig eine spezielle Software „Wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Schweißgeräten“ eingesetzt, die die Anforderungen der VDE 0544-4 / DGUV V3 kennt, die Prüfergebnisse im Computer dauerhaft speichert und eine qualitative normkonforme Dokumentation und Protokollierung von VDE Geräteprüfungen ermöglicht.

Der Gesetzgeber, die Berufsgenossenschaften und Versicherungen fordern von jedem Gewerbetreibenden, dass elektrische Sicherheit in seinem Betrieb nach den geltenden Normen, Vorschriften und Standards gewährleistet und periodisch geprüft wird. Eine unzureichende, nicht normkonform durchgeführte oder zeitlich verschobene VDE Prüfung von elektrischen Schweißgeräten ist eine vorsätzliche und fahrlässige Handlung, die Gesundheit der Menschen gefährden kann, die mit solchen Geräten arbeiten oder in Berührung kommen.

Es muss beachtet werden, dass regelmäßige Inspektion und Prüfung von diesen Schweißgeräten nicht nach der für elektrische Betriebsmittel allgemein geltenden Norm VDE 0701-0702 (Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel), sondern nach der für Schweigeräte spezifischen neuen Norm VDE 0544-4:2017-05 (in der Fassung vom Mai 2017) durchzuführen sind.

Da die Betriebsbedingungen von vielen Faktoren abhängen und sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, gibt es keine festen, für alle Betriebe geltenden Prüffristen. Die empfohlenen vierteljährlichen Teilprüfungen und jährlichen vollständigen Prüfungen von elektrischen Schweißgeräten sind nur als Richt-/Mindestwerte anzusehen. Die tatsächlichen Fristen für wiederkehrende Inspektion, Prüfung und Wartung von elektrischen Schweißgeräten gemäß VDE 0544-4:2017-05 und DGUV Vorschrift 3 müssen in jedem Betrieb unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen und Beanspruchung, der letzten Prüfergebnisse und der Gefährdungsbeurteilung individuell ermittelt werden. Der einwandfreie Zustand jedes elektrischen Schweißgerätes muss jederzeit nachweisbar sein. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Fazit

Optimal festgelegte Prüfintervalle und ordnungsgemäß durchgeführte wiederkehrende Inspektionen und Prüfungen von Lichtbogenschweißeinrichtungen erhöhen die Betriebssicherheit und sparen langfristig die Kosten. Die Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse der letzten Wiederholungsprüfungen bilden die Grundlage für die Berechnung der Prüffristen. Grundsätzlich sollen elektrische Schweißgeräte jede drei Monate (eine Teilprüfung) und jede zwölf Monate (eine vollständige Prüfung) durch eine befähigte und unterwiesene Elektrofachkraft geprüft werden. Die Kosten einer VDE / DGUV V3 Prüfung sind viel geringer als die, die für die Haftung in einem Schadenfall entstehen.

Ein Verstoß gegen die verpflichtende VDE Prüfung von diesen Schweißgeräten führt bei einem Betriebsunfall zum Verlust des Versicherungsschutzes, schadet dem guten Ruf des Unternehmens und hat erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen zur Folge. Eine periodische, nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0544-4:2017-05 (DIN EN 60974-4) durchgeführte VDE Geräteprüfung trägt dazu bei, die zu ergreifenden Maßnahmen rechtzeitig zu identifizieren, Gefährdung der elektrischen Sicherheit zu reduzieren und Schäden vorzubeugen.

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