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Wer kann den E Check durchführen?

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Immer wieder gibt es nicht nur unter Laien, sondern ebenfalls in Gewerbebetrieben Unsicherheiten darüber, wer eigentlich befugt ist, einen E Check durchzuführen. Der folgende Artikel soll sich daher mit der Frage auseinandersetzen.

Die Basis für die Beantwortung der Frage stellt die DGUV Vorschrift 3 dar

Der Gesetzgeber benennt sehr genau, wer eigentlich diese Prüfungen durchführen darf. Dabei macht immer wieder auch der Begriff DGUV die Runde. Die DGUV ist die gesetzliche Unfallversicherung, welche im Fall der Prüfungen ein wichtiges Wort mitzureden hat. Die DGUV Vorschrift 3, im Folgenden als DGUV Vorschrift bezeichnet, ist eine noch relativ neue Verordnung, die den Rahmen für die Vorschriften den E Check betreffend gibt.

Worum geht es bei der DGUV Vorschrift genau?

Von Versicherungsseite, aber auch von Seiten des Gesetzgebers hat es in den vergangenen Jahren immer wieder den Wunsch gegeben, dass es die Sicherheit an Maschinen und Anlagen betreffend zu einer neuen Regelung kommen sollte. Mit der hier genannten DGUV Vorschrift ist es den Betreffenden gelungen, vor kurzem eine entsprechende Richtlinie auf den Weg zu bringen, welche die Sicherheit von elektrischen Anlagen, deren Betriebsmittel sowie deren Überprüfung zum Inhalt hat. Ganz genau betrachtet, ist die DGUV Vorschrift Nr. 3 eine neue Verordnung der Unfallversicherungen. Sie hat vor allem die Überprüfung sowie die Sicherheit ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zum Inhalt. Es geht bei der DGUV Vorschrift Nr. 3 darum, Unfälle sowie damit verbundene Personenschäden bei Arbeiten mit solchen Anlagen und Geräten zu vermeiden sowie die Sicherheit in Betrieben weiter zu erhöhen.

In welchen Zeiträumen nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden muss

Es ist so, dass laut DGUV Vorschrift Nr. 3 nicht genau festgelegt wurde, wann denn die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Prüfung elektrischer Anlagen überhaupt durchgeführt werden muss. Wer es genau wissen will, muss den Anforderungen der Hersteller folgen, denn diese legen in ihren Produkthinweisen genau fest, in welchen Zeiträumen eine Prüfung der Anlagen stattfinden sollte. Als gutes Beispiel lassen sich medizinische Geräte verwenden, die übrigens ebenfalls der DGUV Vorschrift Nr. 3 unterliegen. So müssen die Geräte nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) mindestens alle zwölf Monate eine Prüfung erhalten.

Es gibt zwei verschiedene Anlässe für die DGUV Vorschrift Nr. 3

Wer meint, es genügt, den Angaben der Hersteller Folge zu leisten, sieht sich nach einem genauen Lesen der DGUV Vorschrift Nr. 3 schnell eines Besseren belehrt, denn es ist ebenfalls notwendig, dass laut der DGUV V3 die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor einer ersten Inbetriebnahme kontrolliert werden müssen. Es sind hierfür in den seltensten Fällen Ausnahmen möglich, beispielsweise dann, wenn der Hersteller für die sichere Funktion seiner Anlagen und Betriebsmittel garantieren kann oder er die Prüfung laut DGUV V3 bereits selbst durchgeführt hat. Es ist ebenfalls notwendig, vor jeder erneuten Wiederinbetriebnahme, wie nach einer Wartung oder nach Reparaturarbeiten, eine neue Überprüfung nach der DGUV Vorschrift Nr. 3 durchzuführen.

Was wird eigentlich nach der DGUV Vorschrift Nr. 3 bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel genau geprüft?

Es ist in der DGUV V3 (ehem. BGV A3) genau festgehalten, was zu prüfen ist: So sind alle elektrischen Maschinen, Anlagen sowie deren Betriebsmittel genau zu prüfen. Als Voraussetzung dafür gilt, dass die elektrischen Maschinen, Anlagen sowie deren Betriebsmittel gewerblich genutzt werden sowie dass diese mit einer bestimmten Spannungshöhe arbeiten. Es ist ebenfalls unerheblich, ob die elektrischen Maschinen, Anlagen sowie deren Betriebsmittel ortsfest sind oder es sich um ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel handelt.

E Check prüfer

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Formen?

Der Unterschied zwischen den beiden Formen besteht darin, dass es sich bei den ortsfesten Anlagen um solche handelt, welche fest in einem Gebäude installiert oder mit diesem verbunden sind. Es ist nicht möglich, diese ohne weiteres abzubauen, außerdem sind sie dafür bestimmt, die Arbeit an einem festen und unveränderlichen Ort zu erledigen. Dagegen geht es bei der Prüfung ortsveränderliche Geräte und Betriebsmitteln um solche, welche vor ihrem Einsatz aufgebaut werden. Sie verrichten ihre Arbeiten und werden dann nach dem Einsatz wieder abgebaut. Daher sind ortsveränderliche Geräte in der Regel transportabel sowie mobil. Es ist möglich, diese an vielen verschiedenen Orten einzusetzen.

Wer ist eigentlich befugt, eine Überprüfung nach der DGUV Vorschrift Nr. 3 durchzuführen?

