Für welche Anlagen ist die Prüfung elektrischer Geräte notwendig?
Elektrische Geräte sind für den Arbeitsprozess in vielen Betrieben unerlässlich. Eine sichere Nutzung ist nur gewährleistet, wenn sie in regelmäßigen Abständen professionellen Prüfungen unterzogen werden. Die Untersuchungen sind wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Nicht ohne Grund, denn Mängel und Schäden an den Gerätschaften gefährden den Arbeitsprozess, aber vor allem die Mitarbeiter selbst. Die Prüfung elektrischer Geräte ist oberstes Gebot, um die Sicherheit und zuverlässige Funktion zu gewährleisten. Außerdem gilt: Je mehr Anlagen im öffentlichen Dienst betrieben werden, desto höher ist die Gefährdung durch fehlerhafte Funktion oder einen sonstigen Mangel. Wir von der E+Service+Check GmbH kennen uns mit der Prüfung elektrischer Geräte aus, kennen alle Vorschriften und Vorgehensweisen zur fachlich korrekten Untersuchung. Unsere Mitarbeiter sind ausgebildet und führen ihre Arbeit mit äußerster Sorgfalt aus.
Welche Geräte der Prüfung unterzogen werden müssen, ist genau geregelt. Die Definition des Umfangs ist in §2 (1) der DGUV festgehalten. Demnach sind elektrische Betriebsmittel nach Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in Teilen dem Anwenden elektrischer Energie dienen. Darüber hinaus sind elektrische Betriebsmittel jene Geräte, die Informationen verarbeiten, verteilen und übertragen. Die Prüfung wird in zwei Rubriken unterteilt, denn das Gesetz unterscheidet elektrische Betriebsmittel nach ihrer Beweglichkeit.
Welche Arten elektrischer Geräte werden geprüft?
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alle elektrischen Geräte, die sich einfach an einen anderen Ort verlagern lassen. Damit sind alle Geräte gemeint, die mit einem Stecker betrieben werden und weniger als 23 kg wiegen, zum Beispiel Monitore und Bohrmaschinen. Weiterhin übernehmen wir für Sie die Prüfung der ortsunveränderlichen Betriebsmittel. Dazu zählen alle Anlagen, die fest am Arbeitsplatz verankert sind und nicht an einen anderen Ort transportiert werden. In diese Kategorie gehören beispielsweise Produktionsmaschinen. Für die Prüfung elektrischer Geräte müssen Sie spezielles Fachpersonal beauftragen, für das wiederum eigene Vorschriften gelten.
Wer darf die Prüfung elektrischer Geräte vornehmen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Prüfung elektrischer Geräte durchzuführen. Entweder Sie beantragen einen ausgebildeten Elektrofachmann oder führen die Kontrolle selber durch. Letzteres erfordert die Aufsicht und Leitung durch die Elektrofachkraft. In jedem Fall liegt die Pflicht, die Prüfungen durchführen zu lassen, bei Ihnen als Unternehmer. Alternativ können Sie eine von Ihnen benannte Person beauftragen, die E+Service+Check GmbH zu kontaktieren. Darüber hinaus stehen Sie in der Pflicht, die Prüfung zu ermöglichen. Für diesen Zweck müssen Sie sämtliche organisatorische Maßnahmen treffen, die Elektrofachkraft beauftragen und notfalls die unterstützende elektrotechnisch unterwiesene Person festzulegen. Weiterhin legen Sie zusammen mit unserer Elektrofachkraft die Prüffristen fest und bestimmen die Dokumentation sowie die Beaufsichtigung der Prüfung elektrischer Geräte. Für die Arbeit der elektronisch unterwiesenen Person müssen Sie entsprechende Geräte zur Verfügung stellen. Für die Prüfung müssen Sie darauf achten, dass die von Ihnen ausgewählte Elektrofachkraft über die notwendige Befähigung verfügt. Die elektronisch unterwiesene Person muss ebenso für diese Position qualifiziert sein. Die Bestellung der Prüfer erfolgt durch Sie in Schriftform. Ihre Verantwortung bei der Prüfung elektrischer Geräte ist umfangreich, daher müssen Sie sich neben der Organisation geeigneter Fachkräfte auch um die Bereitstellung materieller und technischer Voraussetzungen kümmern.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Prüfung elektrischer Geräte schaffen?
