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Prüfung elektrischer Betriebsmittel

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Was sind elektrische Betriebsmittel?

Wer in seinem Unternehmen so genannte „elektrische Betriebsmittel“ einsetzt, muss diese einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel unterziehen. So verlangt es die Unfallverhütungsvorschrift, die durch die Berufsgenossenschaften, bzw. die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland geregelt ist. Was das im Einzelnen für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.

Zunächst einmal sollte jeder Unternehmer die Definition der eingesetzten Betriebsmittel kennen. Was genau sind elektrische Betriebsmittel und wovon hängt ab, ob sie geprüft werden müssen, oder nicht? Zu unterscheiden sind zunächst ortsveränderliche Betriebsmittel und feststehende Betriebsmittel.

Zu den Objekten, die ortsveränderlich sind, zählen beispielsweise Bohrmaschinen, oder Akkuschrauber. Also Typische elektrische Geräte, die Sie für Ihre Arbeit von einem Ort an den anderen tragen und dort dann einsetzen. Feststehende Betriebsmittel, also ortsfeste elektrische Betriebsmittel, wären beispielsweise Waschmaschinen. Für sie gilt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ebenso wie für jene Betriebsmittel, die ständig an einem anderen Ort verwendet werden.

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Wer darf die Prüfung vornehmen?

Nicht jeder Unternehmer darf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 einfach selbst vornehmen. Nur ausgebildete „Prüfer“ können diese wichtige Aufgabe übernehmen. Befähigte Personen sind jene Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung oder -Erfahrung die nötigen Kenntnisse haben und als Prüfer daher geeignet sind. Ein Elektroingenieur beispielsweise würde sich durchaus für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel anbieten, wenn die nötigen Fachkenntnisse erworben wurden.

Diese Fachkenntnisse müssen aber auch nachgewiesen werden können, durch abgelegte Prüfungen oder Zertifizierung. Die prüfende Person wird also Elektrofachkraft bezeichnet. Sie wiederum kann andere Personen unterweisen und zur Prüfung vorbereiten, was häufig in großen Betrieben getan wird, wenn die Prüfung elektrischer Betriebsmittel einen großen Umfang an Zeit und Aufwand bedeutet.

Prüfung elektrischer Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3

Wie häufig muss die Prüfung erfolgen?

In welchen Intervallen geprüft werden muss, hängt davon ab, um welche elektrische Betriebsmittel es sich genau handelt und wo diese eingesetzt werden. Für die Feuerwehr, Schulen, Wäschereien, Gebäudereinigungen und Laboratorien gelten Fristen von 12 Monate. Das heißt: Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel muss alle 12 Monate erfolgen. Bürobetriebe und Pflegeheim hingegen müssen nur alle 24 Monate prüfen. Das liegt daran, dass die Prüfung häufiger nötig ist, wenn empfindliche Stoffe oder eine besonders schutzbedürftige Umgebung vorliegt.

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel kann bei einem kleinen Unternehmen verhältnismäßig schnell von Statten gehen. In großen Betrieben allerdings steckt dahinter viel Aufwand, der häufig mehrere Personen vollumfänglich beschäftigt. Schließlich muss die Prüfung elektrischer Betriebsmittel auch dokumentiert werden und folgt einem festen Ablauf.

Wie ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel vorzunehmen?

Es gibt ein festes Schema, nach welchem geprüft werden muss. Alle Geräte haben eine bestimmte Schutzklasse inne: 1, 2 oder 3. Je nachdem wie zwingend des die DGUV ansieht, dass diese geprüft werden. Geräte der Schutzklasse 3 haben den geringsten Aufwand.

Zunächst muss immer eine Sichtprüfung erfolgen. Die Elektrofachkraft nimmt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel dann so vor, dass sie zunächst äußerlich prüft, ob offensichtliche Fehler oder Mängel vorliegen, z.B. fehlende Knöpfe. Dann muss der Isolationswiderstand gemessen werden. Nachgewiesen muss dann, dass die elektrische Strom sicher getrennt werden kann. Schließlich muss eine Funktionsprüfung durchgeführt werden: Sind alle Funktionen noch vorhanden, die ursprünglich da sein sollten? Der Funktionsumfang prüft auch, ob ein elektrisches Betriebsmittel noch das tut, was es eigentlich soll, muss aber auch feststellen, wenn einzelne Funktionen weggefallen sind und erste Mängel ersichtlich sind. Am Ende gehört zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel immer eine Dokumentation. Die Ergebnisse müssen festgehalten werden.

Diese Elektroprüfung ist außerdem auch immer dann vorzunehmen, wenn ein neues elektrisches Betriebsmittel beschafft wurde, also vor der ersten Verwendung.

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Was ist nach der Prüfung elektrischer Betriebsmittel zu tun?

Nach der Prüfung nach DGUV V3 (ehem. BGV A3) ist eine Dokumentation zu erstellen. Was wurde geprüft, wie wurde geprüft und was sind die Ergebnisse? Das Vorgehen dient dazu, dass die Unternehmer sich dazu angehalten fühlen, Maßnahmen bei Mängeln einzuleiten, z.B. das elektrische Betriebsmittel austauschen.

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel dient vor allem dazu, Arbeitsunfälle zu verhindern und ist daher für alle Menschen wichtig, die mit den Geräten ständig in Kontakt sind. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel muss daher gewissenhaft durchgeführt werden. Im Idealfall werden hierfür auch so genannte Prüfplaketten eingesetzt. Diese werden auf den Maschinen aufgeklebt und mit Informationen versehen, wann sie zuletzt durch welche Elektrofachkraft geprüft wurden. Auf diese Weise können auch die Intervalle eingehalten werden.

Für einen Betrieb ist empfehlenswert, dass sich ausgewählte Personen gewissenhaft und ständig mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel befassen.

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Sind spezielle Geräte für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nötig?

Ja. Zum Messen des Isolationswiderstandes und zum Nachweis der sicheren Trennung sind in jedem Fall spezielle Prüfgeräte nötig, die nicht jeder Betrieb vorweisen kann. Eine Elektrofachkraft allerdings ist für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ausgebildet und verfügt über diese Geräte und einen sicheren Umgang damit.

Da ein Unternehmen bei mangelhafter Prüfung zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt und sich beispielsweise ein Mitarbeiter an einem schlecht oder unregelmäßig geprüften elektrischen Betriebsmittel verletzt, kann die Haftung auf den Unternehmer übertragen werden.

Zum Schutz aller Mitarbeiter muss die Geräteprüfung elektrischer Betriebsmittel also in den vorgesehen Intervallen und von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die DGUV A3 Prüfungen und ihre Ergebnisse sollten außerdem immer dokumentiert werden.

✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …

✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

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