Bei der so genannten DGUV V3 – früher auch bekannt unter dem Namen BGVA3 Prüfung – handelt es sich um eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, die für alle Arbeitgeber und Betriebe gesetzlich verpflichtend ist. Doch wer darf diese Prüfung überhaupt vornehmen? Und wie muss diese exakt ablaufen? Vorweg: Die DGUV V3 ist keinesfalls unbürokratisch und laienhaft durchzuführen und muss zwingend von einer Fachkraft vorgenommen werden!
Diese Personen dürfen die DGUV Vorschrift 3 prüfen
Die DGUV V3 darf nicht einfach so von jeder beliebigen Person durchgeführt werden. Das ist alleine deshalb schon selbstverständlich, weil natürlich nicht jeder Person überhaupt beurteilen kann, wann ein elektrisches Betriebsmittel sicher ist und wann nicht. Natürlich könnte man nun auch das vorgegebene Prüfschema einem Mitarbeiter vorlegen, der eigentlich innerbetrieblich für etwas völlig anders zuständig ist – aber es würde dann an Fachverständnis fehlen und das fordert die DGUV nach Vorschrift 3 ein. Hier definiert sie auch umfassend, welche Personen zur Geräteprüfung befähigt sind bzw. welche es nicht sind. Kurz: Nur eine Elektrofachkraft oder eine durch eine Elektrofachkraft unterwiesene Person darf die Prüfung ausführen.
Bei wem handelt es sich um eine so genannte Elektrofachkraft?
Wenn eine entsprechende Ausbildung vorliegt, so ist beispielsweise ein Elektriker oder eine Elektrikerin sowie ein Elektroingenieur eine Elektrofachkraft. Aber auch dann, wenn ein Studium zur Elektrotechnik vorliegt, hat ein Mitarbeiter die benötigten Kenntnisse um sich als Elektrofachkraft bezeichnen zu dürfen. Im Sinne der UVV (Unfallverhütungsvorschriften der DGUV) gilt eine Person dann als Elektrofachkraft, wenn sie die Gefahren erkennen kann – denn darum geht es bei der Tätigkeit und der Prüfung in erster Linie. Um Arbeitsunfälle zu verhindern, müssen Mängel erkannt und Gefahren beurteilt werden. Es geht nicht darum, grundsätzlich ein elektrisches Betriebsmittel zu beurteilen, z.B. in seiner Sinnhaftigkeit. Es geht auch nicht darum, die Qualität („schön“ oder „nützlich“) zu beurteilen, sondern lediglich die Gefahr, die von einem Betriebsmittel oder einem Gerät aus elektrischer Sicht ausgehen könnte. Es ist also selbst erklärend, dass ohne Fachkenntnisse diese Beurteilung nach DGUV Vorschrift 3 kaum möglich ist.
Darf nur diese Elektrofachkraft eine DGUV V3 prüfen?
Nein, nicht nur diese eine Elektrofachkraft darf eine Prüfung vornehmen. Die Fachkraft kann auch weitere Personen unterweisen und sie mit der wichtigen Aufgabe des Prüfungsschemas beauftragen. Hier ist allerdings von großer Bedeutung, dass die Elektrofachkraft die Verantwortung für diese Unterweisung trägt und die Prüfung ortsveränderliche Geräte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen wird. Es sollte nur verantwortungsbewusste Mitarbeiter einbezogen werden, die die Prüfung nicht nur verlässlich durchführen, sondern auch in der Lage sind diese zu dokumentieren. Die BGVA3 Prüfung – so wie sie früher bezeichnet wurde – ist im Ernstfall ausschlaggebend für die Sicherheit aller Mitarbeiter und soll schwere Unfälle verhindern. Es wäre nur ratsam, dass auch unterwiesene Personen sich ihrer Aufgabe voll bewusst sind und es sich um gewissenhafte und akribische Mitarbeiter handelt. Auch die Unterweisung selbst ist zu dokumentieren. Das heißt, wem was zu welcher Zeit welchen Mitarbeitern übertragen wurde und worüber diese aufgeklärt wurden, muss später ebenfalls nachgewiesen werden können. Dies dient im Ernstfall der Aufklärung über einen erfolgten Arbeitsunfall.
