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Wer darf die VDE Geräteprüfung durchführen?

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Laut § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) obliegt es dem Unternehmer zu bestimmen, welche Kenntnisse sein Prüfer haben muss. Das gilt aber nur für jene Prüfer, die im Betrieb angestellt sind. Handelt es sich um ortsgebundene oder mobile elektrische Geräte und Anlagen oder nicht. Darüber hinaus gibt es noch Grundvoraussetzungen, die jeder Prüfer elektrischer Betriebsmittel und Anlagen erfüllen muss. Die VDE Geräteprüfung stellt die Sicherheit des Betriebes und aller darin befindlichen Menschen sicher. Daher ist es notwendig, sich unbedingt an die DGUV Vorschrift 3 sowie die Betriebssicherheitsverordnung und der entsprechenden Normen DIN VDE 0100 samt Unternormen zu halten. Darüber hinaus werden Verstöße streng bestraft und gelten als Straftat.

Grundvoraussetzungen für die Arbeit als Prüfer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Zunächst muss die Person eine Elektrofachkraft sein und über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Die Voraussetzungen finden sich im § 2 Abs. 3 der DGUV V3 und 4. Die Elektrofachkraft muss in der Lage sein, die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig zu beurteilen, Gefahrenpotenziale zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu treffen. Die Erfahrung in diesem Fachbereich muss nachgewiesen werden können. Natürlich muss die Fachkraft sowohl mit den rechtlichen als auch fachtechnischen Bestimmungen vertraut sein. Die Qualifikation als Elektrofachkraft muss durch eine Ausbildung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden können.

Die Fachkraft muss sich nachweislich regelmäßig auf diesem Fachgebiet weiterbilden. Dies kann durch den Besuch verschiedener prüftechnischer Seminare oder aber auch als Teilnehmer bei Fachtagungen nachgewiesen werden. Die „verantwortliche“ Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 muss über eine Ausbildung zum Ingenieur, Meister oder Techniker bzw. Bachelor oder Master auf dem Gebiet der Elektrotechnik verfügen. Die Übertragung der Führungs- oder Fachverantwortung muss schriftlich erfolgen. Das ist jedoch nur erforderlich, wenn der Arbeitgeber bzw. Unternehmer selbst diese Führungs- und Fachverantwortung nicht wahrnehmen kann.

Welche Aufgaben hat die Elektrofachkraft bei einer VDE Geräteprüfung durchzuführen?

Hier ist wieder die Unterscheidung zwischen einer Elektrofachkraft mit und ohne Führungsverantwortung zu treffen. Der E-Check bei einer VDE Geräteprüfung für die Elektrofachkraft beinhaltet das Prüfen aller elektrischer Arbeitsmittel, aber auch von überwachungsbedürftigen Anlagen. Darüber hinaus fallen bei der Geräteprüfung auch die Errichtung, das Betreiben sowie Änderungen der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in ihren Kompetenzbereich. Die VDE Prüfung Pflicht für die verantwortliche Elektrofachkraft sieht vor allem die Überwachung und Führungsverantwortung der untergeordneten Elektrofachkräfte vor.

VDE Geräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer betriebsmittel

Wer wird als „befähigte Person“ für die VDE Geräteprüfung bezeichnet?

Laut § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203 muss eine zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel ermächtigte Person die VDE Prüfung problemlos durchführen können. Dafür sind eine adäquate Fachausbildung sowie mindestens ein Jahr Berufspraxis in Bezug auf den Zusammenbau, die Instandsetzung, die Errichtung elektrischer Anlagen und Arbeitsmittel notwendig. Diese Qualifikationen müssen schriftlich nachgewiesen werden können. Darüber hinaus muss die befähigte Person auch zeitnah die bereits erwähnten Tätigkeiten ausgeübt haben. Sowohl die praktischen als auch theoretischen Fachkenntnisse müssen ständig aktualisiert und nachgewiesen werden.

Die befähigte Person muss die Montage sowie die ordnungsgemäße Funktionsweise von Arbeitsmitteln vor der Inbetriebnahme, nach der Inbetriebnahme, aber auch während der Montage an einem neuen Standort prüfen. Arbeitsmitteln, die schädlichen Einflüsse, wie zum Beispiel Witterung, Abrieb, Korrosion oder längere Nichtbenutzung, etc. unterliegen, müssen ebenfalls regelmäßig geprüft werden. Nach Instandsetzungs- und Änderungsmaßnahmen unterliegen Arbeitsmittel ebenfalls der VDE Prüfung Pflicht.

Wer wird als „elektrotechnisch unterwiesene Person“ bezeichnet (EuP)?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person führt die von einer Elektrofachkraft übertragenen Aufgaben im Rahmen der VDE Geräteprüfung durch. Die Fachkraft muss die EuP auch über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten informieren. Darüber hinaus muss die elektrotechnisch unterwiesene Person über notwendige Schutzmaßnahmen und -einrichtungen unterrichtet werden. Die EuP gilt nicht als befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, da die Durchführung der VDE Geräteprüfung und Arbeitsvorbereitungen nur unter Aufsicht der befähigten Person mit Elektrofachqualifikation vorgenommen werden dürfen: Die EuP muss jederzeit die Möglichkeit haben, Rücksprache, vor allem bei Unklarheiten, mit der befähigten Person oder einer anderen Elektrofachkraft halten zu können.

Zu den typischen Aufgaben einer EuP zählen Sichtkontrollen an Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln, an Unterverteilungen bei gegebenem Berührungsschutz sowie an Schaltschränken. Darüber hinaus gehört es zum E-Check des EuP, den Berührungsschutz zu kontrollieren, die Fehlersuche in beschränktem Umfang durchzuführen sowie die befähigte Person bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Sinn der VDE Geräteprüfung zu unterstützen.

