Wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, dann spielen der Begriff UVV sowie die UVV Prüfungen eine große Rolle. Denn die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften nicht nur eine UVV Prüfung Maschinen in regelmäßigen Abständen vorzunehmen ist. Was genau die UVV sind, welchen Inhalt sie mit sich bringen, für wen sie gelten und wie sie umzusetzen sind, möchten wir in diesem Beitrag ausführlich beleuchten. Damit nicht nur jede Unternehmensleitung mit den UVV Prüfungen vertraut ist, sondern auch jeder Mitarbeiter.
Was bedeutet UVV?
UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften. In der Betriebssicherheitsverordnung sind alle Regelungen anzutreffen, die arbeitsschutzrechtliche Hintergründe haben. Dazu gehört unter anderem die Benutzung von Arbeitsmitteln und der Umgang mit überwachungsbedürftigen Anlagen, die in einem Unternehmen zu finden sind. Alle die dazugehörigen Regelungen und Verordnungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung zusammengefasst dargestellt. Die UVV Vorschriften regeln alle Abläufe und Prozesse, die zur sicheren und betrieblich korrekten Handhabung von Arbeits- und Betriebsmitteln notwendig sind, die einen technischen Hintergrund haben. Also für alle Arbeitsmittel und Betriebsmittel, die mit Strom betrieben werden.
Für jeden Versicherten und somit für jedes Unternehmen stellen die Verhütungsvorschriften der Unfallversicherungen eine verbindliche Verpflichtung dar. Diese sorgen für Sicherheit und für einen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Nicht nur für die Unternehmensleitung, sondern vor allen Dingen auch für jeden einzelnen Angestellten.
Die Unternehmensleitung muss eigenständig dafür sorgen, dass alle Arbeitsmittel und alle Betriebsmittel, die zur technischen Ausstattung gehören, in regelmäßigen Abständen durch einen sachkundigen Prüfer überprüft werden. Die UVV Prüfungen müssen von einer befähigten Person durchgeführt werden. In welchem Abstand das geschieht, hängt von der Branche und vom Arbeits- beziehungsweise Betriebsmittel ab. Zudem hängt das davon ab, welche Fehlerquote bei der letzten Prüfung zu verzeichnen war. Liegt die Fehlerquote über 2%, verkürzt sich der Prüfungszeitraum entsprechend, bis sich die Fehlerquote wieder reduziert hat. Die genauen Regelungen zu den UVV Prüfungen und zu den Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) werden von den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungen herausgegeben.
Wie sehen UVV Prüfungen aus?
Die UVV Prüfungen, die im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten sind, werden nach einem festen Plan abgehalten. Es muss ein sachkundiger Prüfer ins Unternehmen gerufen werden, der alle technischen Geräte und Arbeitsmittel überprüft. Es geht aber nicht nur um die Geräte, die für die Produktion benötigt werden, sondern auch um all jene Geräte, die in den Büros oder beispielsweise auch in der Mitarbeiterküche zu finden sind. Jedes Gerät, das einen Stecker hat und das mit Strom betrieben wird, muss regelmäßig überprüft werden.
Der Sachverständige gibt den Prüfungsintervall bekannt und verfährt nach einem festen Prüfprotokoll. Dieses Prüfprotokoll bringt der Sachverständige mit, füllt es aus und hat dieses Prüfprotokoll als Beleg für seine Überprüfung. Zudem wird auf jedes überprüfte technische Gerät und Arbeitsmittel eine Plakette geklebt, die die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung elektrischer Anlagen anzeigt und somit auch deutlich sichtbar macht, dass es sich um ein überprüftes Gerät handelt, das den technischen Bedingungen entsprechend funktioniert.
Wichtig sind diese Überprüfungen, damit Arbeitsunfälle aber auch gesundheitsbedingte Ausfälle bei den Mitarbeitern aufgrund von Schäden verhindert werden können. Die Überprüfung ist somit eine Präventionsmaßnahme und soll Schäden an den Geräten frühzeitig erkennt, damit keine Personenschäden aber auch keine unternehmerischen Schäden entstehen können.
Wer nimmt die UVV Prüfung an den Maschinen vor?
Die Überprüfung der Maschinen erfolgt immer von einem fachkundigen Elektriker oder einer Person, die in einem artverwandten Beruf tätig ist. Der Prüfer muss im Vorfeld eine Erlaubnis zur Überprüfung der Geräte und Arbeitsmittel erhalten haben. Er wurde entsprechend geschult und ist befähigt, diese Überprüfungen vorzunehmen. Dass er das kann, muss der Prüfer mit einem entsprechenden Zertifikat belegen können.
Für Unternehmen, die nicht genau wissen, wo sie einen passenden Prüfer finden können, lohnt es sich, sich an die Berufsgenossenschaft oder den Versicherungsträger zu wenden. Auch die Verbraucherzentrale oder die IHK können Auskunft darüber geben, welcher Sachverständige für das Unternehmen genutzt werden kann. Hat man einmal einen passenden Sachverständigen gefunden, dann werden die turnusmäßigen Überprüfungen in der Regel immer vom gleichen Sachverständigen durchgeführt. Es ist auch ratsam, den Sachverständigen dann nicht mehr zu wechseln, um die Termine für die Überprüfung nicht zu verpassen, sondern diese immer gleich nach der aktuellen Überprüfung für den nächsten Termin zu vereinbaren. So kann es nicht zu Ausfällen kommen und es ist immer ausreichend Sicherheit gegeben.
