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Sicherheit in der Praxis: Elektrogeräte müssen regelmäßig geprüft werden

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Was bedeutet „Elektrogeräte prüfen“ in der Praxis?

Da der elektrische Strom gefährlich ist, stellen defekte oder falsch betriebene Elektrogeräte eine Gefahr dar. Eine Gefährdung kann von einem Gerät ausgehen, indem ein Benutzer bei Berührung einen elektrischen Schlag bekommt, unzulässige Leckströme bzw. Ableitströme vorhanden sind oder Schutzeinrichtungen fehlen. Bei Geräten mit Heizelementen kommt zusätzlich eine Gefährdung durch berührbare heiße Flächen und Hitzestau in Betracht. Um diese Gefährdungen in überschaubarem Rahmen zu halten, soll eine hierzu qualifizierte Person diese Elektrogeräte prüfen, um Unfälle im Vorfeld zu verhindern. Diese Geräteprüfung soll in regelmäßigem Abstand erfolgen, um möglichst im Vorfeld auftretende Probleme anhand typischer Merkmale erkennen zu können, bevor jemand geschädigt wird.

Was wird bei Elektrogeräte prüfen genau gemacht?

In der Elektrotechnik sind verschiedene Arten von Schutzmaßnahmen vorgesehen. Beispiele hierfür sind Erdung bei Geräten mit metallischen Gehäusen oder einer verstärkten Isolierung, damit die spannungsführenden Teile nicht berührbar sind.

Bei dem eigentlichen Elektrogeräte prüfen werden diese Schutzmaßnahmen mit einem speziellen Prüfgerät überprüft und eine Funktionsprüfung vorgenommen. Die einzelnen Tests beim Elektrogeräte prüfen umfassen den Nachweis des intakten Schutzleiters bei einem zu erdenden Gerät, die sichere Isolierung der Zuleitung und verstärkter Gehäuseteile sowie Bestimmung der Ableitströme.

Die normative Grundlage für diese Prüfschritte wird in der VDE 0701-0702 festgelegt. In dieser wird ebenfalls gefordert, die bestandene Prüfung nach dem Elektrogeräte prüfen nicht nur durch eine Plakette am Gerät, sondern durch ein Prüfprotokoll zu dokumentieren. Elektroinstallationen (Hausverkabelung etc.) werden durch Normen der Reihe 0100 und 0105 beschrieben und geprüft.

Elektrogeräte prüfen

Wer muss Elektrogeräte prüfen und trägt hierfür die Verantwortung?

Die rechtlichen Grundlagen des Elektrogeräte prüfen sind in der Betriebssicherheitsverordnung von staatlicher Seite und in den Versicherungsbedingungen der Berufsgenossenschaften festgelegt. Während die Berufsgenossenschaften primär den versicherten Arbeitnehmer im Fokus haben, geht die Betriebssicherheitsverordnung etwas weiter. Hier sind auch Personenkreise erfasst, die nicht in den Geltungsbereich einer Berufsgenossenschaft fallen, wie ehrenamtlich in Vereinen Tätige. Weiterhin gilt in jedem Falle die Verkehrssicherungspflicht als Rechtsgrundsatz, nach der jedermann verpflichtet ist, dass von seinem Besitz keine unüblichen Gefahren ausgehen.

In Unternehmen trägt die vertretungsberechtigte Person die Verantwortung. Dieses als Unternehmer bezeichnete Organ ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Vorstand, bei kleineren Firmen oder Selbstständigen schlicht der Inhaber. Dieser haftet letztendlich für alle Vorgänge innerhalb seines Unternehmens, also auch für das Elektrogeräte prüfen.

Der Unternehmer hat die Möglichkeit, Teile seiner Verantwortung zu delegieren. Dieses entbindet zwar nicht vollständig von seiner Verantwortung und Haftung, ist aber speziell in Bereichen, die spezielles Fachwissen erfordern, sinnvoll. In diesem Falle würde eine „verantwortliche Elektrofachkraft“ (VEFK) bestellt werden, die die Verantwortung über sämtliche elektrotechnischen Vorgänge im Unternehmen übernimmt.

Wer darf Elektrogeräte prüfen?

Die Anforderungen an Personen, die Elektrogeräte prüfen dürfen, sind in den Vorschriften der Versicherer und in der Betriebssicherheitsverordnung (incl. der dazugehörigen TRBS 1203) festgelegt. Vereinfacht ist hier eine sog. „befähigte Person“ gefordert, die Elektrogeräte eigenverantwortlich prüfen darf. Diese ist eine Elektrofachkraft mit mindestens einem Jahr zeitnaher Prüferfahrung und fachlicher Weisungsfreistellung.

