Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt
Sichern Sie sich mit dem Code "Rabatt" einen 5%-igen Rabatt auf die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel. Geben Sie diesen im Anfrageformular, unter "Anmerkungen" an. *Rabatt gilt nicht auf bereits bestehende Angebote.

Strahlenschutz und DGUV Prüfungen

Direkte Anfrage

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.


Ihr Detailliertes Angebot in drei Schritten!

Strahlenschutz und DGUV im Unternehmen

Bei der DGUV Vorschrift 3 handelt es sich um eine Verordnung, die die Unfallkassen erstellt haben. Hierbei geht es darum, ortsveränderliche oder ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel auf ihre Spannung, Sicherheit und/oder den Strahlenschutz, z.B. in einem Labor (S1/S2), zu überprüfen. Hierbei ist das vorderste Ziel, Verletzungen der Angestellten sowie etwaige Unfälle ausgeschlossen zu verhindern. Zudem muss bei Strahlenschutzmaßnahmen nach DGUV V3 auf Langzeitschäden geachtet werden. Bei beidem läuft die Prüfung immer nach einem Schema ab, das in der DGUV V3 festgelegt wurde. Hierbei werden Sicherheitsvorkehrungen, ortsfeste sowie auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel selbst auf Spannung sowie Geräte im Labor auf entsprechenden Strahlenschutz überprüft.

Was sind ortsfeste oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Ortsfeste und ortsveränderliche Geräte sind solche Betriebsmittel, die über Strom genutzt werden. Hierzu gehören alle elektrischen Geräte. Die ortsfesten sind hierbei fest in einer Firma angebracht. Meist handelt es sich hierbei um fest verbaute Geräte (z.B. Elektroherde), Deckenbeleuchtungen, etc.

Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln gehören alle elektrischen, beweglichen Geräte (z.B. Tischlampen, Drucker, Wasserkocher, etc.). Diese unterliegen der Prüfpflicht nach VDE 0701/0702. Werden diese in einem Betrieb mit Angestellten, zum Beispiel in einem Labor (S1/S2), und eventuell auch Patienten genutzt, müssen sie regelmäßig auf Strahlenschutz und andere eventuelle Sicherheitsmängel hin untersucht werden.

dguvvorschrift4

Wer ist verantwortlich, dass das Gesetz nach der DGUV V3 eingehalten wird?

Jeder Firmeninhaber oder Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen und Maschinen muss den E-Check durchführen lassen. So muss auch der Inhaber eines Labors (S1/S2), in dem mit Geräten, die Strahlungen verursachen und aufweisen darauf achten, dass die Prüfung regelmäßig erfolgt. Denn ist dies nicht der Fall, kann es dazu kommen, dass die Unfallversicherung im Fall eines Schadens nicht eintritt. Dann ist der Betreiber selbst verantwortlich für eine Verletzung oder einem Unfall und hierfür auch voll haftbar.

Da die Überprüfung zudem auch gesetzlich vorgeschrieben ist, muss ebenfalls mit einem Bußgeld gerechnet werden, auch wenn kein Schaden an anderen Personen entstanden ist. Denn es handelt sich bei der Nichteinhaltung der Prüfungen um eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird. Wird die Prüfung nach der DGUV V3 jedoch regelmäßig eingehalten, können und werden Versicherungen Rabatte gewähren.

Geprüft werden müssen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel immer vor der ersten Inbetriebnahme. Ebenfalls vor jeder Wiederinbetriebnahme müssen die Anlagen auch auf den Strahlenschutz, soweit hier Strahlung gegeben ist, geprüft werden. Wurde vom Hersteller die korrekte Funktion der elektrischen Betriebsmittel jedoch bestätigt, dann kann die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfallen. Auch der E-Check bei einer Wiederinbetriebnahme kann vom Hersteller durchgeführt werden.

Bei medizinischen Geräten, die dem Strahlenschutz unterliegen ist zudem im MPG (Medizinproduktgesetz) vorgeschrieben, dass diese jeweils nach zwölf Monaten wieder kontrolliert werden.

Unterschied ionisierende und nichtionisierende Strahlung für den Strahlenschutz

Der Gesetzesgeber unterscheidet beim Strahlenschutz nach DGUV V3 unter zwei unterschiedlichen Strahlungen. Hier gibt es zum einen die ionisierende Strahlung und zum anderen die nichtionisierende Strahlung.

Erste ionisierende Strahlung ist die, die von der Sonne ausgeht. So müssen Arbeitgeber einen Strahlenschutz gewährleisten, wenn die Arbeitnehmer überwiegend in der Sonne arbeiten. Dieser gesetzliche Strahlenschutz unterliegt jedoch nicht der DGUV V3 Prüfung, die für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel verantwortlich ist. Beim Sonnenschutz ist eher auf die entsprechende Kleidung und andere Maßnahmen zum Strahlenschutz zu achten, damit die Mitarbeiter nicht unter etwaigen Langzeitfolgen leiden. Hier ist zum Beispiel Hautkrebs zu nennen, der entstehen kann, wenn ein Mitarbeiter lange Zeit ungeschützt in der prallen Sonne arbeiten muss.