Sie stehen nicht nur in der Pflicht, qualifizierte Elektrofachkräfte zu engagieren, sondern auch die notwendigen Voraussetzungen für die Prüfung zu erfüllen. Zu den materiellen Voraussetzungen zählt zum Beispiel das Vorschriftenwerk, wie etwa GUV-V A3, VDE-Vorschriften und andere Regelwerke. Die Prüfvorschriften und Bedienungsanleitung der zu prüfenden Geräte sind ebenfalls notwendig. Außerdem müssen Sie für die Prüfung elektrischer Geräte alle wichtigen Werkzeuge bereitstellen. Sollten Sie spezieller Elektrikerwerkzeuge gebrauchen, müssen diese ebenso einer Prüfung unterzogen werden. Die Vorschrift ist im § 5 UVV GUV-V A3 festgehalten. Bedenken Sie bei der Auswahl der Werkzeuge und sonstigen Hilfsmittel die ergonomischen Aspekte. Somit gewährleisten Sie dauerhafte Sicherheit und verhindern beruflich verursachte Spätfolgen beim Anwender.
Was müssen Sie bei der Auswahl von Mess- und Prüfgeräten beachten?
Der Prüfer muss gut mit den Messgeräten und Prüfmitteln umgehen können, daher ist ein geringes Gewicht der Gerätschaften eine Voraussetzung. Weiterhin müssen die Mess- und Prüfmittel der DIN VDE 0702 entsprechen. Sollten Ihre Mittel den Aspekt nicht erfüllen, sind Sie zur Prüfung der Geräte verpflichtet. Außerdem müssen die Messgeräte übersichtlich und verständlich aufgebaut sein. Ein Gerät darf nicht über zu viele Funktionen verfügen, sondern ausschließlich die zur Prüfung elektrischer Geräte verwendeten Optionen.
Nach welchen Kriterien sollten Sie den Prüfer auswählen?
Aus Sicherheitsgründen dürfen nur ausgebildete Elektrofachkräfte die Prüfung elektrischer Geräte durchführen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Vertragspartners auf die Qualifizierung des Anbieters für die Arbeit. Wir von der E+Service+Check GmbH wissen, worauf es bei der Prüfung elektrischer Geräte ankommt. Wir führen nur rechtssichere Protokolle, um Sie vor Fälschungen und Nachlässigkeit zu schützen. Außerdem muss Ihr Prüfer nach Vorschriften handeln und transparent arbeiten. Wir garantieren Ihnen eine nachvollziehbare Arbeitsweise gemäß unseres QM-Systems nach DIN EN ISO 9001:2015. Die Prüfer müssen strengen Richtlinien entsprechen, um die Prüfung elektrischer Geräte durchführen zu dürfen. Die Qualifizierung unserer Mitarbeiter unterliegt hohe Auflagen, die der TRBS 1203 entsprechen. Informieren Sie sich bei einem Prüfunternehmen über alle Zertifikate und Qualifizierungen, die die Mitarbeiter zur Prüfung elektrischer Geräte bemächtigen. Bei der E+Service+Check GmbH sind Sie auf der sicheren Seite, denn die Arbeit unserer Prüfer entspricht einem strengen Qualitätsmanagement.
Welchen Prüffristen unterliegt die Prüfung elektrischer Geräte?
Nur mit einer regelmäßigen Kontrolle Ihrer Geräte auf Funktionalität und Zuverlässigkeit ist Ihre Sicherheit gewährleistet. Der Unternehmer, der Vorgesetzter und die Elektrofachkraft legen die Prüfintervalle fest, und zwar unter Berücksichtigung der eigenen der Erfahrung im Elektrobereich. In den Durchführungsanweisungen zur UVV sind Fristen festgelegt, die allerdings mehr als Richtwerte dienen. Die Eckdaten halten als Orientierungspunkt für Betriebe her und stellen den Maßstab für Aufsichtspersonen dar. Einzelne Prüffristen hängen von zahlreichen Faktoren ab und sollten nach jeder Prüfung erneut festgesetzt werden. So empfehlen sich kürzere Fristen für die Prüfung elektrischer Geräte, wenn die Anlagen unter schwierigen Bedingungen gebraucht werden und mechanischer Belastung unterliegen. Auch das Gegenteil kann der Fall sein: Längere Prüffristen sind möglich, zum Beispiel bei elektrischen Büromaschinen und elektrischen Betriebsmitteln in Schulen und Pflegeheimen. Details zu Prüffristen erfahren Sie in Informationsschriften – oder Sie wenden sich an uns.