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Was ist DGUV 3?

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Die DGUV 3 – was hat es mit der Prüfung auf sich

Bereits seit 1979 ist in Deutschland jedes hierzulande ansässige oder agierende Unternehmen in der Pflicht, sämtliche Anlagen und elektronische Geräte einer regelmäßigen Überprüfung (Elektroprüfung) zu unterziehen. Mit Blick auf die versicherungsrechtlichen Gründe bildet die Basis dieser Elektroprüfung die DGUV 3 (dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung). In früheren Zeiten geläufig als BGV A3, schreibt die Vorschrift die exakten Regeln und Anforderungen zum fehlerfreien Vorgang und der Rechtsgültigkeit der DGUV 3 vor.

Die DGUV 3 im Überblick

Die bis ins Jahr 2014 genannte BGV wurde im Zuge der Zusammenführung mit der GUV-V A1, in eine Vorschrift zusammengefasst, weshalb diese heute unter der Bezeichnung DGUV-Vorschriften geführt werden. Genannte Vorschriften sind allgemein gültig als das autonome Recht der Berufsgenossenschaften, wodurch sie verpflichtend für sämtliche Mitglieder der Berufsgenossenschaften sind. 84 Vorschriften gibt es insgesamt, wohingegen sich die DGUV 3 einzig mit der Überprüfung von verwendeten E-Geräten in einem Betrieb beschäftigt.

Warum explizit die DGUV Vorschrift 3?

Basierend auf den Regelungen vom VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) und den Vorschriften 1 und 2 der DGUV, wurde die DGUV Vorschrift 3 ins Leben gerufen.

An wen richtet sich die DGUV 3 verpflichtend?

Die DGUV 3 richtet sich an öffentliche Einrichtungen und sämtliche Unternehmen, um diese in die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von allen gegebenen elektronischen Anlagen/Geräten, zu nehmen. Jeder Betrieb muss somit eine normgerechte und anerkannte Elektroprüfung der bestehenden Geräte nachweisen, welche unter Einhaltung der DGUV 3 absolviert wurde.

Warum Prüfungen wie die VDE Prüfung oder die DGUV 3 Prüfung?

Unternehmen sichern sich mittels der DGUV 3 Überprüfung gegen mögliche Haftungen im Rahmen von Unfällen ab, welche durch die im Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen oder Geräte entstanden sind. Es handelt sich also um eine rechtliche Absicherung innerhalb der UVV (Unfallverhütungsvorschriften). Sowohl Wirtschaftsschäden als auch Personenschäden wie Verletzungen oder Tod, die aufgrund einer der elektrischen Anlage oder eines der E-Geräte verursacht wurden, werden so gedeckt.

Findet keine regelmäßige DGUV 3 Prüfung statt, erlischt für den Betrieb jeglicher Haftungsausschluss. Hält das Unternehmen überdies die regelmäßigen Überprüfungen nicht ein, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall durch eines der elektronischen Geräte oder eben einer Anlage, wird die Person, die für das Unternehmen zuständig ist, für alle Folgen des Unfalls in die volle Verantwortung gezogen. In Hinblick auf den Personenkreis bezieht sich das vor allem auf Sicherheitsbeauftragte, zuständige Abteilungsleiter oder den Geschäftsführer. Die möglichen Strafen reichen dabei von empfindsamen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Wurde die DGUV 3 Prüfung nicht vorgenommen und es entsteht im weiteren Verlauf ein Brand, verliert gemäß UVV die Brandschutzversicherung ebenfalls ihre Gültigkeit. Mögliche entstandene Brandschäden sind dann durch den Betrieb selber auszugleichen. Natürlich nicht nur aber insbesondere, sollten sich gerade Unternehmen in verantwortlicher Führung an die Einhaltung der Termine zur DGUV 3 Prüfung halten.

