Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss zwangsläufig in jedem Unternehmen erfolgen. Sie ist Pflicht und darf weder aufgeschoben noch in ihrer Ausübung abweichend durchgeführt werden. Jeder Betrieb trägt die Verantwortung dafür, dass die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach den Vorgaben in der DGUV Vorschrift 3 erfolgt. Aber wer darf diese Prüfung überhaupt ausführen? Und wie sind die DGUV V3 Prüffristen? Kann ein Unternehmer selbst die DGUV V3 vornehmen?
Darf ein Geschäftsführer automatisch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vornehmen?
Nur weil ein Unternehmer auch zeitgleich die Geschäftsführung innehat, heißt das noch lange nicht, dass diese Person auch tatsächlich die Prüfung vornehmen darf. Das dürfen tatsächlich nur so genannte Elektrofachkräfte mit entsprechender Ausbildung. Handelt es sich beim Geschäftsführer also beispielsweise um einen Elektroingenieur, dann darf die Prüfung natürlich durch die Person durchgeführt werden. Aber das wird in den meisten Betrieben in Deutschland wohl eher die Ausnahme sein. Ein Friseur, Metzger oder Einzelhändler hat die erforderlichen Kenntnisse nämlich nicht und müsste diese zunächst erwerben.
Die Möglichkeit dazu gibt es allerdings für praktisch jeden. Die DGUV bietet entsprechende Fortbildung an, die eine Person dann zur Elektrofachkraft ausbilden. Die Seminare sind immer mehrtägig, teilweise über einige Wochen und auch immer mit einer Abschlussprüfung versehen, sodass hier ein entsprechender Aufwand einkalkuliert werden muss.
Wie sind die DGUV V3 Prüffristen?
In der Regel liegen die Prüffristen bei 6 Monaten. Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen also wenigstens 2 Mal pro Jahr geprüft werden. Und sie müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme außerdem auch immer geprüft werden. Auch hier ist eine Dokumentation unerlässlich! Manche Geräte oder Betriebsmittel sind von Anfang an defekt und entsprechend nicht den Sicherheitsvorschriften. Das lässt sich nur dann herausfinden, wenn diese vor ihrer ersten Nutzung ebenso akribisch geprüft werden, wie das auch bei allen Wiederholungsprüfungen der Fall wäre.
Beim Prüfschema der DGUV ist vorgesehen, dass alle elektrischen Betriebsmittel und Geräte auf ihre Funktionalitäten hin getestet werden müssen. Kurzum: Tun die Geräte das, was sie sollen? Außerdem muss teilweise die Spannung gemessen werden. Hierfür sind spezielle Messgeräte nötig, die natürlich nicht jeder Unternehmer zur Verfügung hat. Selbst wenn sie angeschafft werden würden, würde das noch lange nicht bedeuten, dass der Umgang damit auch vertraut ist. Von den DGUV Prüffristen entbindet das jedoch trotzdem nicht. Ein Unternehmen muss sicherstellen, dass geprüft wird und muss dies auch nachweisen können. Dass es selbst prüft oder die Leistung durch eigene Mitarbeiter abgedeckt wird, ist hingegen keine Forderung bei der DGUV V3.
Was tun, wenn die Frist verpasst wurde?
Natürlich kann es passieren, dass eine Frist verpasst wurde. Allerdings duldet die DGUV dies nicht. Für Unternehmen ist wichtig, dass sie sich selbst immer wieder an die DGUV V3 Prüfristen erinnern. Das kann mittels Plaketten gut realisiert werden, die angebracht werden an den Geräten und Anlagen. Dort steht, wann zuletzt geprüft wurde, durch wen und wann eine erneute DGUV Prüfung nötig ist. So könnte auch bei einer Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft direkt auf die letzte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verwiesen werden. Auf diese Weise werden Die DGUV V3 Prüffristen auch nicht mehr verpasst.
Auf Seiten der DGUV gibt es keine Toleranz und auch keinen Spielraum. Die Fristen müssen nach der DGUV Vorschrift 3 eingehalten werden. Kommt es zu einem Arbeitsunfall innerhalb eines Unternehmens und ausschlaggebend für diesen Unfall war ein defektes elektrisches Gerät, bei dem die Prüffrist verpasst wurde, so wird das Unternehmen nicht nur den Versicherungsschutz für diesen Fall verlieren (d.h. es haftet dann selbst und trägt die Kosten für die Konsequenzen aus diesem Unfall), sondern sicherlich auch Strafbeiträge bezahlen müssen, d.h. die Beiträge für die nächsten Jahre erhöhen sich. Es ist daher wirklich wichtig, die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) zu beachten. Die Fristen zu verpassen oder die Wiederholungsprüfungen zeitlich weiter auszudehnen, wird praktisch gewertet wie „nicht geprüft“. Und das kann eine Gefahr für alle Mitarbeiter im Unternehmen bedeuten.
