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Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel?

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Ortsfeste elektrische Betriebsmittel – dabei handelt es sich um elektrische Baugruppen, ein Gerät einer elektrischen Anlage oder ein elektrisches Bauelement. Elektrische Betriebsmittel dienen dem Verbrauchen, Übertragen, Verarbeiten, Verteilen, Messen, Speichern, Umsetzen, Fortleiten und Erzeugen. Gleichgesetzt sind Hilfs- und Schutzmittel, wenn diese unter die sogenannte „elektrische Sicherheit fallen.

Wie werden ortsfeste elektrische Betriebsmittel geregelt?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel, sind jene elektrischen Geräte und Anlagen, die nur schwer oder gar nicht bewegt werden können. Die Berufsgenossenschaftliche Vorschriften der DGUV V3 über „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ finden darauf Anwendung. In der Industrie werden elektrische Betriebsmittel mit Betriebsmittelkennzeichen (BMK) versehen. Diese sind zwingend im Stromlaufplan am jeweiligen Betriebsmittel einzutragen. Die DGUV sieht vor, dass ortsfeste elektrische Betriebsmittel innerhalb vorgeschriebener Zeiträume zu überprüfen sind und in einwandfreiem Zustand sein müssen. Werden die Geräte nicht ordnungsgemäß und innerhalb der vorgegebenen Frist überprüft, wird die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen. Empfindliche rechtliche Schritte folgen.

Wie bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel müssen auch neue elektrische ortsgebundene Betriebsmittel vor der Erstinbetriebnahme ebenfalls die Prüfungen durchlaufen. Treten Mängel auf, müssen diese fristgerecht und fachgerecht behoben werden. Danach erfolgt eine neuerliche Prüfung. Wird der Zustand für einwandfrei befunden, dürfen diese elektrischen Betriebsmittel in Betrieb genommen werden. Werden die Mängel nicht behoben, kann es zu erheblichen betrieblichen Ausfällen, sogar zum Totalausfall, kommen. Betriebsstillstandzeiten kosten viel Geld. Für Unternehmen ist es daher wesentlich kostengünstiger, die Prüfungen durchführen zu lassen. Brände, die durch schadhafte Kabel ausgelöst werden, sind keine Seltenheit. Darüber hinaus können Personen durch mangelhafte ortsgebundene elektrische Betriebsmittel zu Schaden kommen.

Regelungen und Vorschriften für ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen

Die Sicherheit von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Maschinen wird durch die DGUV Vorschrift 3 (alt: BGV A3) sowie die DIN VDE 0113 definiert, geregelt und sichergestellt. Damit werden sämtliche Prüfungen in allen elektrischen Bereichen behandelt. Darüber hinaus werden darin ortsungebundene elektrische Anlagen und Geräte erfasst und behandelt. Ortsfeste elektrische Anlagen sind mit der Umgebung fest verankert. Dazu zählen alle elektrischen Installationen in Baustellenwagen und Gebäuden.

Wie sind DGUV Prüfungen ortsgebundener Betriebsmittel durchzuführen?

Befähigte Personen müssen diese in regelmäßigen Abständen überprüfen. Dies geschieht im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hierbei werden sicherheitstechnische Vorrichtungen (Not-Aus-Schalter) sowie der einwandfreie Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Anlagen und Geräte überprüft. Darunter zählen

  • Verarbeitungsmaschinen,
  • Transformatoren,
  • Beleuchtungseinrichtungen und Schaltgeräte,
  • Fertigungszentren,
  • Verfahrenstechnische Anlagen,
  • Förderanlagen sowie
  • die zum Betrieb notwendigen dazugehörigen Steckvorrichtungen.

ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel – Was besagt die deutsche Norm DIN VDE 0100?

Diese Norm befasst sich mit der Errichtung, also der Planung, Ausführung sowie den Schutzmaßnahmen, der Erstprüfung und den Wiederholungsprüfungen von Niederspannungsanlagen. Die Norm ist auf alle elektrischen Anlagen von Gebäuden anzuwenden, die eine Nennspannung bis 1000 Volt besitzen. Diese Vorschrift ist in Verbindung mit dem BGB, dem ArbSchG, den UVV und anderen Normen und Bestimmung anzuwenden. Somit ist ein unfallfreier, gefahrloser Betrieb gegeben. Die Verwendung von isolierten Leitungen, Kabeln für Starkstromanlagen sowie Auswahlkriterien für die feste Verlegung in Gebäuden bzw. flexibler Leitungen wird in der DIN VDE 0298 dargelegt und geregelt.

