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Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?

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Laut DGUV V3 (ehemals BGV A3) ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsmittel und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Hier geht es darum, Sicherheit am Arbeitsplatz zu schaffen und mit einer gezielten Prävention dafür zu sorgen, dass weder Leib noch Leben in Gefahr sind.

Pauschal wird in diesem Zusammenhang gerne angegeben, dass ortsveränderliche Geräte wie auch alle technischen Geräte, die nicht ortsveränderlich sind und mit Strom betrieben werden, in diese Überprüfung fallen. Doch diese pauschale Angabe hilft vielen Unternehmen nicht weiter, da sie zu ungenau ist. Aus diesem Grund ist es wichtig zu klären, welche Arbeitsmittel tatsächlich der Prüfpflicht unterliegen, wann diese Überprüfungen stattzufinden haben und wer sie vornehmen darf und muss.

Warum müssen Arbeitsmittel und Betriebsmittel geprüft werden?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist das oberste Gebot. Jeder Unternehmer muss dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter in einem Umfeld arbeiten können, welches möglichst frei von Gefahren ist. Da sich je nach Branche und Arbeitsplatz aber nicht jede Gefahrensituation beseitigen lässt, liegt dem Gesetzgeber sehr viel daran, zumindest die Gefahren zu minimieren, die sich kontrollieren lassen.

Die Berufsgenossenschaften und andere Versicherungsträger haben daher Verordnungen und Regelungen erlassen, die im Rahmen der DGUV V3, und weiteren Unfallverhütungsvorschriften, dafür sorgen, dass alle technischen Geräte innerhalb eines Unternehmens regelmäßig überprüft werden. Bezüglich ihrer Funktionalität und im Rahmen der Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Diese Präventionsmaßnahmen sind wichtig, um Leib und Leben der Angestellten, Arbeiter, Hilfskräfte aber auch des Unternehmers selbst zu schützen. Denn oftmals geht im Arbeitsalltag die Kontrolle verloren. Die Maschinen werden genutzt, der Verschleiß oder sogar gravierende Probleme werden nicht oder nur sehr spät festgestellt. Entsteht dadurch ein Schaden, können Menschen verletzt werden oder sogar sterben. Und das soll und muss mit der Überprüfung der Arbeitsmittel verhindert werden.

Für die Überprüfung wurde ein fester Intervall bestimmt, der sich an den Arbeitsmitteln, deren Nutzung sowie der Branche orientiert. Ferner muss für die Überprüfung immer ein Sachverständiger zum Einsatz kommen. Nur dann gibt es die Prüfplakette und nur dann ist die Überprüfung auch rechtens.

Betriebsmittel

Wann muss eine Überprüfung von Betriebsmitteln vorgenommen werden?

Es gibt bestimmte Prüfzeitpunkte für Arbeitsmittel und Betriebsmittel, die eingehalten werden müssen und die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. In welchem Abstand eine Überprüfung dann stattzufinden hat, ist in der DGUV Vorschrift 3, anlehnend an die BGV A3, vermerkt. Interessant sind hier ortsveränderliche Geräte ebenso wie alle Geräte, die fest am Standort verankert sind.

Prüfzeitpunkte für Arbeitsmittel und Betriebsmittel sind unter anderem dann, wenn eine erste Inbetriebnahme der Arbeitsmittel und Betriebsmittel stattfindet. Ebenso nach jeder Montage und nach jedem neuen Ausrichten der entsprechenden Arbeitsmittel und Betriebsmittel. Das gilt jedoch nicht für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Eine Kaffeemaschine, die unter die Prüfpflicht fällt, kann selbstverständlich ihren Standort wechseln, ohne dass vor der neuen Inanspruchnahme eine Überprüfung stattfinden muss.

Ebenfalls muss dann eine Überprüfung stattfinden, wenn das Arbeitsmittel Einflüssen ausgesetzt ist, die zu Schäden oder zu gefährlichen Situationen führen können. Weiterhin müssen die Fristen eingehalten werden, die für die jeweiligen Arbeitsmittel und ortsveränderliche Geräte im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung festgelegt worden. Diese werden vom Sachverständigen mitgeteilt, können bei den Berufsgenossenschaften und den Versicherungsgesellschaften erfragt werden. Ferner gibt die IHK Auskunft darüber, welche Fristen für die jeweiligen Arbeitsmittel und Betriebsmittel vorgesehen sind.

Treten außergewöhnliche Ereignisse ein, die ebenfalls Einfluss auf die Arbeitsmittel haben können, muss eine gesonderte und außerhalb des Prüfintervall stattfindende Überprüfung vorgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen an den Arbeitsmitteln, Störungen oder Arbeitsunfälle, die auf die Arbeitsmittel zurückzuführen sind oder bei dem die Arbeitsmittel involviert waren.

Auch bei einer längeren Nichtbenutzung oder bei Naturereignissen, die Einfluss auf die Arbeitsmittel haben können, muss eine zusätzliche und abseits des Turnus eingeplante Überprüfung stattfinden.

Wie wird überprüft?

Bei den Arbeitsmitteln wie ortsveränderliche Geräte gibt es drei verschiedene Arten der Prüfung. Das sind:

  • Sichtkontrolle
  • Funktionskontrolle
  • Technische Prüfung

Bei der Sichtkontrolle geht es darum, einen ersten äußeren Eindruck vom Arbeitsmittel beziehungsweise Betriebsmittel zu erhalten. Es wird geschaut, ob äußere Schäden erkennbar sind und ob Abnutzungen oder Verschleiß den Einsatz der entsprechenden Arbeitsmittel beeinträchtigen können.