Deshalb ist die DGUV V3 so wichtig
Wer sich einmal vorstellt, welche Folgen ein schlimmer Arbeitsunfall haben kann, wird ahnen, wie wichtig es ist, die DGUV Vorschrift 3 auch wirklich einzuhalten. Die Prüfung ortsveränderliche Geräte deckt einen Bereich ab, in welchem es immer wieder zu schweren Unfällen in Unternehmen kommen kann oder sogar kommt. Wer sich also ausmalt, wohin ein Stromunfall führen kann, welche Verletzungen dieser auslöst und was für den einzelnen Mitarbeiter bedeutet, wird ahnen, dass die DGUV V3 Prüffristen von großer Bedeutung sind.
Nach einem Unfall an einem Gerät könnte es möglich sein, dass ein Mitarbeiter schwere Verbrennungen erleidet, wegen derer es ihm mehrere Monate lang nicht möglich ist, seiner Arbeit nachzugehen. Möglicherweise sind Reha-Maßnahmen nötig. Möglicherweise muss sogar eine Umschulung finanziert werden, da der Mitarbeiter seiner eigentlichen Arbeit nie wieder nachgehen kann. Vielleicht kann er sogar nie wieder arbeiten und ist bis zum offiziellen Renteneintritt auf eine Rentenzahlung der Berufsgenossenschaft angewiesen. Was aber, wenn die BG überhaupt nicht eintritt für den Ernstfall, weil die DGUV V3 nachweislich nicht vorgenommen wurde? Dann bezahlt und haftet der Unternehmer selbst für den entstandenen Schaden. In der Regel tritt die Berufsgenossenschaft für die Verletzten ein – diese müssen sich keine Gedanken machen. Allerdings fordert sie Leistungen dann vom Unternehmen wieder ein. Das kann den finanziellen Ruin bedeuten und ist außerdem noch mit einer Missachtung des Arbeitsschutzgesetztes verbunden. Die DGUV Vorschrift 3 ist deshalb wichtig, um Arbeitnehmer zu schützen.
Dürfen die Personen geändert werden, welche die Prüfung durchführen?
Natürlich. Es passiert immer wieder, dass durch Fluktuation die Mitarbeiter im Unternehmen wechseln und manchen fällt eben die Elektrofachkraft weg, die dann ersetzt werden muss. Es ist also völlig gängig, dass die Prüfung selbst durch wechselnde Personen durchgeführt wird. In großen Konzernen passiert es außerdem, dass es eine Reihe an Elektrofachkräfte gibt bzw. an unterwiesenen Personen, sodass in einem Unternehmen 20 oder 25 solche Fachkräfte beschäftigt sind, die sich nur mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen befassen.
Diese Personen wechseln dann natürlich auch durch, sodass ein zuvor geprüftes Gerät bei der nächsten Prüfung von einer anderen Person geprüft wird. Außerdem ist das auch üblich, wenn die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ausgelagert wurde. Ein Dienstleister beschäftigt auch nicht permanent dieselben Fachkräfte. Keine Sorge also, wenn die einzige Elektrofachkraft im Unternehmen wegfällt. Die Prüfung kann ausgelagert werden bis eine neue, interne Elektrofachkraft zur Verfügung steht. Viel wichtiger ist, dass die DGUV V3 Prüffristen auch wirklich eingehalten werden und es hier nicht zu Missständen kommt.
Muss eine Prüfung eventuell wiederholt werden?
Ja, das ist immer dann der Fall, wenn Mängel aufgetreten sind. Sofern etwas auffällig war, gilt das Gerät zunächst als nicht weiter zu verwenden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss erst erfolgreich und frei von Mängeln sein, bevor es hier wieder zu einem Einsatz kommen darf. Die Geräteprüfung muss also zwangsläufig wiederholt werden. Auch dann, wenn ein Ersatz beschafft wird und es sich um eine erste Prüfung vor der Inbetriebnahme handelt. Im Fall von Mängeln sind die Prüffristen zu missachten. Es muss so häufig geprüft werden, bis das Ergebnis stimmt und vorhandene Mängel sind immer zu beseitigen. Es genügt nicht, die Mängel einfach als eher irrelevant einzustufen und sie zu missachten. Auf diese Weise ist die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet, die eben mit diesen Betriebsmitteln und Geräten in Kontakt kommen oder sogar damit arbeiten müssen. Alle Prüfungen müssen mit einem zufriedenstellenden und damit einwandfreien Ergebnis abgeschlossen werden, sodass die DGUV Vorschrift 3 als erfüllt gilt.
Prüffristen sind demnach nur ein Richtwert. Nur dann, wenn auch wirklich alles in Ordnung war, kann die Frist von 6 Monaten eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, müssen die Intervalle erhöht werden. Ein offenbar defektes Betriebsmittel kann nicht einfach weiterhin genutzt werden. Es muss zur Sicherheit so beseitigt werden, dass kein Mitarbeiter mehr damit arbeitet. Ein einfacher Aufdruck oder Hinweis für die Mitarbeiter ist zwar denkbar, aber im Idealfall wird das Betriebsmittel sofort aus dem Verkehr gezogen.