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Prüfung von Leitern & Tritten

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Prüfung von Leitern & Tritten

Leitern und Tritte sind in fast jedem Unternehmen in Verwendung. Selbst um an niedrige Regale zu gelangen wird in jedem Büro häufig eine kleine Trittleiter benutzt und auch Leitern mit mehreren Metern Höhe sind im Außen- und Innenbereich keine Seltenheit.

Vor allem in Unternehmen mit Lagerräumen geht es für die Mitarbeiter oft hoch hinaus. Das ist nicht immer ungefährlich und führt öfter als gewünscht zu teils schweren Unfällen. Daher hat die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nicht nur eine Dokument zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 publiziert, sondern auch eine Handlungsanweisung, die den Umgang mit Leitern und Tritten in Unternehmen regelt.

Damit sich jeder Unternehmer an die Handlungsanweisungen halten kann, ist eine regelmäßige Leiterprüfung nötig. Die E+Service+Check GmbH ist spezialisiert auf die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016.

Prüfung von Leitern und Tritten

Welche Schritte sind bei der Leiterprüfung zu beachten?

Zunächst einmal hat der Unternehmer zu prüfen, ob er wirklich eine Leiter oder einen Tritt einsetzen muss. Möglicherweise wäre der Einsatz einer Alternative mit weniger Gefährdung zu wählen, dann hat der Unternehmer sich in jedem Fall immer für die sichere Variante zu entscheiden. Vor allem aber, wenn deutlich erkennbar ist, dass durch Leitern oder Tritte eine erhöhte Gefahr für Mitarbeiter ausgeht, ist deren Einsatz zu vermeiden.
Verlangen bauliche Gegebenheiten eine besondere Prüfung von Leitern und Tritten nach der DGUV Vorschrift 208-016, so können folgende Sachverhalte ausschlaggebend dafür sein, ob ein Einsatz erfolgen sollte oder nicht:

  1. enge Treppenhäuser, die beispielsweise aus schmalen Wendeltreppen bestehen
  2. enge Räume (Toilettenräume),
  3. enge Regalgänge, die die Übersicht einschränken,
  4. Zugang zu Dächern,
  5. Erschwerter Zugang zu Anlagen (Fahrgerüste oder Hubarbeitsbühnen) wegen enger Treppen oder der Beschaffenheit des Untergrunds (z.B. besonders rutschiger oder unebener Boden)

Bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 steht immer die Unfallvermeidung im Vordergrund. Gewählt werden muss vom Unternehmer immer ein sicheres Arbeitsmittel wie z.B.: Gerüste oder Hubarbeitsbühnen.

Die Leiterprüfung im Detail

Die E+Service+Check GmbH kann dabei beraten, welche Arbeitsmittel und Zugänge so sicher sind, dass es gegen ihre Verwendung keine Einwände gibt. Bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 gelten diese Zugänge als sicher:

  • Treppen, die an Gerüsten angebracht sind, wenn von dort aus Arbeiten ausgeführt werden muss
  • Treppen zu Arbeitsplätzen an Maschinen und Anlagen,
  • Rampen und Tritte als Zugang zu Arbeitsplätzen, die anders nicht erreichbar sind
  • Leitern, die fest an Gerüsten angebaut sind und höchstens zwei Gerüste verbinden,
  • Leitern und Tritte als Zugang zu Ladeflächen

Es wird deutlich, dass bei der Leiterprüfung vor allem geprüft werden muss, ob die Geräte überhaupt eingesetzt werden dürfen und ob es andere Möglichkeiten gibt den Arbeitsplatz oder die Fahrzeugladefläche zu erreichen. Die E+Service+Check GmbH kann die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 übernehmen und professionell beurteilen, ob ein Einsatzgebiet für Leitern und Tritte überhaupt gegeben und sicher ist. 

Prüfung von Leitern und Tritten

Kann die E+Service+Check GmbH bei der Auswahl der Tritte und Leitern unterstützten?

Ja! Wir übernehmen die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und wählen gemeinsam mit Ihnen geeignete Zugänge für Ihr Unternehmen aus. Bei der Auswahl und der anschließenden Leiterprüfung sind nach der DGUV Vorschrift folgende Kriterien zu beachten:

  1.     Arbeitsaufgabe (Ist die Leiter für den vorgesehenen Einsatz überhaupt geeignet? Z.B. Schiebeleiter, Anlageleiter oder Seilzugleiter)
  2.     Arbeitsweise auf Leitern (z.B. Beachtung des Übersteigeverbots von Stehleitern),
  3.     ergonomische Bedingungen (z.B. Überkopfarbeiten bei der Leiterprüfung beachten),
  4.     Wahl der Leiterart in Abhängigkeit von ihrer Einsatzdauer (von wenigen Minuten bis über einen Zeitraum von mehreren Wochen),
  5.     zulässige Traglast der Leitern und Tritte bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und
  6.     Bodenbeschaffenheit (z.B. rutschig oder uneben).

