Elektrische Arbeitsmittel – ob auf der Arbeit oder zu Hause, es entstehen viele Unfälle beim Benutzen von Geräten. Die Ursache kann eine Fehlfunktion, ein Schaden, Verschleiß oder das unsachgemäße Bedienen sein.
Es stellt sich die Frage: Kann das Unternehmen solche Unfälle durch Arbeitsmittel vermeiden? In Deutschland gibt es gesetzliche Vorschriften, die diesen Sachverhalt regeln.
Wer muss seine Arbeitsmittel prüfen?
Das Gesetz in Deutschland verpflichtet Unternehmer zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Sie sind verantwortlich, dass der Zustand ihrer Betriebsmittel und ihrer elektrischen Anlagen ordnungsgemäß ist. Nehmen Unternehmer Geräte in Betrieb oder ändern sie daran etwas, müssen sie diese prüfen lassen.
Arbeitsunfälle durch fehlerhafte Arbeitsmittel führen Unternehmen in wirtschaftliche Probleme. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Betriebsmittel!
Welche Gesetze bestimmen die Prüfung?
Viele Richtlinien und Gesetze ordnen an, elektrische Betriebs- und Arbeitsmittel prüfen zu lassen, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Hier gelten viele Gesetze parallel.
Die Grundlage regelt § 3 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammen mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit 1201 und 1203. Die Maschinenrichtlinien sowie die Vorschriften zum Verhüten von Unfällen und das Arbeitsschutzgesetz untergliedern diese Richtlinien für Unternehmer.
Die Durchführungsanweisung (DGUV) ordnet die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 an. Früher war sie unter dem Namen VBG 4 und BGV A3 bekannt. Sie regelt, wie die Prüfperson die Durchsicht elektrischer Arbeitsmittel in einem Unternehmen durchführen soll.
Welche Arbeitsmittel benötigen eine VDE Geräteprüfung?
Im § 2 DGUV V3 ist klar definiert, welche Betriebsmittel unter die Abnahme fallen.
Sie müssen alle Gegenstände des Betriebes nach VDE prüfen, die folgendes erfüllen: Sie arbeiten mit Elektrizität und dienen direkt oder indirekt dem Herstellen des Endproduktes.
Die auf der Arbeit benutzten privaten Geräte, wie Kaffeemaschine oder Radio, fallen ebenfalls unter die Vorschrift.
Es gibt drei Kategorien:
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
- ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
- elektrische Anlagen und Maschinen.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Ortsveränderliche elektrische Betriebs- und Arbeitsmittel sind alle elektrischen Geräte, die leicht transportierbar sind. Sie besitzen alle einen Stecker, sind nicht fest verbaut und ihr Gewicht liegt unter 23 Kilogramm. Der Transport zu einem anderen Ort ist bei diesen Betriebsmitteln kein Problem.
Welche Geräte fallen unter die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Ortsveränderliche Geräte sind unter anderem:
- Computer,
- Drucker,
- Laptop,
- Schreibtischlampe,
- Stehleuchte,
- Kabeltrommel,
- Bohrmaschine,
- Wasserkocher,
- Kaffeemaschine,
- Staubsauger und viele weitere.
Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle Geräte, die fest angebracht sind. Durch ihre Größe und ihr Gewicht können sie nicht regelmäßig an einen anderen Ort gebracht werden.
Welche Geräte sind ortsfeste Betriebsmittel?
Unter ortsfeste Betriebsmittel sind folgende Geräte einzuordnen:
- Kühlschrank,
- Klimagerät,
- Herd,
- Durchlauferhitzer,
- und viele weitere Geräte.
Was sind elektrische Anlagen?
Elektrische Anlagen unterteilt das Gesetz in stationäre und nicht stationäre Anlagen. Stationäre Anlagen sind fest mit ihrer Umgebung verbunden, wie Steckdosen im Gebäude oder Deckenbeleuchtungen.
Nicht stationäre Anlagen, wie z.B. Baustellencontainer, sind zeitweise im Einsatz und werden nach ihrem Einsatz entfernt.
Wie läuft eine Prüfung nach DGUV V3 ab?
Die Prüfung nach DGUV V3 läuft nach streng vorgeschriebenen Bestimmungen ab. Der Ablauf der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel und ortsfesten Geräten ist gleich. Die Abkürzung lautet VDE Geräteprüfung.
Das Prüfunternehmen hat bestimmte Maßnahmen zu treffen, bevor die Prüfung stattfindet. Es muss ein genauer Zeitplan für die Elektrogeräteprüfung und Anlagenprüfung erstellt werden, um so ohne große Störungen die Prüfung schnellstmöglich durchführen zu können. Zusätzlich muss der Unternehmer der Prüfperson bestimmte Hinweise geben. Diese umfassen, was an dem jeweiligen Arbeitsplatz und bei den zu prüfenden Betriebsmitteln beachtet werden muss. Dies kann zum Beispiel die Betriebsanweisung des Geräteherstellers sein.
