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Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen
Jede öffentliche Einrichtung und jedes Unternehmen muss die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln durchführen lassen. Ein Betrieb, der elektrische Anlagen und Geräte besitzt, muss diese regelmäßig warten. Dazu gibt es auch eine rechtliche Verpflichtung: Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) legt fest, in welchem Umfang und wie häufig die ortsfeste elektrische Anlage überprüft werden müssen.
Ortsfeste elektrische Anlagen: Was versteht man darunter?
Als ortsfeste elektrische Anlage versteht man laut Definition alle Gegenstände, die in einzelnen Teilen oder als Ganzes der Anwendung von elektrischer Energie oder dem Verteilen, Verarbeiten und Übertragen von Informationen dienen (Definition nach DGUV V4). Darunter fallen nicht ausschließlich Betriebsmittel, die elektrische Energie erzeugen, sondern auch alle Betriebsmittel, die diese ausschließlich verbrauchen. Dazu zählen außerdem alle Hilfs- und Schutzmittel, die benötigt werden, um die optimale Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Eine Anlage ist wiederum ein Zusammenschluss von mehreren elektrischen Betriebsmitteln.
Als ortsfest gelten die Anlagen dann, wenn sie ihren Einsatzort nicht ständig ändern – das ist zum Beispiel ein fest platzierter Kühlschrank. Ist er einmal aufgestellt, bleibt er an diesem Platz stehen und wird nur dort eingesetzt. Das Prüfen ortsfester Anlagen kann daher auch an Ort und Stelle durchgeführt werden.
Welche Richtlinie liegt der Anlagenprüfung zugrunde?
Die DGUV hat die DGUV Vorschrift 3 (die sogenannte Unfallverhütungsvorschrift 4) veröffentlicht: Diese gilt für elektrische Betriebsmittel und Anlagen. Dazu zählt ebenfalls die Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen. In der DGUV Vorschrift 4 ist exakt geregelt, welche Anlagen und Betriebsmittel, wann geprüft werden müssen.
Wer muss das Prüfen ortsfester Anlagen vornehmen?
Unternehmen, die sich auf den E-Check von elektrischen Betriebsmitteln spezialisiert haben, verfügen über speziell ausgebildete Elektrofachkräfte, die die Prüfung elektrischer Anlagen vornehmen dürfen. Im Sinne der DGUV V3 ist dies eine Person, die über elektrotechnische Kenntnisse verfügt und diese durch ein Studium an einer Hochschule oder eine Berufsausbildung als Elektrotechniker erworben hat. Dazu zählt ebenfalls eine jahrelange Berufserfahrung.
Es ist durchaus wichtig, dass ein Unternehmer nachweisen kann, dass die Prüfung aller ortsfester elektrischen Anlagen ausschließlich von einer professionellen und erfahrenen Elektrofachkraft ausgeführt wurde. Es ist also nicht gestattet, die Anlagenprüfung laienhaft selbst durchzuführen, da dies zum einen strafbar ist und zum anderen höchst gefährlich werden kann.
Grundsätzliche Regeln für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Ein sicherer Zustand aller elektrischen Anlagen im Betrieb muss überprüft werden – dafür gelten die Regeln der Elektrotechnik. Im Sinne der DGUV Vorschrift 3 müssen aktive Teile isoliert sein, um alle Angestellten vor möglichen Gefahren zu schützen. Ein spannungsfreier Zustand muss ohne Ausnahmen hergestellt werden können.
Wieso und wie häufig muss die Anlagenprüfung durchgeführt werden?
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen darf für das Gewerbe keinesfalls eine Last darstellen, die die alltäglichen Arbeiten im Betrieb behindert. Die DIN VDE 0105 Prüfung dient zum Schutz der Arbeitnehmer und soll im Sinne der UVV (Unfallverhütungsvorschrift) mögliche Schäden und Unfälle verhindern. Für alle Arbeitnehmer ist in Deutschland daher geregelt, dass sie sich keine Gedanken machen müssen, ob eine regelmäßige Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen durchgeführt wurde. Danach können sie sich ebenfalls bei ihrem Arbeitgeber erkundigen.
Sollte es Zweifel geben, dass die Prüfung im Sinne der DGUV V4 nicht stattgefunden hat oder nur mangelhaft ausgeführt wurde, können sich Mitarbeiter auch bei der Berufsgenossenschaft melden. Wenn die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel verlässlich und fristgemäß durchgeführt wurde, dann sollte es so weit erst gar nicht kommen.
Ortsfeste elektrische Anlage – Ein zusätzlicher Hinweis: Eine grobe Prüfung genügt ebenfalls nicht. Es muss eine Messung und Sichtprüfung erfolgen. Darüber hinaus muss jedes Mal geprüft werden, ob alle Funktionalitäten der Geräte noch vorhanden sind. Eine grobe Anlagenprüfung ist in keinem Fall zulässig und reicht bei der Prüfung im Sinne der DIN VDE 0105 nicht aus. Der Grund: Das Risiko, Mängel zu übersehen, ist viel zu groß. Aus diesem Grund muss die Prüfung immer dokumentiert werden.
