Die BG-Regeln sind Unfallverhütungsvorschriften der deutschen Berufsgenossenschaft. Diese Regeln gelten für alle Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und für alle Aspekte des Gesundheitsschutzes wie z. B.: die Grundsätze der Prävention, erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Arbeitsgestaltung und die Arbeit von Arbeitsschutzfachleuten und Betriebsärzten. Im Jahr 2014 wurde die BGV als DGUV 1-84 verallgemeinert. In Übereinstimmung mit den DGUV Vorschriften wurden die nahezu identischen Regeln von BGV A1 und GUV-V A1 aufgehoben und in Vorschriften umgewandelt. Die DGUV-Regeln stellen das sogenannte autonome Recht von Berufsverbänden dar und sind für Mitglieder von Berufsverbänden bindend. Die wichtigste BG-Regel ist die DGUV-Regel 1 – Präventionsgrundsätze, die der alte BGV A1 2004 am 1. August 2014 erneut „verschärft“ und ersetzt hat.
Grundsätzlich sind Unfallverhütungsvorschriften das Ergebnis der Umsetzung der Europäischen Rahmenrichtlinien. Berufsverbände sind für die Umsetzung von Gesetzen verantwortlich, die sich aus der Rahmenrichtlinie, Arbeitsschutzgesetz und den daraus resultierenden Regeln ergeben.
2007 schlossen sich zwei Berufsverbände, BUK und HVBG, zur DGUV zusammen. Während dieser Fusion kam es zu einer Verdoppelung und Vervielfältigung von Regeln, da jede Zuordnung ihre eigenen Regeln einführte. Daher hat die DGUV in den folgenden Jahren alle Regeln überarbeitet, um ein einheitliches, klares und verständliches Regelwerk zu schaffen. Viele dieser Bestimmungen, Regeln und Informationen definieren und unterstützen den Schutz der Gesundheit und Sicherheit in Unternehmen. Jeder von ihnen deckt einen eigenen Themenbereich ab und wird von den zuständigen Institutionen detailliert und gut durchdacht. Entsprechende Kennzeichnungen in unserem Sortiment werden unter anderem von den einschlägigen DGUV-Regeln begleitet.
Wir haben für Sie die wichtigsten Bestimmungen, Informationen und Regeln der DGUV zusammengefasst.
DGUV V3 Regeln sind präventiv. Sie unterstützen Arbeitgeber bei der Erfüllung und Überprüfung ihrer Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen. Die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung sind unabhängige, verbindliche Rechtsformen, die Unfallversicherer in Zusammenarbeit mit der DGUV gem. § 15 der Unfallverhütungsvorschriften anwenden. DGUV-Abteilungen und Themenbereiche entwickeln Regeln und Vorschriften. Aktuelle Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der DGUV finden Sie in der neu erstellten DGUV-Publikationsdatenbank.
Regeln und Informationen
Die Regeln richten sich in erster Linie an Unternehmen, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und / oder zur Sicherheit helfen und Möglichkeiten zur Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Arbeit aufzeigen sollen. Unternehmer sind im öffentlichen Sektor insbesondere die Bundesregierung, Bundesländer, Kommunen und andere Körperschaften, Stiftungen und Institutionen im Sinne des öffentlichen Rechts. Regeln der Betriebssicherheitsverordnung sind eine Zusammenstellung oder Spezifikation von Inhalten.
Die Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen in der Betriebssicherheitsverordnung, die die praktische Anwendung von Vorschriften zu einem bestimmten Thema oder Bereich erleichtern sollen. Beispielsweise die Einführung spezifischer praktischer Arbeitsschutzmaßnahmen für bestimmte Branchen, Aktivitäten und Zielgruppen.
Für wen gelten die DGUV Vorschriften?
Die deutsche Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften sind die sogenannten verbindlichen Vorschriften und verbindlichen Rechtsnormen. Alle Mitglieder eines Berufsverbandes, Mitarbeiter und Unternehmer sind davon betroffen. Die Unfallverhütungsregeln der Betriebssicherheitsverordnung gelten jedoch ebenso für Drittunternehmen, die für Mitgliedsunternehmen arbeiten. Auch wenn sich ihr Hauptsitz außerhalb Deutschlands befindet und sie keinem Berufsverband angehören.
