Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Was muss nach VdS geprüft werden? – Viele Unternehmer sind sich oft nicht sicher, ob eine DGUV V3 Prüfung aller elektrischer Anlagen durch einen VdS-zertifizierten Sachverständigen ausreicht, oder zusätzliche Prüfungen der Elektronik im Betrieb durchzuführen sind. Wie ist also zu verfahren, um im Unternehmen Rechtssicherheit zu erhalten?
Nur eine VdS-Überprüfung ist nicht ausreichend. Elektrische Betriebsmittel müssen nach DIN VDE 0100-600 vor der erstmaligen Inbetriebnahme und in regelmäßigen zeitlichen Abständen nach DIN VDE 0105-100 wiederholt getestet werden. Mit der VdS-Überprüfung, die nach der VdS Richtlinie 2228 zu erfolgen hat, wird ein ergänzender Test hinsichtlich thermischer Auswirkungen durchgeführt. Hierbei sind ebenfalls die Anforderungen der DIN VDE 0105-100 zu erfüllen.
Der E-Check sämtlicher elektrisch betriebenen Geräte/Anlagen ist nach DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise TRBS 1201 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) mindestens alle 4 Jahre durchzuführen. Einbezogen werden stets die örtlichen Gegebenheiten (äußere Einflüsse) sowie die jeweilige Nutzungsart.
Die DGUV V3 Prüfung ist generell nur durch befähigte Personen vorzunehmen, die als EFK (Elektrofachkraft) ausgebildet und anerkannt sind. Unternehmer/Arbeitgeber sind per Gesetz beziehungsweise durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet die vorhandenen elektrischen Betriebsmittel gemäß den erforderlichen Maßnahmen prüfen zu lassen. Dies dient dem Schutz aller Beschäftigten.
VdS-Prüfung nach DGUV V3
Die VdS-Prüfung elektrischer Betriebsmittel muss nach der Klausel SK 3602 (Elektrische Anlagen) erfolgen. Hierbei sind die Zusatzbedingungen der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) einzuhalten. Diese DGUV V3 Prüfung ist normalerweise Bestandteil des Feuerversicherungsvertrages, der für Gebäude mit gewerblicher Nutzung gilt.
DGUV V3 Prüfung und VdS-Prüfung ersetzen sich nicht gegenseitig
Mit der VdS-Prüfung lassen sich weitere Prüfungen der elektrisch betriebenen Betriebsmittel nicht ersetzen. Die VdS Überprüfung selbst dient nicht als Alternative zur DGUV Prüfung nach BetrSichV oder generell einer DGUV V3 der elektrischen Geräte/Anlagen in Unternehmen.
Laut Vertragsbedingungen der Sachversicherer muss die Elektrogeräteprüfung einmal pro Jahr vorgenommen werden. Zuständig ist für die BGV A3 Überprüfung elektrischer Betriebsmittel ein Sachverständiger, der über eine VdS-Anerkennung verfügt und mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Elektrotechnik nachweisen kann.
Wie wird eine VdS-Prüfung durchgeführt?
Bei einer DGUV V3 Prüfung, die laut Klausel SK 3602 ausgeführt wird, ist eine ordnungsgemäße VDE Prüfung nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) beziehungsweise DGUV Vorschrift 3 Voraussetzung.
Ob die Verpflichtung eingehalten wird, wird wie folgt kontrolliert:
- Einsicht in Instandhaltungs- und Wartungspläne
- In Augenscheinnahme von Bescheinigungen wie beispielsweise der ausführenden Elektro-Installationsbetriebe oder anerkannten Elektrofachkräften
- Begutachtung von Nachweisen/Dokumentationen und dem Prüfprotokoll, die über die DGUV V3 Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel, der tragbaren Feuerlöscher sowie Blitzschutzanlagen (Ordnungsprüfung) angelegt wurden.
Was muss nach VdS geprüft werden? – Die VdS Richtlinie 2871
VdS Richtlinien dienen hauptsächlich dazu, um durch VdS-anerkannte Sachverständige eine qualitativ gleichwertige, einheitliche Elektrogeräteprüfung durchführen zu lassen. Diese Richtlinien müssen vom Sachverständigen während der DGUV V3 Überprüfung berücksichtigt werden.
