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Überprüfung elektrischer Geräte im Büro durch die E+Service+Check GmbH

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Wen betrifft die Überprüfung elektrischer Geräte im Büro?

Der Gesetzgeber verlangt in Deutschland Arbeitssicherheit. Jede Unternehmung muss diese und die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleisten. Kaum ein Unternehmen kommt ohne Büro aus. Auch für diese Arbeitsplätze gelten die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften. Die DGUV Vorschriften und die VDE Richtlinien bestimmen die Überprüfung elektrischer Geräte im Büro und regeln diese weitgehend. Die E+Service+Check GmbH stellt sowohl das autorisierte Personal, als auch die benötigten Prüf- und Messgeräte, die für die Überprüfung elektrischer Geräte im Büro rechtlich notwendig sind. Die E+Service+Check GmbH ist ein verlässlicher Partner bei der Überprüfung elektrischer Geräte im Büro. Mit unseren Leistungen können Unternehmer ruhig schlafen, denn die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen werden fristgerecht, fachgerecht und vor allem rechtssicher durchgeführt. Was steckt hinter der Überprüfung elektrischer Geräte im Büro? Worauf müssen Sie achten? Was sollten Sie wissen? Der Beitrag informiert über die genannten Fragen. Sollten Punkte, die Ihnen unter den Nägeln brennen, offen bleiben, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Die E+Service+Check GmbH berät Sie in allen Fragen rund um die Überprüfung elektrischer Geräte im Büro.

Jede Unternehmung, die Menschen beschäftigt, ist verpflichtet sich nach den Regeln der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu richten. Unter anderem die DGUV Vorschrift Nummer drei regelt die Überprüfung elektrischer Geräte im Büro in allen Unternehmungen. Nach der ersten Prüfung sind in Folge regelmäßige Nachprüfungen durchzuführen. Jede Prüfung ist durch eigenes dafür autorisiertes Fachpersonal vorzunehmen. Nur das autorisierte Fachpersonal darf die Prüfsiegel nach der erfolgreichen Prüfung anbringen. Das betrifft alle elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräte in einer Unternehmung.

Was bedeutet Unternehmung im Zusammenhang mit der Überprüfung elektrischer Geräte im Büro durch die E+Service+Check GmbH?

Damit ist gemeint, dass nicht nur Unternehmen im Sinne einer GmbH zum Beispiel oder auch kleine Firmen mit Gewerbeeintrag in betroffen sind. Der Begriff Unternehmung wird hin und wieder von einigen Berufsgenossenschaften verwendet, weil er viel weiter gefasst ist, als der Begriff Unternehmen. Eine Unternehmung kann Firma jeglicher Größe, aber Behörde sein. Es kann irgendeine Einrichtung des öffentlichen Rechts gemeint sein. Es können Pflegeheime, Krankenhäuser, Vereinsheime, Fußball- oder andere Sportstadien und Arenen gemeint. Kurz: jede Konstruktion, die nicht privat etwas unternimmt, wobei Mitarbeiter oder Kunden im Spiel sind. Durch die E+Service+Check GmbH sind alle Anforderungen des Gesetzgebers, der DGUV, der UK und der BG erfüllt. Wenn eine Unternehmung mit der Prüfung die E+Service+Check GmbH beauftragt, kann sie sicher sein, dass die Prüfung rechtskonform vorgenommen wird. Wir verfügen über das autorisierte Personal zur Durchführung der Prüfungen zum Beispiel nach DGUV V3. Darüber hinaus bringen wir alle vorgesehenen Prüf- und Messgeräte mit. Wenn wir prüfen, sind Sie rechtlich und fachlich auf der sicheren Seite.

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Welche Geräte sind von der Pflicht zur Überprüfung elektrischer Geräte im Büro betroffen?

Jedes Gerät, das in irgendeiner Weise als elektrische Anlage, Maschine oder elektrisches Gerät gelten kann. Viele Verantwortliche denken zunächst, dass sich das nur auf Produktionsmaschinen bezieht. Betroffen sind dagegen im Büro die Computer, alle elektrischen Teile der Beleuchtung, Wasserkocher, Radios, Teeküchenherde und dort evtl. vorhandene Dunstabzugshauben mit elektrischem Ventilator. Auch die Belüftungsanlagen sind betroffen. Genauso natürlich alle elektrischen Teile der Telefonanlagen. Sie sehen, dass die Liste sehr lang ist und es aus gutem Grund zwingend ist, die Prüfungen nur durch speziell ausgebildetes Personal und nur mit zugelassenen Prüf- und Messgeräten vornehmen zu lassen.

Welche Rechtsgrundlage steckt hinter der Überprüfung elektrischer Geräte im Büro?

Rechtsgrundlage ist die Forderung des Gesetzgebers, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter, Kunden und auch gegebenenfalls eingesetzter oder betroffener Tiere (Zoos, Zirkus, Mastbetriebe, Zuchtbetriebe), seitens des Betriebes gewährleistet sein muss. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Forderung für die Branchen unternimmt die DGUV. DGUV ist die Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Das ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Wer ist die DGUV?