Jetzt kommen wir zu der eigentlichen Frage, wer es denn nun sein darf, der die Überprüfung nach der DGUV Vorschrift Nr. 3 durchführt. Es ist so, dass an die Mitarbeiter, welche die Arbeiten vornehmen, ganz besondere Anforderungen gestellt werden. So müssen diese eine Ausbildung im E-Bereich vorweisen können. Außerdem ist es unabdingbar, dass die Personen einen entsprechenden Kurs absolviert haben. Generell unterscheiden lassen sie sich in zwei Gruppen: in die befähigten Personen und in das Elektrofachpersonal. Es ist wichtig, dass beide Personengruppen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darüber hinaus über eine einschlägige Berufserfahrung von mind. einem Jahr verfügen müssen. Sie müssen sich zudem mit den Bestimmungen und Regelungen der Prüfung, mit der DGUV Vorschrift Nr. 3 selbst sowie mit den dafür notwendigen Messgeräten auskennen. Es gibt heute eine Vielzahl an kompetenten Anbieter, welche die Anforderungen nach DGUV Vorschrift Nr. 3 zu erfüllen in der Lage sind und diese professionell und zeitlich effizient durchführen.

Wer ist für denn die Überprüfung nach DGUV Vorschrift Nr. 3 verantwortlich?

Wer jetzt denkt, dass der Prüfende für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift Nr. 3 verantwortlich ist, der irrt, vielmehr ist für die ordnungsgemäße Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Betreiber selbst verantwortlich. Das heißt, er muss dafür sorgen, dass es eine korrekte Planung und Durchführung des E-Checks gibt, wozu neben den Fristen auch die Benennung einer geeigneten Person gehört und dieser die Maschinen und Anlagen zur Prüfung überlassen werden müssen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie die Prüfung nach der DGUV Vorschrift Nr. 3 nicht genau dann planen, wenn Sie gerade einen Großauftrag Ihres wichtigsten Kunden bekommen haben. Wer den Verpflichtungen nicht nachkommt und diese Fristen versäumt, dem können Bußgelder drohen. Er ist zudem für alle entstehenden Schäden voll und ganz haftbar. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass Versicherungen die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Wer dagegen die Elektroprüfung nach der DGUV Vorschrift Nr. 3 regelmäßig durchführt, für den kann es sich lohnen, denn viele Versicherungen winken dann mit Rabatten. Es ist auch so, dass die Versicherungen ein eigenes Interesse daran haben, denn sie profitieren von sicheren und zuverlässigen Maschinen und Anlagen.

Wie wird der E-Check nach DGUV Vorschrift Nr. 3 durchgeführt?

Bei einer Überprüfung nach DGUV Vorschrift Nr. 3 läuft die Prüfung in drei Phasen ab. Als Erstes werden die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Sicht geprüft. Dies bedeutet, dass bereits dann offensichtliche Mängel und Schäden schnell auffallen. Danach erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage oder des Geräts. Es ist daher klar, dass bei einem Prüftermin kein regulärer Arbeitstag stattfinden kann. In einem weiteren Schritt erfolgt daher eine Überprüfung bei laufender Arbeit, wobei auch sämtliche Sicherheits- und Abschaltmechanismen kontrolliert werden. Danach gibt es eine Überprüfung und Kontrolle mit passenden Messgeräten. So lassen sich Spannungsschwankungen oder Über- beziehungsweise Unterschreitungen der Sollwerte schnell erkennen und können so behoben werden. Ist die Prüfung beendet, erhält der Betreiber nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ein Prüfprotokoll ausgehändigt. Dieses muss zwingend aufbewahrt werden, denn es dient als Nachweis für den Gesetzgeber, dass die Elektroprüfung entsprechend der DGUV Vorschrift Nr. 3 stattgefunden hat. Sie können es mit der Prüfung Ihres Fahrzeugs beim TÜV vergleichen. Der Bericht enthält Informationen über eventuelle Mängel, welche durch den Prüfer an den Anlagen und Betriebsmittel festgestellt wurden. Bei einer Elektroprüfung kann es sein, dass einzelne Maschinen und Geräte darüber hinaus ein Prüfsiegel bekommen. Dieses wird wie beim TÜV auf die Anlage außen angeklebt. Mit einem Fachbetrieb, der den E Check GmbH für Sie durchführt, sind Sie als Betreiber ab sofort immer bestens versorgt. Er ist nicht nur autorisiert, den E-Check durchzuführen, sondern kann ebenfalls sowohl das Prüfsiegel anbringen oder das Prüfprotokoll erstellen.

E Check E+Service+Check

Die Vorteile einer Elektroprüfung durch einen kompetenten Anbieter

Unternehmen, die eine professionelle Elektroprüfung vornehmen wollen, sollten sich an einen dafür geeigneten Fachbetrieb in ihrer Stadt wenden. Wer keinen Fachbetrieb für die Elektroprüfung nach DGUV V3 kennt, wendet sich am besten an den Verband oder die IHK. Ebenfalls möglich ist es, die Firmen über die Gelben Seiten zu finden. Die folgenden Vorzüge bieten Fachfirmen im Bereich der Elektroprüfung nach DGUV V3:

  • bieten in der Regel eine langjährige Erfahrung
  • verfügen über professionelle und qualifizierte Mitarbeiter
  • weisen ein bundesweites, perfekt ausgebautes Servicenetz auf, um eine schnelle Betreuung zu generieren
  • bieten faire Preise sowie transparente Kosten
  • es erfolgt eine Anfertigung von Prüfprotokollen sowie die Anbringung von Prüfsiegeln
  • umfangreiche Beratung rund um den E Check
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