Prüfung ortsveränderlicher Geräte E-Check
Ortsveränderliche elektrische Geräte E-Check – Unter der „Prüfung ortsveränderlicher Geräte“ versteht man laut DIN- und VDE-Norm eine Sammlung an allgemeinen Anforderungen an die elektrische Sicherheit. Zusammengefasst finden sich die Richtlinien in den Normreihen DIN VDE 0701 0702. Die Bezeichnung „ortsveränderlich“ umschreibt dabei den Zustand, dass Geräte ohne große Mühe während des Betriebes verschoben oder bewegt werden können. Darunter fallen also nicht zwingend nur sehr kleine und leichte Geräte, sondern alle, die trotz laufendem Betrieb von einer Stelle an eine andere Stelle gebracht werden können. Ortsveränderliche Geräte bezeichnen also das Gegenteil von ortsunveränderlichen Geräten, auf die diese Beschreibung nicht zutrifft.
Was umfassen die Richtlinien nach DIN und VDE?
Die DIN VDE 0701 0702 Norm beschreibt die grundsätzlichen Richtlinien zur Handlung bei:
- Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1000 Volt und Gleichspannung 1500 Volt. Das gilt für den Zustand, der nach einer Instandsetzung (erstmalig), einer Änderung oder bei einer Wiederholungsprüfung vorliegt.
- Die elektrische Sicherheit nachweisen und die damit verbundenen anzuwendenden Prüfverfahren
- Grenzwerte und deren Einhaltung, die durch die Prüfungen nachzuweisen sind.
- Elektrische Geräte, die wieder in den Verkehr gebracht werden (die also kurzzeitig, z.B. aufgrund einer Reparatur, im Betrieb nicht mehr eingesetzt wurden und nun wieder verwendet werden sollen)
- Elektrische Geräte, die nicht explizit als solche bezeichnet werden, aber trotzdem elektrische Ausrüstung darstellen
Für welche Geräte gilt die Norm?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Prüfung Ortsveränderliche elektrische Geräte E-Check für alle jene Geräte gilt, die in einem Betrieb eingesetzt werden, über eine Steckvorrichtung verfügen und während ihres Betriebs bewegt werden können. Laut IN VDE 0701 0702 ist eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel und eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte nötig bei:
- Geräten für den Einsatz in Laboren
- Geräten für den gewöhnlichen Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
- Mess-, Steuer- und Regelgeräten
- Elektrowerkzeugen, Elektromotorgeräten und Elektrowärmegeräten
- Leuchten, auch für den gewöhnlichen Hausgebrauch
- Geräten der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik
- Leitungsroller, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
- ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen
- mobilen Verteilern
Als Beispiel können Bohrmaschinen, Akkuschrauber und Bügeleisen genannt werden. Je nach Betrieb und dessen täglicher Arbeit unterscheiden sich die Geräte bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel enorm.
Was und wie wird geprüft?
Ortsveränderliche elektrische Geräte E-Check – Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte und bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel müssen die Geräte zuvor möglichst vom Strom getrennt werden bzw. vor der Inbetriebnahme an diesem gar nicht angeschlossen werden. Anschließend folgt im ersten Schritt eine Sichtprüfung. Beispiele für Sichtprüfungen liefert die DIN VDE 0701 0702 in Abschnitt 5.2, in welchem Mängel durch Transportschäden genannt werden. Die Sichtprüfung muss immer bei der ersten Inbetriebnahme erfolgen.
Danach erfolgt die so genannte wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Diese umfasst den laut DIN VDE 0701 0702 folgenden Prüfumfang:
- Besichtigen (Sichtprüfungen wie oben genannt, hierfür erfolgt die Trennung vom Stromnetz)
- Messen (zur Überprüfung, ob die Sicherheit gegen beispielsweise einen elektrischen Schlag ausgeschlossen werden kann)
- Probe / Funktionsprüfung (grundsätzliche Überprüfung, ob das Gerät überhaupt seinen Dienst tut und sich bedienen lässt)
- Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher Geräte und der Prüfung elektrischer Betriebsmittel
- Auswertung der Prüfung und Festlegung des nächsten Prüftermins
Geprüft werden darf nur von einer Elektrofachkraft mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten, die beispielsweise die Spannung an einem Gerät zuverlässig messen können. Zu beachten ist, dass nach jeder Prüfung ortsveränderlicher Geräte eine Dokumentation anzufertigen ist. Dies dient in erster Linie dem Schutz des Unternehmers, der bei Zwischenfällen besser nachvollziehen kann, ob alle Prüfschritte zuvor eingehalten wurden. Das Dokumentieren der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701 0702 sollte allerdings keinen immensen Zeitaufwand darstellen und kann einfach innerhalb eines Prüfbogens, der als Checkliste gestaltet ist, festgehalten werden.