Tipp: Viele kleinere Unternehmen können die geforderten Rahmenbedingungen für die DGUV Vorschrift 3 nicht erbringen. Wer nur 3 Mitarbeiter in einer Gärtnerei hat, wird kaum jemand dieser Mitarbeiter auch noch auf ein teures DGUV Seminar schicken, um sich zur Elektrofachkraft ausbilden zu lassen. Das ist auch grundsätzlich kein Problem, denn die DGUV V3 lässt sich als Dienstleistung auch ausgliedern. Viele Firmen bieten die Prüfung als Dienstleistung an und übernehmen alles – von der Prüfung selbst bis hin zur Dokumentation kann ein Unternehmen sich dann auf der sicheren Seite fühlen. Es ist auch zu beachten, dass für die Prüfungen selbst oft bestimmte Messgeräte nötig sind, die natürlich nicht in jedem Betrieb vorhanden sind. Eine Anschaffung wäre womöglich sehr teuer und wenn es zusätzlich noch an speziell ausgebildeten Fachkräften fehlt, ist die Prüfung manchmal gar nicht eigenständig möglich. Eine Ausgliederung der Prüfung und der damit verbundenen Maßnahmen ist also sicherlich keine Seltenheit und im Einzelfall zu empfehlen. Hier muss jeder Betrieb eigenständig entscheiden, was selbst durchgeführt werden kann und was nicht. Die Elektrofachkraft allerdings muss immer mit einbezogen werden und darf keinesfalls durch einen Laien ersetzt werden.
Ich möchte eine DGUV V3 Prüfung nicht durchführen – ist das möglich?
Nein! Jeder Arbeitgeber muss diese Prüfungen durchführen. Es gibt keinen Weg daran vorbei und das ist auch gut und richtig so. Mitarbeiter müssen ebenso geschützt werde wie dritte Personen, z.B. Gäste oder Besucher. Die DGUV Vorschrift 3 ist wichtig. Wer sie nicht durchführt, riskiert hohe Strafen und missachtet das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland. Es handelt sich NICHT um eine freiwillige Aktion, die aus Nettigkeit durchgeführt wird, sondern um eine verpflichtende Tätigkeit.
Im eigenen Interesse sollte jedes Unternehmen auch die Dokumentation über die erfolgte Prüfung sehr genau nehmen. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, wird die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen immer unter die Lupe genommen. Gerade wenn der Unfall wegen eines bestimmten Gerätes oder Betriebsmittels eingetreten ist, wird hier aus haftungsgründen besonders genau darauf geschaut. Die Frage: „Hätte der Unfall überhaupt passieren müssen, wenn das Gerät ordnungsgemäß geprüft worden wäre?“ muss sich dann jedes Unternehmen gefallen lassen. Umso wichtiger ist es also, dass die DGUV V3 gewissenhaft und vor allem regelmäßig durchgeführt wird.
Was ist zu tun, wenn bei der BGVA3 Prüfung Mängel festgestellt werden?
Mängel sind erst einmal völlig normal. Wer die Prüfung nach dem Prüfablauf der DGUV vornimmt, wird immer mal wieder feststellen, dass elektrischer Betriebsmittel nicht so funktionieren, wie sie sollten. Das ist erst einmal kein großes Problem und auch kein Verschulden eines Unternehmers. Wichtig ist nur, dass die Mängel beseitigt werden. Entweder ist das direkt möglich, indem man das Gerät austauscht oder es ist nötig, dass eine Reparatur stattfindet. Am wichtigsten ist allerdings, dass das Betriebsmittel auf keinen Fall weiterhin benutzt wird, wenn es Mängel aufgewiesen hat.
Die DGUV sieht zwar eine regelmäßige Wiederholungsprüfung alle 6 Monate vor, allerdings ist auch das ausgehebelt, wenn es zu Mängeln kam. Traten die auf, muss häufiger geprüft werden. Auch im eigenen Interesse sollte ein Unternehmen sich von der Funktionsfähigkeit und der Sicherheit häufiger überzeugen, wenn es in der Vergangenheit bereits Auffälligkeiten gab. Und auch hier gilt: Führen Sie eine akribische Dokumentation über die erfolgte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel! Es dient Ihrer eigenen Sicherheit.
Was passiert, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt?
Ein Arbeitsunfall muss nicht zwingend etwas mit defekten oder mangelhaften elektrischen Betriebsmitteln, Geräten oder Anlagen zu tun haben. Es kann sich auch um einen Wegeunfall (von der zur Arbeit) handeln oder durch andere Einflüsse entstehen. Aber auch wenn ein Mitarbeiter „nur“ stolpert über herumstehende Gegenstände und sich dabei schwer verletzt, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, den ein Unternehmen selbst verantworten muss, denn er wäre zu verhindern gewesen. In diesem Fall greifen dann die so genannten Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die genau solche Gefahren umfassen. Hier sollte auch eine regelmäßige Elektrogeräteprüfung erfolgen. Die ist dann zwar nicht innerhalb der DGUV Vorschrift 3 geregelt, aber sie umfasst eben alles, was außerhalb der elektrischen Betriebsmittel und Geräte so an gefahren in einem Betrieb lauern kann. Das können Leitern sein, die nicht sicher befestigt sind, Tritte und Hocker, von denen eine Gefahr ausgeht oder eben herumstehende Gegenstände oder defekte Aufzüge.
Es ist wichtig, die Sicherheit in einem Unternehmen vollumfänglich zu betrachten und das genau tut die DGUV mit ihren Vorschriften und Verordnungen.