Zu den wichtigsten VdS Richtlinien gehört die VdS 2871, welche seit März 2018 gültig ist. Diese enthält bestimmte Richtlinien zum E-Check sämtlicher elektrischer Betriebsmittel laut Klausel SK 3602 und weitere Hinweise, die an anerkannte Elektro-Sachverständige gerichtet sind. Dadurch ist die Richtlinie VdS 2871 stets dann amtlich anzuwenden, falls Sachverständige für zuständige Versicherungen einen Befundschein erstellen sollen. Allerdings kann diese Richtlinie generell auch auf freiwilliger Basis für andere Fälle verwendet werden.
VdS Richtlinie 2871 – Prüfung mit vier Teilbereichen
Bei einer Überprüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 durch VdS-anerkannte Sachverständige müssen sich diese Fachkräfte beispielsweise auf die VdS-Richtlinien fokussieren. Die Richtlinie VdS 2871 beschreibt, wie die Überprüfung elektrischer Geräte/Anlagen durchzuführen ist. So zum Beispiel die 4 Teilbereiche: Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung sowie Ordnungsprüfung.
Was muss nach VdS geprüft werden ? – Sichtprüfung:
Hierbei werden alle relevanten Bauteile elektrischer Geräte/Anlagen besichtigt. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei Energie-technische Anlagen sowie Verteilungen. Sind Teile der elektrischen Anlagen nur mit erheblichem Aufwand erreichbar oder sogar überhaupt nicht, muss dieser Umstand im Befundschein vermerkt werden.
Die Besichtigung im Rahmen einer DGUV Prüfung beginnt ab Einspeisung der Energieversorgung. Schwerpunkte sind dabei:
- alle Verteiler und Schaltanlagen
- Trafostation samt Mittel-Spannungs-Anlage
- sichtbare Bauteile der elektrischen Installationen an Anlagen/Maschinen
- Leitungen und Kabel, die ab Einspeisung bis zu den einzelnen Verbrauchern reichen (falls sichtbar)
- Überspannungsschutz
- Beleuchtungsanlagen
- Schottungen sowie Maßnahmen, die dem Erhalt der Funktion elektrischer Anlage/Maschinen dienen (nach MLAR/Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie und LBO/Landesbauordnung).
- Überwachungs- und Schutzeinrichtungen, die als vorbeugender Brandschutz dienen
- Maßnahmen zum Schutzpotenzialausgleich und zur Erdung
- weitere Sicherheitstechnische Maßnahmen/Einrichtungen.
Was muss nach VdS geprüft werden ? – Messungen:
VdS-anerkannte Sachverständige führen normalerweise eigene Messungen nach DGUV V3 an elektrisch betriebenen Geräten/Anlagen sowie zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und ortsfester Maschinen durch. Liegen allerdings beim Unternehmen beziehungsweise dem Versicherungsnehmer bereits Messprotokolle vor, die von anderen regelmäßig durchgeführten behördlichen oder gesetzlichen Prüfungen stammen, kann der Sachverständige diese in seine VdS-Prüfung miteinbeziehen.
Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Prüfprotokoll oder Messprotokoll handeln, welches gemäß DGUV V3 oder DIN VDE 0105-100 erstellt wurde. VdS Sachverständige werden dazu angehalten diese Messergebnisse zu bewerten sowie stichprobenartig auf Plausibilität zu überprüfen (Kontroll-Messungen). Dabei sollten speziell Messergebnisse beachtet werden, die von typischen Messwerten abweichen, ungewöhnlich oder auffällig sind oder sich nicht deutlich erklären lassen. Für sämtliche Kontroll-Messungen gilt zudem, dass diese so ausgewählt werden, dass sie als repräsentativ einzustufen sind.
Als typische Messungen bei einer VDE Prüfung gelten:
- Temperaturmessungen
- Strommessungen
- Isolation-Widerstandsmessung
- Messung der Durchgängigkeit am Schutzleiter
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schutz/RCDs)
- Schleifen-Widerstandsmessungen.