Was ist eine EffT?

Dabei handelt es sich um eine Elektrofachkraft, die festgelegte Tätigkeiten im Zuge der VDE Geräteprüfung durchführt. Dafür wurde eine aus einem nicht elektrotechnischen Beruf kommende Kraft speziell in Theorie und Praxis im Nachhinein ausgebildet. Diese Ausbildung muss aber mindestens 80 Stunden betragen. Danach muss die Eignung durch eine Elektrofachkraft überprüft werden.

Zum Aufgabenbereich einer EffT gehören gleichartige, sich wiederholende Tätigkeiten, für die sie geschult wurde. Diese Tätigkeiten müssen vom Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 in einer Arbeitsanweisung extra schriftlich festgehalten werden. Eine EffT kann die Führungs- und Fachverantwortung im Sinne der VDE Geräteprüfung und der VDE Prüfung Pflicht gegenüber einer EuP nicht wahrnehmen.

VDE Geräteprüfung Techniker

Welche Qualifikationsanforderungen werden an den Prüfer im Zuge der VDE Geräteprüfung gestellt?

Zu den bereits erwähnten Qualifikationsanforderungen finden Sie dazu detailliertere Angaben und Ausführungen in

  • der BetrSichV,
  • der TRBS 1201 und 1203,
  • den DGUV Vorschriften 3 und 4 sowie
  • den DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“.

Was besagt die DIN VDE 0701?

Jegliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, egal ob stationär oder nicht stationäre, müssen einem E-Check unterzogen werden. Die VDE Prüfung Pflicht besteht sowohl für Geräte als auch Anlagen, Baugruppen oder Bauteile. Die Geräteprüfung muss nach oben angeführten Kriterien erfolgen, da es gerade im Dauerbetrieb oder bei ständigem Transport sowie Montage und Demontage zu hohen Verschleißerscheinungen kommen kann. Darüber hinaus unterliegen Steckverbindungen und Leitungen erhöhtem Abriebrisiko. Diese potentiellen Gefahrenquellen müssen ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Die Geräteprüfung im Sinne der VDE Geräteprüfung unterliegt strengen Kriterien und Prüfparametern, die die Sicherheit von Mensch und Maschine garantieren soll.

Fazit

Die VDE Geräteprüfung nach der VDE 0701 samt Unternormen und Betriebssicherheitsverordnung gewährleistet also einen reibungslosen Betrieb. Die Geräteprüfung sichert aber auch gleichzeitig das Leben der Menschen im Betrieb. Betriebsstillstandzeiten werden vermieden. Die Prüfpflicht gewährleistet darüber hinaus auch eine gute Langlebigkeit der elektrischen Anlagen und Geräte. Der E-Check im Zuge einer VDE Prüfung entdeckt so manchen versteckten Mangel noch bevor dieser zum Betriebsrisiko wird. Isolierungen sind naturgemäß besonders anfällig für Mängel. Die Strafen für Verstöße gegen die Prüfpflicht sind empfindlich. Kein Wunder, sind doch schon einige Betriebe bis auf die Grundmauern abgebrannt, weil es zu einem versteckten Kabelbrand oder Kurzschluss gekommen war. Defekte elektrische Geräte oder Anlagen waren dabei fast immer die Auslöser. Ganz klar, dass der VDE Geräteprüfung daher sehr große Bedeutung zukommt.

Es ist aber auch klar, dass nicht jeder Mitarbeiter die Geräteprüfung durchführen darf. Wie vorab ausführlich dargelegt, kommt der entsprechenden Qualifikation eine erhebliche Bedeutung zu. Neben der fachschulischen Ausbildung in Theorie und Praxis nimmt auch die berufliche Erfahrung einen hohen Stellenwert ein. Darüber hinaus müssen alle Qualifikationen nachgewiesen werden können. Kräfte, die speziell für bestimmte Tätigkeiten im Sinne der Geräteprüfung ausgebildet werden, dürfen diese Arbeiten nur auf Anweisung und unter Aufsicht durchführen. Hierbei wird sehr genau unterschieden, wer, welche Arbeiten, wann wo und wie ausführen darf. Die VDE Geräteprüfung ist mit einer hohen Verantwortung verbunden.

Tipp: Sehr oft wird die Frage gestellt, ob die VDE Geräteprüfung überhaupt notwendig sei, es passiert ja ohnehin nichts und die Geräte wären „relativ“ neu. Erstens besteht VDE Prüfung Pflicht! Zweitens ist genau aus diesem Grund schon sehr oft der halbe Betrieb abgebrannt. Drittens schläft es sich garantiert besser, wenn alles überprüft worden ist. Außerdem ist es eine Frage des Risikos. Wer trägt das Risiko? Wenn Sie die Geräteprüfung durchführen haben lassen und es geschieht wider Erwarten trotzdem etwas, sind Sie versicherungstechnisch und rechtlich aus dem Schneider.

Tipp: Sorgen Sie immer dafür, dass Ihre Mitarbeiter die notwendigen Qualifikationen aufweisen. Sollten diese fehlen oder nicht ausreichend vorhanden sein, zahlt die Versicherung auch nicht oder nur teilweise. Sie können der Prüfpflicht durch eigene Mitarbeiter nachkommen. Es steht Ihnen aber auch frei, sich einer eigenen externen Prüffirma oder -anstalt zu bedienen. Wichtig ist, dass die Geräteprüfung ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wird.

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