Unternehmen und Arbeitnehmer haben gemäß der Betriebssicherheitsverordnung diese Verpflichtungen. Grundsätzlich sind Unternehmen dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Arbeit zu tätigen sowie wirksame Handlungen zu ergreifen. So bestimmen es staatliche Regeln und Gewerkschaftsorganisationen. Regel 1 der DGUV Vorschriften „Grundsätze der Prävention“ bezieht sich auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, sie vor Arbeitsunfällen zu schützen.
DGUV Vorschriften für Unternehmer
Regel 1 der DGUV-Verordnung definiert grundsätzlich 4 Bereiche, die ein Unternehmer erfüllen muss, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Risikobewertung – Die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertungen ist obligatorisch. Und das nicht nur bei wechselnden Betriebsbedingungen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn neue Geräte verwendet werden. Darüber hinaus sollte der Unternehmer regelmäßig das Ergebnis der Risikobewertung und die daraus resultierenden Maßnahmen sowie die Resultate der Kontrolle überprüfen.
Verbindliche Umsetzung – Der Unternehmer muss den Auftragnehmer und den Lieferanten schriftlich auffordern, die einschlägigen Arbeits- und Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Bestellung oder Lieferung einzuhalten.
Anweisung des Versicherten – Der Unternehmer ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, den Versicherten über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu informieren. Die Aufmerksamkeit sollte auf bestimmte Gefahren am Arbeitsplatz gerichtet werden, wie z. B. hohe Temperaturen am Arbeitsplatz oder psychischer Stress am Arbeitsplatz sowie Schutzmaßnahmen. Die Anweisungen sollten mindestens einmal im Jahr aktualisiert werden.
Qualifikation der Mitarbeiter nach Art der Tätigkeit – Wenn ein Unternehmer Aufgaben an seine Mitarbeiter überträgt, kann er dies nur tun, wenn diese qualifiziert sind und in der Lage sind, Arbeiten auszuführen, ohne sich selbst oder andere zu bedrohen, und die Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften und -Maßnahmen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung einhalten können.
Wenn Mängel auftreten, die für die Mitarbeiter gefährlich sein können, muss der Unternehmer Maßnahmen ergreifen. Dies bedeutet, dass geeignete Arbeitsmittel oder Werkzeuge aus der weiteren Verwendung entfernt werden können. Darüber hinaus sollten Workflows oder Verfahren gestoppt werden, bis der Mangel oder die Geräteprüfung behoben ist.
BGV A 3 Grundsätze § 3
Ein Unternehmer muss sicherstellen, dass die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte nur von einem Elektrotechniker oder unter der Aufsicht und Leitung eines Elektrotechnikers gemäß den elektrischen Vorschriften installiert, geändert und gewartet werden. Der Unternehmer muss auch sicherstellen, dass elektrische Systeme und Geräte den elektrischen Vorschriften entsprechen.
Wurde bei der Geräteprüfung ein Defekt im elektrischen System oder in der Ausrüstung festgestellt, d. h., wenn sie den elektrischen Vorschriften nicht oder nicht mehr entsprechen, muss der Unternehmer sicherstellen, dass der Defekt sofort repariert wird. Wenn bis dahin eine dringende Gefahr besteht, stellen sie sicher, dass das elektrische System oder die elektrischen Geräte nicht benutzt werden können.
Fragen und Antworten zur DGUV Vorschrift 4
Regel 4 der DGUV-Verordnung (ehemals BGV A3) ist eine Unfallverhütungsregel der Prüfung ortsveränderlicher Geräte und Anlagen. Vorschrift 4 gilt auch für nichtelektrische Arbeiten in der Nähe elektrischer Geräte und Anlagen. Diese Arbeit umfasst beispielsweise den Bau einer Struktur in der Nähe von Kabelsystemen und Freileitungen. Unter elektrischen Geräten im Sinne der Regulierung sind, alle Objekte zu verstehen, die teilweise oder vollständig der Nutzung elektrischer Energie oder der Verarbeitung, Verbreitung und Übertragung von Informationen dienen. Elektrische Vorschriften, die für die Regel 4 gelten, sind allgemein anerkannte elektrische Vorschriften. Diese Regeln sind in den VDE-Regeln beschrieben. Damit eine UVV-Prüfung anerkannt werden kann, muss sie von einem qualifizierten Elektriker gemäß DGUV-Vorschrift 4 durchgeführt werden. Vorschrift 4 beschreibt die Anforderungen an einen qualifizierten Elektriker. Diese Person muss eine angemessene Ausbildung absolvieren und über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse für eine UVV Prüfung verfügen.