Besonders zusätzliche Gefahren müssen beachtet werden. Diese können unter anderem von elektrischen Anlagen (bei Explosionsgefahr), Schächten und Kanten (Sturzgefahr) und Rohrleitungen ausgehen und müssen bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 berücksichtigt werden.

Müssen Beschäftigte über die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 aufgeklärt werden?

Grundsätzlich ja. Eine Unterweisung der Mitarbeiter ist nötig, da diese die Leiterprüfung gegebenenfalls selbst vornehmen müssen.
Und zwar immer dann, wenn Tritte oder Leitern verwendet werden. Die Unterweisung allerdings muss nur einmal jährlich erfolgen.
Auch hierbei kann die E+Service+Check GmbH unterstützten. Nach einem Betriebsunfall beispielsweise ist es möglich, dass Mitarbeiter
verunsichert sind und die Leiterprüfung ist dann besonders wichtig.

Eine Unterweisung nach solch einem besonderen Vorfall ist zwingend nötig. Mitarbeiter müssen bei der Leiterprüfung auch über den Einfluss bestimmter äußerer Einflüsse bewusst sein. Glätte, Sturm oder öffentlicher Verkehr müssen bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 immer in die Entscheidung einfließen. Jeder Mitarbeiter muss wissen, was bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 zu beachten ist, wenn er beurteilen möchte, ob seine Handlung richtig ist oder nicht.

Die Unterweisung ist also unerlässlich. Neue Mitarbeiter müssen immer über das Vorgehen bei der Leiterprüfung aufgeklärt werden.

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Was ist bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 zu beachten?

Mitarbeiter und Unternehmer müssen den ordnungsgemäßen Zustand von Leitern und Tritten beachten.

Im Idealfall eignet sich für die Leiterprüfung die Verwendung einer Checkliste. Die E+Service+Check GmbH führt ihre Prüfungen nach einer Checkliste durch und führt über die einzelnen Prüfschritte bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 Protokoll.

So kann auch nachvollzogen werden, wie häufig eine Prüfung erfolgte und eventuelle Mängel werden dokumentiert.

Müssen Beschäftigte über die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 aufgeklärt werden?

  • Verschleiß, Verformung oder gar Zerstörung vorliegt,
  • Bauteile fehlen und
  • alle Funktionen noch vorhanden sind (Haken, Gelenke, Klappen etc.)

Was passiert, wenn bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ein Mangel festgestellt wurde?

Wird ein Mangel bei der Leiterprüfung festgestellt, so darf jede Person mit ausreichend handwerklichem Geschick die Reparatur vornehmen. Grundsätzlich ist hierfür keine gesonderte Ausbildung nötig.

Die Leiterprüfung sollte allerdings immer mit der nötigen Professionalität erfolgen, sodass auch die Behebung der Fehler von Profis übernommen werden sollte. Ist es bei der Leiterprüfung nicht möglich, Mängel zu beheben, so dürfen die Leitern und Tritte nicht weiterhin verwendet werden.

Erst nach erfolgreicher Reparatur und nach einer erneuten Leiterprüfung, dürfen die Leitern und Tritte wiederverwendet werden.

Der Unternehmer muss jede zusätzliche Unfallgefahr vermeiden und im Notfall bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 einen Austausch der betroffenen Geräte vornehmen. 

Prüfung von Leitern und Tritten

Wo sind die Regeln für die Leiterprüfung festgehalten?

Die DGUV beruft sich in ihrer Handlungsanweisung für Betriebe auf das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.
Außer gelten DIN-Normen. Demnach ist die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und die Vorschrift selbst, die Überprüfung, ob
ein Betrieb sich an geltende Gesetze in seinem Arbeitsalltag hält.

Bei der Einhaltung der Normen gibt es keine Wahlfreiheit. Jeder Betrieb muss sich an die Grundsätze der Leiterprüfung halten und die DGUV Vorschrift beachten. Insbesondere allerdings profitieren Betriebe und Mitarbeiter davon, denn die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 dient der Vermeidung von Unfällen.

Daher ist die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 zwingend einzuhalten und muss mit der nötigen Ernsthaftigkeit vorgenommen werden. Jeder kleine Mangel, der bei der Leiterprüfung aufgedeckt wird, kann einen schweren Unfall verursachen.

✅ Was kostet eine Prüfung von Leitern und Tritten bei E+Service+Check GmbH?

Die Kosten für eine Prüfung von Leitern und Tritten variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.

✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?

Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:

  • umfassende Dokumentation (Inventar + Fehlerlisten)
  • Erinnerung an den nächsten Prüftermin
  • Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
  • Zertifiziert für die Prüfung von Leitern und Tritten, elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN ISO 9001:2015
  • Fachpersonal

✅ Ist E+Service+Check GmbH auch in meiner Nähe?

Ja, mit über 250 Mitarbeitern und 3000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Leitern und Tritte Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 400.000 Leitern und Tritte, Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)