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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Flensburg

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Inhaltsverzeichnis für den Beitrag Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Flensburg

DGUV V3 Elektropruefung

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 in Flensburg

In Deutschland liegt die Ausarbeitung gesetzlicher Vorschriften für den Arbeitsschutz in der Hand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Unternehmer sind verpflichtet, sich streng an alle Vorgaben zu halten. Notwendig ist darüber hinaus eine regelmäßige Kontrolle durch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Flensburg. Eine der wichtigsten Maßgaben ist die DGUV V3 auf. Sie regelt, wie ein Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln in einem Betrieb aussehen muss.

Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmer aus der DGUV V3?

Ein Unternehmer darf elektrische Betriebsmittel im Bereich nur dann betreiben, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Die einwandfreie Beschaffenheit der Geräte muss er mit regelmäßigen Prüfungen nachweisen. Dieser Vorgabe dient die DGUV V3 Prüfung in Flensburg, die in gleichmäßigen Abständen Pflicht ist. Der Abstand bei einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Flensburg beträgt mindestens zwei und maximal Jahre. Für die Abhaltung der Elektroprüfung in Flensburg ist der Unternehmer für seinen Bereich verantwortlich.

Der Unterschied zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel lassen sich nicht einfach so bewegen. Sie sind fest mit ihrer Umgebung verbunden, haben keine Vorrichtung zum Tragen und sie wiegen mindestens 18 Kilo. Im Gegensatz dazu lassen sich ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel während des laufenden Betriebes bewegen. Sie sind leicht von einem Platz zum anderen zu bringen, selbst wenn sie weiterhin mit dem Stromkreislauf verbunden bleiben. Neben Druckern, Laptops oder Computern können das auch Kaffeemaschinen oder Wasserkocher sowie selbst Verlängerungskabel sein.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung in Flensburg durchführen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Flensburg darf nur in der Hand einer Elektrofachkraft liegen. Auch eine elektrotechnisch unterwiesene Kraft darf eine solche Elektroprüfung begleiten. Das geht aber nur in eingeschränktem Maße. Bedingungen hier sind die elektrotechnische Fachausbildung, Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und eine berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet. Das sichert unter anderem aktuelles Wissen über gesetzliche Vorschriften.Der Prüfer hat die fachliche Verantwortung für eine reibungslose Elektroprüfung in Flensburg. Er legt den Umfang und die Art der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Flensburg fest. Außerdem wählt er die Prüf- und Messgeräte. Ist der Prüfer ortsunkundig, muss er vom Unternehmer detailliert in die Gegebenheiten an der Arbeitsstätte eingewiesen werden.

Wie läuft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Flensburg ab?

Bei der Elektroprüfung in Flensburg erfolgen verschiedene Schritte in einer festen Reihenfolge. Die Besichtigung des Gerätes fördert Mängel zutage, wie etwa defekte Gehäuse oder Isolierungen, Brüche und Knicke in Kabeln oder gelockerte Klemmstellen. Beim Messen geht es um den elektrischen Widerstand und um die Stromstärke. Sie werden für die Schutzklasse vorgegeben, in die das Betriebsmittel eingruppiert ist. Die Sicherheits- und Funktionsprüfung des Gerätes hat mechanische und betriebsbedingte Fehler im Blick. Die Auswertung der Prüfungen, die Dokumentation der Resultate und Empfehlungen für eine künftige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Flensburg bilden den Abschluss.

Welche Schutzklassen gelten für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

In der Praxis gibt es drei Schutzklassen, die in die Elektroprüfung in Flensburg einbezogen werden.

Schutzklasse I: Schutzleiter, verbunden mit einem Schutzkontakt. Er leitet elektrische Ströme ab und ist an der grün-gelben Isolierung zu erkennen.

Schutzklasse II: Doppelte Isolierung verhindert den Fluss von Strom, zum Beispiel zwischen den stromführenden und den berührbaren Teilen.

Schutzklasse III: Kleinspannung von maximal 25 V bei Wechselstrom und maximal 60 V bei Gleichstrom lösen bei ungewolltem Kontakt mit dem Gerät keine Gesundheitsschäden aus.

Wie werden Ergebnisse einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Flensburg dokumentiert?

 

Bei der Elektroprüfung in Flensburg sind die Vorgaben für die Dokumentation streng. Tritt später ein Schaden auf, dienen die Protokolle als Nachweis regelmäßiger Prüfungen. Neben relevanten Angaben zum Auftraggeber, Auftragnehmer und Prüfer gehören in die Dokumentation:
 
  • Prüfprotokolle mit Protokollnummern
  • Aussagen zum Prüfungsumfang
  • Grundlagen der Prüfungen
  • Aussagen über Erst- oder Wiederholungsprüfung
  • Verwendete Prüfgeräte

Auftragnehmer, Auftraggeber und Prüfer unterzeichnen die Dokumentation gemeinsam.

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