Geräteprüfung nach DGUV
Jeder Hersteller und jeder Arbeitgeber muss die gesetzlichen Standards einhalten, die das Wohlergehen und die Sicherheit von Arbeitnehmern und Anwendern gewährleisten. Letztendlich spielt die Sicherheit in allen Unternehmen eine wichtige Rolle und wird durch eine Expertenprüfung verstärkt. Bis Mai 2014 wurde eine Prüfung nach BGV A3 durchgeführt. Als die beiden führenden Berufsverbände und Unfallversicherungsagenturen im Mai 2014 fusionierten, wurde die Vorschrift für ortsveränderliche elektrische Geräte nachgedruckt. Der BGV A3-Test wurde zu einem Gerätetest gemäß DGUV-Vorschrift 3 (Geräteprüfung nach DGUV V3). Die Position des GUV-V A3 wurde ebenfalls geändert, woraus Regel 4 der Geräteprüfung nach DGUV hervorging. Beide Regeln gelten für die Prüfung elektrischer Systeme und ortsveränderliche elektrische Geräte.
DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702
Diese Umbenennung der Regeln wurde notwendig, um die Überlagerungen in den Katalogen der Regeln der entsprechenden beiden Dachverbände zu ersetzen und die Vorschriften zu standardisieren. Heute gibt es eine Aufteilung in die folgenden Hauptkategorien: DGUV-Regeln, DGUV-Informationen und DGUV-Prinzipien. Hier ist auch eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 einzustufen. Im Allgemeinen gibt es keine Änderungen bei der Umsetzung der Schutzziele und es gibt keine Abweichungen bei der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustands. Die Überprüfung des Geräts gemäß DGUV Vorschrift 3 bleibt unverändert. Es gab nur ein Durcheinander mit neuen Bezeichnungen. Die Qualifikationsanforderung zum Testen eines Geräts gemäß DGUV-Regel 3 (DGUV V3) bleibt aufgrund einer Änderung der Nummerierung ebenfalls unverändert.
Geräteprüfung nach DGUV V3 – Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte
Die Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte gemäß DGUV-Regel 3 gilt für alle elektrischen Geräte. Die Registrierung zur Geräteüberprüfung gemäß DGUV-Regel 3 kann problemlos online erfolgen. Nach dem Testen mit kalibrierten Messgeräten erhält der Unternehmer einen Abschlussbericht in elektronischer Form, der als Nachweis für Versicherungsunternehmen und Handelsaufsichtsbehörden dient. Dieser zertifizierte Abschlussprüfbericht des Geräts gemäß DGUV-Vorschrift 3 (DGUV V3) ist eine Art rechtsgültiges Zertifikat.
Prüfgeräte nach DIN VDE 0702-0702
Die Sicherheitsanweisungen für Prüfgeräte gemäß Regel 3 der DGUV sind in zehn Absätze unterteilt. Die ersten beiden Absätze, die im Gerätetest gemäß DGUV-Regel 3 verwendet werden, sind dem reinen Test und seiner Durchführung gewidmet. In diesen Abschnitten werden Arbeiten beschrieben, die in unmittelbarer Nähe zu elektrischen Systemen ausgeführt werden können. Der dritte und vierte Absatz liegen den ersten beiden Absätzen zugrunde und betonen die rechtliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Mitarbeiter zu schützen. Im fünften bis zehnten Absatz werden die Schritte zum Testen von Geräten gemäß DGUV-Regel 3 ausführlich beschrieben. Dies stellt die Gesamtgültigkeit der Tests ortsveränderliche elektrische Geräte gemäß DGUV-Regel 3 sicher.
DGUV V3 / BGV A3: Elektrische Prüfungen (elektronische Überprüfung ortsveränderliche elektrische Geräte) gemäß Normen und Vorschriften
Die Verpflichtung zur elektronischen Überprüfung elektrischer Geräte, Maschinen und Systeme ergibt sich aus DGUV V3, früher bekannt als BGV A 3, und DGUV Vorschrift 4, früher GUV-V A3. Die Geräte wurden seit Inkrafttreten dieser Vorschriften im April 1979 in regelmäßigen Abständen getestet. Details für Gerätetests, Systemtests und Maschinentests werden nach dem deutschen Industriestandard DIN und den Anforderungen des Verbandes für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnologie (VDE) festgelegt.
