Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf nur von einer befähigten Fachkraft durchgeführt werden
Damit die Sicherheit elektrischer Anlagen immer gewährleistet ist, gibt es seit einiger Zeit eine neue Regelung, die von den Unfallversicherungen veranlasst wurde. Es handelt sich um eine Verordnung, die auch als DGUV Vorschrift 3 bekannt ist. Aufgrund dieser Verordnung muss in regelmäßigen Abständen eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen und Gewerbebetrieben durchgeführt werden. Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht und soll die Betriebssicherheit in Unternehmen erhöhen. Durch die DGUV V3 sollen während der Arbeit sowohl Personenschäden, wie auch andere Unfälle vermieden werden. Jeder Angestellte, der mit ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen während seiner Arbeitszeit arbeitet, soll durch die neu eingeführte DGUV V3 Prüfung geschützt werden.
Laut der DGUV Vorschrift 3 darf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nur von einer befähigten Fachkraft durchgeführt werden. Für die Prüfung werden Prüf- und Messgeräte verwendet, die für diesen Zweck speziell geeignet sind. Die DGUV V3 Prüfung (Anlagen und Geräte) oder VDE Prüfung erfolgt nach den TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit). Diese technischen Regeln stellen genau dar, welche Voraussetzungen eine „befähigte Person“ erfüllen muss, damit die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 von ihr durchgeführt werden kann und darf. Die dafür festgelegten Voraussetzungen finden sich in der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) in § 2 Abs. 6. Die Anforderungen an eine befähigte Person sind hoch. Sie muss entweder ein Studium im elektrotechnischen Bereich oder, ersatzweise eine derartige Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben. Hinzu kommt eine Berufserfahrung im genannten Bereich, die mindestens ein Jahr am Stück nachgewiesen werden kann. Diese muss nach der Ausbildung zeitnah absolviert worden sein, um anerkannt werden zu können. Eine Ausbildung im erforderlichen Bereich der Prüftechnik muss in diesem Zeitraum ebenfalls nachgewiesen werden können. Die überwachungsbedürftigen Anlagen, aber auch die Arbeitsmittel, die zur Prüfung verwendet werden, müssen der befähigten Person vertraut sein, die aufgrund ihrer entsprechenden, persönlichen Kenntnisse mit den Vorschriften, Normen und dem Stand der Technik vertraut ist.
Wer darf die Prüfung nach DGUV V3 vornehmen?
Es werden ganz besondere Anforderungen an das Personal gestellt, das die DGUV V3 Prüfung ehemals BGV A3 durchführen darf. Auf der einen Seite handelt es sich um gut geschultes Elektrofachpersonal und auf der anderen Seite darf die Prüfung von „befähigten Personen“ durchgeführt werden. Zu einer „befähigten Person“ wird Personal durch eine Berufsausbildung zum Elektriker (eine elektrotechnische Berufsausbildung) und ähnlichen fachkompetenten Berufen oder einem Abschluss von einem technischen Studium, sowie der Belegung von zusätzlichen Kursen, in denen das Fachwissen zur Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vermittelt und geprüft wird. Die Belegung der Kurse kann erst erfolgen, wenn ein Angestellter nach Abschluss seiner Berufsausbildung in seinem Lehrberuf ein Jahr Erfahrung sammeln konnte. Hierbei müssen spezielle Erfahrungen mit den Arbeitsmitteln nachgewiesen werden, die nach DGUV Vorschrift 3 für die Prüfung eingesetzt werden. Das gut ausgebildete Fachpersonal, das als Prüfer die Prüfung nach DGUV V3 durchführt muss sowohl alle Vorschriften kennen, wie auch eine Fachkenntnis beim Umgang mit den Messgeräten vorweisen, die für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verwendet werden und zuverlässig seine Prüfaufgabe durchführen können. Aufgrund der vorhandenen Erfahrung muss eine befähigte Person oder Elektrofachpersonal nicht nur typische Schäden an Betriebsmitteln und Geräten erkennen können, sondern auch die Gefahren einschätzen, die von schadhaften Geräten oder Betriebsmitteln ausgehen. Nur so können alles gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen, erfüllt werden, wenn die Prüfungen direkt in den Betrieben und Unternehmen der Auftraggeber durchgeführt werden. Die Prüfung nach DGUV V3 wird von befähigten Personen oder Elektrofachpersonal durchgeführt, das pro Jahr mehrere Prüfungen nach DGUV V3 durchführt, damit eine ausreichende Prüfpraxis nach DGUV Vorschrift 3 nachgewiesen werden kann. Hinzu kommen weitere Schulungen und regelmäßige Teilnahmen ein Weiterbildungen im Bereich DGUV V3 wodurch ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den aktuell gültigen Gesetzgebungen und Prüfverfahren gewährleistet wird. Damit dies auch Betreiber für sich erkennen können, achten die Elektrik Betriebe, die als Arbeitgeber Elektrofachpersonal oder befähigte Personen beschäftigen, dass diese nach DGUV Vorschrift 3 alle notwendigen Qualifikationen vorweisen können und dass alle Prüfgeräte, die für die Prüfungen verwendet werden, aktuell, schadlos und auf dem technisch neuesten Stand sind.
