Was ist DGUV V3?
Bei DGUV V3 handelt es sich um die dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV V3. Diese Vorschrift, früher noch als BGV A3 bekannt, gibt die Regeln vor für die Prüfungen von elektrischen Geräten und Anlagen in Betrieben. Seit 1979 ist sie von allen in Deutschland ansässigen Unternehmern verpflichtend zu erfüllen. Die regelmäßigen Prüfungen gemäß DGUV V3 sollen einerseits die Sicherheit in den Betrieben erhöhen und schützen die Unternehmer andererseits auch vor Haftungen bei von den elektrischen Betriebsmitteln verursachten Sach- und Personenschäden. Die DGUV V3 basiert dabei auf den ersten beiden Vorschriften der DGUV, die Unternehmer in Deutschland zur Sorgfaltspflicht gegenüber ihren elektrischen Betriebsmitteln verpflichtet nach den Regeln des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Die DGUV V3 gibt also letzten Endes den Ablauf der Prüfungen vor, die gewährleisten sollen, dass sich die elektrischen Betriebsmittel eines Unternehmens im Sinne der VDE stets im ordnungsgemäßen Zustand befinden. Auch Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden hierbei berücksichtigt.
Was passiert, falls DGUV V3 ignoriert wird?
Falls ein Unternehmer die DGUV V3 ignoriert, seine elektrischen Betriebsmittel also nicht regelmäßig gemäß DGUV V3 überprüfen lässt, so begeht er generell eine Ordnungswidrigkeit. Noch viel wichtiger ist aber, dass bei nicht nach DGUV V3-geprüften elektrischen Betriebsmitteln der Versicherungsanspruch erlischt. Das heißt, falls ein elektrisches Gerät oder eine elektrische Anlage einen Unfall verursacht, so ist der Unternehmer alleine haftbar für die daraus resultierenden Schäden. Sind die Schäden Sachschäden, so muss der Unternehmer diese aus eigener Tasche kompensieren. Sollte der Unfall hingegen sogar Personen (z.B. Mitarbeiter) körperlich verletzen, so kann der Unternehmer oder die für die Betriebssicherheit verantwortliche Person im Unternehmen (z.B. Sicherheitsbeauftragter, Betriebsleiter, etc.) strafrechtlich belangt werden. Bei etwaigen Bränden, die von den ungeprüften elektrischen Betriebsmitteln ausgelöst wurden, erlischt genauso die Gültigkeit der Brandschutzversicherung. Brandschäden müsste der Unternehmer in so einem Fall also ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen. Nur durch die regelmäßigen Prüfungen nach DGUV V3 kann sich ein Unternehmer im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vor der Haftung bei von seinen elektrischen Betriebsmitteln ausgelösten Unfällen und Schäden absichern. Deshalb ist dringend davon abzuraten, die Prüfungen nach DGUV V3 zu ignorieren und nicht durchführen zu lassen.
Was wird geprüft bei DGUV V3-Prüfungen?
Bei Prüfungen gemäß DGUV V3 wird grundsätzlich zwischen zwei Gruppen von Betriebsmitteln unterschieden: den elektrischen Geräten und den elektrischen Anlagen. Die Prüfkriterien für die einzelnen Betriebsmittelgruppen belaufen sich hierbei auf den Gesetzten der VDE.
Bei der Prüfung von elektrischen Geräten wird nochmals zwischen ortsveränderlichen sowie ortsfesten Geräten unterschieden. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln handelt es sich um meist kleinere elektrische Geräte, die sich mit relativer Leichtigkeit bewegen bzw. transportieren lassen. Beispiele für ortsveränderliche elektrische Geräte sind etwa Computer, Bohrmaschinen oder Mikrowellen. Ortsfeste Geräte sind dagegen meist größere Geräte, die sich nur schwer bewegen bzw. transportieren lassen. Beispiele hierfür sind etwa Kühlschränke, Spülmaschinen oder Klimaanlagen. Bei der Prüfung von elektrischen Geräten orientiert sich der Prüfer einerseits u.a. mit Messungen des Isolationswiderstands oder des Schutzleiterstroms an die Verordnungen der VDE, zum anderen führt er aber auch individuelle Überprüfungen durch, da jedes elektrische Gerät unterschiedliche Eigenheiten aufweist. Alle Prüfungen und Ergebnisse werden vom Prüfer dabei genauestens dokumentiert.