Erfahrene Techniker überprüfen die elektrischen Systeme und Geräte Ihres Unternehmens auf der Grundlage der von VDE, dem Arbeitgeberhaftpflichtversicherungsverband und den Arbeitsschutzbestimmungen festgelegten Richtlinien auf ordnungsgemäßen Zustand. Die erste elektronische Prüfung erfolgt vor Inbetriebnahme des Gerätes. In bestimmten Abständen muss das Gerät gemäß DGUV V3 oder BGV A3 getestet werden, um mögliche Mängel rechtzeitig zu erkennen. Eine elektronische Überprüfung gemäß DGUV V3 ist ebenfalls erforderlich, bevor die Arbeit nach Änderungen oder Reparaturen wiederaufgenommen wird.
Sonstige Vorschriften nach DIN VDE legen Richtlinien für die elektronische Prüfung elektrischer Geräte, Anlagen und Maschinen fest. Beispielsweise umfasst die Geräteprüfklausel (DIN VDE 0701-0702) elektrische ortsveränderliche elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen, Scheinwerfer sowie Computer und Monitore. Die Kategorie „Elektrische Anlagen“ (DIN VDE 0105-100) umfasst Umverteilung, Steckdosen, Beleuchtung, Lüftung und Stromverteilung auf der Baustelle. Die Norm für die elektronische Prüfung elektrischer Maschinen (DIN VDE 0113-1 und EN 60204-1) legt die Anforderungen für die Prüfung beispielsweise von Fertigungsanlagen fest. Dazu gehören Druckmaschinen, CNC-Fräsmaschinen und Sägemaschinen.
Zusätzliche Informationen zum Testen von Geräten gemäß DGUV V3 (E-Check)
Die Bediener sollten regelmäßig professionelle Tests an stationären und tragbaren elektrischen Geräten durchführen, die als VDE-Gerätetests bezeichnet werden. Die Anforderungen für diese Prüfung sind in der DIN VDE 0701 Norm definiert und festgelegt. Durch regelmäßige Überprüfung der Geräte auf ihre elektrische Sicherheit sollte sichergestellt werden, dass der Techniker Schäden und Anzeichen von Verschleiß rechtzeitig erkennt und Lösungen mit Ihnen besprechen kann.
VDE-Gerät nach DIN VDE 0701-0702 prüfen
Die DIN VDE 0701-0702 ordnet die Abnahme und regelmäßige Überprüfung zur Reparatur und Änderung elektrischer Geräte an. Dies sind Geräte / Maschinen mit einer Nennspannung bis zu einer Wechselspannung von 1000 Volt und einer Gleichspannung von bis zu 1500 Volt. Die Verordnung definiert auch Prüfmethoden, mit denen der Nachweis der elektrischen Sicherheit von Geräten ermittelt wird. Sie enthält auch die angegebenen Grenzwerte, damit das Testobjekt als sicher oder unsicher eingestuft werden kann. Der Test umfasst zahlreiche Geräte, darunter Computer und Monitore, Scheinwerfer sowie Kabeltrommeln, Betonmischer und Lampen.
Prüfungsprozess
Abschnitt 5 der Norm besagt, dass die Kontrolle aus verschiedenen separaten Tests besteht, von denen jeder bestanden werden muss, damit das Objekt nicht ausfällt. In der ersten Phase, einer Sichtprüfung, überprüft der Prüftechniker das Gerät auf äußere Mängel und stellt fest, ob das Gerät für den Betrieb geeignet ist. Gleichzeitig achtet er besonders auf die Isolierung, den Zustand des Gerätes sowie auf das Entlasten vor Spannung und den Schutz vor Biegung des Verbindungskabels. Der zweite Schritt ist die Messung, bei der der Widerstand des Schutzleiters sowie die Leckströme und der Isolationswiderstand überprüft werden. Wenn dies notwendig erscheint, wird die Funktionalität des Geräts in der dritten Stufe, der Funktionsprüfung, überprüft.
