Die BGV A3 Prüfung wurde am 1. Mai 2014 in die DGUV Vorschrift 3 umgewandelt. Für die Praxis hat sich dadurch nichts geändert. Beide Vorschriften haben für elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gültigkeit. Es gilt nach wie vor, sicherzustellen, dass die Sicherheit von elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gewährleistet ist.
Was ist zu berücksichtigen?
Die BGV A3 soll sicherstellen, dass Defekte an elektrischen Anlagen und Geräten schon im Vorfeld erkannt und behoben werden. Somit kann es zu keinen größeren Schäden und Betriebsstillständen kommen. Dem Unternehmen bleiben hohe Kosten erspart. Darüber hinaus schützt die BGV A3 auch Menschenleben. Besonders die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist durchaus sinnvoll, da elektrische Geräte und Maschinen sehr oft von einer Baustelle zur nächsten gebracht werden. Sie stehen somit im Dauereinsatz und haben höheren Verschleiß und Gebrauchsspuren durch die ständige Montage und Demontage sowie den Transport zu überstehen.
Darüber hinaus möchten Versicherungsgesellschaften den schriftlichen Nachweis sehen, dass die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmittel eingehalten werden. Dies geschieht durch die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und die Prüfung elektrischer Anlagen nach der DGUV V3. Danach wird ein Prüfprotokoll erstellt. Dieses dient als Nachweis für Versicherungen und Berufsgenossenschaften. Wird die BGV A3 Prüfung unterlassen, entfällt die Haftung im Schadensfall durch den Versicherer und die Berufsgenossenschaft. Das ist umso verständlicher als viele Brände in Betriebsstätten durch schadhafte Elektrogeräte und elektrische Anlagen verursacht werden. Darüber hinaus können natürlich auch Mitarbeiter und Kunden zu Schaden kommen.
Die BGV A3 Prüfung stellt sicher, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig überprüft werden, um mögliche Schadensfälle weitgehend ausschließen zu können. Darüber hinaus kann es nach einem Brand an der Betriebsstätte oft Monate dauern, bis diese laut Brandschutzexperten wieder in Betrieb gehen kann. Das zieht hohe Verluste nach sich. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verhindert dies. Konnte der schriftliche Nachweis erbracht werden, dass die Elektroprüfung nach der BGV A3 durchgeführt wurde und es kam doch zum Brand, zahlt die Versicherung und der Betrieb kann früher wieder den Betrieb aufnehmen.
Was beinhaltet eine Prüfung nach der DGUV V3?
Grundsätzlich werden bei der BGV A3 Prüfung sowohl ortsveränderliche elektrische als auch ortsfeste elektrische Betriebsmittel durch Fachpersonal regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Ortsfeste Betriebsmittel sind jene Geräte und Maschinen, die nicht oder nur schwer bewegt werden können. Ortsveränderliche können hingegen sehr leicht bewegt werden.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden zum jeweiligen Einsatzort gebracht und verrichten dort ihren „Dienst“ bis sie wieder woanders gebraucht werden. Darunter fallen zum Beispiel Scanner, Drucker, Computer, Verlängerungskabel, Papiershredder, Lötgeräte, Schwingschleifer, Sprühpistolen, Ständerbohrmaschinen, Trennjäger, Handschweißgeräte, Handbohrmaschinen, etc.
Dadurch, dass sie mehr oder weniger ständig im Einsatz sind, wird meistens erst dann reagiert, wenn die elektrische Maschine nicht mehr funktioniert. Dann ist es aber schon zu spät. Erstens dauert es wieder bis Ersatz zur Stelle ist, und zweitens kommt es häufig zum Kurzschluss oder Kabelbrand. Das kostet dann nicht nur Zeit, sondern verursacht enorme Kosten. Sehr oft kommt es sogar zu Verletzungen oder Menschenleben. Brände auf Baustellen sind nicht ungewöhnlich. Deshalb ist es gerade in diesem Bereich extrem notwendig, die BGV A3 Prüfung durchführen zu lassen.
Wie wird die DGUV V3 durchgeführt?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach BGV A3 erfolgt durch speziell gefugte Prüfer mit kalibrierten Messeinrichtungen. Die DGUV V3 erfolgt nach festgelegtem Prüfschema in wiederkehrenden Intervallen. Zunächst findet die sogenannte „Sichtprüfung“ statt. Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird festgestellt, ob das Gerät oder die Maschine ordnungsgemäß und zweckgebunden eingesetzt wird. Darüber hinaus wird geprüft, ob das Gehäuse und die Kabelanschlüsse in Ordnung sind. Bei der Geräteprüfung wird auch überprüft, ob etwaige bereits bekannte Mängel ordnungsgemäß behoben wurden. Der nächste Schritt der BGV A3 beinhaltet die Schutzklassenzuordnung sowie die dementsprechenden Messungen. Dabei handelt es sich um die Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte für den Schutzleiterwiderstand, den Isolationswiderstand, den Ersatzableit- und Berührungsstrom sowie die Schutzleiter- und Differenzstrom.
Im nächsten Schritt wird die Funktion der elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen geprüft. Der letzte Schritt der BGV A3 besteht aus der Dokumentation, dem Prüfprotokoll. Darin scheinen auch festgestellte Mängel, die Behebungsfrist, der Prüfer, die Prüfscheinnummer, die Prüfklasse, der Standort sowie die Betriebsmittelart auf. Zudem muss immer sichergestellt sein, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen nur von einer Elektrofachkraft nach BGV A3 errichtet, instandgehalten, geändert oder betrieben werden.
Wie häufig findet die BGV A3 Prüfung statt?