Darüber hinaus müssen natürlich auch entsprechend geschulte Fachpersonen als Schutzorgane zugewiesen werden. Wesentliche Kriterien sind dabei die fähige Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Schaltgerätekombinationen, Schaltgeräten sowie der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von elektrischen Anlagen. Natürlich müssen diese Sicherheitspersonen über das Verhalten im Notfall oder bei nicht ordnungsgemäßen Betriebszuständen unterwiesen werden. Namen und Telefonnummern der Sicherheitsfachkräfte für Notfälle an ortsfesten Betriebsmitteln müssen in der Nähe der betreffenden Maschinen und Anlagen gut sichtbar angebracht sein.

Wie genau geht eine Anlagenprüfung vonstatten?

Die DGUV sieht das Prüfen ortsfester Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung in regelmäßigen Abständen und vor der Erstinbetriebnahme vor. Alle Messungen werden mit kalibrierten VDE 0100 Prüfgeräten durchgeführt. Thermografie Untersuchungen, Netzanalysen sowie Gefährdungsbeurteilungen müssen nicht, können aber auf Wunsch ebenfalls durchgeführt werden.

Der E-Check ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen läuft grobumrissen in drei Schritten nach dieser Norm ab. Natürlich steht zunächst die Sichtprüfung der Gesamtanlage an. Hier wird nach einer Beschädigung der Isolierungen und der generellen Nutzbarkeit der Anlage untersucht. Dann folgt die Funktionsprüfung nach vorgegebenem Schema sowie die durchgeführte Behebung bereits bekannter Mängel. Zum Schluss wird auf die Einhaltung aller Sicherheitsparameter und -maßnahmen geachtet sowie die obligatorischen Messungen durchgeführt. Grenz- und Richtwerte sind dabei einzuhalten.

Die Anlagenprüfung sieht bei der Funktionsprüfung auch die Simulation verschiedener Betriebsmodi vor (Gehäusespannung, Kurzschluss, etc.). Der Not-Aus-Schalter muss zu jedem Zeitpunkt immer funktionieren. Denn er garantiert das Leben der Menschen an der Anlage. Sicherheitsrelevante Elemente wie Erdungssysteme, Brandhemmer oder RCD-Schutzschalter müssen jederzeit einsatzbereit sein. Sicherheitsschalter müssen immer und überall für jedermann gut sichtbar und zugängig sein. Die Dokumentation, also das Prüfprotokoll, muss

  • den derzeitigen Zustand der Anlage,
  • die Mängel,
  • die notwendigen Maßnahmen,
  • vorgesehene Fristen zur Behebung,
  • den Namen des Prüfers,
  • das Datum der Prüfung,
  • die Unterschrift des Prüfers,
  • die Prüfscheinnummer sowie die Prüfklassen und
  • die Normen, nach denen geprüft wurde,

enthalten.

Die DGVU Prüfungen sind ratsam, da dadurch auch versteckte Mängel zutage treten, die sonst unbemerkt bleiben würden. Außerdem kann so eine Komplettschließung oder kostspielige Stillstandzeiten vermieden werden. Da es hierbei auch um Menschenleben geht, ist ein Verstoß keine kleine Verwaltungsstrafe, sondern eine Straftat, die mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet wird.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel – Wer haftet für die Richtigkeit, Gangbarkeit und Sinnhaftigkeit der DIN VDE 0100 oder der DGUV V3?

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung sowie neun Berufsgenossenschaften publizieren diese Normen. Der DGUV haftet somit auch für deren Gesetzmäßigkeit und technische Durchführbarkeit sowie Sinnhaftigkeit. Das Prüfen ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen erfolgt natürlich unter anderen Voraussetzungen als jenes für ortsungebundener Anlagen. Stationäre Anlagen müssen häufig mehr Gewicht und Druck aushalten. Nicht stationäre Anlagen müssen oftmaliges Transportieren, Verschieben sowie kurzfristiges An- und Abmontieren überstehen. Verschleißerscheinungen entstehen naturgemäß bei beiden Varianten. Das oftmalige An- und Abmontieren sowie Bewegen verursachen jedoch zusätzlichen Stress für elektrische Bauteile und deren Komponenten.

