Was ist in den Unfallverhütungsvorschriften enthalten? Die Unfallverhütungsvorschriften – kurz UVV Prüfungen – werden verbindlich und rechts kräftig erlassen. Sie werden von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 des 4. Sozialgesetzbuches erlassen und in den jeweiligen Fachbereichen auch kontrolliert und betreut. Wichtig sind diese Vorschriften, um am Arbeitsplatz einheitliche Regelungen zu schaffen, die jeder Arbeitnehmer aber auch jeder Arbeitgeber einhalten muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein reibungsloser Arbeitsablauf ohne Unfälle und Folgeschäden möglich ist.
Wie die UVV Prüfungen stattfinden, ob ein E Check möglich ist und was in den Vorschriften zur Unfallverhütung alles enthalten ist, möchten wir in diesem Beitrag näher betrachten.
Was sind die Unfallverhütungsvorschriften?
Was ist in den Unfallverhütungsvorschriften enthalten? Jedes Unternehmen, das in der gesetzlichen Unfallversicherung vertreten ist, muss sich verbindlich an die Pflichten der Unfallverhütungsvorschriften halten. Es geht hierbei um die Arbeitssicherheit und um den Gesundheitsschutz, der am Arbeitsplatz vorhanden sein muss.
Was ist in den UVV enthalten? Das vorgeschriebene und großzügig ausgearbeitete Regelwerk zeigt deutlich auf, welche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen, in welchem Umfang UVV Prüfungen stattzufinden haben und wie Mitarbeiter aber auch die Unternehmensleitung selbst geschult werden müssen. Nur mit den klaren Richtlinien in den Unfallverhütungsvorschriften ist es möglich, einen optimalen Unfall-, Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erzeugen. Zum Wohle aller Beteiligten und für einen ordnungsgemäßen Arbeitsablauf.
Das Einhalten dieser Vorschriften und Richtlinien wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Gibt es Verstöße, kann dies mit hohen Strafen geahndet werden. Für die Kontrolle sind die jeweiligen gesetzlichen Unfallversicherungen sowie die Berufsgenossenschaften verantwortlich.
Verschiedene Arten der Unfallverhütungsvorschriften in Deutschland
Was ist in den UVV enthalten? Im § 15 des Sozialgesetzbuches sind die Richtlinien zur Unfallverhütung in Deutschland genau festgeschrieben. Die Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen verantwortlich dafür, die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass sie von den Unternehmen eingehalten werden. Erstellt wurden die Vorschriften vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die dortige Fachaufsicht hat die Regelungen konzipiert, sie genehmigt und auch dafür gesorgt, dass die jeweiligen anderen Institutionen für die Kontrolle und Durchführung verantwortlich sind.
Vor einigen Jahren war es noch so, dass die Vorschriften zur Unfallverhütung von unterschiedlichen Institutionen bereitgestellt wurden. Zum Beispiel von den Berufsgenossenschaften, von den Unfallkassen, von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und von diversen anderen Stellen. Inzwischen wurde das zusammengefasst, sodass es zwar immer noch unterschiedliche Vorschriften zur Unfallverhütung gibt, es aber eine obere Institution gibt, die das alles verwaltet und sich darum kümmert, dass alle Vorschriften exakt eingehalten werden.
Die Regelungen innerhalb der der Vorschriften zur Unfallverhütung
Was ist in den UVV enthalten? Es gibt insgesamt 7 Punkte, die in den UVV als autonomes Recht enthalten sind. Die Unfallversicherungsträger haben diese Verhütungsvorschriften erlassen. Wir möchten im Rahmen unseres Berichtes jede einzelne dieser Vorschriften etwas genauer betrachten.
Unser Hinweis: Die Vorschriften sind als unterschiedliche Kategorien anzusehen. in den Unterlagen dazu gibt es eine noch feinere Unterteilung. Wichtig ist jedoch, die einzelnen Bereiche zu kennen, damit die Vorschriften für die Unfallverhütung auch exakt verstanden und umgesetzt werden können.
