Was bedeutet DGUV?
Was regelt die DGUV? Die Abkürzung DGUV leitet sich von der „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ ab. Hier werden wichtige Vorschriften für die Arbeitssicherheit aufgestellt.
Die wichtigsten Vorschriften sind:
– die DGUV Vorschrift 1 mit den Grundsätzen der Prävention,
– die DGUV Vorschrift 2 mit den Vorschriften für die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
– die DGUV Vorschrift 3 zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und zur Prüfung elektrischer Anlagen in Betrieben,
. die DGUV Vorschrift 4 auch wieder zur Prüfung von verwendeten Elektrogeräten in Betrieben und
– die DGUV Vorschrift 6 mit den Bestimmungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Der Unterschied zwischen der DGUV V3 und der DGUV V4
Beide DGUV Vorschriften haben den gleichen Wortlaut. Die Vorschriften der DGUV V3 sind für KMUs, Unternehmen und für öffentliche Einrichtungen maßgebend. Die DGUV V4 ist dagegen nur für öffentliche Einrichtungen gedacht. Somit wird die DGUV V3 nur für Betriebe genutzt und der V4 unterstehen die öffentlichen Einrichtungen. Der Inhalt beider Vorschriften bezüglich der Prüfungsdurchführung ist gleich.
Die DGUV V3
Die DGUV V3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Grundlegend wird hierbei geprüft, ob alle Anlagen, elektrischen Geräte und Maschinen im ordnungsgemäßen Zustand nach den geltenden VDE-Bestimmungen sind. Dies wird durch ein Prüfsiegel bestätigt.
Zu dieser Prüfung sind alle öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet, um den ordnungsgemäßen Zustand zu dokumentieren.
Das Ziel der Geräteprüfung nach DGUV V3 ist das ordnungsgemäße und zuverlässige Arbeiten der Geräte. So sollen auch Verletzungen und Unfälle der Arbeiter verhindert werden.
Was regelt die DGUV? Die gesetzlichen Grundlagen der DGUV V3
Die Grundlage beruht auf der „Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. Diese Unfallverhütungsvorschrift wird seit 2005 als BGV A3 benannt. Sie bezieht sich auf elektrische Betriebsmittel und Anlagen und die festgelegten Durchführungsanweisungen und die die Bestimmungen zur Prüfung im Unternehmen. Die BGV wurde im Jahr 2014 als DGUV Vorschrift 1 – 84 zusammengefasst. Diese DGUV Vorschrift hat die BGV A1 und die GUV-V A1 zu einer Vorschrift zusammengefasst und gleichzeitig außer Kraft gesetzt.
Was regelt die DGUV? Wer ist für die Einhaltung der DGUV V3 verantwortlich?
Für die Einhaltung und die Prüfung nach der DGUV V3 sind die Betreiber der elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmitte, welche unter Spannung arbeiten, verantwortlich.
Wichtig ist, dass die Betreiber die Planung der Überprüfung und den termingenauen Ablauf termingerecht durchführen. Zu Problemen kann es kommen, wenn der Anlagenbesitzer die Überprüfung nicht fristgerecht durchführt. Kommt es in Folge dessen zu einem Unfall oder auch Verletzungen, dann ist er für alle Schäden haftbar. Hierbei werden die Unfallversicherungen die Zahlungen teilweise oder auch ganz verweigern.
Weiterhin ist durch die DGVU die Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Betreiber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann er mit einem Bußgeld belegt werden, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Einen besonderen Anreiz liefern einige Versicherungen. Bei der regelmäßigen Geräteprüfung mit der Erstellung von einem Prüfprotokoll nach der DGUV V3 geben einige Versicherer einen Rabatt. Ein weiterer Vorteil der regelmäßigen Prüfung ist eine erhöhte Zuverlässigkeit und Sicherheit. In Folge dessen kommt es auch zu weniger Betriebsausfällen. Somit ist eine regelmäßige Überprüfung im Interesse eines jeden Betreiber von elektrischen Anlagen und Maschinen. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.
Was wird genau geprüft?
Es werden alle Geräte, Betriebsmittel und Anlagen geprüft, die mit einer elektrischen Netzspannung betrieben werden und die in einer öffentlichen Einrichtung oder in einem Unternehmen zum Einsatz kommen. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Betriebsmittel ortsveränderlich oder ortsfest sind.
Unter ortsveränderlichen Maschinen und Betriebsmitteln versteht man Rechner, Monitore, Faxgeräte, Drucker, Kaffeemaschinen, Kopierer, Lampen, Stehlampen, Haartrockner, Trennschleifer, Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Mehrfach-Steckdosen und auch Laborgeräte und Registrierkassen.
Bei den ortsfesten Anlagen sind Steckdosen, Schaltschränke, Stromverteiler, Sicherungen, Arbeitsplatzbeleuchtung, Einbauleuchten, Kontroll- und Sicherheitssysteme und Technik für Präsentationen und Konferenzen gemeint.
Ortsfeste Maschinen sind dagegen Prüfstände, Automaten, Fertigungsstraßen, Lackieranlagen, Fräsautomaten, Drehbänke, Roboter, Pressen und Industrieöfen.
Weiterhin gibt es noch nicht-stationäre Anlagen. Darunter werden Anlagen verstanden, die nach dem Gebrauch wieder zerlegt bzw. abgebaut werden und an einem neuen Ort wiederaufgebaut werden. Hierzu zählen vor allem Anlagen auf Baustellen und Montagestellen.
