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Wer muss die Prüfung nach DGUV V3 vornehmen lassen?

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Alle Elektrogeräte und elektrische Anlagen in bestimmten Betriebskategorien unterliegen den Prüfbestimmungen der DGUV V3. Auch für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ist eine Prüfung nach DGUV V3 durch eine Fachkraft in regelmäßigen Abständen zwingend vorgeschrieben.

DGUV V3 – Prüfung

Die DGUV V3 gibt es in dieser Form seit 1997. DGUV ist die Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Vorschrift der Berufsgenossenschaft dient der Vermeidung von Betriebsunfällen, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb von elektrotechnischen Anlagen stehen, zu vermeiden. Sie stellt wichtige Vorschriften rund um die Arbeitssicherheit bereit. Die DGUV Vorschrift 3 enthält die Bestimmungen zur Prüfung von in Betrieben verwendeten ortsfesten Elektrogeräten und auch für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

Was wird in der DGUV V3 konkret geregelt?

In der DGUV V3 wird nur geregelt, dass eine Prüfung stattzufinden hat. Wie geprüft werden muss, ist den verschiedenen VDE-Bestimmungen zu entnehmen. Es besteht ein Unterschied ob eine elektrische Anlage zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, oder ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt. Es werden nicht alle Gefahren in den VDE-Bestimmungen geregelt. Für Gefahren, für die es keine zugehörige VDE-Bestimmung gibt, gelten die allgemeinen Grundsätze der DGUV.

In der DGUV V3 werden die elektrischen Betriebsmittel in vier Kategorien unterteilt. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel stehen ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln gegenüber. Und stationäre elektrische Anlagen werden von nicht stationären Anlagen unterschieden.

Welche Betriebe müssen eine Prüfung nach DGUV V3 durchführen?

Die DGUV V3 gilt für alle Betriebe, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel verwenden. Sowohl, die im Betrieb vorhandenen Anlagen und Maschinen, als auch die Betriebsart sind maßgeblich für die erforderlichen Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3. Es werden nicht nur stationäre Geräte überprüft, sondern auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Diese gibt es in vielen Betrieben in einer großen Anzahl.

Zu den Betriebskategorien, die überprüft werden müssen gehören:

  • Schwimmbad und Feuerwehr
  • Schlachthof und Großküche
  • Unterrichtsräume und Laboratorien
  • Wäscherei und Gebäudereinigung
  • Baustellen und Werkstätten
  • Bürobetrieb und Pflegeheim

ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen in die Prüfpflicht?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind alle Betriebsmittel, die im Einsatz leicht bewegt werden können und auch an verschiedenen Orten verwendet werden. Dazu gehören viele Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen und auch Elektrowerkzeuge. Die Gruppe der elektrischen Geräte, die als elektrisches Betriebsmittel zählen, ist riesengroß. Neben Lampen und Leuchten zählen auch Text- und Datenverarbeitungsgeräte zu den prüfpflichtigen Betriebsmitteln. Viele bekannte Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Staubsauger, Bügeleisen usw. gehören ebenfalls in diese Gruppe. In allen Betrieben der zuvor erwähnten Kategorien sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Anlagen vorhanden, für die eine Prüfung nach DGUV V3 Vorschrift ist.

Grundregeln der DGUV V3

Der sichere Zustand der Anlagen und Betriebsmittel muss fortwährend bestehen. Die Nutzung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen darf nur bei erfüllten Sicherheitsanforderungen erfolgen. Auch Umgebungseinflüsse sind im Betrieb zu berücksichtigen.

Ein Direktkontakt mit aktiven Teilen der Anlage muss verhindert werden. Arbeiten dürfen nur im spannungsfreien Zustand erfolgen. Auch in der Nähe befindliche Teile müssen auf Spannungsfreiheit überprüft werden. Manchmal ist die Herstellung des spannungsfreien Zustandes aus betrieblichen Gründen nicht möglich. In diesen Fällen müssen Arbeiten ohne die Gefahr einer Lichtbogenbildung und Körperdurchströmung möglich sein. Dies umfasst auch die verwendeten Hilfsmittel. Für die Arbeiten an aktiven Teilen werden besonders geschulte Fachkräfte eingesetzt.

Wer gilt als Fachkraft für die Prüfung nach DGUV V3?

Bei jeder Prüfung nach der DGUV V3 müssen die entsprechenden VDE-Bestimmungen beachtet werden. Gemäß der Vorschrift muss mit der Überprüfung eine Elektrofachkraft beauftragt werden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden von ungeschultem Personal oft als völlig sicher eingestuft. Der Zustand einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels kann aber nur von Fachpersonen korrekt beurteilt werden. Die geschulte Fachkraft kann die Arbeiten für eine Errichtung, Änderung oder Instandsetzung selbst durchführen oder beaufsichtigen. Damit wird gewährleistet, dass alle elektrischen Arbeiten korrekt und regelkonform verrichtet werden.

