Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – die wichtigsten Fakten im Überblick
Elektrische Betriebsmittel – In Deutschland sind Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel prüfen zu lassen, um eine umfassende Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hierbei müssen alle Geräte geprüft werden, die an einen Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Was ortsveränderliche Geräte sind und was in puncto Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beachtet werden muss, erfahren Sie hier.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Definition
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten zählen alle Betriebsmittel, die während des Betriebes einfach bewegt und problemlos von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Sie sind an einen Versorgungsstromkreis angeschlossen und in ihrem Einsatz flexibel. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind nicht verbaut und wiegen weniger als 23 kg. Bürogeräte wie Computer oder Drucker, Laborgeräte, elektrisch betriebene Handwerkzeuge, Kabeltrommeln oder Verlängerungskabel fallen unter den Begriff ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Auch die Kaffeemaschine, die im Büro verwendet wird, zählt zu dieser Kategorie. Bevor ein solches Gerät in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung eingesetzt werden darf, muss eine Elektroprüfung durchgeführt werden. Erst wenn ein ortsveränderliches Betriebsmittel durch den Prüfer freigegeben wird, darf es zum Einsatz kommen.
Warum findet eine Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel statt?
Fehlende Schutzabdeckungen oder ein defektes Kabel können eine enorme Gefahrenquelle für den Arbeitnehmer darstellen. Nur durch die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte kann gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer vor diesen Gefahren geschützt wird. Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt in Vorschrift 3 die Grundlagen für solche Elektroprüfungen. Die Unternehmer bzw. die Träger der öffentlichen Einrichtung müssen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel selbst organisieren oder an einen Betriebsleiter delegieren. Hält ein Unternehmer oder ein Träger sich nicht an diese Regelung und lässt die elektrischen Geräte nicht prüfen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit da. Bußgelder und persönliche Konsequenzen können die Folge sein. In einem Brandfall würde die Unfallversicherung nur haften, wenn der Unternehmer durch entsprechende Dokumente und Prüfsiegel nachweisen kann, dass die Geräte regelmäßig geprüft wurden. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.
In welchen Abständen erfolgt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Elektrische Betriebsmittel – Wird ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel angeschafft, muss die erste Prüfung bereits vor dem Einsatz erfolgen. Es sei denn der Gerätehersteller bestätigt, dass das Betriebsmittel die Beschaffenheit der DGUV V3 aufweist. Dann ist eine solche Erstprüfung nicht erforderlich. Wurde im Laufe der Zeit etwas an dem Gerät verändert oder eine Reparatur durchgeführt, ist es einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Danach wird die Elektroprüfung in bestimmten Zeitintervallen vorgeschrieben. Eine allgemeine Gültigkeit, welche Betriebsmittel wann geprüft werden müssen, gibt es nicht. Der Zeitraum richtet sich danach wie häufig ein Gerät genutzt wird, nach seiner Leistungsstärke und danach welche Gefahr das elektronische Gerät darstellt. Diese Werte ermittelt der Prüfer während einer Elektrogeräteprüfung und entscheidet anhand dieser Ermittlungen, wie oft das Gerät sich den Elektroprüfungen unterziehen muss. Jeder Unternehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass diese Intervalle eingehalten werden. Eine gesonderte Aufforderung oder Erinnerung hierfür gibt es nicht. Werden die Intervalle nicht eingehalten, darf das Gerät nicht mehr benutzt werden. Als Richtwert für die Zeitintervalle wird von der DGUV eine Prüfungsfrist von 6 Monaten und auf Baustellen von 3 Monaten gegeben. Das Prüfungsintervall soll nach DGUV 3 so gewählt werden, dass eine Fehlerquote von 2 % nicht überschritten wird. Wird diese Fehlerquote unterschritten, kann die Frist verlängert werden. Die DGUV schlägt hierfür folgende maximale Richtwerte vor:
Bürogeräte wie Computer, Monitor oder auch die im Unternehmen genutzte Kaffeemaschine sind mindestens alle 2 Jahre zu prüfen;
Betriebsmittel, die in Werkstätten oder auf Baustellen zum Einsatz kommen, müssen jährlich geprüft werden. Sie weisen meist eine höhere Gefahrenquelle auf, sind kompliziert zu bedienen und kommen oft zum Einsatz.
Diese Angaben sollen den Unternehmen als Orientierungshilfe dienen und können von den Angaben des Elektrofachmanns abweichen, da er die genauen Einsatzbedingungen und individuellen Faktoren berücksichtigt.
Elektrische Betriebsmittel – Wer darf die Elektroprüfung durchführen?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird direkt vor Ort, von qualifizierten Elektrofachkräften oder von einer unterwiesenen Person durchgeführt. Qualifizierte Elektrofachkräfte besitzen eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes abgeschlossenes Studium. Darüber hinaus ist eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erforderlich. Die Kenntnisse müssen durch regelmäßige Schulungen aktualisiert und entsprechende Nachweise erbracht werden. Der Elektrofachmann muss über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss ein kalibriertes Messgeräte verwendet werden.