Zeitpunkt der Prüfung
In der DGUV Vorschrift 3 wird kein genauer Zeitpunkt festgelegt, wann die Anlagen und die elektrischen Maschinen geprüft werden. Einen Hinweis auf den Zeitpunkt wird von den Maschinenherstellern gegeben. Auch andere Quellen können diese Hinweise enthalten.
Obwohl das Intervall der Geräteprüfung nicht festgeschrieben ist, gibt es vorgezeichnete Daten für einen E-Check. So müssen alle unter Spannung arbeiteten Geräte, welche ortsfest, aber auch ortsveränderlich sind, vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Bei einer Wiederinbetriebnahme nach Stillstand müssen diese Anlagen auch überprüft werden.
Die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme kann auch wegfallen. Dies ist möglich, wenn der E-Check schon vom Hersteller durchgeführt wurde, oder wenn der Hersteller die korrekte Funktionsweise des Gerätes bestätigt.
Was regelt die DGUV? Prüfintervalle
Genaue Prüfintervalle sind vom Gesetzgeber nicht genau vorgegeben. Die Intervalle sollen nach einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
Es werden aber Empfehlungen für Prüfintervalle gegeben, da es nicht einfach ist, zutreffende Fristen zu bestimmen.
Anhaltspunkte für diese Fristen sind bei Fertigungsstätten, Werkstätten und Baustellen ein Jahr und bei Büroräumen zwei Jahre.
Bei einigen elektrischen Geräten und auch Maschinen wird durch bestimmte Gesetze und Vorschriften der Zeitpunkt der Überprüfung bestimmt. Für medizinische Geräte ist zum Beispiel das Medizinproduktegesetz (MPG) zuständig. Hier wird vorgeschrieben, dass alle medizinischen Anlagen und Geräte im Jahresrhythmus kontrolliert werden müssen.
Was regelt die DGUV? Wie wird der E-Check nach der Vorschrift 3 des DGUV durchgeführt?
Der Check nach der DGUV Vorschrift 3 findet in drei Schritten statt. Als erstes werden alle elektrischen Anlagen und auch die Betriebsmittel auf Sicht gecheckt. Hierbei sollen Schäden und Probleme festgestellt werden. So sind vor allem auch lockere und beschädigte Kabel oder auch fehlende Sicherheitsvorkehrungen zu sehen.
Als zweiter Schritt der Geräteprüfung wird die Funktionsfähigkeit geprüft. Hierbei werden die Betriebsmittel und auch die Anlagen im Betrieb geprüft. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der korrekten Funktionsweise und besonders auf die Abschalt- und Sicherheitsvorrichtungen der Betriebsmittel und der Anlagen.
Diese Funktionsweise wird mit den Messgeräten der Prüfer durchgeführt. Hierbei werden die nachfolgenden Werte unter der Beachtung der DIN-Normen überprüft.
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Berührungsstrom
- Schutzleiterstrom
- Differenzstrom
- Ersatzleiterstrom
In einem letzten Schritt werden die Messgeräte überprüft. Diese Messgeräte sind dafür zuständig, dass sie die komplette Anlage kontrollieren. Hierunter sind zum Beispiel bestimmte Maximalwerte gemeint, wie etwa die Spannung. Über die Auswertung und Kontrolle der Messgeräte können Probleme gefunden werden, die bei der ersten Sichtkontrolle nicht entdeckt werden können.
Berechtigte Personen für die Prüfung nach DGUV V3
Die Prüfung nach DGUV V3 muss zwingende von einem Fachmann durchgeführt werden. Dieser Fachmann kann im eigenen Unternehmen beschäftigt sein, oder es wird externes Unternehmen mit der Überprüfung beauftragt.
Die Prüfer müssen laut Gesetzgeber besondere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen befähigte Personen oder Elektrofachkräfte sein. Wichtig ist, dass die Prüfer eine einschlägige Berufserfahrung besitzen, die mindestens ein Jahr beträgt. Weiterhin müssen sie genau wissen, wie ein E-Check nach der DGUV V3 abzulaufen hat. Sie sollten auch mit allen gesetzlichen Bestimmungen der Prüfungen vertraut sein. Die Mess- und Prüfgeräte muss ein Prüfer korrekt verwenden und auslesen können.
Was regelt die DGUV? Nachweis über die Überprüfung
Der Nachweis wird mit Hilfe von einem Prüfprotokoll dokumentiert. Dieses wird dem beauftragenden Betrieb übergeben. Einige Anlagen und auch Maschinen erhalten ein Prüfsiegel, welches den durchgeführten E-Check bestätigt.
Kosten einer Elektroprüfung
Die Kosten sind nicht eindeutig zu beziffern. Sie hängen von verschiedenen Faktoren im Unternehmen ab.
Hierbei ist vor allem die Anzahl der Maschinen und Geräte, die geprüft werden müssen, ausschlaggebend. Auch der Ort, an dem sich diese Komponenten befinden, und ob sie schon eine Dokumentation hinter sich haben, ist entscheidend.
Am sichersten für die Kostenkontrolle ist ein Kostenvoranschlag. Diese kann allerdings erst vernünftig gemacht werden, wenn die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind. Ein einfaches Pauschalangebot ist dagegen meist nicht vertrauenswürdig.