Was muss nach VdS geprüft werden? – Funktionsprüfungen nach BGV A3:
Alle elektrischen Betriebsmittel eines Unternehmens werden durch VdS Sachverständige nach VdS Richtlinie 2871 überprüft. Diese Tests, die auch als Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beziehungsweise ortsfester Anlagen durchgeführt werden, gleichen den Funktionsprüfungen die unter DIN VDE 105-100/A1 gefordert sind. Typisch für diese Art DGUV V3 Prüfung, deren Umfang von VdS Sachverständigen in Kooperation mit dem Auftraggeber festgelegt werden, sind:
- Funktionsprüfung/Test von Isolation-Überwachungsgeräten wie unter anderem der FI-Schutz (RCD-Prüftaste) der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen oder die Funktionen der ISO-Wächter Prüftaste innerhalb von IT-Systemen.
- Probe/Test der Funktion von Betriebsmitteln und Stromkreisen auf Wirksamkeit, welche der allgemeinen Sicherheit dienen (beispielsweise Verriegelungen, Test von Schutzrelais oder Not-Aus-Schaltungen).
- Funktionsprüfung/Probe der Drehrichtungen von Drehstrom-Steckdosen (beispielsweise ein Test der Drehstrom-Verbraucher sowie des vorgeschriebenen Rechts-Drehfeldes).
- Test/Probe von Anzeigen-/Meldeeinrichtungen (unter anderem Funktions-Test der Kontroll-/Meldeleuchten oder Stellungsanzeigen diverser Schalter).
Können VdS Sachverständige vorgeschriebene Funktionsprüfungen nach DGUV V3 aufgrund betriebsbedingter Umstände nicht vornehmen und/oder liegen vom Unternehmen keinerlei Protokolle oder Dokumentationen über regelmäßig durchgeführte Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 vor, ist dieses im Befundschein einzutragen.
Was muss nach VdS geprüft werden? – Ordnungsprüfungen:
Unter diesen Punkt fällt die Sichtung sämtlicher Wartungs-/Prüfbücher beziehungsweise Dokumentationen, die zum Beispiel im Rahmen einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, ortsfester Anlagen/Geräte sowie aller anderen elektrischen Betriebsmittel eines Unternehmens bisher angefertigt wurden.
Der sogenannte Befundschein und dessen Inhalte werden in der Richtlinie VdS 2229 detailliert ausgeführt. VdS Sachverständige dürfen bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 keinesfalls von dieser Richtlinie, wenn es um Inhalte, Optik und Gestaltung geht, abweichen.
Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 reduzieren Brandrisiken elektrischer Betriebsmittel
Laut Experten der Versicherungswirtschaft sind es hauptsächlich Mängel und Funktionsstörungen an elektrischen Geräten/Maschinen, die unter anderem durch unsachgemäße Planung, Verschleiß, kurzen Überlastungen oder fehlerhafte Montage, Brände verursachen können. Regelmäßige Prüfungen nach DGUV V3 sowie eine sachgerechte Instandhaltung können derartige Risiken deutlich verringern.
Aus diesem Grund fordern Feuerversicherer, je nachdem wie hoch das Brandrisiko eines Unternehmens eingeschätzt wird, eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, die alleinig durch VdS-anerkannte Sachverständige vorzunehmen ist. Diese Überprüfungs-Pflicht ist in den Versicherungsverträgen innerhalb der Klausel SK 3602 ausgeführt. Versicherungsnehmer müssen ihre sämtlichen elektrischen Anlagen/Geräte und Maschinen in regelmäßigen zeitlichen Abständen durch anerkannte Sachverständige der VdS Schadensverhütung oder gleichwertiger Zertifizierungsstellen überprüfen lassen.
Nach Abschluss der VdS-Prüfung erstellt der Sachverständige einen Befundschein. Dieser enthält eine bestimmte Frist, in welcher vorgefundene Mängel zu beseitigen sind. Abweichungen von Sicherheitsvorschriften, VDE-Bestimmungen oder allgemeinen Elektrotechnik-Regeln müssen ebenfalls in diesem Zeitfenster abgestellt werden. Versicherungsnehmer senden diesen Befundschein an ihre Versicherung, beheben die aufgeführten Mängel/Beanstandungen und teilen auch dies umgehend der Versicherung mit. Kommt das Unternehmen diesen Auflagen jedoch nicht nach, kann die Versicherung teilweise oder auch gänzlich leistungsfrei bleiben. Der Vertrag kann sogar gekündigt werden.