Bei Prüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen gibt es gemäß VDE zwei Arten der Prüfungen. Erstprüfungen finden noch vor der Inbetriebnahme der Anlagen statt. D.h. die Prüfung erfolgt sofort nach der Neuanschaffung einer Anlage in einem Unternehmen, bevor diese überhaupt in Betrieb geht. Die Prüfungen beinhalten dabei zum einen eine Sichtkontrolle, zum anderen jeweils Mess- und Probetests. Erst wenn die Prüfungen bestanden wurden, darf ein Unternehmen die Anlage in Betrieb nehmen. Für elektrische Anlagen, die sich bereits in Betrieb befinden, sehen die VDE-Regeln regelmäßige Wiederholungsprüfungen vor. Hierbei wird überprüft, ob eine Anlage so bedient und gewartet wird, dass sie die geltenden Sicherheitsvorschriften weiterhin erfüllt. Sollte der Prüfer sicherheitsrelevante Mängel an der Anlage entdecken, so muss diese gemäß DGUV V3 bzw. VDE sofort außer Betrieb und erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die festgestellten Mängel behoben wurden.
Wie oft sind DGUV V3-Prüfungen nötig?
Während Erstprüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen, wie bereits erwähnt, vor der Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen sind, gelten für Wiederholungsprüfungen der Anlagen sowie elektrischen Geräten unterschiedliche Prüffristen. Für die elektrischen Anlagen sowie ortsfesten Geräte gilt generell eine Prüffrist von vier Jahren, d.h. sie müssen mindestens alle vier Jahre gemäß der DGUV V3 überprüft werden. Allerdings gibt es dahingehend Ausnahmen, abhängig von der Art des Betriebs, in dem die Anlagen und Geräte stehen. So gilt in Betriebstätten und Räumen „besonderer Art“ eine Prüffrist von nur einem Jahr, die Anlagen und ortsfesten Geräte müssen in diesem Fall also jährlich überprüft werden. Welche Stätten und Räume als besonders gelten, wird in den Anforderungen des VDE erläutert. Dazu gehören u.a. Baustellen, medizinisch genutzte Räumlichkeiten oder feuchte und nasse Bereiche.
Bei den ortsveränderlichen elektrischen Geräten gilt ein Richtwert von sechs Monaten als Prüffrist. Diese kann aber verlängert werden, falls die entdeckte Fehlerquote bei der letzten Prüfung nach DGUV V3 unter zwei Prozent lag. Auf Baustellen und in Werk- und Fertigungsstätten darf die Prüffrist allerdings maximal ein Jahr betragen, d.h. die ortsveränderlichen Geräte müssen in solchen Räumlichkeiten mindestens jährlich überprüft werden. In Büroräumen dagegen, darf die Prüffrist auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Wer darf die Prüfungen nach DGUV V3 durchführen?
Damit die Prüfungen gemäß DGUV V3 den Unternehmer im Sinne der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) vor Haftungen schützen können, müssen die Prüfungen der elektrischen Betriebsmitteln von befähigten Personen durchgeführt werden. Wer als befähigte Person gilt und damit die DGUV V3-Prüfungen durchführen darf, ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung. Dort ist festgelegt, dass ein befähigter Prüfer als Elektrofachkraft gelten muss. Hierzu ist zum einen eine erfolgreich abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in einem relevanten Feld nötig. Zum anderen muss die Elektrofachkraft als befähigte Person eine mindestens einjährige Berufserfahrung als Prüftechniker aufweisen. Zudem muss sich die Elektrofachkraft stets auf dem neuesten Wissensstand der Technik halten durch entsprechende Weiterbildungen und Schulungen.
Die Prüfer der E+Service+Check GmbH erfüllen diese hohen Anforderungen allesamt, weshalb wir Ihnen als Kunden somit garantiert zuverlässige Prüfungen gemäß DGUV V3 anbieten können. Mit unseren Prüfungen sind sie auf der sicheren Seite!