In welchen Abständen muss eine Überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften stattfinden?
In welchem Abstand eine UVV Prüfung stattzufinden hat, ist in den Unfallverhütungsvorschriften genau definiert. Es gibt keine feste Regelung, welche Abstände einzuhalten sind. Denn jede Branche und jedes technische Gerät verlangt nach unterschiedlichen Prüfintervallen. Es ist daher wichtig, dass sich jedes Unternehmen im Vorfeld genau erkundigt, welche Geräte zu welchem Prüfintervall zählen.
Es ist niemals so, dass ein Unternehmen einen festen Prüfintervall für alle Geräte hat. Das wäre nur dann der Fall, wenn ausschließlich technische Geräte im Büro verwendet werden würden. Aber sobald eine Produktion angegliedert ist, sind dort andere Gerät im Einsatz, als beispielsweise im Büro oder in der Kantine. Und schon ergeben sich auch unterschiedliche Prüfintervalle. Wer sich einmal einen Sachverständigen ins Unternehmen holt, kann aber im Vorfeld genau abklären, welcher Abstand zwischen den einzelnen Terminen einzuhalten ist und welche Geräte zu welchem Termin geprüft werden müssen. Ist das einmal geklärt, kann auch anhand der Prüfplakette erkannt werden, wann der nächste Prüftermin für das jeweilige Gerät ist.
Hier ist zu berücksichtigen, dass auch neue Geräte überprüft werden müssen. Schafft das Unternehmen neue Geräte an, müssen Termine für die Geräteprüfung vereinbart werden. Die Überprüfung gilt somit nicht nur für Bestandsgeräte, sondern auch immer für alles Neue, was in das Unternehmen integriert wird.
Unser Hinweis: Die Überprüfungen gelten auch für Verlängerungskabel, Verteiler, Steckdosen und ähnliche Dinge, die nicht eigenständig betrieben werden, aber zum Betreiben von technischen Geräten benötigt werden. Auch Firmentelefone sowie Smartphones, die für das Unternehmen genutzt werden und im Unternehmen vorhanden sind, müssen der Überprüfung unterzogen werden. Der Sachverständige informiert darüber ausführlich und kann entsprechende Hinweise geben. Sollte diese Information nicht ausreichen, können die Berufsgenossenschaften, Versicherungsträger aber auch die IHK, die Verbraucherzentrale und andere Verbände für Industrie und Produktion ausreichend Auskunft darüber gehen.
Was passiert, wenn keine Prüfung stattfindet?
Die Überprüfung der technischen Geräte und Arbeitsmittel ist eine Pflicht für jedes Unternehmen, wenn es einer Berufsgenossenschaft angehört. Diese Pflicht muss auch wahrgenommen werden. Findet keine Elektroprüfung statt und kommt es aufgrund der Nutzung der technischen Geräte zu einem Arbeitsunfall oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sind die Berufsgenossenschaften und die Versicherungsträger berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen und der geschädigten Person abzulehnen. Das bedeutet, dass das Unternehmen in die Pflicht genommen wird und für aufkommende Schäden selbst bezahlen muss. Bei Personenschäden können das mehrere hunderttausend Euro sein.
Doch nicht nur das. Erfolgt keine regelmäßige UVV Prüfung Maschinen, entfällt nicht nur die Versicherungsleistung, sondern es handelt sich auch um einen Straftatbestand. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, sich eigenständig darum zu kümmern, dass die Unfallverhütungsvorschriften in seinem Unternehmen eingehalten werden. Und dazu zählt auch, Das UVV Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden. Werden die Regelungen im Rahmen der UVV nicht eingehalten, haftet der Unternehmer dafür. Es handelt sich um einen Straftatbestand, der mit einer Geldbuße in erheblicher Höhe geahndet wird. Für jedes Unternehmen ist daher wichtig, dass alleine im eigenen Interesse die Regelungen im Rahmen der UVV ernst genommen und auch eingehalten werden. Es handelt sich hier um ein Gesetz, das keine Empfehlung ist, sondern das verpflichtend ist. Und das für nahezu jedes Unternehmen. Denn es gibt nur sehr wenige Unternehmen, die in keiner Berufsgenossenschaft sind und dadurch auch nicht unter diese Regelungen und Vorschriften fallen.
Unser Fazit
Die UVV – die Unfallverhütungsvorschriften – regeln, in welchem Umfang sicherheitsrelevante Aspekte im Unternehmen zu treffen sind. Dazu gehört nicht nur der Schutz der Mitarbeiter, sondern es gehört auch dazu, dass alle technischen Geräte und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen überprüft werden. In welchem Abstand das zu erfolgen hat, hängt von der jeweiligen Branche und vom technischen Betriebsmittel oder Arbeitsmittel ab.