Der Unternehmer kann für die Prüfung ein externes Unternehmen beauftragen. Doch die Elektroprüfungen müssen nicht zwingend von einem externen Dienstleister durchgeführt werden. Auch ein betriebsinterner Mitarbeiter kann, soweit er die eben genannten Qualifikationen einer Elektrofachkraft aufweist, hierfür bestimmt werden. Um sicherzugehen, ob die Person die Prüfung durchführen darf, sollte der Unternehmer darauf achten, dass die Person die Qualifikation nach DGUV Vorschrift 3 und nach Betriebssicherheitsverordnung besitzt.
Eine unterwiesene Person erfüllt die Anforderungen einer qualifizierten Elektrofachkraft nicht. Führt sie die Prüfung durch, darf dies nur unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft erfolgen. Die unterwiesene Person darf die Elektrofachkraft bei einer Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterstützen. Die Prüfung durch eine unterwiesene Person ist nur dann zulässig, wenn geeignete Prüf- und Messgeräte verwendet werden. Das Ergebnis muss leicht ablesbar und ein automatischer Funktionsablauf muss gewährleistet sein. Die Verantwortung für die Qualifikation, die Sicherheit und die Qualität der Arbeit, trägt die Elektrofachkraft.
Elektrische Betriebsmittel – Nach welchen Schritten findet die Elektrogeräteprüfung statt?
Der Ablauf der Elektroprüfung hängt davon ab, welcher Schutzklasse die elektrischen Betriebsmittel untergeordnet sind. Die Schutzklasse stellt einen wichtigen Sicherheitshinweis für den Prüfer da. Das Gerät ist mit dem Symbol seiner entsprechenden Schutzklasse gekennzeichnet. Man unterscheidet zwischen drei Schutzklassen:
– Schutzklasse I: elektrische Betriebsmittel dieser Schutzklasse sind mit einem Schutzleiter verbunden. Von ihnen geht die höchste Gefahr aus, da eine automatische Abschaltung nicht gewährleistet werden kann. Alle berührbaren metallischen Teile müssen im Falle einer fehlerhaften Spannung einen Schutzleiteranschluss haben. So werden gefährliche elektrische Ströme abgeleitet und ein Stromschlag wird verhindert. Betriebsmittel dieser Art erkennt man am Schuko-Stecker. Bügeleisen oder Warmwasseraufbereiter gehören zu dieser Gruppe.
– Schutzklasse II: diese Geräte haben einen Konturenstecker und besitzen eine verstärkte oder doppelte Isolierung. Durch sie sind stromführende und berührbare Teile voneinander getrennt. Der Gerätebenutzer kann also nicht mit der Spannung in Berührung kommen. Diese Schutzklasse wird oft bei Elektrowerkzeugen angewendet.
– Schutzklasse III: elektrische Betriebsmittel dieser Art haben einen flachen Eurostecker und arbeiten mit Sicherheits- oder Schutzkleinspannung. Sie sind vollständig isoliert. Diese Geräte dürfen nur mit höchstens 50 V Wechselstrom und 120 V Gleichstrom betrieben werden. Ladegeräte oder Netzteile gehören zu dieser Geräteklasse.
Im ersten Schritt der Elektroprüfung findet eine Besichtigung statt. Sie stellt den umfangreichsten Teil der Prüfung da. Das Gerät wird auf fehlende Schutzabdeckungen, verschmorte Teile, defekte Stecker oder beschädigte Leitungen überprüft.
Im Anschluss wird gemessen, ob der Benutzer des elektronischen Betriebsmittels vor einem Stromschlag geschützt ist. Elektrische Stromstärken und Widerstände werden gemessen und mit den vorgegebenen Grenzwerten verglichen. Die eben genannten Schutzklassen spielen hierbei eine Rolle. Denn je nach Schutzklasse muss die elektrische Spannung des Gerätes bestimmte Grenzwerte einhalten.
Nach der Messung erfolgt eine Funktionsprüfung des Gerätes. Mechanische oder betriebsbedingte Fehlerquellen sollen so ausgeschlossen werden. Das Gerät wird auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft. Der Elektroprüfer achtet hierbei auch auf Geräusche oder Gerüche, die von dem Gerät während des Betriebes ausgehen.
Alle Daten und Fakten zur Messung, sowie die Frist für eine erneute Prüfung werden dokumentiert. Diese Ergebnisdokumentation muss mindestens bis zum nächsten Prüfungstermin aufbewahrt werden und dient dem Unternehmen als Nachweis für die Berufsgenossenschaft. Zum Abschluss erhält der Unternehmer ein Prüfsiegel, welches gut sichtbar am Gerät angebracht wird. Auf dem Siegel werden das Prüfungsdatum sowie der Termin für die nächste Prüfung vermerkt. Durch die Ergebnisdokumentation und dem Prüfsiegel kann der Unternehmer im Schadensfall nachweisen, dass eine Prüfung der ortsveränderlichen Geräte durchgeführt worden ist und ist somit rechtlich geschützt.
Da für jedes Gerät eine separate Prüfung erforderlich ist, kann eine solche Elektrogeräteprüfung unter Umständen mehrere Stunden oder sogar Tage dauern, je nachdem wie viele Betriebsmittel ein Unternehmen im Einsatz hat. Trotz allem sollte die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nicht als lästige, kostenverursachende Pflicht angesehen werden. Diese Elektroprüfung bietet Unternehmern und ihren Mitarbeitern ein solides Fundament an Sicherheit.