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Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden?

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Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden? Geprüft werden müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Leitern und Tritte, egal ob Mechanische oder Kraftbetätigte, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Die elektrisch oder hydraulisch betriebenen müssen nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Hierfür ist eine befähigte Person notwendig. Die Prüfung herkömmlicher Tritte und Leitern kann auch durch einen dazu beauftragten Mitarbeiter des Betriebes erfolgen.

Welche Tritte und Leitern müssen nach der DGUV und VDE überprüft werden?

Nur kraftbetätigte Betriebsmittel müssen nach der DGUV V3 oder der VDE kontrolliert werden. Dabei handelt es sich um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischer Betriebsmittel. Diese Art von Tritten und Leitern die elektrisch oder hydraulisch aus- und eingefahren werden können. Der E-Check dieser Betriebsmittel basiert darüber hinaus auf der Betriebssicherheitsverordnung sowie auf die für diese Betriebsmittel anwendbaren Normen. Das betrifft die DGUV Information 208-016 sowie die Normen DIN EN 131-2 und -3.

Welche Leitern und Tritte müssen geprueft werden?

Welche Fristen sind bei der Prüfung nach der DGUV V3 für diese Elektrogeräteprüfung einzuhalten?

Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden? Kraftbetätigte Tritte und Leitern müssen einmal pro Jahr durch eine befähigte Person überprüft werden. Dabei werden die Betriebssicherheit sowie die Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Alle anderen Betriebsmittel dieser Art sollten je nach den Betriebsverhältnissen öfter oder mehrmals täglich geprüft werden. Der Fokus liegt hierbei vor allem auf der Abnutzung und Beschädigung nach der DGUV Vorschrift 3. Elektrisch aus- und einfahrbare Tritte und Leitern bergen ein weitaus höheres Risiko. Der Grad des Risikos wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und die Prüfintervalle danach bestimmt.

Welche Leitern und Tritte müssen geprueft werden?

Welche Art von Gefährdungen bestehen nach der DGUV Vorschrift 3 im Zusammenhang mit diesen Betriebsmitteln?

Sie können blockieren, zu früh aus- oder einfahren. Dadurch kann es zu erheblichen Unfällen kommen. Die Elektrogeräteprüfung gewährleistet die Betriebssicherheit. Im industriellen Bereich besteht allgemein ein höheres Gefährdungspotential. Handelt es sich jedoch um die stahlverarbeitende oder chemische Industrie, ist das Risiko enorm. Hierbei gibt es ausfahrbare Tritte, die in die Mitte von leeren Kesseln führen, um diese zu reinigen oder zu prüfen. In der Ölbranche und in einigen anderen Branchen werden Tanks von oben über ausfahrbare Tritte kontrolliert. Darüber hinaus werden in diesen Branchen geschlossene Tanks mithilfe von Leitern von außen kontrolliert oder Arbeiten an diesen durchgeführt. Die Arbeitsschutzkleidung, vor allem die Schuhe müssen auf diesen Betriebsmitteln einen guten Halt finden. Auch dieser Gefährdungspunkt ist Bestandteil der DGUV V3 Prüfung.

Wer darf den E-Check für Leitern und Tritte durchführen?

Wie bereits vorab erwähnt, dürfen kraftbetätigte Tritte und Leitern nach der DGUV V3 nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Elektrofachkräfte, die über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen und für die DGUV V3 Prüfung zertifiziert sind. Diese Fachkräfte müssen regelmäßige Fortbildungen besuchen und dies auch nachweisen können. Natürlich kann diese Aufgabe auch an einen Prüfbetrieb abgetreten werden. Dabei muss es sich aber um einen zertifizierten Fachbetrieb handeln. Der Prüfer hat über die notwendigen Qualifikationen zu verfügen.

Welche Leitern und Tritte müssen geprueft werden?

Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden? Was genau wird nach der BGV A3 geprüft?

Dabei wird das Gehäuse der Steuerungseinheit zum Betrieb der Tritte und Leitern auf Schäden überprüft. Nach der DGUV V3 müssen auch die dazugehörigen Kabel auf mögliche Defekte hin gecheckt werden. Alle gefundenen Mängel oder Schäden müssen in einem Prüfprotokoll eingetragen werden. Darüber hinaus müssen bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischer Betriebsmittel auch Messungen der Spannung, der Widerstände, etc. vorgenommen werden.