DGUV 3 und ihre Grundsätze

Das Fundament der DGUV 3 bilden zwei Grundsätze, wobei sich der Erste damit beschäftigt, dass der Unternehmensführer in der Sorgfaltspflicht ist. Bedeutet, dass dieser dafür verantwortlich ist, dass sämtliche elektrische Anlagen und Geräte, die im Betrieb vorhanden sind, gemäß den elektronischen Richtlinien zu:

– installieren

– ändern

– instandhalten

sind. Gleichermaßen umfasst der erste Grundsatz, dass die Instandhaltung der Geräte und Anlagen einzig durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen hat, oder aber zumindest unter deren Leitung. Des Weiteren wird die Unternehmensführung dazu in die Pflicht genommen, dass die Inbetriebnahme von allen elektronischen Anlagen und Betriebsmitteln unter Einhaltung der elektronischen Regelungen vorgenommen wird.

Innerhalb des zweiten Grundsatzes ist festgehalten, wie sich die Unternehmensführung zu verhalten hat, wenn an einer der elektronischen Anlagen oder an einem der elektronischen Betriebsmittel ein Defekt indiziert wurde, und dieses somit auch nicht mehr den elektronischen Regelungen der DGUV 3 gerecht wird. Insofern ein solcher Fall vorliegend ist, hat der Verantwortliche umgehend dafür zu sorgen, dass der festgestellte Defekt schnellstmöglich behoben wird. Ist überdies davon auszugehen, dass der Defekt eine akute Gefahr darstellen könnte, hat der Unternehmensführer die Pflicht, das betreffende Gerät oder die betreffende Anlage außer Betrieb zu setzen. Letzteres muss so lange fortgeführt werden, bis der defekte Zustand beseitigt worden ist.

Dann hat eine Prüfung zu erfolgen

Wann eine DGUV 3 Prüfung vorzunehmen ist, wurde ebenfalls vom Gesetzgeber deutlich definiert. Die erste Überprüfung hat beispielsweise vor der ersten Inbetriebnahme eines entsprechenden Gerätes oder einer betreffenden elektrischen Anlage zu erfolgen. Gleiche gesetzliche Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach einer vorgenommenen Änderung oder Instandsetzung. In anderen Fällen sind spezielle Fristen festgesetzt worden, welche die exakten Zeitabstände von Prüfung zu Prüfung definieren.

So sehen die gesetzlichen Fristen aus

Eine DGUV 3 Prüfung unterliegt festen DGUV V3 Prüffristen, woran sich alle Betriebe zu halten haben. Wurden keinen anderen Vereinbarungen zur Frist getroffen, gilt bei ortsfesten Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen eine Prüffrist von vier Jahren. Somit muss die DGUV 3 Prüfung zur Kontrolle des ordnungsmäßigen Zustandes der Geräte und Anlagen alle vier Jahre durchgeführt werden.

Bei ortsfesten Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen unter der Bezeichnung „besondere Art“ gemäß DIN VDE 0100 Gruppe 700, wurde die Prüffrist auf 12 Monate festgelegt. Schutzmaßnahmen innerhalb nicht stationärer Anlagen, welche eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung besitzen, müssen dagegen einmal im Monat einer Überprüfung unterzogen werden. Auf ihre ordnungsmäßige Funktion in stationären und nicht stationären Anlagen sind vorhandene Fehler-, Differenz- und Fehlerstrom-Schutzschalter über ein halbes Jahr hinweg, arbeitstäglich zu prüfen. Dies geschieht in aller Regel durch den täglichen Benutzer selbst unter der Betätigung der Prüfeinrichtung.

DGUV Vorschrift 3 – Anlagen und Geräte mit einer genauen Überprüfung

Nach geltender DGUV 3 sind sämtliche elektrische Betriebsmittel einer Firma/eines Betriebes einer genauen Überprüfung unterzogen, deren Betrieb mittels einer Gleichspannung von bis zu 1.500 Volt und einer Wechselspannung von bis zu 1.000 Volt erfolgt. Diese Gültigkeit bezieht sich sowohl auf elektrische Anlagen als auch auf elektrische Geräte. Bei Letzterem kommt es zudem noch zu einer Differenzierung zwischen der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der Prüfung elektrischer Anlagen .

