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Wann müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?

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DGUV ortsveränderliche Geräte

Ortsveränderliche Geräte – Arbeiten an elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Geräten sind gefährlich. Sie können daher nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Der Unternehmer / Arbeitgeber ist für die Personalrekrutierung verantwortlich und steht häufig vor der Frage: Wer kann was tatsächlich überprüfen?

Engere Inspektionsintervalle für ortsveränderliche Geräte

Ortsveränderliche Geräte sind Instrumente, die während des Gebrauchs oder bei Anschluss an einen Stromkreis leicht von einem Ort zum anderen bewegt werden können. In Büros gehören dazu beispielsweise Computer, Drucker, Ladekabel, Netzteile sowie Wasserkocher und Kaffeemaschinen. In Werkstätten gehören dazu handgehaltene Elektrowerkzeuge, Saugnäpfe, Kabeltrommeln und Verlängerungskabel. Bei tragbaren Geräten hängen die Intervalle zwischen den Tests von den Betriebsbedingungen und der Umgebung ab und können zwischen drei und 24 Monaten liegen.

Geräte, die starken Belastungen ausgesetzt sind, sollten alle drei bis sechs Monate überprüft werden, insbesondere auf Baustellen. Andererseits kann der Zeitraum für die Geräteinspektion in Bürogebäuden auf 24 Monate festgelegt werden, wenn die Fehlerquote bei der vorherigen Inspektion 2,0 Prozent nicht überschritt, andernfalls müssen jährliche Inspektionen durchgeführt werden.

DGUV V3 Prüffristen für elektrische ortsveränderliche Geräte

Ermittlung von DGUV V3 Prüffristen ist eine entscheidende Maßnahme der DGUV Vorschrift 3. Um die Gesundheit am Arbeitsplatz nicht zu gefährden, stellt der Gesetzgeber verschiedene Anforderungen an Unternehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Beispielsweise verpflichten das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV V3 die Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an Arbeitnehmern und Dritten zu verhindern.

Eines der wichtigsten Werkzeuge ist hier die VDE-Prüfung. Bestimmte DGUV V3-Prüffristen geben den Zeitraum an, innerhalb dessen der VDE-Test durchgeführt werden soll. Mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel halten Sie immer die DGUV V3 Prüffristen ein. Ortsveränderliche Geräte müssen nach VDE 0701/0702 geprüft werden.

Empfehlungen für DGUV V3-Prüffristen

Tragbare Geräte in Büros wie Monitore oder Kaffeemaschinen sollten mindestens alle 2 Jahre überprüft werden. Tragbare Geräte wie Bohrer und andere Elektrowerkzeuge müssen jährlich, manchmal alle paar Monate, in Werkstätten und Produktionsstätten gecheckt werden, da sie höheren Belastungen ausgesetzt sind.

Bei elektrischen Systemen wie Steckdosen, Lichtern oder Umverteilern und ortsfesten Geräten wie Klimaanlagen sind mindestens alle 4 Jahre regelmäßige Tests erforderlich. Dies gilt jedoch nur, wenn sie sich nicht in einer empfindlichen Umgebung befinden, z. B. an feuchten oder nassen Orten. In diesem Fall sollte mindestens einmal jährlich eine Überprüfung gemäß Regel 3 der DGUV durchgeführt werden. Die Risikobewertung bestimmt im Voraus, welche Testperioden im Einzelfall angewendet werden.

ortsveränderliche Geräte werden geprüft

Wer ist für die DGUV Vorschrift 3-Prüfung verantwortlich?

Der Betreiber oder Unternehmer ist für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verantwortlich. Er allein ist für die Due Diligence und Einhaltung der Inspektionsfristen für ortsveränderliche Geräte autorisiert. Gesundheits- und Sicherheitsbehörden (Arbeitsschutzverwaltung, Handelsaufsicht usw.) und Unfallversicherungsunternehmen (Unfallversicherungskassen, Berufsverbände) prüfen regelmäßig, ob stationäre Systeme und ortsveränderliche Geräte geprüft wurden. Werden Inspektionsintervalle und -perioden gemäß den Anforderungen der DGUV V3 eingehalten, reduzieren sich die Anzahl der Unfälle und die damit verbundenen Kosten.

