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Was sind elektrotechnische Arbeiten?

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Was elektrotechnische Arbeiten sind und wann und von wem ein E Check durchgeführt werden darf

Elektrotechnische Arbeiten – Firmen, die im herstellenden oder im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, haben es in der Regel mit elektrotechnischen Arbeiten zu tun. Elektrotechnische Arbeiten werden immer dann ausgeführt, wenn Maschinen und Anlagen betrieben werden müssen, welche die verschiedenen Produkte oder Erzeugnisse herstellen. Das können Maschinen für die Herstellung von Stoffen, Medikamenten oder Bauteilen sein. Wer die elektrotechnischen Arbeiten ausführt, das sind die Hersteller der verschiedenen Güter, muss dafür Sorge tragen, dass die Anlagen und Maschinen in einem technisch einwandfreien Zustand sind beziehungsweise in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Prüfung elektrischer Anlagen, welche auch als E Check nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) bezeichnet wird, durchgeführt wird. Wer ist eigentlich für eine Anlagenprüfung geeignet, beziehungsweise wer darf diesen E Check eigentlich durchführen? Warum ist die VDE Prüfung Pflicht? Firmen, die sich über den E Check gern informieren wollen, sollten sich den folgenden Artikel durchlesen, um Antworten auf die wichtigsten Fragen zu erhalten.

Generell gibt es vier Punkte, die im Zusammenhang mit einem E Check beziehungsweise der Elektroprüfung geprüft werden müssen:

  • Um welche Arten der elektrotechnischen Arbeiten geht es, die ein Laie durchführen darf?
  • Welche elektrotechnische Arbeiten dürfen von einer sogenannten elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) erledigt werden und darf diese überhaupt eine Elektrogeräteprüfung durchführen?
  • Ist es einer unbefugten Person erlaubt, abgeschlossene Elektroverteilerräume zu betreten?
  • Dürfen Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter durch Laien betätigt werden?

Nachfolgend erhalten Interessierte Antworten auf diese Fragen.

elektrotechnische Arbeiten

Um welche Arten der elektrotechnischen Arbeiten geht es, die ein Laie durchführen darf?

Grob vereinfacht lässt sich sagen, dass es Laien lediglich erlaubt ist, einen Lampenwechsel bis zu einer Spannung von 250 Volt durchzuführen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es Laien nicht erlaubt ist, Arbeiten auszuführen, die eigentlich nur eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ausführen darf oder sogar eine Anlagenprüfung beziehungsweise eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vorzunehmen. Ebenfalls eingeschlossen in die Regelung ist, dass Laien keine selbstständigen Arbeiten in diesem Bereich durchführen dürfen. Als einzige Ausnahme gilt, dass es erlaubt ist, beispielsweise Starter zu wechseln, wenn sich diese in einem spannungsfreien Zustand befinden. Besteht außerdem in sogenannten Niederspannungsanlagen ein vollständiger Schutz gegen direktes Berühren, dann ist es Laien ebenfalls erlaubt, diese Arbeiten unter Spannung auszuführen. Normale Glühbirnen, wie sie in jeder Lampe oder Leuchte zum Einsatz kommen, weisen generell einen Schutzsockel auf. Daher ist es Laien möglich, diese Leuchtmittel selbst auszuwechseln, denn es gehen von diesen keine Gefahren aus. Dies ist sogar dann nicht der Fall, wenn die Lampe sich im eingeschalteten Zustand befindet. Dagegen ist es bei sogenannten Speziallampen erforderlich, dass es eine Freischaltung durch eine befähigte Person gibt. In der DIN VDE 0105-100 ist genau festgehalten, wie die einzelnen Lampentypen sich hinsichtlich des Leistungsbereiches unterscheiden. So gibt es unter anderem Hochvolt-Halogenlampen, Mischlichtlampen und Entladungslampen. Bei keiner dieser genannten Lampentypen kann es einen vollständigen Schutz gegen direktes Berühren geben, daher besteht beim Einsetzen in Maschinen und Anlagen stets eine Berührungsgefahr. Zwar werden diese Lampen lediglich mit einer Nennspannung von 230 V betrieben, es kann beim Zünden und Wiederzünden bei einigen der genannten Lampentypen allerdings an den Kontakten zum Entstehen einer Hochspannung kommen. Es ist daher unerlässlich, dass vor allem für zweiseitig gesockelte Lampen eine Spannungsfreiheit vorhanden ist. Es gibt heute in vielen Bereichen der Wirtschaft sogenannte Niederspannungsanlagen, in welche ein Sicherungseinsatz eingebaut ist. Sobald dies der Fall ist, dürfen auch Laien das Wechseln durchführen, denn diese Anlagen sind so aufgebaut, dass die betreffenden Personen gegen direktes Berühren sowie vor einem möglichen Kurzschluss geschützt werden. Die Spannungsfreiheit muss in diesen Fällen vorher nicht festgestellt werden. Der Fall ist diese Regelung allerdings nur bei Sicherungssystemen D und DO sowie bei Nennspannungen bis AC 400 V oder bei Nennströmen bis 63 A.

