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Sicherheitstechnische Überprüfung von Schweißgeräten

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Schweißgeräte dienen zur Beschichtung, zur Zerlegung oder zum Stoff-schlüssigen Fügen von Gegenständen durch Wärmeeinwirkung. Sie bergen daher ein hohes Brandrisiko. Deshalb kommt der regelmäßigen gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung nach DGUV V3 sowie der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel besondere Bedeutung zu. Neben dem Schutz der Menschen ersparen diese sicherheitstechnischen Überprüfungen von Schweißgeräten Stillstandszeiten sowie enorme Kosten und sogar die offizielle Schließung des Betriebes.

Es besteht jedoch Brandgefahr, Verletzungsgefahr durch Funkenflug, zu hoher Hitzeentwicklung sowie fehlender Schutzausrüstungen und -vorrichtungen und defekter Bauteile und Kabel. Die regelmäßigen Überprüfungen sorgen somit schon präventiv im Vorfeld dafür, dass Probleme erst gar nicht entstehen können.

Welche gesetzlichen Bestimmungen bilden die Basis der Überprüfungen?

Für diese Bestimmungen zeichnen die jeweiligen Berufsgenossenschaften sowie der Gesetzgeber verantwortlich. Schweißgeräte unterliegen Schweißstromquellen werden gemäß VDE 0701/0702 durchgeführt. Wiederholungsprüfungen dieser Stromquellen müssen unterliegen der Norm VDE 0544-4. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Darüber hinaus kommen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zur Anwendung. Darunter fallen alle Bestimmungen des Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz. Die TRBS 1203 befasst sich mit den zur Prüfung befähigten Personen.

Sicherheitstechnische Überprüfungen von Schweißgeräten – Befähigte Personen müssen über eine Fachausbildung als Elektriker sowie mindestens 3 Jahre Praxis in diesem Bereich vorweisen können. Darüber hinaus ist ein Fachkurs als Prüfer samt Abschlussprüfung erforderlich. Regelmäßige Fortbildungen in diesem Bereich sind notwendig, um zu garantieren, dass die Prüfung nach DGUV V3 auch auf dem letzten Stand der Technik durchgeführt wird. Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 kann sowohl von internem befähigten Fachpersonal als von einer externen Prüffirma sowie einem externen Prüfer durchgeführt werden. Die Firmenleitung oder der zuständigen Abteilungsleiter muss sich vorab vergewissern, ob die notwendige Fachkenntnis sowie Berechtigung zur Prüfung nach DGUV V3 vorliegt.

Die BGR 500 der BGV (Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift) behandelt „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“. Dabei handelt es sich im Großen und Ganzen um die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3, also nicht ortsfester Einrichtungen der Schweißtechnik. Hierbei wird vor allem der Verschleiß zum Beispiel der Schweißleitungen, Steckvorrichtungen, Lichtbogenbrenner, des Schlauchpakets sowie Stabelektrodenhalter, etc. überprüft. Je nach Art von Schweißgeräten sind unterschiedliche Teile mehr oder weniger betroffen. „Vagabundierende“ Schweißströme sowie Staubablagerungen sind meistens für Beschädigungen dieser Teile verantwortlich.

Prüfung für Schweißgeräte

Wie oft muss nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Bei der vierteljährigen Prüfung nach der DGUV V3 (oftmals auch E-Check genannt) erfolgt die Sichtprüfung. Dabei wird generell der funktions- und betriebstaugliche Zustand von außen überprüft. Die Schutzvorrichtungen gegen gefährliche Körperströme werden auf Wirksamkeit getestet. Bei der jährlichen Prüfung werden die Isolation des Eingangs- und Ausgangsstromkreises sowie beide Stromkreise gegeneinander gecheckt. Die Steckverbindungen werden geöffnet und gereinigt und nach Schadstellen durchgesehen. Elektrische Wiederholungsprüfungen von Schweißgeräten nach DGUV V3 beinhalten folgende Punkte:

den Schutzleiter-Widerstand,

unterschiedliche Isolationswiderstände,

die leitfähigen und berührbaren Bauteile,

den Sondenstrom der Schweißstromausgänge,

den Differenzstrom sowie

die Leerlaufspannungen für Wechsel- und/oder Gleichstrom.

Natürlich müssen alle Messungen, Mängel, empfohlene Maßnahmen sowie Fristen im Prüfprotokoll dokumentiert werden. Darüber hinaus wird dies auch auf der Prüfplakette vermerkt und diese gut für jedermann sichtbar angebracht.