Wer darf prüfen?
Ortsveränderliche elektrische Geräte E-Check – Der Unternehmer selbst trägt die Verantwortung für die Personalauswahl zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel und zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Ausgewählt werden muss dennoch eine Elektrofachkraft, die ausgehend von ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und sonstigen Qualifikation als kompetente Prüfperson dient. Das Risiko, die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durch eine fachlich nicht geeignete Person durchführen zu lassen, trägt immer der Unternehmer. In jedem Fall sollte dieser sich möglichst gut absichern und Nachweise der Elektrofachkraft verlangen, die dessen Kompetenz bestätigt. Das Vorhandensein von Prüf- und Messgeräten hingegen ist unverzichtbar, denn ohne diese Geräte kann die Prüfung nicht durchgeführt werden.
Eine Elektrofachkraft darf außerdem bestimmte Personen unterweisen, die die Prüfung dann ebenfalls durchführen dürfen. Die Elektrofachkraft allerdings, muss selbst immer übergeordnet für den Verlauf der Prüfung ortsveränderlicher Geräte verantwortlich sein. In großen Betrieben gibt es meist gut organisierte Prüfteams.
Was ist eine Wiederholungsprüfung?
Ortsveränderliche elektrische Geräte E-Check – Eine Wiederholungsprüfung bezeichnet nichts anderes als den Sachverhalt, dass eine bestimmte Prüfung in bestimmten Abständen wiederholt werden muss. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 muss als so genannte Wiederholungsprüfung durchgeführt werden. Die Fristen hierfür sind allerdings nicht genauer definiert. Nach der Prüfung ortsveränderlicher Gerätehttps://www.e-service-check.de/alles-ueber-ortsveraenderliche-geraete-pruefen/ bei der ersten Inbetriebnahme folgt die nächste Prüfung meist innerhalb von 6 Monaten. Die Zeit Intervalle für die erneute Prüfung nach DIN VDE 0701 0702 können allerdings vom Unternehmer nach dessen Bemessen festgelegt werden. Ist beispielsweise von einer geringen Fehlerquote und kaum vorhandenen Mängeln zu rechnen, so kann die Frist auch höher gesetzt werden. Im Vordergrund stehen sollte auch bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel immer das Ziel, Fehler so früh wie nur möglich zu entdecken und umgehend zu beseitigen.
Auch außerhalb dieser Fristen hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass bei sicht- und erkennbaren Mängeln umgehend reagiert wird. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 und die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bedeutet nicht, dass nur während des Prüfprozesses auf Fehler reagiert werden muss. Der ordnungsgemäße Zustand muss nach DIN VDE 0701 0702 immer vom Unternehmer angestrebt werden.
Sind Prüfplaketten Pflicht?
Ortsveränderliche elektrische Geräte E-Check – Nach einer erfolgreichen Prüfung hat es sich zumindest in der Praxis bewährt, dass Prüfplaketten eingesetzt werden. Auf den ersten Blick ist erkennbar, dass eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte stattgefunden hat. Auf den Plaketten ist zudem sofort ersichtlich, wann die letzte Prüfung stattfand, wann die nächste Prüfung stattfinden muss und durch wen geprüft wurde.
Diese Plaketten, allerdings, sind keine Pflicht. Sie erleichtern die tägliche Arbeit im Betrieb und die Wahrscheinlichkeit, dass eine wiederkehrende Prüfung in ihrer Frist nicht durchgeführt wird, reduziert sich auf ein Minimum. Nach DIN VDE 0701 0702 bzw. DGUV Vorschrift 3 muss der Unternehmer lediglich sicherstellen, dass geprüft wird und festgelegt sind auch die einzelnen Prüfpunkte. Wie ein Betrieb sich genau organisiert ist für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nicht vorgeschrieben.
Ähnlich wie auch bei der Dokumentation und der Checkliste für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte selbst, ist der Spielraum relativ groß. Die Dokumentation kann auch völlig papierlos erfolgen und die Anbringung von Prüfetiketten ist keine Vorschrift. Wie die Din VDE 0701 0702 eingehalten wird, spielt eher eine untergeordnete Rolle. Dass der Unternehmer gut strukturiert und organisiert ist, ist für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und die Prüfung ortsveränderlicher Geräte allerdings unverzichtbar. Je größer ein Unternehmen, desto umfangreicher wird auch die zugehörige Organisation von Prüfteams und Prüfzeiträumen. Außer Acht gelassen werden darf nicht die Tatsache, dass auch in einem Zeitraum, in dem Geräte nicht geprüft werden, jederzeit auf sichtbare Mängel reagiert werden muss. Die DIN VDE 0701 0702 gilt immer und muss jederzeit eingehalten werden.