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
In den Vorschriften ist geregelt, wie sich die Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen im Rahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Berufskrankheiten zu gestalten haben. Die Unternehmer selbst sind für das Einhalten dieser Maßnahmen verantwortlich. Sie haben aber die Möglichkeit, die Verantwortung für die Einhaltung dieser Maßnahmen und der Überprüfung auf andere Personen zu übertragen. Wie das genau geschehen soll ist durch die Unfallversicherungsträger in den Vorschriften niedergeschrieben.
- Verhalten der Versicherten, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten
Die Unfallversicherungsträger haben im Rahmen der Vorschriften genau festgelegt, wie sich jeder Versicherte zu verhalten hat, um am Arbeitsplatz generell Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu umgehen. Im Rahmen der UVV Prüfungen wird regelmäßig kontrolliert, ob dieses Verhalten von jedem Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer exakt eingehalten wird. Geschieht dies nicht, werden nicht nur Bußgelder verhängt. Es werden zusätzlich die Kontrollen verstärkt, um weitere Abweichungen zu verhindern.
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen und arbeitsmedizinische Maßnahmen im Rahmen der Tätigkeiten
Jeder Unternehmer muss für sich selbst und seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinische Untersuchungen und arbeitsmedizinische Maßnahmen veranlassen. Sie sind wichtig, um zu prüfen, ob der Versicherte selbst oder auch Dritte im Rahmen ihrer arbeitsbedingten Tätigkeiten keiner Gefahr für ihre Gesundheit oder ihr Leben ausgesetzt sind. Mithilfe vom E Check und sonstigen UVV Prüfungen werden diese arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Maßnahmen regelmäßig überprüft.
- Voraussetzungen, die ein Arzt für die arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Maßnahmen erfüllen muss
Nicht jeder Arzt darf arbeitsmedizinische Untersuchungen und Maßnahmen vornehmen. Im Rahmen der UVV ist durch die Unfallversicherungsträger genau festgelegt, welcher Mediziner diese ärztlichen Untersuchungen durchführen darf. Die staatliche Rechtsvorschrift schreibt genau vor, welche Qualifikation vorliegen muss und welche genauen Untersuchungen stattzufinden haben. Diese werden genauestens dokumentiert, entsprechend weitergereicht und aufbewahrt. Auch für das Weiterreichen und Aufbewahren gelten exakte Vorschriften, die einzuhalten sind.
- Erste Hilfe im Unternehmen
Jedes Unternehmen muss sicherstellen, dass im Falle eines Unfalls oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Erste Hilfe im Unternehmen geleistet werden kann. Dafür müssen Ersthelfer ausgebildet werden, die regelmäßig geschult werden müssen. Im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften wird festgelegt, wie die Sicherstellung einer greifbaren Ersten Hilfe im Unternehmen auszusehen hat.
- Maßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung über Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure notwendig sind.
Es gibt verschiedene Pflichten, die Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen müssen. Diese sind im Rahmen des Maßnahmenkataloges für die Unfallverhütungsvorschriften genau niedergeschrieben und benannt. Jedes Unternehmen muss diese Maßnahmen einhalten und entsprechende Vorkehrungen treffen.
- Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
Jedes Unternehmen muss je nach Größe und Branche Sicherheitsbeauftragte haben, die arbeitsbedingte Gefahren im Unternehmen erkennen, beseitigen und melden. Wie hoch die Zahl der Sicherheitsbeauftragten ist, ist im § 22 des 7. Sozialgesetzbuches genau benannt.
Für alle Mitgliedsunternehmen bei den Versicherungsträgern sind die Unfallverhütungsvorschriften bindend. Wird ein Verstoß dagegen festgestellt, kann dieser mit einer Geldbuße bedacht werden.
