Was ist die DGUV?
Die Unfallverhütungsvorschriften werden in Deutschland von den Berufsgenossenschaften nach § 15 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) erlassen. Diese sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und wollen so mehr Unfälle verhindern. Die DGUV V3 sowie alle anderen UVV müssen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Fachaufsicht genehmigt werden. Darunter fällt sowohl der Inhalt der Prüfung elektrischer Betriebsmittel als auch alle anderen UVV Prüfungen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie aller Unfallkassen. Er entstand am 1. Juni 2007 aus dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. (HVBG) und dem Bundesverband der Unfallkassen e. V. (BUK). Die DGUV besteht aus den neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und den 27 Unfallkassen. Versichert werden Wegeunfälle, Berufskrankheiten sowie Arbeitsunfälle (DGUV Vorschrift 3). Wir sprechen von 70 Millionen Versicherten. Das ist eine ganze Menge. Die DGUV gilt als rechtsfähiger Verein und besteht aus sechs Landesverbänden (Nordwest, West, Nordost, Mitte, Südost und Südwest). Diese sind rechtlich unselbstständig. Der Verbandssitz ist in Berlin.
Die DGUV betreibt drei Institute für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz (IFA, IPA und IAG).
Die DGUV betreibt eine eigene Akademie, eine Hochschule sowie ein Studieninstitut. Geschieht ein Arbeitsunfall, wird dieser analysiert. Danach werden zukünftige Strategien und Vorgehensweisen erarbeitet, sodass sich dieser nicht wiederholt. Passieren Unfälle dieser Art öfter und verstärkt, werden Gesetzesvorlagen erarbeitet, die dann dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Ministerium nimmt die Fachaufsicht wahr.
Darüber hinaus ist die Ausbildung und Weiterbildung ein Hauptaufgabengebiet der DGUV. Egal, ob es sich um befähige Personen, die Unfallverhütung an sich oder um die Gesetze geht, die DGUV und alle Teilorganisationen sind sehr gute Ansprechpartner für die UVV sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel oder Arbeitssicherheit im engeren und weiteren Sinn.
Darüber hinaus gibt es noch die „DGUV Job“. Dabei handelt es sich um einen eher weniger bekannten Dienst der DGUV. Der Arbeits- und Personalvermittlungsdienst vermittelt Versicherte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden. Die DGUV Job unterstützt diese Versicherten bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Welche Ministerien sind mit dem Inhalt der UVV befasst?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist als Fachaufsicht bei der Errichtung der Gesetze und Begutachtung aller Gesetze, die mit Arbeitssicherheit und Unfallverhütung in Zusammenhang stehen, zuständig. Unfälle können in allen Bereichen und allen Branchen geschehen. Deshalb werden auch in anderen Bereichen, von anderen Ministerien, diesbezügliche Gesetze erlassen bzw. arbeitssicherheitsrelevante Teile in bereits bestehende Gesetze integriert.
So vielfältig wie die Unfallmöglichkeiten und -risiken sind, so unterschiedlich sind auch die Rechtsgrundlagen und Überwachungssysteme. In Deutschland obliegt der Arbeitsschutz den staatlichen Behörden. Die Unfallverhütung selbst fällt in den Aufgabenbereich der Unfallversicherungsträger. Dieses System wird duales System genannt und wird in vielen europäischen Staaten ähnlich gehandhabt.
Wie sieht es in puncto Arbeitsschutz sowie Unfallverhütung in Deutschland aus und wie ist dieser inhaltlich geregelt?
Die Basis bilden das Arbeitssicherheitsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz. Dazu gehört noch eine Reihe von Rechtsvorschriften, die darauf basieren. Diese sind vom EU-Recht geprägt. Die Landesbehörden sowie die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern (Bund) beraten sich und überwachen die Einhaltung.
Die Unfallverhütung beruht in Deutschland auf den Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Diese sind eigenständig und werden von den Unfallversicherungsträgern erlassen. Dazu zählen die bereits vorab erwähnten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der Länder sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB). Diese haben ebenfalls beratenden und überwachenden Charakter. Diese Regelungen werden dann für den gesamten Bundesdienst vom BMI als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Bundesdienst!
Für die Unfallverhütung und den Arbeitsschutz im Bundesdienst ist die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig. Die UVB wurde vom Ministerium beauftragt. Die Zentralstelle im Bundesdienst ist für die Überwachung der Unfallverhütung sowie den Arbeitsschutz zuständig. Die Aufgaben beinhalten:
- Die Überwachung der Einhaltung des ArbSchG sowie aller darauf basierenden Rechtsverordnungen (DGUV V3, UVV Prüfungen).
- Die Durchführung der Unfallverhütung sowie der Prävention in allen Behörden und Betrieben des Bundes.
- Die Beratung aller Leitungen der Behörden bezüglich des Arbeitsschutzes.
- Die Zusammenarbeit mit allen Ressorts sowie den Unfallversicherungsträgern und den Ländern und letztendlich
- Die Arbeit in den Gremien des Arbeitsschutzes (Nationale Arbeitsschutzkonferenz, Arbeitsstättenausschuss) sowie der
- UVB (Präventionsausschuss, Vertreterversammlung).
Neu: Das EU-Projekt – psychosoziale Risiken in der Arbeitswelt!
Teilweise inhaltlich vernachlässigt wurden die immer stärker werdenden psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Die Gefährdung sowohl der physischen als auch psychischen Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz wird durch das Arbeitsschutzgesetz in der Fassung von 2013 explizit als „zu vermeiden“ ausgewiesen. Der Arbeitgeber hat diese auch in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und § 5 Abs. 3 Nr. 5 ArbSchG zu berücksichtigen.