Die Risikobewertung bestimmt die Testzeiträume des DGUV V3 VDE-Tests für ortsveränderliche Geräte

Die Risikobewertung, auch Gefährdungsbeurteilung genannt, ist das wichtigste Instrument zur Erfüllung der Aufgabe des Arbeitsschutzes. Beispielsweise werden Testzeiträume durch die DGUV V3 zum Testen von elektrischen VDE-Systemen, -Geräten und -Maschinen definiert. Unternehmen sind verpflichtet, eine solche Bewertung auf der Grundlage der individuellen Umstände ihres Unternehmens durchzuführen und regelmäßig eine VDE Geräteprüfung durch spezialisierte Firmen auszuführen. Mit einer zertifizierten elektronischen Verifizierung sind Sie auf der sicheren Seite. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Bei elektronischen Prüfungen sind Testperioden wichtig!

Elektrische Geräte, die während der DGUV V3-Testperioden nicht ordnungsgemäß getestet wurden, können für Mitarbeiter und Kunden viele Risiken darstellen. Im Schadensfall können sich Versicherungsunternehmen an Unternehmen mit sensiblen Ansprüchen wenden.

Neben der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers gibt es auch finanzielle Gründe für die Durchführung des VDE-Tests für ortsveränderliche Geräte während der Testzeiträume gemäß DGUV V3. Der elektronische Test bietet die höchstmögliche Sicherheit für die elektronischen Geräte. Auf Anfrage erstellen Fachbetriebe eine Risikobewertung mit den entsprechenden Testzeiträumen und führen professionelle VDE-Tests in Ihrem Unternehmen durch. Sie erhalten dann im Falle eines Schadens rechtskonforme Unterlagen, die von Versicherungsunternehmen verlangt werden.

Wie werden Testperioden für die DGUV V3-Prüfung festgelegt?

Gemäß § 5 der Regel 3 der DGUV (Prüfung) sind die Betreiber dafür verantwortlich, dass die elektrischen Systeme und ortsveränderliche Geräte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Das Testintervall für ortsveränderliche Geräte kann von einem Unternehmen oder einem zertifizierten Fachmann festgelegt werden. Tragbare Geräte müssen vor der Inbetriebnahme getestet werden. Die Ausnahme bilden vom Hersteller konfigurierte Geräte. Das Testintervall sollte nach der Reparatur von tragbaren Geräten neu definiert werden. Auch wenn sich etwas ändert, ist eine weitere Überprüfung erforderlich. Der Prüfer bestimmt das Intervall. Der Unternehmer ist für die Einhaltung der Inspektionsfristen verantwortlich. Das Überprüfungsintervall sollte so festgelegt werden, dass eventuell auftretende Mängel rechtzeitig erkannt werden können. Die getesteten Testintervalle für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen sind in Tabelle 1 B der Implementierungsanweisungen für § 5 von Regel 3 der DGUV aufgeführt. Das Testintervall ist nicht festgelegt, sollte jedoch als Richtlinie für normale Bedingungen verstanden werden.

Eine Bewertung der tatsächlich im Unternehmen vorhandenen Bedingungen ist für das Testintervall für ortsveränderliche Geräte von entscheidender Bedeutung. Regel 3 der DGUV sieht vor, dass das geeignete Intervall zum Testen tragbarer Geräte oder stationärer Systeme so gewählt wird, dass die maximale Fehlerrate 2 % nicht überschreitet. Diese Dokumentation zur maximalen Fehlerrate ist ein Beweis für das angegebene Inspektionsintervall für ortsveränderliche Geräte. Entscheidend ist, dass der Bediener im Schadensfall das Inspektionsintervall einhält und nachweisen kann, dass die Inspektionszeiträume richtig gewählt wurden. Ein falsch gewähltes Intervall für die Überprüfung im Schadensfall kann jedoch nicht durch Unwissenheit erklärt werden. Eine ordnungsgemäße Risikobewertung ist nicht nur für ortsveränderliche Geräte rechtlich wichtig.

Was sind ortsveränderliche Geräte in der DGUV V3-Prüfung?