Die DGUV V3 muss bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen vor der Erstinbetriebnahme erfolgen. Der Eigentümer, Unternehmer oder Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung abgeben. Darin sind auch die DGUV V3 Prüffristen festgelegt. Jede Betriebsstätte unterliegt anderen Umgebungsbedingungen oder örtlichen Gegebenheiten. Die Richtwerte für die BGV A3 liegen bei sechs Monaten. Für ortsfeste Betriebsmittel auf Baustellen wird die Frist oft auf drei Monate reduziert. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, kann die Prüffrist ausgedehnt werden. Als Faustregel für die BGV A3 gilt ein Jahr für Fertigungsstätten, Werkstätten und auf Baustellen. Für Büroräume und ähnliche Einrichtungen gelten zwei Jahre.
Beim wem liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der BGV A3?
Der Betreiber oder Unternehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sich seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach BGV A3 in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Ebenso haftet er dafür, dass die BGV A3 Prüfung in regelmäßigen Abständen erfolgt. Darüber hinaus muss er sich selbst um die Bestellung einer Elektrofachkraft, die die Prüfungen vornimmt, kümmern. Er muss sicherstellen, dass diese Person befähigt ist und die nötigen Qualifikationen mitbringt. Dem Betreiber obliegt es natürlich, auch einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Nach BGV A3 muss die Elektrofachkraft eine abgeschlossene Berufsausbildung für Elektrotechnik sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können. Elektroingenieure sind ebenfalls berechtigt, diese Prüfung durchzuführen. Darüber hinaus wird von der Elektrofachkraft verlangt, sich regelmäßig Weiterbildungen in diesem Bereich zu unterziehen. Diese müssen auch nachgewiesen werden. Die Elektrofachkraft haftet für die Gewissenhaftigkeit sowie Ordnungsmäßigkeit mit seinem Namen auf dem Prüfprotokoll. Die BGV A3 darf auch von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Aufsicht der Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die Prüfung wird während des Betriebes durchgeführt, sodass es zu keiner Betriebsunterbrechung kommt.
Ist eine Prüfplakette bei einer BGV A3 Pflicht?
Nein, sie muss nicht bei einer Prüfung nicht angebracht werden. Jeder Mitarbeiter kann aber somit sehen, wann der nächste Prüftermin ansteht. Die Mitarbeiter sind jedoch verpflichtet, bei Auftreten eines funktionalen oder optischen Mangels sofort Meldung zu erstatten. Dieser muss sofort vermerkt werden.
Was steht in der BGV A3? – Fazit
Die BGV A3 schützt sowohl alle im Betrieb befindlichen elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen als auch alle Menschen, die sich dort aufhalten. Durch Ausfall elektrischer Geräte und Anlagen können dem Unternehmen hohe Kosten entstehen. Darüber hinaus kann es zu schlimmen Verletzungen kommen, wenn elektrische Betriebsmittel und Anlagen nicht regelmäßig gewartet werden. Darüber hinaus steigt die Brandgefahr. Kabelbrände passieren rasch. Maschinen und Geräte, die im Dauereinsatz stehen, unterliegen hohem Verschleiß.
Kleinteile, wie zum Beispiel Schrauben können schon mal verloren gehen oder brechen. Gelangen Teile in die Maschine, kann es leicht zu Kurzschlüssen, Kabelbränden oder Abspringen von Teilen kommen. All das birgt große Gefahren für die Mitarbeiter sowie Kunden, die sich zu diesem Zeitpunkt im Betrieb aufhalten. Ganz zu schweigen von der versicherungstechnischen Seite. Wird von der Versicherung oder Berufsgenossenschaft festgestellt, dass die BGV A3 nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht durchgeführt oder ein Mangel nicht behoben wurde, werden keinerlei Zahlungen geleistet.
Der schlimmste Fall tritt dann ein, wenn Menschen durch defekte elektrische Maschinen, Geräte oder Anlagen verletzt oder getötet wurden. Wenn darüber hinaus noch der gesamte Betrieb über Monate stillsteht, bedeutet das den Ruin des Unternehmers. Deshalb ist es unabdingbar, die BGV A3 fristgerecht, ordnungsgemäß und regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen. Berufsgenossenschaften stehen gerne per Telefon oder E-Mail auch mit Rat und Tat zur Seite. Vorbeugung ist die beste Versicherung, die es gibt. Wenn der Betrieb plötzlich stillsteht, ist es schon zu spät. Darüber hinaus bieten viele Versicherungen reduzierte Prämienzahlungen an, wenn nachgewiesen wird, dass die BGV A3 durchgeführt wird und den Erfordernissen unverzüglich nachgekommen wird. Werden Mängel festgestellt und diese rasch behoben, ist dies ebenfalls für Versicherer und Berufsgenossenschaften ein gutes Zeichen. Kommt es wirklich einmal zu einem Schadensfall, helfen diese umso rascher und zahlen auch bereitwilliger und schneller.
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach BGV A3 nimmt nicht mehr Zeit in Anspruch als der übliche Betrieb dauert. Vor allem die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme sowie vor einer Wiederaufnahme des Betriebes eines elektrischen Betriebsmittels oder Anlage ist wichtig. Wie wollen Sie sonst wissen, dass das Gerät, die Maschine oder die Anlage in Ordnung ist. Es liegt nun einmal in der Natur der Sache, dass elektrische Betriebsmittel immer dann ausfallen, wenn es am ungünstigsten ist. Da ist es doch weitaus besser und kostengünstiger, vorzusorgen, und sich an die Gefährdungsbeurteilung sowie Vorgaben der BGV A3 fristgerecht zu halten.