Prüfung ortsunveränderlicher und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beziehungsweise elektrische Maschinen und Anlagen durch eine dafür befähigte Person
Betriebe, in denen Güter und Waren aller Art hergestellt werden, sind verpflichtet, die für die Produktion eingesetzten Betriebsmittel beziehungsweise Maschinen und Anlagen in regelmäßigen, durch den Gesetzgeber festgelegten Zeitabständen einer Prüfung durch eine dafür ausgebildete Person durchführen zu lassen. Geregelt wird dies in der DGUV Vorschrift 3, welche in dem nachfolgenden Artikel kurz DGUV Vorschrift genannt werden soll. So einfach und effektiv es wäre, für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beziehungsweise elektrische Erstprüfung Maschinen und Anlagen einen eigenen Mitarbeiter zu ernennen, so einfach ist dies leider nicht, denn die dafür eingesetzte Person muss eine für die Prüfung geeignete Ausbildung mitbringen.
Über die DGUV Vorschrift und ihren Hintergrund
Zunächst soll geklärt werden, worum es sich bei der DGUV Vorschrift eigentlich handelt, denn diese Verordnung ist noch relativ neu und vielen Herstellern daher vielleicht noch gar nicht bekannt. Genau geht es bei der DGUV Vorschrift Nr. 3 um eine Regelung aus dem Bereich der Unfallversicherungen, wobei es im Detail darum geht, dass die Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie den damit verbundenen Betriebsmitteln weiter verbessert werden soll. Es gibt heute eine Vielzahl von Anbietern, die diese Überprüfungen, welche auch als E-Check bezeichnet werden, durchführen dürfen. Ganz genau geht es bei der DGUV Vorschrift Nr. 3 darum, ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen, denn die mit der Arbeit an den Maschinen und Anlagen betrauten Mitarbeiter genießen einen besonderen Unfallschutz. Die DGUV Vorschrift Nr. 3 soll Unfälle mit Personenschäden verhindern, die im Zusammenhang mit der Arbeit an Anlagen aller Art entstehen können. Das erklärte Ziel der DGUV Vorschrift Nr. 3 ist es, die Sicherheit in Betrieben weiter zu verbessern.
Wann eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel beziehungsweise elektrische Erstprüfung Maschinen und Anlagen laut DGUV Vorschrift Nr. 3 vorgesehen ist
Interessant und wichtig ist, dass es in der DGUV Vorschrift Nr. 3 nicht detailliert darum geht, wann genau eine Prüfung durch die Unternehmen veranlasst werden muss, allerdings steht in der DGUV Vorschrift Nr. 3, dass bei den Prüfungen die entsprechenden Angaben der Hersteller zu beachten sind. Legt dieser fest, dass eine Maschine oder ein Gerät alle zwei Jahre geprüft werden muss, ist dies der Zeitraum, der für die DGUV Vorschrift Nr. 3 einzuhalten ist. Ein weiterer ebenfalls wichtiger Bereich, wo die DGUV Vorschrift Nr. 3 zum Einsatz kommt, ist der medizinische Bereich. Sämtliche Geräte in Kliniken, Praxen und Krankenhäusern müssen ebenfalls in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person überprüft werden, wobei auch in diesem Bereich die Vorgaben der Hersteller einzuhalten sind. An diesem Beispiel ist gut zu erkennen, wie wichtig die Einhaltung der DGUV Vorschrift Nr. 3 ist. Unbedingt einzuhalten ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift Nr. 3 vor dem Einsatz von Maschinen und Anlagen, also die elektrische Erstprüfung Maschinen und Anlagen muss vor deren erstem Einsatz erfolgt sein. Als Ausnahme gilt lediglich die schriftliche Garantie des Herstellers, dass dieser die Prüfung vor dem Versand bereits vorgenommen hat. Selbst nach Wartungen und Reparaturen muss eine Überprüfung nach DGUV Vorschrift Nr. 3 vorgenommen werden.
Was genau die befähigte Person nach DGUV Vorschrift Nr. 3 an den Maschinen oder Geräten zu prüfen hat
In der DGUV Vorschrift Nr. 3 ist sehr genau und detailliert festgehalten, was die Person bei der Überprüfung der elektrischen Maschinen und Anlagen alles einer Prüfung unterziehen muss. So ist zuerst festgehalten, dass sämtliche Maschinen sowie deren Bauteile überprüft werden müssen. Als Voraussetzung wird festgehalten, dass diese mit einer elektrischen Spannung arbeiten und ebenfalls gewerblich genutzt werden. Dazu ist es im Übrigen egal, ob die Geräte ortsfest oder ortsveränderlich sind. Wer jetzt überlegt, was der Unterschied ist, kann diesen hier gern nachlesen: Bei einer ortsfesten Anlage handelt es sich um ein Gerät, dass in einem Gebäude fest installiert ist, es ist also fest mit diesem verbunden und kann daher nicht ohne weiteres abgebaut werden. Diese Anlagen stehen in den meisten Fällen in Hallen, in denen Güter hergestellt werden. Dagegen werden die ortsveränderlichen Maschinen und Anlagen direkt vor dem Einsatz aufgebaut und nach der Erledigung wieder abgebaut, sie sind also mobil. Die ortsveränderlichen Geräte kommen in der Regel an verschiedenen Standorten zum Einsatz. Eine Fachkraft, die die Prüfung nach DGUV Vorschrift Nr. 3 vornehmen darf, ist in der Lage, beide Varianten der Maschinen und Anlagen zu überprüfen. Daher können Unternehmen, die ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen nutzen, eine einzige Person mit der fachgerechten Überprüfung nach DGUV V3 beauftragen.
