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Prüfung ortsveränderlicher Geräte

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Warum ist die Prüfung ortsveränderlicher Geräte so wichtig?

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gemäß der Vorschrift DGUV Vorschrift 3 ist für jedes Unternehmen Pflicht. Sie muss regelmäßig vorgenommen werden und sorgt dafür, dass der Unternehmer auf der sicheren Seite ist. Nach Abschluss der Prüfung ortsveränderlicher Geräte wird diese dokumentiert, was als Nachweis gilt. Damit ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz weiterhin Bestand hat. Geben Sie die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gemäß der Vorschrift DGUV V3 bei und in Auftrag und halten Sie so die Regeln des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung ein. Fragen zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte beantworten wir Ihnen selbstverständlich gerne, denn unser kompetentes Personal ist geschult und garantiert eine umfassende Beratung.

Elektrische Geräte verschleißen permanent und steigern das Risikopotenzial im Unternehmen. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gemäß der DGUV Vorschrift 3 sorgt dafür, dass elektrische Geräte und Betriebsmittel weiterhin sicher bedient werden können. Sie garantiert, dass potenzielle Gefahren, die von defekten Geräten ausgehen können, reduziert oder sogar komplett ausgeschlossen werden. Deshalb ist die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach der DGUV V3 Vorschrift so wichtig. Diese muss außerdem in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Beurteilung von Gefahren und Sicherheit bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Die Ermittlung der Prüffrist wird durch die sicherheitstechnische Bewertung, auch als TRBS 1111/Gefährdungsbeurteilung bekannt, sichergestellt. Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung muss der Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens auch alle ortsveränderlichen elektrischen Geräte in Bezug auf die Sicherheit überprüfen lassen. Durch regelmäßige Software Updates und Kalibrierungen gemäß ISO 9001 sind alle genutzten Messgeräte sowie die Dokumentationen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte auf dem aktuellsten Stand der Vorgaben.

Pruefung medizinischer Geraete

Mehr Sicherheit im Unternehmen – Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Durch die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach der Vorschrift DGUV V3 (ehem. BGV A3) wird die Sicherheit des Unternehmens und der Mitarbeiter gewährleistet. Wird die Prüfung allerdings vernachlässigt, kann es dazu kommen, dass im Falle eines Brandes der Schaden von der Versicherung nicht gezahlt wird, da sie hierfür nicht mehr haften muss. Wer elektrische Geräte in seinem Unternehmen betreibt, muss der Pflicht der Prüfung ortsveränderlicher Geräte unbedingt nachkommen. Nur so hält er die gesetzlichen Vorschriften der Unfallversicherungsträger ein und befindet sich immer auf der sicheren Seite. Wer sich nicht daran hält, bleibt unter Umständen auf einem hohen Schuldenberg sitzen. Mit uns als Partner bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte wird die Sicherheit im Unternehmen erhöht.

Was ist mit dem Begriff Fehlerstatistik gemeint?

Soll die Gefährdungsklasse ermittelt werden, spielt die Fehlerstatistik in Bezug auf die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gemäß der Vorschrift DGUV 3 eine sehr wichtige Rolle. Die Fehlerstatistik gibt Auskunft über relevante Daten, zum Beispiel über den Anteil der Fehlerhäufigkeiten der verschiedenen Typen sowie über die Häufigkeit von nicht bestandenen Prüfungen in speziellen Bereichen. Zudem ist die Fehlerstatistik eine wichtige Hilfestellung, wenn es um die sicherheitstechnische Bewertung auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung Paragraf 3 geht. Die Technischen Regeln in Zusammenhang mit der Betriebssicherheit sind in der TRBS 1111 exakt beschrieben.

Prüfung ortsveränderlicher günstig

Wann und in welchen Zeiträumen muss die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt werden?

Jeder Unternehmer, der elektrische Geräte betreibt, ist dafür verantwortlich, die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach der Vorschrift DGUV 3 fachgerecht durchführen zu lassen. Er sollte sich deshalb mit uns in Verbindung setzen, damit wir diese kompetent und professionell durchführen können. Vor der ersten Inbetriebnahme elektrischer Geräte ist immer eine Prüfung erforderlich. Nach der Reparatur eines defekten Gerätes ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich, bevor es wieder in betrieb genommen wird. Diese muss vor dem Ablauf der vorgegebenen Prüffrist erfolgen. Zudem gilt für jeden Betrieb die UVV.

Die Sichtprüfung – optische Kontrolle elektrischer Geräte

Zunächst wird die Sichtprüfung aller elektrischen Geräte durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden Stecker, elektrische Zuleitungen, Zugentlastung sowie das Gehäuse untersucht. So werden eventuelle Beschädigungen festgestellt. Hierzu ist unbedingt ein erfahrener Prüfer erforderlich, da Laien Beschädigungen der Zuleitung in der Regel nicht erkennen können. Bei uns arbeiten ausschließlich Prüfer mit langjähriger Erfahrung.

Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Prüfmessungen oder elektrische Messungen

Je nach Art und Schutzklasse werden elektrische Geräte durch verschiedene Prüfmessungen gecheckt. Dabei ist es ebenfalls notwendig, einen erfahrenen Prüfer zu beauftragen. Nur er ist in der Lage, die jeweilige Messung durchzuführen und Problemherde zu erkennen.

Die Prüfung der Funktionalität

Im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte erfolgt die Funktionsprüfung auch in Bezug auf die Polarität. Bei kleinen Maschinen oder Geräten mit Drehstromstecker werden sie nicht mit dem Prüfgerät, sondern an der Steckdose durchgeführt.

dguv v3

Die Messung des Schutzleiterwiderstandes

Normalerweise darf der Schutzleiterwiderstand von elektrischen Geräten den höchsten Wert von 0,3 Ohm nicht übersteigen. Nur in Ausnahmefällen darf dieser Wert abhängig von der Leitungslänge abweichen.

Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Die Messung des Isolationswiderstandes

Die elektrische Messung des Isolationswiderstandes überprüft oder der Mindestwert von einem Mohm gewährleistet ist. Es ist möglich, dass der geforderte Wert zwar eingehalten wird, aber dennoch ein Isolationsfehler vorhanden ist. Hier ist ein erfahrener Prüfer abermals von Vorteil, denn nur er kann diese Fehler aufdecken. Beauftragen Sie deshalb unser Unternehmen mit der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV 3.

Die Messung der Polarität

Im Rahmen der Polaritätsmessung checkt der Prüfer die Polarität zwischen Neutralleiter und aktivem Leiter.

Die Messung des Differenzstroms

Der Grenzwert im Rahmen der Differenzstrommessung liegt bei elektrischen Geräten bei 0,75 mA. Verglichen wird bei der Messung die Differenz des zu- und abfließenden Stroms. Je höher sie ist, umso höher ist die Gefahr eines elektrischen Schlages.

Die Messung der Leistungsaufnahme

Die Leistungsaufnahme von elektrischen Geräten, die mit einem Schukostecker ausgestattet sind, darf 3 kVA nicht übersteigen.

Die Messung des Laststroms

Bei elektrischen Geräten mit Schukostecker darf der Wert des Laststroms 16 A nicht überschreiten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn es um die Elektroprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel geht. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Fragen rund um die erforderliche Prüfung.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)