Der Kosten-Nutzen-Effekt einer Prüfung nach DGUV V3 für Schweißgeräte

Im Endeffekt rechnen sich die regelmäßigen Überprüfungen für ortsveränderliche Geräte immer. Strafzahlungen können ganz schön teuer werden. Schadhafte Kabel sind ohne Überprüfung schwer zu finden. Diese machen sich meistens durch einen Kabelbrand oder Schlimmeres bemerkbar und dann ist es schon zu spät. Das kann ebenfalls ziemlich hohe Kosten verursachen. Kommt es gar zu einem Betriebsbrand und es liegen keine Prüfprotokolle einer UVV Prüfung oder nach DGUV Vorschrift 3 vor, zahlt auch die Versicherung nicht. Bei Personenschäden und dem Übergreifen des Brandes auf andere Betriebe oder Privatgebäude liegen sogar erhebliche strafrechtliche Tatbestände vor.

Die Betriebsschließung sowie Zahlungen bis ans Lebensende, sehr oft auch Gefängnisstrafen (Todesfällen oder schweren Verletzungen mit Behinderungen bis ans Lebensende) sind die Folgen. Diese erheblichen Konsequenzen können durch eine regelmäßige Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 sowie einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verhindert werden. Die Kosten der Prüfungen sind im Vergleich dazu minimal und amortisieren sich dadurch sehr rasch.

Welchen Einfluss haben Modernisierung und Wartung für Schweißgeräte auf die Prüfungen?

Wartungen verbessern den Gebrauchszustand der Geräte und reduzieren ebenfalls das Gefahrenrisiko. Eine Aufrüstung der Geräte minimiert Schadstoffemissionen und verlängert die Lebensdauer. Schweißgeräte bieten nicht viel Potenzial zur Aufrüstung. Diese ist jedoch auch möglich. Bei einer VDE Prüfung von Schweißgeräten werden solche Investitionen und Verbesserungen natürlich berücksichtigt. Diese verkürzen die Prüfzeiten bzw. Intervalle, wenn dadurch geplante Maßnahmen hinfällig werden.

Das Tragen von Schutzkleidung – wie wirkt sich das auf die Prüfung nach der DGUV V3 aus?

Diese Frage sollte sich eigentlich gar nicht stellen, denn Schutzkleidung schützt das Leben der Mitarbeiter. Schutzkleidung ist für die Arbeit mit einem Schweißgerät unumgänglich. Bei der Prüfung nach der DGUV V3 (ehemals BGV A3) wird geprüft, ob die richtige Schutzkleidung in der notwendigen Art und Weise und Anzahl vorhanden ist und ob diese auch vorschriftsmäßig und immer getragen wird. Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden natürlich auch die Gebrauchsspuren an der Schutzkleidung genau überprüft. Ist die Schutzkleidung beschädigt, werden die Mitarbeiter erheblich verletzt. Schutzkleidung zu tragen ist keine Schikane des Gesetzgebers oder der Berufsgenossenschaften, sondern schützt das Leben jedes einzelnen Mitarbeiters. Verletzungen durch ein Schweißgerät können zur Dauerinvalidität führen. Das kostet dem Unternehmen Zahlungen in sehr großer Höhe. Außerdem drohen erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen bei Verstößen der Bestimmungen.

Was für Schweißgeräte gibt es?

Generell wird zwischen

Autogenschweißgeräten,

Lichtbogenschweißgeräten,

MSG-Schweißgeräten,

WIG-Schweißgeräten,

Widerstandspressschweißgeräten sowie

Ultraschallschweißgeräten

unterschieden. Je nachdem, um welche Schweißart es sich handelt, dauert die Elektrogeräteprüfung von Schweißgeräten nach der DGUV V3 unterschiedlich lange. Die Fristen bzw. Maßnahmen können natürlich auch erheblich variieren. Geprüft wird jedoch in allen Fällen die Sicherheit und die Betriebstauglichkeit sowie die ordnungsgemäße Handhabung der Geräte.

