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Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig überprüft werden?

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Die Sicherheit und Gesundheit von Menschen erfordern regelmäßige fachgerechte technische Kontrolle der installierten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Regelmäßige normgerechte Überprüfungen aller elektrisch betriebenen Maschinen, Geräte, Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel sind für Unternehmen und Organisationen gesetzlich vorgeschrieben. Bei den periodischen Kontrollen der elektrischen Sicherheit werden Fehler und Mängel in Elektrogeräten und Installationen präventiv erkannt. Das hilft unerwartete Ausfälle, Störungen sowie materielle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden, die von fehlerbehafteten Elektrogeräten und inkorrekten Elektroinstallationen ausgehenden Gefahren und Sicherheitsrisiken vorzubeugen und die identifizierten Fehler und Mängel rechtzeitig zu beseitigen.

Eine regelmäßige Prüfung ortsveränderliche Geräte und Prüfung elektrischer Anlagen nach den geltenden Anforderungen, Regelungen, Richtlinien und Normen bietet nicht nur eine professionelle Instandhaltung und Wartung der elektrischen Betriebsmittel auf höchstem Niveau, sondern verhelfen auch, einen normalen ordnungsgemäßen Betrieb der Elektrogeräte und Anlagen zu gewährleisten, die Reparaturkosten langfristig zu senken und die Energiekosten durch Aufdeckung des Sparpotenzials zu optimieren.

Die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

Die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3, früher BGV A3) gelten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie für Arbeiten mit oder an der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV V3 sind alle Gegenstände, die dem Erzeugen, Verteilen, Speichern und Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen der Kommunikations- und Informationstechnik dienen. Auch Schutz-, Sicherheits- und Hilfsmittel von elektrischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Sicherungen, fallen unter diese Anforderungen und werden den elektrischen Betriebsmitteln gleichgestellt. Als elektrische Anlagen werden elektrische Systeme und Installationen bezeichnet, die durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet werden. Zu Betriebsmitteln einer elektrischen Anlage zählen, zum Beispiel, Leitungen, Steckdosen, Leuchten, RCD-Schutzschalter (FI), Sicherungskästen und andere funktionelle elektrische Elemente und Schutzeinrichtungen.

Bei der Elektroprüfung unterscheidet man zwischen ortsfesten (stationären) und ortsveränderlichen (nicht stationären) elektrischen Anlagen. Nicht die Mobilität einer elektrischen Anlage ist ausschlaggebend dafür, dass die Anlage als ortsfest bezeichnet wird, sondern ihre feste Installation in der Betriebsumgebung, zum Beispiel in einem Fahrzeug. Ortsveränderliche elektrische Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nach einem Einsatz demontiert und am neuen Einsatzort, zum Beispiel auf einer anderen Bau- oder Montagestelle, wiederaufgebaut und befestigt werden können.

Sämtliche Betriebsmittel, Anlagen sowie in den Anlagen eingesetzten Betriebsmittel müssen lückenlos und periodisch, nach den definierten Fristen geprüft werden. Alle Betriebsmittel müssen einer VDE-Prüfung unterzogen werden. Entsprechend §2 (1) der DGUV V3 müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (zum Beispiel: elektrische Handwerkzeuge, Laptops, Monitore, Tischlampen), ortsfeste elektrische Betriebsmittel (zum Beispiel: Wandsteckdosen, Klimaanlagen, Beleuchtungsanlagen, Boiler) und elektrische Anlagen (zum Beispiel: Verteilungen, PV-Anlagen) regelmäßig geprüft werden. Die VDE-Prüfung erfolgt in den folgenden drei Schritten: Sichtprüfung (auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung), Messen (Durchführung der vorgeschriebenen Messungen und Prüfung, dass die Messwerte im zulässigen Bereich liegen), Funktionsprüfung (Funktionskontrolle durch Erproben).

elektrischen Anlagen und Betriebsmittel prüfer

Prüfvorgang für elektrische Betriebsmittel und Anlagen

Für elektrische VDE-Prüfung nach DGUV V3 und VDE-Normen werden spezielle zugelassene und kalibrierte Messgeräte verwendet. Die folgenden Messungen werden durchführen:

  • Messung des Isolationswiderstands des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter
  • Prüfung auf Verwechslung Schutz- und Neutralleiter
  • Prüfung auf Verwechslung Schutz- und Außenleiter
  • Prüfung des Hauptpotentialausgleichs und des zusätzlichen Potentialausgleichs
  • Prüfung der korrekten Zuordnung der Neutralleiter zu den von der FI-Schutzeinrichtung erfassten Stromkreisen
  • Prüfung der Verbindung zwischen Neutralleitern unterschiedlicher FI-Schutzeinrichtungen
  • Regelmäßige Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden mit Beachtung der folgenden VDE-Normen durchgeführt:
  • VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Betriebsmittel)
  • VDE 0100 (elektrische Anlagen)
  • VDE 0105 (Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen)

Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Unternehmen dafür sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, elektrische Sicherheit und korrekte Funktion periodisch geprüft und zweckmäßig, nach den elektrotechnischen Regeln betrieben werden. In einem Schadensfall können die Konsequenzen einer unterlassenen Anlagenprüfung gravierend sein. Deshalb müssen die festgelegten Prüffristen sowie der in den Vorschriften und Normen für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel vorgesehene Prüfumfang unbedingt eingehalten werden. Die Fristen sind so festzulegen, dass mögliche Mängel und Fehler, mit denen beim Betrieb im Laufe der Zeit gerechnet werden muss, rechtzeitig identifiziert und behoben werden.