Die Funktionskontrolle umfasst einen Testlauf, der genau offenbart, ob alle einzelnen Bauteile, Schaltungen und Funktionen des Arbeitsmittels abrufbar sind. Bei der technischen Prüfung geht es darum, mit Hilfe von Prüfgeräten auch die innen liegenden Bauteile genauestens auf Funktionalität und Einsatzbereitschaft zu überprüfen.

Welche Arbeitsmittel und Betriebsmittel werden geprüft?

Die Frage, welche Arbeitsmittel und Betriebsmittel für eine regelmäßige Überprüfung vorgesehen sind, beschäftigt alle Unternehmen. Denn es ist gar nicht pauschal zu sagen, in welchem Zeitraum die Überprüfung stattfinden muss. Erste Hinweise darauf lassen sich jedoch im DGUV V3 finden. Bei den technischen Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln geht es darum, ortsveränderliche Geräte wie auch all jene Geräte, die fest am Ort verankert sind zu prüfen, die mit Strom betrieben werden. Also alle Bohrmaschinen, Druckmaschinen, die Heizungs- und Klimatechnik, Elektroinstallationen, Computer, Telefone und vieles mehr. Hinzu kommen Werkzeuge, wie beispielsweise Bohrmaschinen, Flexmaschinen und all die anderen Dinge, die für den täglichen Arbeitsablauf benötigt werden. Selbst die Kaffeemaschine, der Toaster und die Mikrowelle, die sich in der Mitarbeiterküche befinden, müssen einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Auch wenn sie kein klassisches Arbeitsmittel sind, so sind sie doch im Unternehmen im Einsatz und der E-Check ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Als Richtlinie kann gesagt werden, dass alle Arbeitsmittel überprüft werden müssen, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel bezeichnet werden. Dazu gehören auch ortsveränderliche Geräte. Angaben dazu finden sich im DGUV V3. Dabei muss geschaut werden, welcher Verwendungszweck vorliegt und wie die Verwendung stattfindet. Eine Kehrmaschine hat eine deutlich intensivere Verwendung als beispielsweise die Kaffeemaschine. Deshalb muss eine Kehrmaschine, die täglich im Einsatz ist und für das Ausüben einer Tätigkeit genutzt wird, anders überprüft werden, als die Kaffeemaschine, bei der in regelmäßigen Abständen geschaut wird, ob der Stecker noch in Ordnung ist und ob die Kaffeemaschine keine Verschleißteile aufweist. Diese Unterscheidung ist wichtig, um genau zu wissen, welche Gefährdung vorliegen kann und welche gefährlichen Situationen entstehen können, wenn diese Arbeitsmittel zum Einsatz gebracht werden.

Sollten Fragen dazu bestehen, welche Arbeitsmittel genau überprüft werden, wird die für die Elektroprüfung befähigte Person diese Fragen immer beantworten können. Bei einer Neueröffnung eines Unternehmens wird in der Regel zuerst der Sachverständige eine Besichtigung des Unternehmens zu vornehmen, um alle Arbeitsmittel zu notieren, die für eine Prüfung vorgesehen werden müssen. Im Anschluss wird das Ganze mit dem Unternehmer besprochen und es wird ein Prüfablauf festgelegt. Werden neue Geräte hinzugefügt, müssen diese selbstverständlich in diesen Prüfablauf integriert werden. Auch das kann der Sachverständige entsprechend mit dem Unternehmer regeln.

Betriebsmittel

Wer hat darauf die Überprüfung der Arbeitsmittel und Betriebsmittel durchzuführen?

Die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmittel und Betriebsmittel erfolgt nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Überprüfungen dürfen nur von einer sogenannten „befähigten Person“ durchgeführt werden. Eine befähigte Person ist ein Sachkundiger oder ein Sachverständiger, der aufgrund seiner Berufsausbildung sowie seiner Berufserfahrung und seiner aktuellen beruflichen Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse mit sich bringt, um die Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln vorzunehmen.

Spezielle Arbeitsgeräte wie beispielsweise ein Gabelstapler(ladegerät) verlangen mitunter nach einer anderen befähigten Person als die bereits erwähnte Kaffeemaschine, die überprüft werden muss. So kann es sein, dass unterschiedliche Sachverständige für die unterschiedlichsten Arbeitsmittel im Unternehmen zur Prüfung herangezogen werden müssen.

Einfache technische Geräte und Elektroinstallation werden oftmals von ortsansässigen Elektrikern überprüft. Große Maschinen und Anlagen, die im Unternehmen zum Einsatz kommen, werden in der Regel immer von den Servicemitarbeitern der jeweiligen Unternehmen betreut. Ein Sachverständiger, so gut er in seinem Gebiet auch sein mag, hat oftmals gar nicht die Kenntnis darüber, wie komplexe Maschinen und technische Anlagen im Detail funktionieren müssen. Als Beispiel sind hier die Prüfung medizinische Geräte genannt, die unter anderem in Krankenhäusern oder Arztpraxen zum Einsatz kommen. Hier kommt das Serviceteam des Herstellers dieser Geräte zum Einsatz und nimmt die notwendigen technischen Untersuchungen und Überprüfungen vor. In welchem Abstand das geschieht, hängt vom Arbeitsmittel und von dessen Einsatz ab. Entsprechende Angaben dazu lassen sich in den DGUV V3 finden.

Betriebsmittel – Unser Fazit

In jedem Unternehmen gibt es Arbeitsmittel, die in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung durch einen Sachverständigen unterzogen werden müssen. Notwendig wird dies, um sicherheitsrelevante Aspekte erfüllen zu können. Im Rahmen der Prävention sollen Unfälle und gesundheitliche Einschränkungen vermieden werden.

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