Elektrische ortsveränderliche Geräte sind Instrumente, die während des Betriebs bewegt oder einfach von einem Ort zum anderen bewegt werden können, wenn sie an einen Stromkreis angeschlossen sind. Solche tragbaren Geräte umfassen beispielsweise Scanner, Wasserkocher, Drucker, Bohrer, Telefone, Kopierer, Laptops, Computer, Tischlampen, Kaffeemaschinen usw. Beim E-Check mobiler DGUV V3-Geräte beträgt die geschätzte Testdauer sechs Monate. Wenn sich die Fehlerrate beim Testen tragbarer Geräte auf weniger als zwei Prozent beläuft, können die Prüfzeiträume entsprechend verlängert werden. Die maximale Verlängerung der Testzeiträume zum Testen tragbarer Geräte beträgt zwei Jahre. Der Betreiber ist für die regelmäßige Inspektion mobiler Geräte verantwortlich. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter ein oder mehrere defekte Geräte unverzüglich melden. Um ortsveränderliche Geräte zu testen, müssen Sie entweder einen externen Dienstleister beauftragen oder einen Vollzeitmitarbeiter einstellen. Wenn ein Mitarbeiter eine Inspektion durchführt, muss der Mitarbeiter den Status eines „Elektrikers“ haben. Um ortsveränderliche Geräte im Unternehmen kontinuierlich testen zu können, muss die Testperson regelmäßig geschult und Nachweise sollten erbracht werden. Der Betreiber muss diese Nachweise anfordern, damit tragbare Geräte regelmäßig, ordnungsgemäß und legal überprüft werden können.

ortsveränderliche Geräte in einem Büro

Auswahl eines Inspektors für elektrische Systeme und Geräte

Nach § 3 Abs. 6 der Arbeitssicherheitsverordnung (Betriebssicherheitsverordnung) muss der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen für die Prüfung festlegen, bevor er einen Prüfer bestellt. Dies ist obligatorisch, um entscheiden zu können, welche Qualifikationen die Person haben soll, die sie für die Prüfung ernennen möchte. Daher ist der Unternehmer / Arbeitgeber für die Auswahl verantwortlich und muss genau wissen, welche Person welche Qualifikationen hat.

Qualifikationsanforderungen für die Prüfung elektrischer Systeme und Geräte

Grundsätzlich dürfen elektrische Arbeiten nur von qualifizierten Elektrikern oder unter deren Aufsicht und Kontrolle von ausgebildeten Elektrotechnikern ausgeführt werden. Darüber hinaus gibt es einen befähigten Spezialisten, einen Elektriker für einen bestimmten Job und einen verantwortlichen Elektriker.

Elektriker

Ein Elektriker ist gemäß § 3 Abs. 3 der Regeln 3 und 4 der DGUV eine Person, die in der Lage sein muss, die ihm übertragenen Aufgaben unabhängig zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. Sie sollten daher über eine technische Ausbildung verfügen, in der Lage sein, dazugehörige Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Tätigkeit nachzuweisen und mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vertraut sein.

Die berufliche Qualifikation eines Elektrikers wird entweder durch Ausbildung oder innerhalb von mehreren Jahren nach theoretischer und praktischer Ausbildung nach Prüfung durch einen Elektriker erworben. Ein Elektrotechniker muss regelmäßig zusätzliche Schulungen absolvieren, um stets auf dem Laufenden zu bleiben und sein Arbeitsprofil anzupassen.

-> Inspektionsaufgaben für einen Elektriker:

  • Installation, Änderung, Betrieb und Wartung von elektrischen Anlagen und elektrischen Geräten.
  • Prüfung elektrischer Geräte und gegebenenfalls kontrollbedürftiger Systeme.

Verantwortlicher Elektriker

Ein verantwortlicher Spezialist für Elektrotechnik nach DIN VDE 1000-10 muss eine Ausbildung zum Techniker, Master oder Ingenieur sowie zum Bachelor oder Master in Elektrotechnik absolvieren. Aufgrund der technischen und persönlichen Eignung wird die technische und leitende Verantwortung schriftlich auf sie übertragen, wenn der Unternehmer / Arbeitgeber sie aufgrund mangelnder Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Elektrotechnik nicht selbst übernehmen kann.

Was ist gemäß DGUV-Regel 3 zu überprüfen?

Grundsätzlich sollten alle elektrischen Systeme und Geräte überprüft werden. Im Fachjargon werden sie auch als „elektrische Systeme und Geräte“ bezeichnet. Die Prüfung muss von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden. Das Testergebnis sollte dokumentiert werden (Dokumentation, Prüfprotokoll und Testbericht).

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