Alle Teilprüfungen werden dokumentiert und anschließend ausgewertet. Dies führt letztendlich zu einer Beurteilung, ob das Gerät allgemeine Tests bestanden hat und ob es entsprechend gekennzeichnet ist. Im Falle einer Beschädigung oder eines Defekts gilt der Test als nicht bestanden. Das Gerät ist entsprechend gekennzeichnet und gilt als ungeeignet. Der Prüfer informiert den Bediener und kann über das weitere Verfahren sprechen.
Die Inspektionsverordnung für elektrische Geräte ist Teil der DGUV-Verordnung 3, früher bekannt als BGV A3, die am 1. April 1979 in Kraft trat und Unternehmer verpflichtet, elektrische Systeme in ihren Unternehmen regelmäßig zu überprüfen. Die Verordnung enthält auch Vorschriften für den Betrieb elektrischer Anlagen und die Sicherheit von Maschinen. Alle Prüfungen dieser Art dürfen nur von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden.
Warum sollten Unternehmer tragbare Geräte überprüfen?
Jeder Geschäftsmann ist für den sicheren Betrieb elektrischer Geräte verantwortlich. Regelmäßige Kontrollen sind erforderlich, um diesen Zustand zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies erfordert sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Arbeitsschutzverordnung. Ein Arbeitgeber kann nachweisen, dass er dieser Verpflichtung nur durch eine rechtlich verträgliche Prüfung tragbarer Geräte nachgekommen ist. Solche Beweise können wichtig sein, wenn sich bei der Arbeit ein Unfall im Zusammenhang mit einem tragbaren Gerät ereignet und der zuständige Handelsverband Unterlagen sehen möchte, aus denen hervorgeht, wann und wie der Unternehmer die tragbaren Geräte überprüft oder getestet hat. Wenn solche Beweise nicht erbracht werden können, kann dies zu strafrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sowie zu Ordnungswidrigkeiten führen.
Für welche Geräte gilt diese Regel?
Sie müssen tragbare Geräte testen, die in den Geltungsbereich fallen. Zu den tragbaren elektrischen Geräten gehören beispielsweise handgehaltene Elektrowerkzeuge, Leuchten, Verlängerungskabel, Netzteile, Tischsteckdosen, elektronische Haushaltsgeräte, Warmwasserbereiter und Kaffeemaschinen, um nur die gängigsten Geräte zu nennen. Dies bedeutet, dass auch tragbare elektrische Geräte wie Schweißgeräte und Kreissägen auf einer Baustelle getestet werden müssen. Insbesondere ihre Mobilität unterscheidet sie von stationären elektrischen Systemen. Die Definition ist, dass tragbare elektrische Geräte während des Betriebs oder einfach von einem Ort zum anderen bewegt werden können. Arbeitsmittel sollten natürlich mit unternehmerischem Handeln verbunden sein.
Welche gesetzlichen Anforderungen müssen beachtet werden, wenn ich tragbare Geräte testen möchte?
Der einschlägige Rechtsrahmen für die Prüfung tragbarer elektrischer Geräte ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Arbeitsschutzverordnung. Diese Standards regeln einerseits die Verantwortung des Unternehmens und verpflichten es gleichzeitig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese Normen werden durch Absatz 10 § 2 der Arbeitsschutzverordnung ergänzt, in dem die Messung von tragbaren Prüfgeräten als spezifische Maßnahme definiert ist. Art, Umfang und Zeitpunkt sollten vom Unternehmen festgelegt werden, insbesondere für regelmäßige Inspektionen von tragbaren elektrischen Geräten.
Was sind die allgemeinen Anforderungen für die Überprüfung eines tragbaren Geräts?
Trotz der Tatsache, dass die neue Arbeitsschutzverordnung dem Unternehmer mehr Handlungsspielraum bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen aus der Verordnung bietet, sind einige allgemeine Anforderungen an tragbare Geräte zu beachten. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, geeignetes Testpersonal, Testort, erforderliche Testausrüstung und -zubehör sowie Dokumentation. Diese Norm fasst die Normenreihen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 (VDE 0702) in einem Dokument zusammen.
✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?
Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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