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Was sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel?

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Was sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel? Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte gehört für nahezu jedes Unternehmen zum betrieblichen Ablauf. Denn mit der Elektroprüfung nach DGUV V4 wird sichergestellt, dass alle technischen Geräte einwandfrei funktionieren, keine materiellen Fehler vorliegen und es damit auch nicht zu Arbeitsunfällen, Störungen im betrieblichen Ablauf und gesundheitlichen Einschränkungen kommen kann. Doch welche Geräte müssen im Rahmen der DGUV Vorschrift 4 geprüft werden? Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel fallen in die Kontrolle hinein und wer darf prüfen?

Warum ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel so wichtig?

In jedem Unternehmen werden technische Geräte betrieben. Meist für die Produktion, jedoch auch in den Büros. Viele der Geräte haben durchaus auch eine Daseinsberechtigung. Sie erleichtern nicht nur die Arbeit, sondern helfen auch, den Alltag im Büro, in der Produktionshalle oder im Lager sowie Verkauf so angenehm wie möglich zu machen.

Während die fest verankerten elektrischen Betriebsmittel in vielen Fällen automatisch einer Anlagenprüfung unterzogen werden, unterliegen ortsveränderliche Geräte diesem Automatismus kaum. Man vergisst sie gerne, wenn es um die Überprüfung bezüglich möglicher Mängel geht. Woran das liegt: Sie gehören wie die Kaffeemaschinen, der Drucker oder das Ladegerät für das Smartphone zum Alltag. Niemand denkt daran, dass diese Geräte auch einen Defekt haben können. Immerhin prüft zu Hause auch niemand permanent nach, ob der Drucker exakt funktioniert.

Im Arbeitsalltag sind diese Kontrollen aber wichtig. Denn hier geht es nicht nur um die eigene Familie, die geschützt werden soll. Es geht um ein ganzes Unternehmen, welches von den Kontrollen profitiert. Sind alle Geräte in Ordnung, geht von ihnen keine Gefahr aus und sie können uneingeschränkt betrieben werden. Ohne das Angst um Leib und Leben bestehen muss.

Wer nimmt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel vor?

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Elektriker oder artverwandte Berufsgruppen, die entsprechend geschult wurden und die Prüfung im Auftrag der Berufsgenossenschaften und anderen Versicherungsträger vornehmen dürfen. Einen zertifizierten Prüfer erkennt man unter anderem am Prüfsiegel, welches auf jeden geprüften elektrischen Gegenstand aufgebracht werden muss. Ebenso am Prüfprotokoll, welches nach erfolgter Prüfung auszustellen ist. Ohne Prüfsiegel und ohne Prüfprotokoll ist die Prüfung nicht rechtskräftig. Im Falle eines Schadens können die Versicherungsleistungen verweigert werden. Jedes Unternehmen ist daher angehalten, einen zertifizierten Prüfer für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen zu verwenden.

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Wie sieht eine Anlagenprüfung aus?

Bei der Überprüfung einer Anlage handelt es sich in der Regel um ein großes technisches Gerät, welches nicht ortsveränderlich ist. Große Maschinen und Anlagen folgen einem ganz speziellen Aufbau, sodass bei jeder Prüfung elektrische Anlagen auch immer ein Mitarbeiter vorhanden sein muss, der die Maschine erklärt und dem Prüfer zur Seite steht.

Die Überprüfung erfolgt strikt nach einem Prüfprotokoll, welches verschiedene Fragen enthält, die es zu beantworten gilt. Der Prüfer arbeitet diese Fragen im Rahmen der Überprüfung ab und schaut so, wie die Funktionsweise ist. Gibt es keine Mängel, wird die Prüfplakette ausgestellt und an der Anlage befestigt. Werden Mängel festgestellt, müssen diese zuerst beseitigt werden, bevor die Prüfplakette ausgestellt werden kann. Der Prüfer würde in solch einem Fall noch einmal einen Termin für eine Nachkontrolle vereinbaren.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – Was sind ortsveränderliche Geräte?

Wird von einem ortsveränderlichen Gerät gesprochen, dann handelt es sich um eine Anlage, Maschine, ein Betriebsmittel oder ein kleines technisches Gerät, welches bei Bedarf während der Nutzung bewegt werden kann. Im klassischen Sinne sind das Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge, Verlängerungskabel und vieles mehr. Also all jene Geräte, die mit Strom betrieben werden aber nicht von einem festen Standort abhängig sind.