Beim Autogenschweißen kommen Sauerstoff und Ethin zum Einsatz. Mit diesem Gasgemisch wird eine Flamme erzeugt, die einen Schweißdraht erhitzt, sodass mit der Schmelze Eisenteiler verbunden werden können. Dieses Schweißgerät ist allgemein als „Schweißbrenner“ bekannt. Beim Schneidbrenner wird zusätzlich reiner Sauerstoff auf die Oberfläche geblasen. Dem Verschleiß ausgesetzt sind hier vor allem die Brennerdüsen, Regulierventile, Anschlüsse sowie Schläuche. Daher wird bei der Prüfung nach der DGUV V3 darauf besonderer Wert gelegt.

Lichtbogenschweißgeräte sind einige der am häufigsten eingesetzten Geräte überhaupt. Hierbei wird die Wärme durch elektrischen Strom als Lichtbogen erzeugt. Bei dieser Geräteart unterliegen vor allem die stromführenden Teile sowie die Düsen hohem Verschleiß. Darüber hinaus gibt es viele unterschiedliche Schweißgeräte, die mit Schutzgas arbeiten. Daher wird bei der Prüfung nach der DGUV V3 besonderes Augenmerk auf die Zuleitung des Gases bzw. die Überwurfdüsen gelegt.

Bei MSG-Schweißgeräten, also dem Metall-Schutzgas-Schweißgerät, kommt es auf die Art des Schutzgases an. Generell wird zwischen dem Metall-Aktivgas-Verfahren und dem Metall-Intergas-Schweißen unterschieden. Dieses Gerät erzeugt ebenfalls einen Lichtbogen, der zum Verbinden von Bauteilen verwendet wird. Dieser wird zwischen der von einer Maschine herangeführten Drahtelektrode und einem Werkstück erzeugt. Das Metall-Intergas-Verfahren (MIG-Verfahren) nutzt das Schutzgas zum Schutz vor Oxidation. Dieses nimmt daher nicht aktiv am Schweißen teil. Auch hier unterliegen die Düsen sehr hohem Verschleiß.

Beim WIG-Schweißen (Wolfram-Intergas-Schweißen) wird der Lichtbogen zwischen dem Werkstück und einer nicht schmelzenden Wolframelektrode erzeugt. Argon, Helium oder eine Kombination von beiden dienen als Schutzgas. Auch hier unterliegen die am meisten beanspruchten Teile höchstem Verschleiß.

Ein Punktschweißgerät wird zum Widerstandspressschweißen verwendet. Bei diesem Verfahren werden die Werkstücke aneinandergepresst. Hoher Strom durchfließt dabei beide. Das Metall schmilzt dann an der Verbindungsstelle. Dieses Schweißgerät besteht aus einem Gerät zur Krafterzeugung und einem Transformator sowie einer Steuerung für die Einstellung des Zeitablaufs und der Regulierung des Schweißstromes. Diese Art von Schweißgerät erfordert den größten Zeitaufwand.

Ultraschallschweißgeräte werden vor allem zum Verbinden von Kunststoffen verwendet. Dabei wird ein Werkstoff fixiert. Der andere Teil wird mit einem Ultraschallresonator in Schwingung versetzt und auf das Fixteil gepresst. Durch die Schwingung der Moleküle beider Teile kommt es zur Stoff-schlüssigen Verbindung. Auch diese Art erfordert eine gründlichere Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3.

Alle Schweißgeräte unterliegen dem Verschleiß, da sie jeden Tag im Einsatz sind. Die Hitzeentwicklung trägt ihr Übriges dazu bei. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel schützt das Leben der Menschen im Betrieb und verbessert die Langlebigkeit der Geräte. Je nach Art des Schweißgerätes kommt es zu unterschiedlichen Verschleißerscheinungen.

Lassen Sie daher Ihre Schweißgeräte regelmäßig nach der DGUV V3 überprüfen!

für Schweißgeräte

Sicherheitstechnische Überprüfung von Schweißgeräten – Fazit

Die DGUV V3 wurde geschaffen, um die Sicherheit für die Menschen und den Betrieb sicherzustellen. Die UVV Prüfung schließt auch die Prüfung der Schweißgeräte im Betrieb ein. Die DGUV Vorschrift 3 hat in der Vergangenheit schon viele Leben durch die Früherkennung von Schwachstellen an Schweißgeräten im Dauerbetrieb oder häufigem Betrieb gerettet. Darüber hinaus werden dadurch Kosten für Schäden und Stillstandszeiten gespart und die Langlebigkeit der Geräte erhöht. Schutzmaßnahmen einer Sicherheitsüberprüfung nach der DGUV V3 sollten nie infrage gestellt werden.

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