Welche elektrotechnische Arbeiten dürfen von einer sogenannten elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) erledigt werden?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürften in den meisten Firmen die Hausmeister sein. Genau geregelt sind die Tätigkeiten, welche durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person ausgeführt werden dürfen, in den Anforderungen VDE 1000-10 und VDE 0105-100 geregelt. Sinnbildlich heißt es in den Regelungen, dass es sich bei der elektrotechnisch unterwiesenen Person um Mitarbeiter handelt, welche durch eine Elektrofachkraft über die zu übertragenen Aufgaben sowie mögliche Gefahren unterrichtet werden und die bei Bedarf ebenfalls angelernt oder über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurden. Es müssen unter anderem die folgenden Bedingungen erfüllt sein, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) eingesetzt zu werden:

  • Es erfolgte eine Unterrichtung durch eine Elektrofachkraft.
  • Es wurden die zu übertragenen Aufgaben genau erläutert.
  • Die Person wurde über die möglichen Gefahren bei einem unsachgemäßen Verhalten in Kenntnis gesetzt.
  • Die Person wurde über alle notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen in Kenntnis gesetzt.
  • Es erfolgte eine ebenfalls praktische Unterweisung, falls dies notwendig ist.

Eine sogenannte Anlagenprüfung oder ein E Check ist einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) dagegen nicht erlaubt. Da die VDE Prüfung Pflicht ist, darf auch diese Prüfung nicht durch einen Laien oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) durchgeführt werden.

Welche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem EuP und den übertragenen Aufgaben notwendig sind

Elektrotechnische Arbeiten – Es ist natürlich nicht notwendig, dass die an eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) vermittelten Kenntnisse dazu führen, dass diese sich in der Folge mit der Materie perfekt auskennt. Es genügt vielmehr, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) sich für den Einzelfall im Unternehmen auskennt. Es werden also nur die Kenntnisse vermittelt, die sich auf den begrenzten Bereich der Aufgaben beziehen. Sie richten sich dabei nicht nur nach dem Umfang der Arbeiten, sondern ebenfalls nach den örtlichen Verhältnissen, in denen die Tätigkeiten verrichtet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht vergessen werden darf, dass es sich bei einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) um Kollegen handelt, die über keine vollumfängliche Ausbildung verfügen. Es ist einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) daher auch nicht möglich, zu erkennen, ob sie selbst sich in Gefahr bringt oder dass diese in der Lage ist, eine durch ihre Tätigkeit eventuell verursachte Gefahr zu erkennen. Deshalb sollte der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) immer auch ein Hinweis gegeben werden, welche Gefahren es durch einen unsachgemäßen Umgang mit den Maschinen und Anlagen bei einer Anlagenprüfung geben kann. Neben einer Einweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) kann es notwendig sein, diese anzulernen, was eine Steigerung des Anlernens darstellt. In diesem Fall geht die Anweisung über eine normale Einweisung deutlich hinaus und umfasst ebenfalls das Unterrichten über die möglichen Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen, womit die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben korrekt zu erfüllen und sich selbst richtig zu verhalten. Mittels Stichproben sollte in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung des Kenntnisstandes der Person vorgenommen werden. Damit sich beide Seiten, also Unternehmen und elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) an die Vorgaben halten und diese jederzeit umsetzen können, muss eine entsprechende schriftliche Beauftragung der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) erfolgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) keinen E Check nach DGUV Vorschrift 3 und auch keine Anlagenprüfung durchführen darf. Sie dürfen zudem nicht selbstständig an elektrischen Anlagen arbeiten.

elektrotechnische Arbeiten EffT

Ist es einer unbefugten Person erlaubt, abgeschlossene Elektroverteilerräume zu betreten?

Elektrotechnische Arbeiten – Es ist einem Laien oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) nicht erlaubt, einen abgeschlossenen Verteilerraum zu betreten. Lediglich in einer Begleitung durch Elektrofachkräfte dürfen Laien oder elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) diese Räume betreten. Auch dies ist detailliert in der Regelung VDE 0105-100 festgehalten, denn dort steht, dass es sich bei abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten um Räume handelt, welche dem alleinigen Zweck dienen, elektrische Anlagen zu betreiben und die ansonsten verschlossen bleiben müssen. Der Zutritt ist also nur Elektrofachkräften erlaubt beziehungsweise elektrotechnisch unterwiesenen Personen, die speziell für den Raum eine Unterweisung erhalten haben. Zu den Räumen gehören unter anderem abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Schaltfelder, Transformatorzellen, Verteilungsanlagen in Gehäusen aus Blech oder andere abgeschlossene Anlagen sowie Messstationen.

Dürfen Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter durch Laien betätigt werden?

Ja, es ist Laien und elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) erlaubt, Leitungsschutzschalter oder Fehlerstrom-Schutzschalter wieder einzuschalten. Das bedeutet, dass diese Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter von Laien zurückgestellt werden dürfen. Der Grund liegt darin, dass die elektrischen Betriebsmittel so konstruiert sind, dass mit ihnen ein kompletter Berührungsschutz sichergestellt werden kann. Wenn der genaue Grund für das Auslösen eines Fehlers durch den Laien nicht festgestellt werden kann, ist es erforderlich, die Feststellung des Fehlers im Rahmen der Elektroprüfungen durch eine Fachkraft vornehmen zu lassen. Diese löst nach der Fehlerbehebung dann in der Regel auch die Wiederinbetriebnahme der Anlage aus.

Elektrotechnische Arbeiten – Fazit

Es sind bei elektrotechnischen Arbeiten eine ganze Reihe von Verordnungen und Regelungen zu beachten. Firmen, die in diesem Fall sichergehen wollen, sollten daher einen kompetenten Fachbetrieb beauftragen.

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