Was gehört eigentlich inhaltlich zur UVV?
Das autonome Recht der Unfallverhütungsvorschriften decken folgende Bereiche ab:
- Die UVV befassen sich mit dem Verhalten der Versicherten im Betrieb bezüglich Unfallverhütung, Vermeidung von Berufskrankheiten bzw. arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
- Welche Einrichtungen, Maßnahmen und Anordnungen müssen die Unternehmen zur Verhütung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen.
- Können diese delegiert werden und wenn ja, wie, in welchem Umfang und an wen?
- Die UVV beinhalten auch die Gefährdung Dritter für Leben und Gesundheit an einer Betriebsstätte.
- Darüber hinaus wird natürlich auch das Thema „Betriebsarzt“, dessen Aufgaben Verantwortung und Agieren näher ausgeführt.
- Die Sicherstellung der effizienten Ersten Hilfe durch den Unternehmer oder Betreiber.
- Die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung des Gesetzes in Bezug auf Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Sicherheitsingenieure und deren Pflichten wahrzunehmen haben.
- Nach Definition in § 22 SGB VII hat der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten nach den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdung) sowie Anzahl der Mitarbeiter zu bestellen.
- Die UVV sind für alle Mitgliedsunternehmen der Unfallversicherungsträger bindend. Ein Verstoß wird mit hohen Geldbußen geahndet (§ 209 SGB VII).
Fazit der UVV
Der Inhalt der UVV befasst sich mit allen Gesetzen, Vorschriften (DGUV Vorschrift 3) und Rechtsgrundlagen, die die Unfallverhütung und die Arbeitssicherheit sowie Gefährdung der Kunden, Mitarbeiter sowie des Betriebes selbst gewährleisten. Inhaltlich sind sowohl die Unfallversicherungsträger als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit betraut. Darüber hinaus sind auch die staatlichen Behörden der Länder sowie die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat involviert. Wer wofür zuständig ist, hängt immer vom jeweiligen Bereich sowie der Sachlage ab. Einig sind sich jedoch alle, dass es zu keinen Arbeitsunfällen bzw. Betriebsunfällen kommen muss. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte, die Prüfung ortsfester Anlagen sowie die UVV Prüfungen dienen dazu, präventiv mögliche Risiken und versteckte Mängel aufzudecken und diese bereits im Vorfeld zu beseitigen.
Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, Prüfer sowie befähigte Personen dienen dazu, die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. UVV Prüfungen stellen sicher, dass alle Vorschriften und Gesetze eingehalten werden. Dort, wo es nicht der Fall ist oder sich eine mögliche Gefahrenquelle abzeichnet, gilt es diese zu eruieren, auszumerzen und für zukünftige Fälle vorzubeugen. Deshalb sind auch wiederkehrende UVV Prüfungen vorgesehen. Die Grundlage für die UVV stellen vor allem die Gefährdungsbeurteilungen dar. Jedes Unternehmen ist anders aufgestellt. Außerdem spielen die Branche, die Anzahl der Mitarbeiter, die Kundenfrequenz und vieles mehr eine entscheidende Rolle, wie hoch die Gefährdung einzuschätzen ist. Danach richten sich die Maßnahmen, aber auch die DGUV V3 Prüffristen und die Art der Geräteprüfung sowie die Bestellung der befähigten Personen. All dies ist Bestandteil des Inhalts der UVV.
Die UVV sowie die DGUV garantieren die Sicherheit ortsveränderlicher und ortsgebundener elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die Intervalle der wiederkehrenden Prüfungen sowie der Prüfung vor der Erstinbetriebnahme sind natürlich auch fixer Bestandteil des Inhalts der UVV. Hat es bereits einen Unfall gegeben, ist es notwendig, die Prüfungen engmaschiger anzulegen. Sichtkontrollen verhindern Unfälle zwischen den staatlich verpflichtenden UVV Prüfungen. Lagergut kann sich verschieben (Bodenvibrationen). Sicherheitsbügel können sich während des Arbeitsvorganges verbiegen. Die Isolierung von Kabeln kann Risse bekommen oder ausfransen. Kabelbrände brechen schnell aus und breiten sich in Windeseile aus.
Darüber hinaus sollten Unternehmer nicht vergessen, dass Verstöße auch empfindliche Geldbußen nach sich ziehen können. Das Gefahrenpotenzial sollte nicht unterschätzt werden. Es hängt von vielen Faktoren, wie zum Beispiel Gefahrengütern, Gewicht, Masse, oftmaliges Bewegen, etc. ab. Niemand würde wollen, dass ein Behälter mit Chemikalien leckt und Menschen darunter vorbeigehen. Darüber hinaus spielt die ordnungsgemäße Lagerung von schweren Gütern oder Gefahrengütern eine nicht unwesentliche Rolle. Der Behölter liegt schief im Regal, jemand fährt mit dem Stapler ein paar Mal vorbei, Kinder laufen durch die Gänge und schon ist es passiert. Der Behälter mit Gefahrgut kracht vom Regal. Wie gut, dass es die wöchentliche Sichtkontrolle gibt. Die UVV, die Prüfungen sowie die Prüfprotokolle helfen nicht nur Leben zu retten, sie sparen auch Geld. Die fristgerechte UVV Prüfungen sowie die Einhaltung aller Änderungen und Maßnahmen bewirken reduzierte Prämien.