Die DGUV schreibt die DIN VDE 0100 samt jeglichen Unternormen vor allem für die Errichtung von Niederspannungs- und Starkstromanlagen zwingend vor. Die DIN VDE 0105 ist für den Betrieb der ortsgebundenen elektrischen Anlagen zuständig. Die maximale Belastung sowie die Stromstärke sind nicht vorgeschrieben, ergeben sich aber durch die zulässigen Höchstgrenzen. Laut DIN VDE 0105 4.1 und BetrSichV 2015 gibt es keinen Bestandsschutz für ortsfeste elektrische Anlagen. Nach § 49 ENWG ist der Unternehmer verpflichtet, seine elektrischen Anlagen immer auf dem letzten Stand der Technik zu halten.

DGUV V3 Pruefung

Wie sinnvoll ist das Prüfen ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung bzw. nach der DGUV?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel – Die DGUV besagt, dass alle Unternehmer der Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in vollem Umfang zustimmen und diese durchführen lassen müssen. Die Anlagenprüfung garantiert sowohl die Betriebssicherheit als auch die Sicherheit der an der Anlage arbeitenden Menschen. Die Reputation des Unternehmens hängt ebenfalls davon ab, wie sicher der Betrieb ist. Mängel können so schon am Beginn entdeckt und beseitigt werden, bevor sie noch größeren Schaden anrichten können. Der Unternehmer wird zudem nicht sofort bestraft. Er muss „Nachbessern“, die Mängel beseitigen oder Maßnahmen setzen, die unterlassen wurden. Erst wenn Fristen ignoriert und dringend notwendige Maßnahmen trotz wiederholter Aufforderung nicht gesetzt werden, kommt es einer Straftat gleich und der Betrieb wird geschlossen. Der Unternehmer hat in diesem Fall mit erheblichen, empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Die Anlagenprüfung nach DGUV und Betriebssicherheitsverordnung dient alleine dem Zweck der Sicherheit. Darüber hinaus wird aber auch die Langlebigkeit der ortsfesten elektrischen Anlagen gefördert. Teilweise wird sogar die Funktionalität verbessert. Die Anlagenprüfung nach DGUV beinhaltet sowohl einen fachspezifischen als auch rechtssicheren Teil, sodass Sie sowohl technisch als auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Heutzutage ist es wichtig, sich weiterzubilden, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Sie haben aber mit dem Betrieb alle Hände voll zu tun. Deshalb gibt es befähigtes Fachpersonal, die die Anlagenprüfung nach DGUV durchführen.

Natürlich finden die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV auch Anwendung auf ortsgebundene elektrische Anlagen öffentlicher Einrichtungen. Sicherheit muss immer oberste Priorität haben. Auch hier ist die notwendige verpflichtende Anlagenprüfung zu gestatten. Die Anweisungen und Maßnahmen sind zu befolgen. Das Prüfen ortsfester Anlagen nach VDE 0100 und DGUV dienen auch hier in erster Linie als Vorbeugemaßnahme und erst in zweiter Linie der Mängelbehebung.

Der reibungslose und sichere Betrieb soll auch hier gewährleistet sein. Ein Kabelbrand ist schnell passiert. Die Reparatur dauert oft monatelang. Wenn es sich dabei noch dazu um eine öffentliche Einrichtung handelt, trifft es die Verantwortlichen umso härter. Ganz besonders schlimm ist es, wenn hier Menschen zu Schaden kommen. In öffentlichen Einrichtungen befinden sich meistens weitaus mehr Menschen als in einem Gewerbebetrieb. Darüber hinaus erstrecken sich die meisten öffentlichen Einrichtungen über große Areale. Das heißt, wenn es hier zu einem Unglück kommt, entsteht ein „Flächenbrand“. Die DGUV sowie die Betriebssicherheitsverordnung und die Anlagenprüfung schützen somit auch weite Teile der Bevölkerung sowie all jene, die von weither oder vom Ausland kommen, um die öffentliche Einrichtung zu benutzen.

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