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Was ist die DGUV V3?

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Jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer kommt früher oder später mit DGUV V3 Prüfungen in Berührung. Alle ein oder zwei Jahre, je nach Art des Betriebes, kommen die Techniker und prüfen alle elektrischen Geräte auf ihre Sicherheit. Nach Abschluss der Prüfung werden die Geräte dokumentiert und tragen dann ein Prüfsiegel. Welchen Sinn diese Prüfung hat und aufgrund welches Gesetzes oder welcher Verordnung die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt wird, ist nicht leicht zu verstehen. Was unterscheidet die DGUV V3 Prüfung von der VDE Prüfung und wie verhält sich beides zur Betriebssicherheitsverordnung? Welche Konsequenzen kann eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte und dokumentierte DGUV V3 Prüfung haben?

All diesen Fragen gehen wir im folgenden Text nach.

Geschichte der DGUV Vorschrift 3

Die DGUV V3 oder korrekt ausgedrückt DGUV V3 Vorschrift ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft. Diese Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland und befassen sich mit der Unfallverhütung am Arbeitsplatz.

Über das reine Unfallgeschehen hinaus decken die Unfallverhütungsvorschriften, zu denen auch die DGUV V3 Vorschrift gehört, auch Bereiche wie Prävention und Erste Hilfe ab. Auch zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und zur Art der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit äußert sich das Regelwerk. Im Jahr 2014 wurden sämtliche berufsgenossenschaftliche Vorschriften, damals bekannt als BGV zu den DGUV Vorschriften 1-84 zusammengefasst. Die DGUV Vorschrift 3 ist also nur ein kleiner Teil des gesamten Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften stehen im Rang autonomen Rechts und sind daher für alle Mitglieder verbindlich.

Gegründet wurde die erste Berufsgenossenschaft im Jahr 1885. Seither hat sich viel verändert, doch der Grundsatz der Kombination aus Unfallverhütung und Entschädigung ist über die Jahre gleiche geblieben. Die Geschichte der DGUV Vorschrift 3 kann also nicht isoliert von der Geschichte der Berufsgenossenschaften betrachtet werden. Die DGUV V3 ist Bestandteil eines umfassenden Regelwerkes die alle den gemeinsamen Grundsatz der Unfallverhütung verpflichtet sind.

Begriff und rechtliche Grundlage der DGUV Vorschrift 3

DGUV ist die Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und DGU V3 oder auch DGUV Vorschrift 3 steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage diese DGUV V3 Prüfungen durchgeführt werden, ist nicht jedem klar. Die DGUV Vorschrift 3 für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie befasst sich mit der Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten. Hinter dem Begriff der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen verbergen sich die Berufsgenossenschaften. Die DGUV Vorschrift 3 hat zwar keinen Verordnungscharakter, gilt jedoch als Stand der Technik und ist somit verbindlich. Besser bekannt ist die Die DGUV Vorschrift 3 in der Kurzform DGUV V3. Sie stellt bei der Prüfung elektrischer Anlagen eine zusätzliche Rechtsgrundlage zur Betriebssicherheitsverordnung dar. Die Betriebssicherheitsverordnung wiederum fußt auf den VDE Prüfungen. Die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung existieren nebeneinander. Die DGUV V3 ist ein Regelwerk der Berufsgenossenschaften, während die Betriebssicherheitsverordnung staatlichen Ursprungs ist.

Beide Verordnungen wiederum beziehen sich auf die Norm DIN VDE 0701-0702, der die sogenannte VDE Geräteprüfung definiert ist. Die VDE Geräteprüfung regelt die Abnahme und die Wiederholungsprüfung bei elektrischen Geräten mit Wechselspannungen von 1000 Volt und Gleichspannung bis 1500 Volt.

Welche Geräte werden bei der DGUV V3 Prüfung geprüft und in welchen Intervallen sie laut Betriebssicherheitsverordnung wiederholt werden?

In der DGUV Vorschrift 3 geht es um die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und dabei konkret um die Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Damit sind salopp gesagt, alle Geräte gemeint, die einen Stecker haben.

DGUV V3 ortsveränderliche

Spezifischer äußern sich die Berufsgenossenschaften, was sie genau unter elektrischen Betriebsmitteln im Sinne der DGUV Vorschrift verstehen:

„Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie(z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.“ (Quelle: BGW Unfallverhütungsvorschrift).

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist somit von der Prüfung elektrischer Anlagen zu unterscheiden. Stationäre elektrische Anlagen sind fest mit ihrer Umgebung verbunden, was etwa bei Installationen in Gebäuden der Fall ist. Geprüft werden müssen in Fertigungsstätten, Baustellen oder Werkstätten einmal jährlich nicht nur betriebseigene Elektrogeräte, sondern alle Geräte, die innerhalb des Betriebs betrieben werden. Darunter fallen also auch von Arbeitnehmern mitgebrachte Radios, Handyladegeräte und Ähnliches. In Büroräume oder ähnliche Betriebsstätten beträgt der vorgeschriebene Prüfintervall laut DGUV V3 2 Jahre. Sämtliche Geräte werden bei Inbetriebnahme geprüft und dann wieder, wenn Veränderungen vorgenommen werden. Danach werden die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach den oben genannten festen Prüfintervallen wiederholt.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte darf laut DGUV V3 von Elektrofachkräften (EFK) oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) durchgeführt werden. Den Betrieben steht es dabei frei, ob sie externe Fachleute mit der Prüfung beauftragen oder entsprechend qualifiziertes Personal aus dem eigenen Bestand nutzen. Als elektrotechnisch unterwiesene Person gilt, wer von einer Elektrofachkraft in den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen unterwiesen und auf die dabei auftretenden Gefahren eingewiesen wurde. Als Elektrofachkraft gilt laut DGUV V3 eine Person, die den Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachweisen kann. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden (Quelle; DGUV Vorschrift 3).