Der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand setzte sich 2007 aus dem BUK und dem HVBG zusammen. Die Rechtsform des Verbandes ist die eines rechtsfähigen Vereines. Mitglieder sind neun gewerbliche BG (Berufsgenossenschaften) und 27 UK (Unfallkassen). Neben der direkten Arbeitssicherheit, in diesem Fall beim Umgang mit elektrischen Geräten jeglicher Art im Büro, ist die DGUV auch für die Erstellung und Kontrolle von Regeln für die Wegeunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Insgesamt ist die DGUV über ihre Mitglieder, d. h. die neun BG und die 27 UK, für etwa 70 Millionen Menschen zuständig.

Was sind Berufsgenossenschaften?

Die Berufsgenossenschaften tragen die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für alle Betriebe der Privatwirtschaft in Deutschland. Daneben gibt es noch als spezielle Berufsgenossenschaft der Landwirte, die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Traditionelle Aufgabe einer Berufsgenossenschaft ist das Verhüten von Krankheiten und Unfällen, die durch die Arbeit hervorgerufen werden oder dort passieren können. Sie hat die Aufgabe alle berufsbedingten Gesundheitsgefahren abzuwehren. Außerdem zahlt sie als Versicherung Nachteilsausgleiche, wenn man durch Unfall- oder Krankheitsfolgen beeinträchtigt ist.

Wer ist bei den BG versichert?

Bei den Berufsgenossenschaften (inklusive der Landwirte in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft) sind etwa 46 Millionen Menschen versichert. Die Berufsgenossenschaften sind heute (seit 2007) mit den Unfallkassen in der DGUV zusammengeschlossen. Im Spitzenverband DGUV wirken die Berufsgenossenschaften maßgeblich bei der Verfassung von Vorschriften und Regeln, sowie der Kontrolle der Einhaltung derselben mit. Die Vorschriften beziehen sich auf die Arbeitssicherheit. Unter anderem die DGUV Vorschriften drei und vier beziehen sich auf die Elektrik am Arbeitsplatz. Auch nach diesen Vorschriften findet die Überprüfung elektrischer Geräte im Büro statt.

Was sind Unfallkassen?

Die Unfallkassen sind die Versicherungen der öffentlich Angestellten. Bekannte Beispiele für die Zuständigkeit der Unfallkassen sind etwa die Deutsche Post oder die Deutsche Bahn, die aus dem öffentlichen Dienst hervorgegangen sind. In den Unfallkassen sind die Angestellten und die Arbeiter der Kommunen, der Länder und des Bundes versichert. Darüber hinaus auch alle Schüler und Studierenden in Deutschland , sowie teilweise Ehrenamtliche, die im öffentliche Interesse tätig sind. Hier können als Beispiele Ersthelfer in Vereinen oder manche Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren genannt werden. Die Unfallkassen wurden mit den vorgenannten Berufsgenossenschaften 2007 im Spitzenverband DGUV zusammengeführt. Im DGUV entwickeln und kontrollieren sie gemeinsam mit den BG Vorschriften zur Arbeitssicherheit, Gesundheit am Arbeitsplatz und Unfallverhütung. Dazu zählt auch die Sicherheit in der Handhabung von elektrischen Geräten im Büro. Diese wird unter anderem durch die vorgeschriebene Überprüfung elektrischer Geräte im Büro gewährleistet, welche durch die E+Service+Check GmbH zuverlässig und rechtssicher vorgenommen wird.

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Was hat die DGUV mit den BG und den UK zu schaffen?

Da es vor 2007 einige Dopplungen bei Vorschriften und Regeln gab und sich zudem Zuständigkeiten überschnitten, entstand damals in der Politik die Idee, die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen zusammen zu legen. Erreicht werden sollten Synergien, es sollten Dopplungen von Vorschriften und doppelte Zuständigkeiten vermieden werden. Weil eine Verschmelzung zu einer einzigen Körperschaft des öffentlichen Rechts den weitgehenden Verlust der Eigenständigkeit der Kassen und Genossenschaften bedeutet hätte, kamen diese 2007 einer politischen Maßnahme zuvor und gründeten die DGUV als gemeinsamen Spitzenverband. Somit bestehen sie weiterhin eigenständig und generieren und kontrollieren die Vorschriftenkataloge effizienter.

Fazit – E+Service+Check GmbH und Überprüfung elektrischer Geräte im Büro

Die Überprüfung elektrischer Geräte im Büro geht auf gesetzliche Vorschriften zurück, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im DGUV erstellt, gepflegt und kontrolliert werden. Die Überprüfung elektrischer Geräte im Büro muss in allen Büros der Versicherten der BG und der UK regelmäßig vorgenommen werden. Zum Beispiel durch die E+Service+Check GmbH.

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