In Übereinstimmung mit Regel 3
In Deutschland ist dies obligatorisch und mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzepts der meisten Unternehmen: Elektrische, ortsveränderliche Geräte werden gemäß Regelung 3 geprüft. Viele kennen sie noch als elektronische Prüfung oder BGV A3-Prüfung (DGUV Vorschrift 3). Sei es eine Kaffeemaschine, ein Monitor oder eine Handbohrmaschine – grob gesagt sollte alles, was einen Stecker hat, überprüft werden.
Welche elektrischen Geräte sollten überprüft werden?
Gemäß § 2 Abs. 1 der Regel 3 der DGU-Verordnung sind „elektrische Geräte im Sinne der Sicherheitsvorschriften alle Gegenstände, die ganz oder teilweise zur Versorgung mit elektrischer Energie verwendet werden (z. B. Gegenstände zur Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Speicherung, Messung, Transformation und Verbrauch) oder für die Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen benutzt werden (z. B. Telekommunikations- und Informationstechnologieobjekte).
Es gibt normalerweise vier Kategorien:
Mobile elektrische Ausrüstung
Stationäre elektrische Ausrüstung
Elektrische Systeme
Elektroautos
Mobile elektrische Ausrüstung
Tragbare elektrische Geräte umfassen elektrische Geräte, die leicht an einen anderen Ort gebracht werden können. Einfach ausgedrückt fallen alle elektrische Geräte mit Steckverbindern, die nicht installiert sind und weniger als 23 kg wiegen, unter die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Beispiele für tragbare Geräte:
Büroausstattung: Computer, Monitore, Drucker, Stehlampen
Elektrowerkzeuge und -maschinen: Bohrer, Stichsägen, Kabeltrommeln
Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
UVV (Unfallverhütung)
UVV steht für Unfallverhütung und ist die Regelung von Berufsverbänden. Die Arbeitssicherheitsverordnung fasst alle Sicherheitsvorschriften bei Verwendung von Arbeitsgeräten und Betriebssystemen zusammen, die überwacht werden müssen. UVV-Normen regeln den Betrieb und den sicheren Umgang mit technischen Arbeitsmitteln. Die Unfallverhütungsregeln sind für jedes Unternehmen und jede versicherte Person in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verbindlich. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass alle gebrauchten Arbeitsmittel von einem Spezialisten oder qualifizierten Experten im Abstand von höchstens einem Jahr überprüft werden (UVV Prüfung gemäß DGU Vorschriften).
Was passiert beim UVV-Test?
Arbeitsmittel, bei denen Verschleiß oder andere schädliche Wirkungen die Arbeitnehmer gefährden können, sollten regelmäßig überprüft werden auf:
+ Zustand der Verschleißteile
+ Einbau von Sicherheitskomponenten und Schutzeinrichtungen
+ Funktion der sicherheitsrelevanten Komponenten
+ Eignung von Arbeitsmitteln (Kran, Gabelstapler), mit denen beispielsweise der Arbeitskorb angehoben wird
Wer ist ein Experte?
Sachkundiger ist jemand, der aufgrund seiner technischen Ausbildung und Erfahrung im Umgang mit bestimmten Produkten sowie der einschlägigen staatlichen Normen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemeinen technischen Vorschriften (Normen) über ausreichende Fachkenntnisse verfügt. DIN-, VDE Prüfung und EU-Fachvorschriften sind so vertraut, dass der Fachmann den sicheren Arbeitszustand der geprüften Gegenstände beurteilen kann.