Unter der Bezeichnung „ortsveränderliche Geräte“ laufen generell sämtliche Gerätschaften, die ohne großen Aufwand transportiert oder auch fortbewegt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Tischlampen, Drucker, Computer, usw. Mit ortsfesten E-Geräten hingegen ist alles gemeint, was nur schwierig transportiert oder bewegt werden kann wie Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, etc.

Innerhalb der Überprüfung von elektrischen Anlagen kommt es zur Differenzierung zwischen der Erstprüfung und Wiederholungsprüfung. Die Erstprüfung bezieht sich dabei auf die erste Überprüfung von einer neuen Anlage im Betrieb, noch ehe diese in Betrieb genommen wird. Die Anlage ist erst dann gesetzlich zur Inbetriebnahme berechtigt, insofern der Prüfer keinen Mangel oder Defekt im Rahmen dieser Erstprüfung festgestellt hat.

Wie es der Name schon verrät, werden bei einer Wiederholungsprüfung all die Anlagen der Prüfung unterzogen, die das Unternehmen schon regelmäßig in Betrieb hat. Werden Schäden oder Mängel festgestellt, veranlasst der Prüfer, dass die Anlage unmittelbar vom Strom kommt, also außer Betrieb geht. Die Wiederinbetriebnahme ist er dann erlaubt, wenn sämtlich festgestellte Defekte oder Mängel behoben worden sind, also die Anlage wieder ordnungsgemäß funktioniert.

Diese Dinge werden in einer Prüfung überprüft

Sicherlich stellt die Frage nach der DGUV V3 Prüfung vor allen Dingen das „Was“ in den Vordergrund. Was und welche Dinge müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 überhaupt überprüft werden? Die Antwort darauf ist allgemein recht simpel, denn sämtliches, was mittels einer elektrischen Netzspannung innerhalb eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung in Betrieb genommen wird, muss die DGUV 3 Prüfung durchlaufen. Unabhängig, ob es sich dabei um ortsveränderliche oder ortsfeste Anlagen oder Geräte handelt. Unterschieden wird einzig bei den Fristen, da abhängig von den betreffenden Gerätschaften und Anlagen sich der festgelegte regelmäßige Abstand zur DGUV 3 Prüfung differenziert.

Die ortsfesten Anlagen und Geräte

Entsprechend der DGUV 3 handelt es sich bei den nachfolgenden Anlagen und Geräten, um ortsfeste Gegenstände:

  • Automaten
  • Drehbänke
  • Einbauleuchten
  • elektrische Gebäudeinstallationen
  • Fräsautomaten
  • Industrieöfen
  • Lackieranlagen
  • Roboter
  • Präsentations- und Konferenztechnik
  • Pressen
  • Schaltschränke
  • Sicherungen
  • Steckdosen
  • Stromverteiler

Die ortsveränderlichen Anlagen und Geräte

Bei ortsveränderlichen Anlagen und Geräte handelt es sich gemäß der DGUV Vorschrift 3 um Folgendes:

  • Bohrmaschinen
  • Drucker
  • Faxgeräte
  • Haartrockner
  • Kaffeemaschinen
  • Kopierer
  • Laborgeräte
  • Lampen
  • medizinische Gerätschaften
  • Mehrfach-Steckdosen
  • Monitore
  • Netzteile
  • Pflegebetten
  • Rechner
  • Verlängerungsleitungen

DGUV 3 prüfer

Die Berechtigten zur Durchführung einer DGUV 3 Prüfung

Eine Überprüfung entsprechend der DGUV 3 darf allgemein jede spezialisierte Elektrofachkraft vornehmen. Überdies gibt es aber auch die Möglichkeit, dass die Prüfung eine speziell ausgebildete fachliche Kraft vornimmt, insofern diese durch die oben genannte Elektrofachkraft angeleitet wird. Bedeutet, dass ein Mitarbeiter der Firma, welcher jene spezielle Prüfung absolviert hat und über ein entsprechendes Zertifikat verfügt, ebenfalls die erste Inbetriebnahme sowie die regelmäßige Wartung und Überprüfung vornehmen darf. Handelt es sich aber nicht um eine Elektrofachkraft mit Zertifikat, dann muss die Prüfung von einem externen Fachmann durchgeführt werden.

 

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