Was passiert, wenn ein Blitz einschlägt und eine Reparatur der Blitzschutzanlage anfällt?
Wie ist eine Blitzschutzanlage aufgebaut?
Äußerer Blitzschutz am Gebäude
Innerer Blitzschutz im Gebäude
Welche Gebäude müssen einen Blitzschutz haben und unterliegen einer Prüfung der Blitzschutzanlagen?
- Blitzschutzklasse I: Kernkraftwerke, militärische Anlagen, Rechenzentren
- Blitzschutzklasse II: Industrie- und Chemieanlagen mit Explosionsrisiko
- Blitzschutzklasse III: Schulen, Krankenhäuser, Kirchen, Museen, Hotels mit mehr als 60 Betten, Veranstaltungsräume für mehr als 100 Personen, Photovoltaikanlagen
- Blitzschutzklasse IV: Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Hochhäuser mit bis zu 22 Metern, Wohnkomplexe mit bis zu 20 Wohneinheiten, Banken und Büros mit Nutzflächen bis zu 2.000
Quadratmetern
Generell ist ein Blitzschutz für private Wohnhäuser keine Pflicht. Einige Gebäude, die über ein erhöhtes Risiko für Blitzeinschläge verfügen, müssen jedoch mit einer entsprechenden Blitzschutzanlage ausgestattet sein und regelmäßig die Wartung der Blitzschutzanlagen durchführen. Dazu zählen:
- Häuser und Hochhäuser mit mehr als 20 Metern Höhe
- Türme und hohe Schornsteine
- freistehende Gebäude wie zum Beispiel Kirchtürme
- alte Häuser, die mit Fachwerk gebaut sind oder über Stroh und Holzdächer verfügen
- öffentliche Gebäudekomplexe
- Anlagen, mit erhöhter Gefahr für Explosionen und Brände
- kultur- und denkmalgeschützte Anlagen
Wie oft muss die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen stattfinden?
Wie die Installation muss auch die Prüfung von Blitzschutzanlagen von Fachkräften durchgeführt werden, die nach DIN-Normen ausgebildet sind. Je nach Blitzschutzklasse sind unterschiedliche Intervalle für die Prüfung und Reparatur von Blitzschutzanlagen vorgesehen. An öffentlichen Gebäuden sollte demnach die Wartung der Blitzschutzanlagen alle 2 Jahre durchgeführt werden. Bei privaten Gebäuden wird die Prüfung der Blitzschutzanlagen mit entsprechender Reparatur der Blitzschutzanlagen alle vier bis fünf Jahre empfohlen. Eine einfache Sichtprüfung wird für Gebäude der Blitzschutzklasse I und II jedes Jahr empfohlen. Bei den Schutzklassen III und IV ist eine Prüfung der Blitzschutzanlagen auf Sicht alle zwei Jahre sinnvoll. Bei Risikogebäuden ist eine Sichtprüfung zweimal pro Jahr durchzuführen.
Was wird bei einer Wartung von Blitzschutzanlagen getan?
Die Prüfung und Reparatur von Blitzschutzanlagen sollte synchronisiert werden. Werden Missstände festgestellt, müssen diese sofort beseitigt werden. Zur Routine bei der Wartung der Blitzschutzanlagen gehören die folgenden Maßnahmen:
- Alle Leiter und Bauteile werden geprüft.
- Der Erdungswiderstand in der Erdungsanlage wird gemessen.
- Der elektrische Durchgang des kompletten Blitzschutzsystems wird gemessen.
- Sichtprüfung der Überspannungsschutzgeräte. Mögliche Beschädigungen und Auslöser werden registriert.
Werden bei der Prüfung der Blitzschutzanlagen Mängel festgestellt, sollte sofort die Reparatur der Blitzschutzanlagen durchgeführt werden. Mögliche Mängel sind lose oder beschädigte Bauteile und Befestigungen oder Draht, der nicht mehr dort ist, wo er sein sollte. Am Ende der Prüfung der Blitzschutzanlage muss alles wieder einwandfrei funktionieren. Mit einer abschließenden Kontrolle der Wirksamkeit aller Bauteile ist die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen abgeschlossen.
Wie können Schäden an der Blitzschutzanlage vom Gebäude entstehen, die eine Wartung der Blitzschutzanlagen nach sich zieht?
Einige Regionen Deutschlands sind anfälliger für Gewitter und folglich für Blitzeinschläge. Die Häufigkeit der Prüfung und Reparatur von Blitzschutzanlagen muss entsprechend angepasst werden. Beschädigungen an den Blitzableitern können durch Witterung entstehen oder durch direkte Blitzeinschläge. Letztere können nicht nur zu einem Qualitätsverlust führen, sondern die komplette Anlage beschädigen.
Zusammenfassung
Blitzschutz ist in vielen Teilen Deutschlands sehr sinnvoll. Für private Häuser ist ein Blitzableiter zwar noch keine Pflicht, doch gerade wenn der Standort des Hauses einen Einschlag begünstigt, sollte die Investition in eine gute Blitzschutzanlage bedacht werden. Die Installation und Prüfung von Blitzschutzanlagen darf dabei nur von geschultem Personal durchgeführt werden, welches über die entsprechenden Zertifikate verfügt. Je nach Gebäudeart werden unterschiedliche Intervalle für die Reparatur der Blitzschutzanlagen und die Wartung der Blitzschutzanlangen empfohlen. Für Unternehmer mit Produktionshallen und Firmengebäuden sind die zuständigen Landesbehörden zuständig, die entscheiden, ob eine Blitzschutzanlage und die regelmäßige Wartung der Blitzschutzanlagen Pflicht ist. Mehr Sicherheit bringt diese auf jeden Fall. Die kontinuierliche die Wartung und Reparatur der Blitzschutzanlagen ist eine Voraussetzung für eine optimale Sicherheit.