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Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

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Elektrische Betriebsmittel – Die DGUV Vorschrift 3 legt genau fest, in welchen Abständen elektrische Betriebsmittel geprüft werden müssen. Diese Prüfung ist notwendig, um Arbeitsunfälle und gesundheitsbedingte Einschränkungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Welche Geräte im Rahmen der DGUV V3 geprüft werden müssen, ist in den Vorschriften ebenfalls genau benannt. Dazu gehört es, ortsveränderliche Geräte zu prüfen sowie dafür zu sorgen, dass die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit den entsprechenden DGUV V3 Prüffristen stattfinden kann.

Die DGUV Vorschrift 3 ist für alle Unternehmen bindend, die in einer Berufsgenossenschaft verankert sind. Sie schreibt vor, warum elektrische Betriebsmittel geprüft, welche ortsveränderliche Geräte überprüft werden müssen und in welchem zeitlichen Abstand das zu erfolgen hat. Die DGUV V3 regelt zusätzlich, welche elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen. Und zwar fachgerecht und in den vom Gesetz vorgeschriebenen Abständen.

Warum ist diese Überprüfung wichtig?

Elektrogeräte gehören zu unserem Alltag dazu. Sie sind nicht mehr wegzudenken und erleichtern uns die Arbeit. Und das seit der industriellen Revolution. Doch Elektrogeräte besitzen viele Verschleißteile. Kabel, Stecker, Steckdosenleisten aber auch technische Bauteile im Gerät selbst können mit der Zeit verschleißen oder einen Schaden nehmen. Oftmals ist das eine unsichtbare Gefahr, die unterschätzt wird und die im betrieblichen Alltag gar nicht wahrgenommen wird. Daher ist wichtig, dass jemand Außenstehender regelmäßig auf diese elektrischen Betriebsmittel schaut um zu prüfen, ob alles in Ordnung ist und ob ein Arbeiten mit diesen Geräten gefahrlos möglich ist.

Auch eine unsachgemäße Handhabung kann dafür sorgen, dass Mängel am Gerät entstehen. Meistens geschieht die unsachgemäße Handhabung nicht bewusst. Es schleichen sich im Laufe der Zeit Arbeitstechniken ein, die eigentlich nicht korrekt sind aber die nicht entdeckt werden, weil niemand darauf hinweist. Auch deshalb sind die Kontrollen nach der DGUV Vorschrift 3 wichtig. Und zwar immer eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsveränderliche Geräte sonstiger Art.

Selbst Themen wie Verwitterung, die allgemeine Benutzung der Geräte und die Umgebung, in denen sich die Geräte befinden, verlangen nach einer regelmäßigen Prüfung nach DGUV V3. Wir möchten zeigen, was in dieser Prüfung passiert, wer für die Durchführung verantwortlich ist und vor allen Dingen in welchem Umfang sie stattfindet.

Wer ist für die Überprüfung nach DGUV V3 verantwortlich?

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Unternehmer selbst dafür sorgen muss, dass die vorgeschriebenen Überprüfungen im vorgesehenen Zeitraum stattfinden. Der Unternehmer muss sich darum kümmern, dass ein fachkundiger Prüfer ins Unternehmen kommt und diese Überprüfung durchführt. Da im Laufe der Zeit diese Termine gerne vergessen werden, gibt es entsprechende Hilfen, die an die Termine erinnern und so dafür sorgen, dass sie auch eingehalten werden können.

Mit den Überprüfungen in regelmäßigen Abständen wird sichergestellt, dass von den Betriebsmitteln keine Gefahr für die Umwelt und für den Menschen ausgehen. Nicht nur Industrie- und Handwerksbetriebe müssen diese Überprüfung vornehmen lassen, sondern auch alle Einrichtungen, die öffentlich zugänglich sind. Dazu gehören zum Beispiel Kirchen, Kindergärten, Schulen aber auch Banken und öffentliche Geschäfte.

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In welchen Abständen müssen ortsveränderliche Betriebsmittel überprüft werden?

Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hat die DGUV die sogenannte DGUV Vorschrift 3 erlassen. In dieser Vorschrift sind die Fristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel genau niedergeschrieben. Unterschieden wird dabei zwischen ortsfesten elektrischen Anlagen und solchen Anlagen, die bewegt werden können und somit nicht abhängig vom Ort sind. Die Prüffristen, werden anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Der maximale Prüfintervall liegt bei 4 Jahren. Jedoch gibt es auch viele technische Geräte, die in einem deutlich kürzeren Zeitraum überprüft werden müssen.

Handelt es sich um ortsveränderliche Geräte, dann handelt es sich um Betriebsmittel, die während des Einsatzes leicht bewegt werden können oder zu einem anderen Platz gebracht werden können. Dazu zählen zum Beispiel Drucker, Computer, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Verteiler, Staubsauger, Kabeltrommeln und vieles mehr. In einem solchen Fall erfolgt die Prüfung ortsveränderlicher elektronischer Betriebsmittel in einem Abstand von 3 Monaten bis 24 Monaten. Alle Betriebsmittel, die einer starken Beanspruchung unterliegen, müssen in einem festen Abstand von 3 Monaten überprüft werden. Das ist besonders dann notwendig, wenn die technischen Geräte auf Baustellen zum Einsatz kommen. Betriebsmittel, die aber in Bürogebäuden genutzt werden und die eine weniger starke Beanspruchung haben, müssen nur alle 24 Monate überprüft werden. Wird während der VDE Prüfung eine Fehlerquote von unter 2% festgestellt, kann der Überprüfungsintervall beibehalten werden. Liegt die Fehlerquote über 2%, muss der Überprüfungsintervall verkürzt werden.