Selbst ein ausschließlich für betriebliche Zwecke genutztes Smartphone fällt unter den Begriff ortsveränderliches Gerät und muss daher regelmäßig überprüft werden. Die Geräteprüfung wird im betrieblichen Ablauf aber gerne vergessen. Bei den großen Maschinen ist das nicht der Fall. Die Kaffeemaschine in der Mitarbeiterküche fällt aber gerne einmal durch das Raster.

Das ist natürlich nicht optimal, weil im Falle eines Schadens dann auch keine Versicherung verpflichtet ist, diesen Schaden zu begleichen. Noch schlimmer: Es kann sogar zu einer Strafanzeige kommen, weil jedes Unternehmen verpflichtet ist, diese Überprüfungen in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen. Geschieht dies nicht, muss mit den Konsequenzen gelebt werden.

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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – Was zählt dazu?

Zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Allgemeinen zählen:

Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Alles was einen Stecker hat und somit mit Strom betrieben werden muss, zählt zu den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Auch dann, wenn das Gerät einen Akku besitzt, der nur hin und wieder geladen werden muss.

Gleiches gilt auch für Radios, die mit Batterie oder Strom betrieben werden können. Zudem viele andere Haushaltsgeräte, die sich nicht nur zu Hause, sondern auch in den meisten Unternehmen finden lassen. Wer diesbezüglich eine Beratung wünscht, kann sich an seinen Prüfer vor Ort, aber auch an die Verbraucherzentrale oder die IHK wenden. Auch die Berufsgenossenschaften und Versicherungsträger geben gerne Auskunft darüber, ob ein Gerät im Unternehmen zu den technischen Betriebsmitteln zählt oder nicht und entsprechend einer Prüfung unterzogen werden muss.

Hier gilt die Regel: Lieber einmal zu viel fragen, als ein Gerät zu vergessen, dass dann einen Schaden anrichtet, der nicht als Versicherungsfall angesehen wird. Die Überprüfung der Geräte erfolgt immer als Prävention. Wer sich das vor Augen führt, wird deren Wichtigkeit auch erkennen und dafür sorgen, dass sein Unternehmen und die Mitarbeiter stets vor Schäden geschützt sind. Denn nur gesunde Mitarbeiter können ein gut funktionierendes Unternehmen repräsentieren. Und nur ein gut funktionierendes Unternehmen wirft den Umsatz ab, der für eine Langlebigkeit so dringend benötigt wird. Heute und in Zukunft.

Warum wird zwischen ortsveränderliche Geräte und Betriebsmittel mit einem festen Standort unterschieden?

Ortsveränderliche Geräte sind in der Regel kleine technische Geräte wie der Wasserkocher, der Laptop oder andere Betriebsmittel, die einen Stecker haben und nicht zwingend an einem festen Ort bedient werden müssen. Das bedeutet nicht, dass der Wasserkocher permanent seinen Standort wechseln muss, um in die Gruppe der ortsveränderlichen Geräte gezählt werden zu können. Es bedeutet lediglich, dass er seinen Standort wechseln kann, wenn das gewünscht wird. Und zwar ohne großen Aufwand.

Große Maschinen hingegen, die beispielsweise für die Produktion genutzt werden, können nur selten ihren Standort verändern. Sie sind fest installiert, gehören zu einer Produktionsstrecke und müssen daher auch bei der Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln separat betrachtet werden. Ihre Überprüfung ist beispielsweise mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden als bei Geräten, die klein und kompakt sind und nicht an einen festen Ort gebunden sind.

Die Unterscheidung zeigt sich aber nicht nur am Prüfaufwand, sondern auch in den Abständen, in denen eine Anlagenüberprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) und Vorschrift 4 (DGUV V4) stattfinden muss. Wie sich diese Abstände im Detail präsentieren, hängt von den jeweiligen Geräten und der Branche ab, in denen sie zum Einsatz kommen. Ferner wird darauf geachtet, wie hoch die Fehlerquote bei der letzten Überprüfung war. Lag sie unter 2 Prozent, muss der Prüfabstand nicht verkürzt werden. Liegt die Fehlerquote jedoch über 2 Prozent, dann muss eine engere Taktung bei den Prüfterminen erfolgen, um diese Fehlerquote wieder zu senken und das Risiko für einen Schaden zu minimieren.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – Unser Fazit

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind all jene technischen Geräte in einem Unternehmen, die für die Erbringung einer Leistung mit Strom versorgt werden müssen. Unterschieden wird zwischen festen und ortsveränderlichen Geräten, was im Rahmen der Elektrogeräteprüfung elektrischer Betriebsmittel genau berücksichtigt wird.

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