Viele Unternehmen benötigen Unterstützung bei diesem Schritt. Eine Elektrofachkraft kann gemeinsam mit dem Gewerbe einen Prüfprozess etablieren und die Dokumentation der Ergebnisse bereitstellen. Die Dokumentation dient später als Beweis dafür, dass die Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde – diese kann von der Berufsgenossenschaft angefordert werden. Deswegen ist es wichtig anzugeben, welcher Elektrofachmann die Prüfung nach DIN VDE 0100-0105 ausgeführt hat.
Die DGUV V3 Prüffristen betragen in der Regel vier Jahre. Allerdings muss die Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen auch vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden – und selbstverständlich immer dann, wenn funktionale Störungen oder offensichtliche Mängel auftreten. Eine Elektrofachkraft muss die Betriebsmittel also regelmäßig überwachen.
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen wurde nicht durchgeführt – was sind die Folgen?
Dies wird im Sinne der SGB als vorsätzliche Straftat behandelt: Der Unternehmer kann in diesem Fall mit einem Bußgeld rechnen. Viel schlimmer ist jedoch das Risiko vor Verletzungen, wenn die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel missachtet wird. Der Arbeitgeber bringt Mitarbeiter somit in Gefahr – manchmal sogar in Lebensgefahr. Sollte ein Mitarbeiter mit Verletzungen davonkommen, so kann der Arbeitgeber nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit einer Haftstrafe rechnen.
Wie läuft die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105 ab?
Die Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0105 beziehungsweise 0100 wird in folgende drei Schritte eingeteilt:
– die initiale Sichtprüfung der Anlage
– die Funktionsprüfung der vorgegebenen Sicherheitsaspekte und Maßnahmen und
– die Messprüfung einzuhaltender Grenz- und Messwerte.
Bei der Sichtprüfung geht es darum, den allgemeinen Wartungszustand einzuschätzen sowie offensichtliche Mängel zu beseitigen. Die Funktionsprüfung ist ein wenig komplizierter: Sie umfasst die Simulation von verschiedenen Szenarien (Gehäusespannung, Kurzschluss), damit alle sicherheitsrelevanten Elemente wie Brandhemmen, Erdungssysteme, Schutzschalter etc. einer entsprechenden Prüfung untergezogen werden. Die Aufnahme relevanter Messwerte erfolgt zum Schluss: Deren Einhaltung ist nicht nur für die Sicherheit des gesamten Systems wichtig, sondern auch für die Feststellung des vorhandenen Leistungsumfangs (falls die Anlage zum Beispiel seit der letzten Prüfung geändert wurde). Sollten Mängel festgestellt werden, so wird dem Betreiber genügend Zeit gegeben, diese zu entfernen und auf diese Weise eine komplette Abschaltung zu verhindern.
Die DIN VDE 0100-0105 ist für jedes Gewerbe ein Muss, da Mängel rechtzeitig erkannt und Risiken somit ausgeschlossen werden können. Es ist ebenfalls kein Problem, falls ein Unternehmen ältere elektrische Betriebsmittel besitzt und dazu keine Dokumentation vorhanden ist.
Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0100-0105
Ortsfeste elektrische Anlage – Die DIN VDE 0105 Prüfung ist eine wiederkehrende Pflichtprüfung, die von der DGUV unter der DIN VDE herausgegeben wird. Wie bereits erwähnt, ist von der DIN VDE 0100-0105 nicht nur die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel, sondern auch deren Inbetriebnahme betroffen, da die als DIN VDE 0105 bezeichnete Norm das Errichten von Niederspannungs- und Starkstromanlagen beschreibt und den Betrieb regelt. Hierbei liegt die Obergrenze bei 1000 Volt Starkstrom. Die maximale Belastung und die Stromstärke sind nicht vorgeschrieben – sie ergeben sich aber durch die in der Anlagenprüfung zulässigen Höchstgrenzen.
Der gesamte Prüfprozess muss nach Abschluss in das Prüfprotokoll eingetragen werden. Hierfür ist der Anlagenbetreiber verantwortlich und nicht der Bediener, obwohl es zum Beispiel bei Nichtbeachtung der verstrichenen Termine ebenfalls haftbar werden kann. Durch das regelmäßige Prüfen ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0105 schützt sich der Unternehmer vor der Unfallhaftung und vor wirtschaftlichen Ausfallzeiten, wenn Geräte, Anlagen dauerhaft zu Schäden oder Personen gar zu Tode kommen.
Bestandsschutz für ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Der Bestandschutz in elektrischen Anlagen bleibt ein großes, heißes Thema – kurz gesagt, gibt es laut VDE 0105 keinen Bestandschutz für elektrische Anlagen. Ortsfeste elektrische Anlagen müssen nach Paragraf 49 ENWG immer auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Es ist daher überaus wichtig, alle elektrischen Anlagen und Geräte im Betrieb von einer Elektrofachkraft mit ausreichenden Erfahrungen, Referenzen und Qualität prüfen zu lassen.
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