Sichern Sie sich mit dem Code "Rabatt" einen 5%-igen Rabatt auf die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel. Geben Sie diesen im Anfrageformular, unter "Anmerkungen" an. *Rabatt gilt nicht auf bereits bestehende Angebote.
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen Mieter oder Vermieter
Direkte Anfrage
Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme. Innerhalb kurzer Zeit setzen sich unsere Sales Manager mit Ihnen in Verbindung.
Inhaltsverzeichnis zum Thema: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen Mieter oder Vermieter
Für eine rechtssichere Prüfung sind folgende Schritte zwingend notwendig
Kontrolle auf Übereinstimmung der Dokumentation mit der Anlage
Prüfung der Überstromschutzeinrichtung entsprechend Querschnitt und Länge der Leiter
Kontrolle aller Leiter auf Mindestquerschnitt und richtige farbliche Kennzeichnung
Isolationsmessung aller Stromkreis
Messung des Schleifenwiderstandes
Widerstandsmessung von Schutzleitern und Erdungsleitern
Messen der Auslösezeit und der Auslöseströme aller Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD+RCBO)
Prüfung des Rechtsfeldes aller CEE Steckdosen
Prüfung aller zugänglichen Steckdosen und Verbraucher auf Wirksamkeit der Schutzmaßnahme
Unsere jahrelange Erfahrung zeigt die Notwendigkeit, ortsfeste Anlagen immer im kompletten Umfang prüfen zu lassen. Nur somit sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Bei einer Teilprüfung werden Stichproben gemessen, wobei mögliche Fehlerquellen nicht ausgeschlossen werden können.
Unsere Prüfung umfasst die Messung aller Stromkreise (inklusive der Sicherungen sowie Steckdosen) und der dazu ausgefertigten, rechtssicheren Dokumentationen.
Fehlende Werte im Prüfprotokoll machen die Prüfung ungültig!
In jedem Betrieb, in dem sich elektrische Anlagen befinden, ist regelmäßig eine Kontrolle der betreffenden Geräte zu veranlassen. Hierzu muss eine ausgebildete Fachkraft herangezogen werden. Nur diese ist dazu imstande, eine Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) durchzuführen. Dabei fragen sich viele Besitzer elektrischer Geräte, welchen Pflichten Sie in Bezug auf die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter nachkommen müssen. Wenn Sie diesbezüglich ausführliche Beratung wünschen, sollten Sie sich an die E+Service+Check GmbH wenden.
Müssen auch Mieter ortsfester elektrischer Anlagen eine Kontrolle durchführen?
Nach dem Unterschreiben des Mietvertrags haften Sie als Unternehmer und Mieter des Gebäudes für die elektrischen Geräte. In Anlehnung an den Überprüfungsbefund des Vermieters müssen Sie in einem angemessenen zeitlichen Abstand die Wiederholungsprüfung veranlassen. Nur dann stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung im Falle eines Schadens auch Zahlungen leistet. Es ist außerdem sehr wichtig, dass auch Ihnen nach der Kontrolle der ortsfesten elektrischen Anlagen ein Prüfbefund zugeschickt wird. Dieser dient der Versicherung als Nachweis dafür, dass die DGUV V3 Prüfung (BGV A3 Prüfung) sachgemäß von einer Fachkraft durchgeführt wurde.
Welchen Pflichten muss der Vermieter nachkommen?
Es ist sehr wichtig, dass Sie die Räumlichkeiten samt den ortsfesten elektrischen Anlagen in einwandfreiem Zustand an den Mieter übergeben. Aus diesem Grund sollten Sie bereits nach dem Auszug des letzten Mieters unbedingt eine Elektroprüfung der Betriebsmittel durch eine Fachkraft veranlassen. So können Sie sichergehen, dass Sie die Betriebsmittel in einwandfreiem Zustand übergeben. Als Vermieter ist es ebenfalls sehr wichtig, dass Sie einen Überprüfungsbericht anfordern. Von der E+Service+Check GmbH erhalten Sie diesen in Form eines Protokolls. Jenes Schriftstück enthält Informationen zum Bestand sowie die Ergebnisse der Überprüfung. Damit nicht nur wir uns auskennen, achten wir beim Verfassend es Protokolls auf eine übersichtliche Gestaltung der Informationen.
Wodurch zeichnen sich ortsfeste Anlagen aus?
Bevor Sie sich mit Ihrem Pflichten in Bezug auf die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter auseinandersetzen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, wodurch sich diese Art der Geräte auszeichnet. Nur so wissen Sie, welche Betriebsmittel der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter zu unterziehen sind. Diese Art von Geräten ist fix an die betreffenden Räumlichkeiten gebunden – das heißt, dass diese nur unter erheblichem Aufwand, oder gar nicht von ihrem Standort wegbewegt werden können. Beispiele für ortsfeste Anlagen sind unter anderem elektrische Leitungen, oder Standbohrmaschinen. Sollten Sie in Bezug auf diese Betriebsmittel Fragen haben, können Sie sich jederzeit mit den Mitarbeitern der E+Service+Check GmbH in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne und schaffen so Unklarheiten aus der Welt.
Warum ist eine Überprüfung überhaupt notwendig?
