Die DGUV ist der Spitzenverband deutscher Berufsgenossenschaften und hat ein Regelwerk zur Vermeidung von Arbeitsunfällen erstellt. In diesem Regelwerk beinhaltet sind auch gesetzliche Vorschriften zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Weil Mitarbeiter, die mit eben diesen Geräten und Betriebsmitteln in Kontakt kommen, einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, ist die DGUV V3 für Unternehmen Pflicht und muss regelmäßig durchgeführt werden. Doch wie häufig ist die Prüfung notwendig? Und wer darf sie durchführen?
So muss geprüft werden
Jedes elektrische Betriebsmittel muss auf seine Grundfunktionen hin überprüft werden. Bei einem Mixer wäre das also die Funktion, dass dieser überhaupt mixt. Es könnte möglicherweise sein, dass dieser sich zwar am Strom befindet und der jeweilige Schalter gedrückt wird und dennoch nichts passiert – Das Gerät wäre offenbar defekt. Außerdem ist es teilweise nötig, die Spannung nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) zu prüfen. Das könnte ohne Messgeräte nicht möglich sein, insofern stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie sie die Elektroprüfung dann realisieren können. Das wäre durch die Hinzunahme entsprechender Dienstleister möglich.
Bei der allerersten Anschaffung und Inbetriebnahme eines jeden Gerätes, das einen Stecker besitzt, ist eine Prüfung ebenso notwendig und zu dokumentieren wie bei jeder weiteren Wiederholungsprüfung innerhalb der nächsten Jahre. Die DGUV Vorschrift 3 gilt also direkt nach der Anschaffung eines Gerätes bevor überhaupt ein Mitarbeiter damit zum ersten Mal in Kontakt kommt bzw. damit arbeitet. Das dient zum Schutz jedes Einzelnen.
Was genau muss nach DGUV V3 geprüft werden?
Nehmen wir als Beispiel eine Bohrmaschine. Es handelt sich dabei um ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel, das von Mitarbeitern bedient wird. Diese Bohrmaschine muss in erster Linie einmal bohren. Hier muss nun genau geprüft werden, ob sie das tut, ob sie das verlässlich tut und so wie es von ihr erwartet werden würde. Kommt es zu Störungen, müsste diese Bohrmaschine zunächst aus dem Verkehr gezogen werden, denn sie tut nicht das, was sie soll. Natürlich muss die Maschine nun nicht sofort entsorgt werden, aber sie muss von sämtlichen Mängeln nach DGUV V3 befreit werden. Und anschließend erfolgt dann eine erneute Prüfung ortsveränderliche Geräte. Ist dann alles in Ordnung, erfolgt die Vergabe einer Prüfplakette. Auf der Bohrmaschine könnte nun angebracht werden, wann sie zuletzt geprüft wurde nach der DGUV Vorschrift 3 und wann sie das nächste Mal geprüft werden muss. Die angebrachten Daten helfen bei der Orientierung im Arbeitsalltag und schützen davor, dass die DGUV V3 Prüffristen verpasst werden.
Darf jeder die Prüfung vornehmen?
Die DGUV V3 darf lediglich von Elektrofachkräften vorgenommen werden. Eine Elektrofachkraft ist nicht jede Person, die sich nach eigenem Ermessen gut mit Strom auskennt, sondern eine ausgebildete Person. Elektriker wären dazu befähigt aber auch Elektroingenieure mit abgeschlossenem Studium.
Neben den Elektrofachkräften sind außerdem unterwiesene Personen zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel befähigt. Eine Elektrofachkraft muss einer weiteren (oder mehrere) Menschen erklären, wie die Elektroprüfung abläuft, was und wie zu prüfen ist und wie die Ergebnisse dokumentiert werden müssen. Eine Person muss sich also mit den Gefahren auskennen, die die Betriebsmittel und Anlagen mit sich bringen können. Sie müssen nicht hinterfragen, wie sinnvoll eine bestimmte Maschine ist oder wie gut oder schlecht der Arbeitsprozess ist. Auch muss eine Elektrofachkraft nicht beurteilen, ob ein Gerät gut oder schlecht, schön oder nicht schön, nützlich oder überflüssig ist. Sie muss lediglich die Gefahr auf elektrischer Ebene beurteilen können.
Wie sind die DGUV V3 Prüffristen gestaltet?
Es muss wenigstens zwei Mal pro Jahr geprüft werden. Und zwar nicht großflächig, sondern bezogen auf jedes einzelne Betriebsmittel bzw. Gerät. Auch Stichproben genügen keinesfalls bei de DGUV Vorschrift 3. Jedes Gerät für eine eigene und für sich selbst geltende Prüfung und damit auch DGUV V3 Prüffristen einzuhalten.