Diese werden ebenfalls im Prüfprotokoll vermerkt. Werden vorgegebene Grenzwerte überschritten, finden auch diese Diskrepanzen Niederschlag im Prüfbericht. Tritte und Leitern müssen darüber hinaus frei zugängig sein. Werden hier Behinderungen festgestellt, finden auch diese Niederschlag im Bericht nach der DGUV V3.

In welchen Bereichen finden sich noch Tritte und Leitern, die einer DGUV V3 Prüfung unterzogen werden müssen?

Dabei handelt es sich um

  • Feuerwehrfahrzeuge,
  • Fahrzeuge des Technischen Dienstes sowie
  • Sonderfahrzeuge der Polizei.

Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden? Feuerwehrzeuge müssen nach der DGUV V3 jederzeit ihre Leitern ausfahren können. Der Technische Dienst muss ebenfalls Elektroleitungen an Masten mit ausfahrbaren eigenen Leitern erreichen können. Die Polizei besitzt für Spezialeinheiten Sonderfahrzeuge, die ebenfalls mit ausfahrbaren Ausrüstungen, wie zum Beispiel Leitern ausgerüstet sind. All diese Gerätschaften müssen einer DGUV Prüfung sowie einer VDE Prüfung unterzogen werden.

Da es sich hierbei um Einsatzfahrzeuge handelt, die zum Teil rund um die Uhr im Einsatz sind, kommen hier kürzerer Prüfintervalle zur Anwendung.

Wann sind herkömmliche Leitern und Tritte trotzdem nach der DGUV Vorschrift 3 zu überprüfen?

Die DGUV V3 Prüfung muss auch dann durchgeführt werden, wenn diese Betriebsmittel umgerüstet werden. Dies betrifft vor allem Tritte. Dabei kann es sich auch um den Tausch gegen kraftbetätigte Ausführungen handeln. Diese Änderung muss aber nach der BGV A3 auch im Prüfbericht sowie in den Bestands- und Wartungslisten vermerkt werden. Die Änderungen müssen von einem Fachbetrieb oder Fachkräften durchgeführt werden. Eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme ist nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischer Betriebsmittel durchzuführen. Diese Prüfung ist auch nach Wartungsarbeiten oder Reparaturen Vorschrift.

 

Kann die DGUV V3 Prüfung verschoben werden?

Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden? Wurde diese Prüfung wegen eines Defekts oder vermuteten Schadens angeordnet, ist für einen sofortigen Ersatz zu sorgen. Dies ist dann der Fall, wenn der Prüfer ausgefallen ist. Handelt es sich lediglich um eine übliche Überprüfung, kann der Termin nach der DGUV Vorschrift 3 auch ein paar Tage oder eine Woche verschoben werden, aber auch keinesfalls wochen- oder monatelang.

Wie sicher ist die DGUV Prüfung bzw. VDE Prüfung?

Da es sich hier um offiziell durchzuführende Prüfungen handelt, laufen diese nach vorgegebenem Prozedere ab. Sie unterliegen den bereits beschriebenen Regelwerken. Der Gesetzgeber hat zusammen mit den Berufsgenossenschaften, den Unfallversicherern sowie dem Verband der Elektrotechniker, Elektronikern und Informationstechnikern dafür gesorgt, dass die Betriebssicherheit zu jederzeit gegeben ist. Diese Prüfungen sorgen für die Sicherheit der Menschen im Betrieb. Das betrifft natürlich auch die Kunden. Die Prüfungen selbst müssen von erfahrenen und fachkundigen Personen durchgeführt werden. Somit wird keinerlei unnützes Risiko eingegangen.

Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden? Fazit

Leitern und Tritte sind wichtig, um Arbeitsbereiche zu erreichen bzw. um Arbeiten besser durchführen zu können. Diese bergen daher auch ein gewisses Risiko, dass sich nach den örtlichen Betriebsverhältnissen richtet. Die DGUV Vorschrift 3 sieht daher auch hier für kraftbetätigte Leitern und Tritte die DGUV V3 Prüfung vor. Diese Prüfungen sparen viel Zeit und Geld. Darüber hinaus reduzieren sich dadurch die Versicherungsprämien, wenn alles in Ordnung ist und den Verpflichtungen nachgekommen wird.

✅ Was kostet eine Prüfung von Leitern und Tritten bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung von Leitern und Tritten variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

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