Ablauf der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel
Um es anschaulicher zu beschreiben, bezieht sich der Text auf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Die Prüfperson testet jedes Betriebsmittel bei einer VDE Geräteprüfung einzeln. Die Prüfung läuft in drei Schritten ab, die in der DIN VDE Bestimmung vorgeschrieben ist.
Besichtigung
Zuerst wird bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel geschaut, ob das Gerät sichtbare Beschädigungen aufweist.
Erproben
Anschließend überprüft die zuständige Prüfperson die Funktionen des Betriebsmittels, ob es bestimmungsgemäß arbeitet.
Messen
Am Ende unterläuft das Arbeitsmittel verschiedenen Messungen. Die Prüfperson verwendet dabei kalibrierte Geräte. Diese messen den Widerstand des Schutzleiters, den Berührungsstrom, den Schutzleiterstrom und den Widerstand der Isolation. Nicht sichtbare Fehler und Mängel werden durchs Messen festgestellt.
Wie oft wird die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel und ortsfester Betriebsmittel durchgeführt?
Eine Prüfung nach DGUV V3 muss vor der Inbetriebnahme eines Gerätes stattfinden. Darüber hinaus sollte sie ebenfalls beim Instand setzen sowie beim Ändern des Geräts erfolgen. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen die Betriebsmittel auf ihre Funktion und auf ihren Zustand kontrolliert.
Die DGUV V3 Prüffristen variieren bei den wiederholten Prüfungen. Diese bestimmen sich danach, wie gefährlich das Betriebs- oder Arbeitsmittel eingestuft ist. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel findet nach DGUV V3 zwischen 6 und 24 Monaten statt. Auf Baustellen verkürzt sie sich auf drei bis 6 Monate. Das Intervall verlängert sich, wenn die Fehlerquote bei der Überprüfung unter zwei Prozent liegt.
Die maximalen Prüffristen betragen ein Jahr bei Baustellen, Werkstätten und Fertigungsanlagen. Bei Büros oder ähnlichen Gebäuden betragen sie zwei Jahre.
Je nachdem, wie gefährlich das Betriebsmittel eingestuft wird, verändert sich die Prüffrist individuell.
Die Frist zur Überprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand bei ortsfesten Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen liegt regulär bei vier Jahren.
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die Prüfung in dem angeordneten Zeitraum stattfindet. Findet dies nicht statt und es tritt ein Schadensfall ein, entstehen schwerwiegende Folgen für das Unternehmen.
Nach erfolgreicher Prüfung bekommt das Unternehmen ein rechtssicheres Dokument, das die Prüfung bescheinigt. Beim Unfall ist das Prüfprotokoll für die Versicherung und Berufsgenossenschaft wichtig.
Wer führt die Prüfung von Betriebs- und Arbeitsmitteln nach DGUV V3 durch?
Es dürfen bestimmte ausgebildete Personen die Betriebs- und Arbeitsmittel prüfen. Diesen haben das fachliche Wissen, um die Verantwortung für die sachgemäße Durchführung zu tragen. Den kompletten Ablauf der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, sowie die verwendeten Mess- und Prüfgeräte legt die Prüfperson fest. Die richtige Auswahl der Prüfperson ist daher von großer Bedeutung.
Der Unternehmer ist nach den Gesetzen verpflichtet zu überprüfen, ob die Fachkraft die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse besitzt. Der Fachmann belegt dies mit entsprechenden Nachweisen und Zertifikaten.
Die Prüfperson kann sich zur Messung und zur Prüfung eine Elektrofachkraft oder eine elektronisch unterwiesene Person mit zur Unterstützung holen.
Welche Qualifikationen muss eine Prüfperson vorweisen?
Die Prüfperson muss bestimmte Fachkenntnisse besitzen. Sie muss eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung oder ein entsprechendes Studium besitzen. Zusätzlich muss sie ein Jahr Berufserfahrung haben. Die praktischen Tätigkeiten müssen in der letzten Zeit die Durchführung von Prüfungen von Betriebs-/Arbeitsmitteln und Anlagen gewesen sein.
Alles auf einen Blick – Wann müssen Arbeitsmittel überprüft werden?
Der gesetzlich festgelegten Überprüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen unterliegen nur Unternehmen. Der Unternehmer muss seine Betriebsmittel auf deren Zustand und deren Funktion testen lassen. Bevor der Unternehmer sie das erste Mal benutzt oder wieder erneut einsetzt, muss er sie prüfen lassen. Ziel ist es, Gefahren und Mängel vorab festzustellen, bevor ein Unfall oder ein Schaden entsteht. Der Unternehmen muss für regelmäßige Kontrollen sorgen. Diese dürfen nur bestimmte Prüfpersonen ausführen, die die entsprechenden Qualifikationen, Fachkenntnisse und Berufserfahrungen besitzen. Bei einem Unfall mit einem Betriebsmittel ist der Unternehmer gegenüber der Berufsgenossenschaft und Versicherung abgesichert. Das gilt nur, wenn das Gerät in den Prüffristen getestet wurde und ein Prüfdokument vorliegt.