Was ist in den Unfallverhütungsvorschriften enthalten? Die Wirkung der Vorschriften zur Unfallverhütung
Was ist in den Unfallverhütungsvorschriften enthalten? Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sowie Arbeitsunfälle zu verhüten. Dafür werden die Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die für die jeweiligen Unternehmen bindend sind. Durch die UVV Prüfungen wird festgestellt, ob sich die Unternehmen an die Vorschriften halten, ob alle Richtlinien exakt umgesetzt werden und ob regelmäßige Kontrollen der Einhaltung für die Vorschriften stattfinden.
In erster Linie geht es immer darum, Prävention zu betreiben. Wer gut versorgt, hat auch weniger Unfälle und weniger personelle wie auch materielle Schäden. Daher basieren die Vorschriften immer in erster Linie darauf, mit einer guten Prävention Unfälle zu vermeiden. Jeder Beschäftigte soll möglichst umfassend geschützt sein. Vor arbeitsbedingten Erkrankungen, Unfällen und vor Gesundheitsgefahren, die im Rahmen der Tätigkeit auftreten können. Gesundheitsgefahren können beispielsweise im Bereich des Einatmens von chemischen Substanzen liegen. Eine arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr ist aber auch dann gegeben, wenn beispielsweise Arbeitsgeräte defekt sind und sich der Arbeiter daran verletzen kann. Um sicherzustellen, dass optimale Vorkehrungen getroffen wurden, sind die jeweiligen Vorschriften zur Unfallverhütung genau benannt.
Was ist in den Unfallverhütungsvorschriften enthalten? Sind die Vorschriften zur Unfallverhütung verbindlich?
Was ist in den Unfallverhütungsvorschriften enthalten? Den DGUV Vorschriften, also den deutschen Unfallverhütungsvorschriften unterliegen alle Unternehmen, die in einer Berufsgenossenschaft Mitglied sind. Es sind sogenannte Muss-Vorschriften, die als verbindliche Rechtsnormen angesehen werden und daher auch nicht verhandelbar sind. Wer sich einer Berufsgenossenschaft anschließt, muss diese Vorschriften akzeptieren und sie umsetzen. Geschieht das nicht, gibt es eine Strafe und im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Arbeitnehmers kann es sein, dass die Berufsgenossenschaften nicht zahlt und das Unternehmen für den Schaden aufkommen muss. Und wenn Personenschaden entsteht, können die Zahlungen mehrere hunderttausend Euro betragen. Für die meisten Unternehmen ein Grund, in den Konkurs zu gehen. Daher ist es wichtig, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden, dass regelmäßige UVV Prüfungen stattfinden und dass bei Bedarf auch der E Check genutzt wird.
In welchem Umfang die Kontrollen nach UVV stattfinden und in welchem Umfang ein Umsetzen der Vorschriften im jeweiligen Unternehmen notwendig ist, orientiert sich an der Art der jeweiligen Vorschrift und an der Größe des Unternehmens. Ebenso muss die Branche des Unternehmens berücksichtigt werden. Hier gibt es unterschiedliche Vorschriften, die je nach Branche variieren können. Deshalb ist wichtig, dass alle Aspekte betrachtet werden und dass eine umfassende Beratung durch eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallversicherung stattfindet, damit jedes Unternehmen genau weiß, welche Vorschriften zutreffen und wie diese umzusetzen sind.
Unser Fazit
Unfallverhütungsvorschriften sind nicht nur bindend, sondern ein wichtiger Bestandteil in jedem Unternehmen. Nur wer sich an die Vorschriften als Unternehmen hält, schützt seine Arbeitnehmer und damit auch die Existenz des Unternehmens. Die UVV sind immer dann bindend, wenn sich ein Unternehmen einer Berufsgenossenschaft anschließt. Welche Vorschriften gelten, orientiert sich an der Unternehmensgröße und der Branche, in der das Unternehmen angesiedelt ist.