Wer darf denn nun eine Überprüfung nach der DGUV Vorschrift Nr. 3 eigentlich durchführen?
Wie man sich bei den Ausführungen denken kann, werden an die Personen, welche befähigt sind, die E-Checks nach der DGUV Richtlinie Nr. 3 durchzuführen, sehr hohe Anforderungen gestellt. Laut dem Gesetzgeber sind es genau zwei Personengruppen, die in der Lage sind, die besonderen Vorschriften, die an die auch als VDE 0113 bezeichnete Prüfung gestellt werden, zu erfüllen. Dies sind zum einen die sogenannten befähigten Personen und zum anderen das Elektrofachpersonal, dass eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen muss. Zusätzlich müssen beide Berufsgruppen selbstverständlich einen passenden Kurs besuchen, um die Zulassung für die Überprüfung zu erlangen. Es gibt in Deutschland heute eine Vielzahl an Anbietern, die solche Schulungen anbieten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass sich die prüfenden Personen nicht nur mit den geltenden Bestimmungen, sondern auch mit den für die Prüfung vorgesehenen Messgeräte auskennen müssen.
Wo Sie die Personen finden können, welche die Prüfungen nach DGUV beziehungsweise nach VDE 0113 für Ihre Maschinen vornehmen
Wie bereits kurz erwähnt, sind die für die VDE Prüfungen geeigneten Mitarbeiter bei speziellen Prüfunternehmen zu finden, wie Sie diese unter anderem im Internet, in einschlägigen Branchenverzeichnissen oder auch in den Gelben Seiten finden können. Nach einer kurzen Kontaktaufnahme können Sie in der Regel meist bereits einen Termin für die Prüfung nach VDE 0113 mit den befähigten Personen vereinbaren. Diese kommen dann selbstverständlich direkt zu Ihnen in das Unternehmen.
Wer für die Prüfung der Maschinen und Anlagen laut DGUV oder VDE 0113 verantwortlich ist
Die Verantwortung für die Prüfung der Maschinen und Anlagen laut DGUV oder VDE 0113 trägt natürlich nicht die befähigte Person, wobei diese für die fachliche Prüfung verantwortlich zeichnet. Den Ausschlag für den Prüfauftrag muss das Unternehmen, welches den Auftrag erteilt, selbst tätigen. Haben Sie eine Firma, in der Sie Maschinen und Anlagen stehen haben, die auch betrieben werden, müssen Sie sich nach den Vorgaben des Herstellers richten und sich dann zum Termin eine befähigte Person nach DGUV Vorschrift oder nach VDE 0113 suchen. Das bedeutet also im Klartext, dass Sie als Betreiber der Anlagen und Geräte für die Planung und Durchführung nach DGUV verantwortlich zeichnen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es bei einer Überschreitung der Fristen zu einem Bußgeld kommen kann. Im eigenen Interesse und dem Schutz der Mitarbeiter sollten Sie die Fristen daher genau einhalten. Einen angenehmen Effekt hat es, wenn Sie die Prüfung nach DGUV V3 immer pünktlich erledigen lassen: Viele Versicherungen gewähren ihren Kunden in solchen Fällen einen Nachlass auf den Preis, denn keine oder eine verschwindend geringe Anzahl an Unfällen hat zur Folge, dass auch die Versicherungen nicht zahlen müssen.
Elektrische Maschinen – Wie ist der Ablauf einer Prüfung nach der neuen DGUV Vorschrift?
Wichtig ist, dass für die Prüfung etwas Zeit mitgebracht werden sollte. Es versteht sich von selbst, dass während der Prüfung an den Maschinen nicht gearbeitet werden kann. Genauso verhält es sich, wenn eine elektrische Erstprüfung Maschinen und Anlagen vorgenommen werden muss. Legen Sie diese Arbeiten daher nicht gerade in Ihre Stoßzeiten, wenn Sie besonders viele Aufträge für Ihre Kunden zu erledigen haben. Generell wird die Prüfung in drei Bereiche unterteilt: Zuerst gibt es eine Prüfung nach DGUV auf Sicht, das bedeutet, dass in diesem Fall größere Mängel oder Schäden direkt am Anfang festgestellt werden können. Dann wird die Anlage oder die Maschine extra für die Prüfung nach DGUV Vorschrift in Betrieb genommen. Der zweite Schritt ist also eine Überprüfung der Maschine in laufendem Betrieb. Hier werden dann die Aufschalt- und Abschaltvorrichtungen genau geprüft und es wird festgestellt, ob es eventuelle Spannungsschwankungen oder Über- bzw. Unterschreitungen von Richtwerten gibt. Die prüfende Person setzt dafür verschiedene Messgeräte ein. Zum Schluss stellt die prüfende Person ein Prüfprotokoll aus, dass Sie zwingend aufbewahren sollten, falls es zu einer Prüfung durch die Behörden kommt. Mitunter wird ein spezielles Prüfsiegel ausgestellt, das dann an der Maschine fixiert wird. Mit der Unterschrift des Prüfers auf dem Protokoll die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist die Überprüfung für Sie als Firma erledigt.