Durch eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter sorgen Sie dafür, dass ein sicherer Umgang mit den Betriebsmitteln möglich ist. Denn nur dadurch lassen sich etwaige Schäden zeitnah herausfinden und unangenehme Spätfolgen wie der Ausfall der Anlage oder Arbeitsunfälle vermeiden. Damit die Sicherheit der Angestellten gewährleistet ist, hat die Kontrolle in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu erfolgen. Es ist sehr wichtig, dass sie Prüfung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgt. Denn verabsäumen Sie diese und es kommt zu einem Unfall, kann es passieren, dass die Versicherung Ihnen die Auszahlung verweigert. Sie müssen somit selbst für den Schaden aufkommen. Verletzt sich ein Mitarbeiter durch eine Ihrer Anlagen, werden Sie mitunter auch zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet. Wie Sie also sehen, lohnt es sich durchaus, in eine erfahrene Fachkraft zu investieren, die bei Ihnen die Anlagenprüfung der ortsfesten Anlagen durchführt. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie an einen Experten geraten, der bei der Kontrolle genau vorgeht, sollten Sie sich für die E+Service+Check GmbH entscheiden.
So läuft eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter ab
Wenn Sie eine Überprüfung durchführen lassen wollen, sollten Sie sich über die Vorgehensweise des Kontrolleurs im Klaren sein. In der Regel gliedert sich der Vorgang in drei Schritte. Zuerst wird sich die Fachkraft in Ihrem Unternehmen einen Überblick über den Bestand verschaffen und eine Sichtprüfung vornehmen. Dabei werden die Betriebsmittel auf sichtbare Schäden hin untersucht. Im nächsten Schritt nimmt der Kontrolleur die Funktionsprüfung vor. Hier simuliert er Szenarien, die im Arbeitsalltag auftreten können. Hierzu gehört unter anderem der Kurzschluss. Eine fehlerfreie Anlage muss danach wieder voll funktionstüchtig sein. Einen sehr wichtigen Teil der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen für Mieter oder Vermieter stellt schließlich die Messprüfung dar. In diesem Fall schließt der Kontrolleur das Betriebsmittel an ein Messgerät an. Auf diese Weise lässt sich ermitteln, ob die elektrische Spannung im Normbereich liegt. Es ist sehr wichtig, dass die dafür verwendeten Messutensilien einwandfrei funktionieren. Die E+Service+Check GmbH befindet sich in Bezug auf ihre technische Ausstattung auf dem neusten Stand. Vor jeder Überprüfung kontrollieren wir unsere Ausrüstung samt den dazugehörigen Geräten – so stellen wir sicher, dass diese genaue Ergebnisse liefern.
Warum ist die E+Service+Check GmbH zu empfehlen?
Geht es um die Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen, verfügt die E+Service+Check GmbH bereits über langjährige Erfahrung. Auf diese Weise sind wir dazu imstande, die Überprüfung schnell und trotzdem genau durchzuführen. Auch sind wir in Bezug auf die rechtlichen Vorschriften auf dem neusten Stand. Wir bilden uns nämlich stets weiter, sodass wir wissen, auf welche Aspekte wir im Zuge der Kontrollen besonders viel Rücksicht nehmen müssen. Gerne stehen wir unsere Kunden auch beratend zur Seite. Sollten Sie also in Bezug auf die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden.
Welche Kosten sind mit der Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter verbunden?
Wenn es um die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durch den Mieter oder Vermieter geht, müssen Sie für den Prozess Geld bezahlen. Entscheiden Sie sich für die E+Service+Check GmbH können Sie sich jedoch sicher sein, dass sich die Kosten für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durch den Mieter oder Vermieter in Grenzen halten. Denn wir achten stets darauf, dass wir unseren Kunden in Bezug auf die Preisgestaltung entgegenkommen. Auch ist uns Transparenz in Bezug auf die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen für den Mieter oder Vermieter ein großes Anliegen. Daher lassen wir Ihnen im Vorfeld einen Kostenvoranschlag zukommen, in welchem wir den Preisen unsere Leistung gegenüberstellen. So wissen Sie genau, wie sich die Ausgaben für die Überprüfung zusammensetzen und mit welchen finanziellen Aufwendungen Sie rechnen müssen. Sollten Sie mit den Preisen nicht zufrieden sein, können Sie mit uns selbstverständlich über die Kosten sprechen. Wo es geht, kommen wir Ihnen in puncto Preisgestaltung zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen für den Mieter oder Vermieter gerne entgegen.
Wie geht die Terminvereinbarung zur Überprüfung vonstatten?
Sollten Sie die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter von der E+Service+Check GmbH vornehmen lassen wollen, dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Dies können Sie sowohl über unsere Telefonhotline, als auch per Email machen. Schildern Sie uns auf diesem Wege einfach Ihr Anliegen. Auf diese Weise können wir für Sie ein erstes Angebot erstellen. Dieses ist natürlich unverbindlich und kann bei Bedarf angepasst werden. Kommen wir hier auf einen Nenner, dann vereinbaren wir im nächsten Schritt den Termin für die Überprüfung. Dabei richten wir uns selbstverständlich nach Ihrem Zeitplan. Gerne stehen wir auch für eine dringende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen als Mieter oder Vermieter zur Verfügung. Sollten Sie also unter Zeitdruck stehen, ist die E+Service+Check GmbH der richtige Ansprechpartner für Ihre Anliegen.
Unverbindliche Angebotsanfrage
Holen Sie sich jetzt Ihr unverbindliches Angebot. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Plichtfelder sind mit (*) gekennzeichnet
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.