Mit welchen Folgen muss gerechnet werden, wenn die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nicht stattfindet?

Als Geschäftsführer, Bereichsleiter oder Sicherheitsbeauftragter hat das Unternehmen immer eine Person, die verantwortlich für die Überprüfung zeichnet. Diese Person ist verpflichtet, den regelmäßigen Prüfterminen für ortsveränderliche Geräte nachzukommen und diese in die Wege zu leiten. Geschieht das nicht in ausreichendem Maße, macht sich der Verantwortliche der Unterlassung strafbar. Im schlimmsten Fall kann bei einem Eintreten eines Schadens der Versicherungsschutz verloren gehen. Zudem werden die Berufsgenossenschaften dem entsprechenden Unternehmen unterstellen, dass es grob fahrlässig handelt und bei Sach- oder Personenschäden kann es zu einer zivilrechtlichen Verfolgung kommen.

Mit den Prüfern wird in der Regel immer direkt der nächste Termin für die Überprüfung vereinbart. Das dient als Hilfestellung, so dass kein Unternehmen Bedenken haben muss, dass der Prüftermin versäumt wird. Ferner gibt es Aufkleber, die genau anzeigen, wann eine letzte Prüfung stattgefunden hat und wann die nächste Prüfung notwendig wird. Auch das dient als Hinweis und als Sicherheit, um die Prüftermine nicht zu versäumen. Wer trotz allem auf die Prüftermine verzichtet, muss mit den Konsequenzen leben können. Und die sind nicht nur für das Unternehmen schwerwiegend, sondern eben auch für die Mitarbeiter, die die technischen Geräte bedienen und dadurch Leib und Leben in Gefahr bringen. Jeder muss sich bewusst sein, dass die Überprüfung der technischen Geräte eine Pflicht ist und als solche auch betrachtet werden muss. Diese Elektroprüfung wird nicht angeordnet, um die Unternehmen zu ärgern oder um Geld zu verdienen. Sie wird angeordnet, um einen reibungslosen betrieblichen Ablauf gewährleisten zu können. Und das sollte jedem Unternehmen wichtig sein. Denn nur wenn das Unternehmen funktioniert, kann ordentlich gearbeitet werden. Und wenn ordentlich gearbeitet werden kann, kann auch Umsatz gemacht werden. Und nur mit Umsatz hat das Unternehmen die Chance, am Markt seinen Platz zu finden und über lange Sicht zu bestehen.

Elektrische Betriebsmittel – Welche Kennzeichnung gibt es bei geprüften Betriebsmitteln?

Bei allen Betriebsmitteln, die geprüft wurden, wird eine Plakette angebracht. Eine sogenannte Prüfplakette, die genau anzeigt, wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat und in welchem Zeitraum die nächste Überprüfung stattfinden muss. Die Prüfplaketten sind rund, können aber je nach Branche in ihrer Farbe variieren. Ohne diese Plakette hat auch keine Prüfung stattgefunden oder die stattgefundene Prüfung ist nicht zulässig. Daher ist es wichtig, dass immer ein Unternehmen mit der Prüfung beauftragt wird, dass auch zugelassen ist und dass diese Plaketten vergibt. Erfolgt nämlich eine Kontrolle und die Plakette ist nicht vorhanden, gilt das Gerät auch nicht als überprüft und somit wurde nicht korrekt gehandelt.

Die Prüfplaketten kommen auf jedes elektrische Gerät, das überprüft wurde. Es ist nicht entscheidend, ob es sich um einen Wasserkocher, ein Diktiergerät, eine Bohrmaschine oder eine Kaffeemaschine handelt. Jedes technische Gerät, dass einer Überprüfung unterzogen wird, bekommt diese Plakette und somit ein sichtbares Kennzeichen, das es technisch überprüft wurde und dass Mängel im Prinzip nicht vorliegen können. Auf jeden Fall dann nicht, wenn die Überprüfung regelmäßig stattfindet und somit auch der Intervall korrekt eingehalten wird.

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Wer darf die Überprüfungen nach DGUV V3 vornehmen?

Elektrische Betriebsmittel – Wenn ortsveränderliche Geräte überprüft werden, dann darf das nur von einem Unternehmen gemacht werden, die sich als ausgebildete Elektrofachkräfte bezeichnet werden können. Diese ausgebildeten Elektrofachkräfte müssen eine entsprechende Schulung haben, um im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 die Überprüfungen vornehmen zu können. Die Prüfung ortsveränderliche Geräte muss nach einem gewissen Ablauf stattfinden. Es gibt ein Prüfprotokoll, das korrekt ausgefüllt werden muss. Und dieses Prüfprotokoll haben auch nur die ausgebildeten Elektrofachkräfte, die nach der DGUV V3 (ehem. BGV A3) überprüfen dürfen. Daher ist wichtig, dass immer ein Fachmann herangezogen wird, der die Geräteprüfung vornimmt. Und zwar ein zertifizierter Fachmann, der zugelassen ist und der sicherstellen kann, dass seine Überprüfung auch rechtskonform ist und mit den Vorschriften der DGUV einhergeht.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • umfassende Dokumentation
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✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

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