Diese befähigte Person zum Elektrogeräte prüfen muss nicht zwingend eine bestellte VEFK sein. In der Praxis werden Prüfungen in Unternehmen oft von Elektrofirmen oder speziellen Prüfdienstleistern wie der E+Service+Check GmbH vorgenommen. Hier gelten allerdings die gleichen Regeln bezüglich der Haftung. Eine Fremdvergabe zum Elektrogeräte prüfen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Unternehmerhaftung, daher sollte der Auftragnehmer verantwortungsvoll ausgewählt werden.

Elektrogeräte prüfen Fachkraft

Wie laufen solche Prüfungen ab?

Zu Beginn der Arbeiten verschafft sich der Prüfer einen Überblick über die zu prüfenden Geräte und legt fest, ob eine Erst- oder Wiederholungsprüfung vorliegt. Der Prüfer nimmt zum Elektrogeräte prüfen jedes Gerät in ein Prüfprotokoll auf und legt fest, welche konkreten Tests durchgeführt werden sollen. Zu Beginn des Elektrogeräte prüfen steht immer eine ausgiebige Sichtprüfung, in der auf intakte Gehäuse, Verschmutzung, beschädigte Sicherheitsaufschriften und unzulässige Veränderungen geprüft wird. Danach folgen die elektrischen Tests. Hier wird mit speziellen Messgeräten gemessen, ob ein vorhandener Schutzleiter die geforderten Grenzwerte einhält, ob Isolationswiderstände in Ordnung sind, und ob Ableitströme innerhalb ungefährlicher Grenzen sind. Danach sollte eine Erprobung stattfinden, die sicherstellt, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert und von nicht-elektrischen Teilen (wie einem Lüfterrad bei einem Ventilator) ebenfalls keine Gefährdung ausgeht. Danach werden die Messergebnisse des Elektrogeräte prüfen im Prüfprotokoll dokumentiert und eine Prüfplakette auf dem Gerät angebracht. Hierdurch ist für den Anwender ersichtlich, dass das Gerät geprüft ist. Idealerweise ist auf der Plakette das Datum der nächsten Prüfung angebracht.

Elektrogeräte prüfen Prüfaufkleber

Was ist der Unterschied zwischen einem E-Check und Elektrogeräte prüfen?

Eine Elektro-Handwerksfirma bietet in der Regel den sog. „E-check“ als Dienstleistung an. Dieser Begriff ist in erster Linie als Markenname zu verstehen, den Handwerker-Innungsbetriebe verwenden dürfen. Der Leistungsumfang, der letztendlich im Rahmen fachgerechter Arbeit zu einer rechtssicheren Prüfung führt, wird hierdurch nicht beschrieben oder berührt. Die fachlichen Grundlagen, wie eine Prüfung durchzuführen ist, sind in den VDE-Normen festgelegt. Weitere Anforderungen an die Qualifikation eines Prüfers zum Geräte prüfen sind in den Regularien der Versicherer und der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erstprüfung und einer Wiederholungsprüfung?

Bei erstmaliger Prüfung eines Gerätes muss dieses inventarisiert werden, was eine unverwechselbare Kennzeichnung einschließt.  Im Idealfalle kann hier ein vorhandener Inventaraufkleber verwendet werden. Es muss im Rahmen der Festlegung der Prüffristen des Elektrogeräte prüfen eine „Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristermittlung“ erstellt werden, die die Prüfintervalle des Prüflings festlegt. Die bekannten Empfehlungen der DGUV Vorschrift 3 (ex-BGV A3, ex-VBG4) sind hier lediglich grobe Üblichkeitswerte und anhand der Bedingungen vor Ort, die auf das Gerät einwirken, festzulegen. Wichtig ist es, festzustellen, ob das jeweilige Gerät auch vom Hersteller für den Einsatz an dieser Stelle geeignet ist. Beispiel wäre hier eine Kaffeemaschine, die nur für den Einsatz im Privathaushalt vorgesehen ist und somit nicht in einem Büro betrieben werden sollte.

Im Rahmen einer Wiederholungsprüfung beim Elektrogeräte prüfen sind diese Daten idealerweise vorhanden. Dies ist meist der Fall, wenn die Prüfungen softwaregestützt stattfinden.

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