Dem gegenüber steht die nichtionisierende Strahlung, die durch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Anlagen zum Beispiel in einem Labor (S1/S2) verursacht werden kann. Diese unterliegt dem Strahlenschutz nach DGUV V3.

Die bekannteste Strahlung sind hier wahrscheinlich die Röntgenstrahlen, oder Strahlungen aus einem MRT-Gerät und weiteren medizinischen Geräten. Der Strahlenschutz gemäß DGUV V3 besagt hierbei, dass hier mit einfachen Mitteln, wie Bleischürzen, aber auch durch extra gezogene Wände geschützt werden muss. Zudem müssen ortsfeste sowie auch ortsveränderliche Geräte, die einer Strahlung jeder Art unterliegen können, auf den Strahlenschutz nach DGUV V3 überprüft werden. Hierbei wird die Strahlung mit entsprechenden Messgeräten gemessen, die unmittelbar neben den Anlagen sowie auch in weiterer Entfernung entsteht. Entsprechend dieser Werte muss dann unter Umständen der Strahlenschutz gemäß DGUV V3 angepasst werden.

Strahlenschutz und DGUV Prüfungen

Strahlenschutzmaßnahmen können Risiken vermindern

Die Risiken bei den diversen Strahlungen, zum Beispiel in einem Labor (S1/S2), können hoch sein, wenn der Strahlenschutz nicht eingehalten wird. So sind die Maßnahmen für den Strahlenschutz ein wichtiger Aspekt im Umgang mit Strahlungen. Diese Maßnahmen können an den Mitarbeitern persönlich durchgeführt werden, auch organisatorische sowie bauliche Maßnahmen sind wichtig, um das Risiko zu verringern.

Keine Angst, wenn guter Strahlenschutz besteht

Dennoch muss nun kein Mitarbeiter in einem Labor mit Strahlungen direkt um sein Leben fürchten. Denn werden Strahlenschutzmaßnahmen bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß der Prüfung nach DGUV V3 regelmäßig geprüft und die Maßnahmen für den Schutz eingehalten, dann ist die Arbeit mit Strahlungen nicht risikoreicher als an anderen Arbeitsstellen.

So sind bis heute auch keine Erkrankungen bekannt, die direkt durch die Arbeit mit Geräten die Strahlen aussenden verursacht wurden, sofern der Strahlenschutz eingehalten wurde. Treten vereinzelt eventuelle Spätfolgen bei Mitarbeitern eines Labors auf, dann können hierfür auch andere Ursachen verantwortlich sein die in Erwägung gezogen werden müssen.

So wurden beim Strahlenschutz auch Grenzwerte festgelegt, die das verursachende Risiko nicht größer werden lassen, als dies bei Arbeiten mit anderen Gefahrstoffen der Fall ist.

Wer führt die Prüfung für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel durch?

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel, auch im Strahlenschutzbereich, gemäß der DGUV V3 muss grundsätzlich von einer geschulten Fachkraft durchgeführt werden. Im Strahlenschutzbereicht ist zudem eine besondere Qualifizierung notwendig und durch ein Strahlenschutz-Zertifikat nachweisbar. Das Gesetz sieht hierbei vor, dass bestimmte Voraussetzungen von den Prüfern zu erfüllen sind. Nur Elektro- oder Strahlenschutz-Fachkräfte und -Betriebe dürfen die Prüfungen gemäß DGUV V3 (ehemals BGV A 3)durchführen. Die Prüfer müssen sich mit den vorgegebenen DGUV V3 Prüfungen auskennen und auch mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut sein. Ebenfalls ist es wichtig für einen zugelassenen Prüfer, dass dieser sich mit den notwendigen Prüf- und Messgeräten auskennt und diese korrekt auslesen kann.

Strahlenschutz im Unternehmen

Die Prüfung für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Strahlenschutzbereich nachweisen

Es ist zudem wichtig, dass die erfolgte jährliche Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Strahlenschutzbereich gemäß DGUV V3 nachgewiesen werden kann, wenn der Gesetzgeber oder die Versicherung dies verlangt. Über ein Prüfprotokoll des Prüfunternehmens, dass nach der Überprüfung ausgestellt wird, kann dieser Nachweis erfolgen. Prüfplaketten oder -siegel werden zudem gut sichtbar auf den Anlagen und Geräten angebracht.

Sie sehen, es ist, wenn Sie ein Unternehmen führen das ortsfeste elektrische Anlagen sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Einsatz hat oder Sie ein Labor führen, in dem der Strahlenschutz eingehalten werden muss, gar nicht so schwer, die Auflagen nach DGUV V3 zu erfüllen. Wichtig ist, dass ein Experte Sie bereits von Anfang an unterstützt und Ihnen zur Seite steht. Ist dies bislang nicht der Fall, sollten Sie sich für Ihre eigene und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sich Ihre eingesetzten Betriebsmittel einmal genauer ansehen.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)