Fortbildung ist wichtig
Um als befähigte Person nach der DGUV Vorschrift 3 die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel regelmäßig durchführen zu können, sind im Bereich der Theorie und Praxis regelmäßige Weiterbildungen in Form von fachlichen Schulungen, vorgeschrieben. Die Anlagen- und Geräteprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 dürfen von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, aber auch von einer EuP (elektrotechnisch unterwiesene Person), wenn diese unter Aufsicht einer erfahrenen Elektrofachkraft steht. Für die DGUV Prüfung dürfen nur Mess- und Prüfgeräte verwendet werden, die stets auf dem neuesten Technikstand sind, daher müssen auch die hoch qualifizierten Elektrofachkräfte, die die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen, immer wieder fortgebildet werden, damit sie mit den modernen Mess- und Prüfgeräten exakte Prüfungen durchführen können.
Die Verantwortung der Betreiber
Die Unternehmen und Gewerbetreibende, die für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in ihrem Haus verantwortlich sind, werden als Betreiber benannt. Die Betreiber selber sind dafür verantwortlich, dass in ihrem Haus der notwendige E-Check regelmäßig durchgeführt wird. Die Betreiber müssen daher das fachkundige Elektrofachpersonal ins Haus bestellen und mit der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel beauftragen. Viele Elektrik Betriebe, die die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 anbieten, wissen genau, dass zahlreiche Unternehmen die Terminierung der notwendigen Prüfungen leicht übersehen und erinnern diese daran, die Betreiber Bußgelder zahlen müssen, wenn eine Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel vergessen wird. Die Bußgelder sind ärgerlich, aber nicht der einzige Schaden, wenn es zu Unfällen oder Schäden kommt, weil schadhafte Betriebsmittel verwendet wurden, die keiner DGUV V3 Prüfung zum vorgesehenen Zeitpunkt unterzogen wurden. Die Versicherung des Betreibers kann dann zusätzlich noch zum Schaden und dem Bußgeld die Zahlung verweigern, weil die Durchführung vom E-Check vergessen wurde. Betreiber bieten sich viele Vorteile, wenn die Elektrogeräteprüfung regelmäßig, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, durchgeführt wird. Die Abläufe im Betrieb werden nur noch selten gestört, weil alle Geräte fehlerfrei laufen und Versicherungen honorieren regelmäßige E-Checks mit Rabatten.
Wie oft muss die DGUV V3 Prüfung vorgenommen werden?
Die Zeiträume, in denen die unterschiedlichsten ortsveränderlichen Geräte geprüft werden müssen, können sehr unterschiedlich sein. Lediglich die Prüfung von medizinischen Geräten muss laut MPG (Medizinproduktgesetz) spätestens nach zwölf Monaten erneut erfolgen. Bei allen anderen ortsveränderlichen Geräten, Betriebsmittel und Anlagen muss die erste Kontrolle vor einer geplanten Inbetriebnahme erfolgen. Weitere Prüftermine werden notwendig, wenn ein Schaden an einem elektrischen Gerät entstanden ist, dieses repariert wurde und wieder in Betrieb genommen werden soll. Das Gleiche gilt, wenn Wartungsarbeiten in einem Unternehmen durchgeführt wurden und die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel danach wieder in Betrieb genommen werden sollen. Die hoch qualifizierten Elektrofachkräfte, die die DGUV V3 Prüfung durchführen, müssen daher in der Lage sein, Schäden an ortsveränderlichen elektrischen Geräten zu erkennen und im besten Fall auch reparieren zu können, damit im Anschluss gleich die geplante Prüfung durchgeführt werden kann, damit die Geräte so schnell wie möglich wieder sicher in Betrieb genommen werden können.
Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?
Unter ortsveränderlichen elektrischen Geräten werden die Geräte in Unternehmen und bei Gewerbebetrieben bezeichnet, die transportabel sind. Hierbei kann es sich um Bohrmaschine, Arbeitsgeräte, Maschinen, aber auch im Laptops, Wasserkocher, Computer und anderen elektrischen Geräten handeln, die flexibel und mobil verwendet werden können. Sie werden nicht nur in den Hallen des Unternehmens genutzt und verwendet, sondern an den verschiedensten Orten, auch auf Baustellen bei Kunden / Auftraggebern oder in den verschiedensten Räumen und Außenbereichen des Unternehmens oder Gewerbebetriebs.
Was wird bei einer Prüfung nach DGUV V3 gemacht?
Die Elektrofachkräfte, die die Prüfungen in den Räumen der Betreiber durchführen, verschaffen sich in der ersten Phase einen optischen Eindruck darüber, welche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel vorhanden sind und geprüft werden müssen. Hierbei wird geschaut, ob auf den ersten Augenschein hin Schäden oder Mängel erkennbar sind. Im Anschluss werden die unterschiedlichen ortsveränderlichen Betriebsmittel der Reihe nach in Betrieb genommen und währenddessen geprüft. Hierbei geht es nicht nur um die eigentliche Funktion der Betriebsmittel, sondern auch um das Vorhandensein von Abschalt- und Sicherheitsmechanismen, eventuellen Spannungsschwankungen und der Einhaltung von Sollwerten. Dieser Teil der Prüfung wird mithilfe von Messgeräten durchgeführt. Damit die Prüfung transparent und nachvollziehbar ist, wird bei jeder Prüfung von der Elektrofachkraft ein Prüfprotokoll erstellt, das am Ende dem Betreiber überreicht wird. Somit kann dieser bei jeder Kontrolle vom Gesetzgeber diesem beweisen, dass der E-Check regelmäßig und pünktlich durchgeführt wurde und keine Fehler oder Schäden bei der Prüfung beanstandet wurden. Falls doch, werden noch weitere Reparaturen und eine erneute Prüfung bescheinigt. Je nach Art der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erhalten diese noch zusätzlich ein Prüfsiegel. Somit ist auf den ersten Blick auch für unerfahrene Besucher ersichtlich, dass die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel eines Unternehmens geprüft sind.