Es gibt keine spezielle Ausbildung, um als Elektrofachkraft im Sinne der Vorschrift zu gelten. In der Realität bedeutet das, dass jede Person mit einer entsprechenden elektrotechnischen Ausbildung als Fachkraft für die Prüfung nach DGUV V3 gilt. Voraussetzung ist, dass die Person in der Lage ist, die erforderlichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen. Im Zweifel ist die fachliche Eignung im Einzelfall zu beurteilen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zu überprüfen geht meist sehr rasch. In komplexen Fällen kann auch der Einsatz mehrerer Fachkräfte für die Prüfung der verschiedensten Betriebsmittel und Anlagen nötig sein. Als Elektrofachkraft zählen Elektroingenieure und Elektrotechniker. Auch andere Ausbildungen und mehrjährige Berufserfahrung können als Qualifikation für die Prüfungen nach DGUV V3 gelten.

prüfung ortsveränderlicher elektrischer betriebsmittel

Pflichten des Arbeitgebers bei der Prüfung nach DGUV V3

Nicht nur große Anlagen müssen überprüft werden, auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen kontrolliert werden. Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Aufsicht und die fälligen Kontrollen zuständig. Ihm obliegt auch die Nachweispflicht, dass es sich tatsächlich um eine Elektrofachkraft handelt. Die Elektrofachkraft kann ihr fachliches Wissen beispielsweise durch erworbene Zertifikate oder Ausbildungszeugnisse nachweisen können. Es ist für den Unternehmer ratsam, vor der Auftragsvergabe einen Nachweis über die fachliche Eignung einzufordern.

Neben der Überwachung der Errichtung und den Wartungsarbeiten zählt auch die elektrotechnische Einschulung der Mitarbeiter zu seinen Aufgaben. Elektrotechnischen Laien muss das richtige Verhalten entsprechend den Sicherheitsvorschriften gelehrt werden. Das betrifft auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

Überwachung und Beaufsichtigung der Arbeiten und der Arbeiter, wenn Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen durchgeführt werden. Stellt der Unternehmer einen Mangel nach DGUV V3 fest, muss er für die unverzügliche Behebung dessen Sorge tragen. Das kann entweder in einer Stilllegung der Anlage oder sofortigen Behebung des Mangels erfolgen. Bei komplexen elektrischen Anlagen ist eine sofortige Reparatur meist nicht ohne Gefährdung der Arbeiter möglich. Die Anlage darf zum Schutz der Mitarbeiter nicht weiterverwendet werden.

Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen fallen in den Anwendungsbereich der Prüfung nach DGUV V3?

Zum einen betrifft die Vorschrift alle Geräte zum Erzeugen und Leiten von elektrischer Energie. Die Vorschrift findet aber nicht nur bei Arbeiten an elektrischen Anlagen Anwendung, sondern sie gilt ebenso für alle Betriebsmittel und Arbeiten, die in der Nähe von elektrischen Anlagen ausgeführt werden. Es zählt alles dazu, was mit elektrischer Energie zu tun hat, beispielsweise auch das Übertragen und Verteilen von Informationen. Daraus ergibt sich, dass auch Gegenstände der Informationstechnik unter diese Vorschrift fallen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unterliegen der Vorschrift ebenso.

Zum Begriff elektrische Anlagen und Betriebsmittel zählen auch diverse Schutz- und Hilfsmittel die für die Betriebssicherheit relevant sind. Bei den elektrischen Anlagen spielt es bei der DGUV V3 Prüfung keine Rolle, ob es sich um nur ein Gerät handelt oder um mehrere.

Häufigkeit der Prüfung nach DGUV V3

Die erste Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen hat vor der Inbetriebnahme der Anlage zu erfolgen. Danach erfolgt die Prüfung nach DGUV V3 in regelmäßigen Zeitabständen. Die Größe der Prüfintervalle hängt von der Schadensanfälligkeit der Anlage ab. Der Prüfvorgang variiert je nach Schutzklasse, der das Gerät zugehörig ist. In die Schutzklasse 1 fallen komplexe Anlagen. Sie benötigen einen höheren Aufwand bei der Überprüfung. Bei einem Betriebsmittel der Schutzklasse 3 erfolgt die Prüfung anhand von ein paar einfachen Schritten. Viele ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zählen zu dieser Klasse.

Ersten Aufschluss über die Funktionstüchtigkeit gibt die Sichtprüfung. Weist das Gerät äußerliche Schäden oder Mängel auf? Ist das Kabel unbeschädigt? Der Isolationswiderstand wird gemessen und die sichere Trennung vom Stromkreis wird überprüft. Auch eine Funktionsüberprüfung der Geräte erfolgt. Die Prüfung wird dokumentiert. Die Dokumentation enthält neben dem Prüfdatum, den geprüften Betriebsmitteln auch den Termin für die nächste Begutachtung. Es werden bestimmte Prüfplaketten verwendet, die auf jedes geprüfte Gerät geklebt werden.

Sinn der DGUV V3 Prüfung?

Mängel sollen entweder frühzeitig aufgedeckt werden oder gar nicht entstehen. Unternehmern wird empfohlen die DGUV V3 Prüfung so oft, wie möglich durchzuführen.

Oberste Priorität hat die Sicherheit der Mitarbeiter. Zur Wahrung der erforderlichen Betriebssicherheit dürfen auch alternative Maßnahmen gesetzt werden. Den Nachweis für die Einhaltung der DGUV V3 muss in jedem Fall der Betrieb erbringen. Alle Maßnahmen zur Unfallverhütung dienen vor allem dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern. Es ist auch im Interesse des Unternehmers Unfälle und schwere Verletzungen von Mitarbeitern zu vermeiden. Frühzeitig erkannte Mängel wirken sich auf die Lebensdauer der Betriebsanlagen und die Wirtschaftlichkeit vorteilhaft aus.

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