Bei einer Anlagenprüfung oder Prüfung eines Betriebsmittels stellt der Prüfer fest, ob durch die installierten Komponenten eine Gefahr für Personen ausgeht oder Schachschäden verursacht werden können. Wenn in einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt wird, so entspricht sie/es nicht den Regeln der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 4 und darf in einem solchen mangelhaften Zustand nicht mehr betrieben werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der identifizierte Mangel unverzüglich beseitigt wird und die elektrische Anlage beziehungsweise das elektrische Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand weiterverwendet wird.

Mit der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 fordern Unfallkassen und Berufsgenossenschaften von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel zu prüfen und regelmäßige Anlagenprüfung innerhalb der festgesetzten Fristen durchzuführen, um die Mitarbeiter vor Gefährdungen zu schützen. Für regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel dürfen die folgenden in der DGUV V3 vorgegeben Maximal-Richtwerte für Prüfintervalle nicht überschritten werden:

  • maximal 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten und auf Baustellen
  • maximal 2 Jahre in Büros, Behörden und Institutionen

Die Richtwerte für Prüffristen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in verschiedenen Bereichen kommunaler Einrichtungen sind in der DGUV Vorschrift 4 (früher GUV-V A3) vorgegeben. Bei Festlegung der tatsächlichen Prüffristen in einem konkreten Fall werden die Art des jeweiligen Betriebs, die Art der verwendeten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie die Richtlinien und Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 einbezogen.

Elektrische Betriebsmittel und Anlagen unterscheiden sich voneinander nicht nur anhand der in der DGUV V3 und den VDE-Bestimmungen festgelegten Prüfregeln, sondern haben auch unterschiedliche Prüffristen. Bei Nutzung, Wartung und Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln fordert die DGUV V3 Beachtung und Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Normen enthalten sind. Es ist wichtig, dass die getroffenen Maßnahmen wirksam sind, fachgerecht und vollständig durchgeführt wurden und ordnungsgemäß protokolliert sind.

Die VDE-Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf gemäß den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 4 nur eine ausgebildete Elektrofachkraft durchführen, die aufgrund der Fachausbildung, Qualifikation, Berufserfahrungen, Fachkenntnisse und Kenntnisse der Prüfbestimmungen die Prüfarbeiten und Messungen korrekt ausführen und mögliche Gefahren erkennen kann.

elektrischen Anlagen und Betriebsmittel günstig

Die DGUV Vorschrift 4 erfordert sowohl von der Elektrofachkraft als auch von dem Benutzer die Einhaltung der folgenden Prüffristen:

  • Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand eines ortsfesten elektrischen Betriebsmittels oder einer elektrischen Anlage durch Elektrofachkraft – jede 4 Jahre
  • Prüfung auf Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in ortsveränderlichen Anlagen durch Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person – jeden Monat
  • Anlagenprüfung auf einwandfreie Funktion bei ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen durch Benutzer – arbeitstäglich, maximal jede 6 Monate

Die Vorschrift DGUV V3 und die Norm DIN VDE 0105-100/A1 definieren wiederkehrende Anlagenprüfung für ortsfeste elektrische Anlagen. Die VDE-Norm VDE 0105 Teil 1 legt Bestimmungen für regelmäßige Prüfungen der Elektrosicherheit auch in Privatwohnungen fest. Der Eigentümer eines Elektrogeräts oder einer elektrischen Anlage ist für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Somit ist der Eigentümer auch für Schäden haftbar, die aufgrund des nicht ordnungsgemäßen Zustands einer Anlage entstehen.

Für sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen definiert die Norm VDE 0105-100 die allgemeinen Anforderungen für Arbeits-, Bedienungs- und Wartungsverfahren. Im Gegensatz zu früheren Bestimmungen sind privat benutzte elektrische Anlagen von einer Prüfpflicht nicht mehr ausgeschlossen. Durch E-Check können auch Elektrogeräte und elektrische Anlagen in Privaträumen periodisch geprüft werden. Obwohl keine Rechtspflicht zum regelmäßigen E-Check für Privatpersonen besteht, greifen jedoch Versicherungen und Gerichte in einem Schadensfall auf die Richtlinien der DGUV und der VDE-Normen zurück. Somit gewinnt der E-Check immer mehr an Bedeutung sowohl bei Haus- und Wohnungseigentürmern als auch bei Mietern und Hausverwaltungen.

Fazit

Ein Drittel aller Brände sind auf Fehler oder Mängel in elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln zurückzuführen. Mängel und Defekte in elektrischen Geräten und Installationen beeinflussen die normale Funktionalität und führen zu Produktionsausfällen mit erheblichen Umsatzeinbußen für den Betrieb. Bei Wiederholungsprüfungen wird in regelmäßigen Abständen Funktionalität und Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel fachgerecht und anforderungskonform sichergestellt. Die regelmäßige Anlagenprüfung sowie Prüfung der Betriebsmittel auf elektrische Sicherheit, normgerechte Installation und ordnungsgemäße Funktion und Nutzung sind gesetzlich vorgeschrieben und liegen im Verantwortungsbereich von Unternehmen und Organisationen.

Die regelmäßige Anlagenprüfung und vorschriftsmäßige technische Kontrolle von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Betriebsmitteln erfolgen nach den Regeln, Richtlinien und Anforderungen der VDE-Normen, der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Solche elektrotechnischen Überprüfungen dienen als eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung und Verbesserung der Arbeitssicherheit in Unternehmen, Betrieben, Institutionen und Behörden. Auch im privaten Bereich gewinnen regelmäßige Überprüfungen von elektrischen Geräten, Anlagen und Betriebsmitteln nach den geltenden VDE-Normen und DGUV-Richtlinien immer mehr an Bedeutung und werden als anerkannte E-Checks durch spezialisierte Fachunternehmen ausgeführt.

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