DGUV V3 Befähigte Person

Rechtssichere Dokumentation für die DGUV V3

Die Durchführung der Prüfung muss durch normgerechtes Prüfprotokoll dokumentiert werden. In diesem Protokoll müssen alle relevanten Informationen der zu prüfenden Anlagen aufgeführt sein und die Prüfergebnisse sind zu erfassen. Die DGU V3 regelt die Anforderungen an ein normgerechtes Prüfprotokoll sehr genau. Sollten Sie als Arbeitgeber also eigenes Personal mit der Prüfung betrauen, stellen Sie unbedingt sicher, dass die verwendeten Protokolle den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung genügen und somit rechtssicher sind. Im Internet kursieren zahlreiche Vorlagen für Prüfprotokolle, die diese Anforderungen nicht erfüllen. Hier ist also Vorsicht geboten. Sollten Sie unsicher sein, sind Sie mit der Auftragsvergabe an eine Fachfirma auf der sicheren Seite. Wenn sich aber solch ein Unfall ereignet, ohne dass ein Prüfprotokoll vorliegt, kann es für den Unternehmer sehr teuer werden. Wurde die DGUV V3 Prüfung zwar durchgeführt, aber nicht oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, kann die zuständige Berufsgenossenschaft die Übernahme der Haftung ablehnen. Da die Berufsgenossenschaften einst gegründet wurden, um die Unternehmerhaftpflicht abzulösen, hat sie, wie jede private Versicherung auch, das Recht, die Haftung unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Eine nicht dokumentierte DGUV V3 Prüfung ist eine Bedingung, die zum Haftungsausschluss führt. Auch, wenn der Unternehmer neben der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft noch andere Versicherungen abgeschlossen hat, die im Falle eines Arbeitsunfalles zahlen, steht er vor demselben Problem. Keine Versicherung zahlt, wenn die DGUV Vorschrift 3 nicht eingehalten wurde. Das gilt, obwohl die DGUV V3 keinen Verordnungscharakter hat, da diese auf der verbindlichen Betriebssicherheitsverordnung fußt, die sich wiederum auf die Norm zur VDE Geräteprüfung bezieht. Auf jeden Fall können bei nicht normkonformer Durchführung und / oder Dokumentation der DGUV V3 Prüfung hohe Schadensersatzforderungen auf den Unternehmer zukommen. Der geschädigte Arbeitnehmer wird nämlich durchaus von der Berufsgenossenschaft entschädigt, denn verbotswidriges handeln schließt die Annahme eines Arbeitsunfalles nicht aus. Damit ist nicht nur verbotswidriges handeln der versicherten Person gemeint, sondern auch durch den Arbeitgeber.

Beispiel für einen Prufbericht nach DGUV Vorschrift 3

Die Berufsgenossenschaft wird sich das ausgelegte Geld dann einfach per Regressforderung vom Arbeitnehmer zurückholen. Bei den umfangreichen Leistungen der Berufsgenossenschaften, die bis zum behindertengerechten Umbau ganzer Wohnhäuser und Autos reicht, kann das durchaus ruinös für den Unternehmer sein. Kommen dann noch langwierige medizinische Behandlungen oder Invalidenrenten hinzu, summiert sich die Schadenssumme schnell auf schwindelerregende Höhen. Es ist also absolut essenziell, die DGUV V3 Prüfung nicht nur regelmäßig und gewissenhaft durchführen zu lassen, sondern auch für eine lückenlose und normgerechte Dokumentation zu sorgen. Über die Dokumentation hinaus ist es auch von großer Wichtigkeit, dass jedes zu prüfende Gerät eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen bekommt. Nur so ist gewährleistet, dass Gerät und Protokoll später eindeutig zueinander in Beziehung gesetzt werden können. Eine sachgerechte Dokumentation ist der Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) durchgeführt wurde. In einer sachgerechten Dokumentation, sind alle Geräte enthalten und für alle Geräte muss ein entsprechendes Prüfprotokoll vorhanden sein. Neben dem Prüfprotokoll ist jedes Gerät bei der DGUV Prüfung durch eine eindeutige Prüfnummer gekennzeichnet, damit später jederzeit exakt dokumentiert ist, welches Protokoll für welches Gerät gültig ist.

Die DGUV V3 – Fazit

Die DGUV Vorschrift 3 fußt auf der Betriebssicherheitsverordnung, die wiederum auf der VDE Geräteprüfung basiert.

Die DGUV V3 Prüfung ist für alle deutschen Betriebsstätten verpflichtend und die normgerechte Dokumentation ist essenziell.

Die in der DGUV V3 Prüfung befasst sich mit der Prüfung ortsveränderlicher Geräte, deren Definition sich aus der DGUV Vorschrift 3 konkret ergibt.

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