Es gibt eine erste Inbetriebnahme, bei welcher die VDE Prüfung durchgeführt werden muss. Bevor also die Mitarbeiter mit einem Gerät in Kontakt kommt, muss dies mittels einer Inbetriebnahmeprüfung als sicher gelten. Es muss frei sein von Mängeln und so reagieren, wie es seiner eigentlichen Funktionalität entspricht. Sollte hier bereits Fehler auftreten, darf das Betriebsmittel gar nicht erst im Unternehmen verwendet werden. Nur auf diese Weise lässt sich eine Gefahr vermeiden und können auch die Mitarbeiter verlässlich geschützt werden.
Nach der ersten Inbetriebnahme und wenn es hier keine Auffälligkeiten gab, muss anschließend erneut nach 6 Monaten geprüft werden. Und danach auch wieder nach weiteren 6 Monaten, also 2 Mal jährlich. Ausnahme gibt es dann, wenn in der Vergangenheit immer wieder Mängel auftraten oder andere Auffälligkeiten und Defekte. Auch wenn diese dann repariert wurden, kann es nötig sein, dass die Wiederholungsprüfung häufiger stattfindet. Macht ein Betriebsmittel also beinahe täglich Probleme und meldet Störungen, so wäre es sicherlich sinnvoll über einen Ersatz nachzudenken. Auch hier gilt: Die Sicherheit der Mitarbeiter müssen an erster Stelle stehen. Sie sollen keiner Gefahr ausgesetzt werden. Eine beinahe tägliche Prüfung nach DGUV V3 aufgrund vieler Auffälligkeiten, ist sicherlich nicht sinnvoll.
Auf Baustellen gilt außerdem eine Prüffrist von nur 3 Monaten. Die Mitarbeiter dort arbeiten häufiger und länger mit elektrischen Betriebsmitteln und müssen besonders geschützt werden. Die DGUV Vorschrift 3 sieht auch, dass auf Baustellen die Gefahr für Arbeitsunfälle im Allgemeinen höher ist und diese auf diese Weise reduziert werden können.
Muss auch geprüft werden, wenn alles in Ordnung ist?
Ja! Es geht bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen nicht ausschließlich darum, Fehler zu erkennen – Das dürfte im normalen Arbeitsalltag auch auffallen, wenn Maschinen und Anlagen einfach nicht mehr funktionieren und der Arbeitsablauf dadurch gestört ist. Bei der DGUV V3 sollen Gefahren erkannt werden, die im normalen Alltag einfach untergehen, z.B. muss die Spannung überprüft werden mittels Messgeräten und Messtechniken. Das würden Unternehmen im Alltag sonst vermutlich niemals tun und das wäre auf freiwilliger Basis auch etwas zu viel verlangt, denn das würde wohl kaum ein Unternehmen wirklich tun.
Deshalb genügt das sporadische Prüfen auch nicht aus und sind die DGUV V3 Prüffristen Pflicht. Gefahren sollen vor einem Unfall erkannt werden und das ist auch der Sinn der DGUV Vorschrift 3 – Die Prävention und die vorausschauende Aktion. Nur das schützt tatsächlich vor schweren Unfällen und hilft die Arbeitnehmer zu schützen. Erst dann zu prüfen, wenn Geräte und Betriebsmittel erst auffällig sind, ist nicht Sinn der DGUV V3.
Das muss nicht nach DGUV V3 geprüft werden
Es gilt grundsätzlich das Arbeitsschutzgesetz. Alles, was einen Stecker hat, fällt unter die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Natürlich gibt es die DGUV V3 auch speziell für ortsfeste Geräte und Anlagen. Aber natürlich gibt es im Unternehmen auch Dinge, die nicht geprüft werden müssen. Das gilt vor allem für alles, was keinen Stecker hat: Sämtliches Büromaterial beispielsweise.
Aber selbst für Regale und die allgemeine Sicherheit muss regelmäßig z.B. eine Regalprüfung stattfinden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Je mehr Mitarbeiter im Unternehmen mit den DGUV V3 Prüffristen vertraut sind, desto besser. Ein wachsames Auge ist immer hilfreich und auch Mitarbeiter, die auf die Prüfplaketten achten und gegebenenfalls auf Missstände aufmerksam machen, sind hilfreich. Die Arbeitnehmer dürfen also selbstverständlich immer zur Mithilfe und Mitarbeiter aufgefordert werden. Wem etwas auffällt und wem gewisse Funktionen an einem elektrischen Betriebsmittel außergewöhnlich vorkommen, sollte immer eine Anlaufstelle dafür haben. Dann könnte es nötig sein, die DGUV V3 frühzeitiger zu wiederholen als es eigentlich geplant war.
Es gibt also tatsächlich nur wenig, das nicht geprüft wird. Auch wenn das den Unternehmen häufig lästig vorkommt, so schützt die DGUV die Arbeitnehmer in Deutschland auf ganz besondere Art und Weise.