Inhaltsverzeichnis zum Thema: Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitgeber verantworten die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für sich selbst und Angestellten. Um allen Mitarbeitern maximal zu schützen, stellt der Gesetzgeber dem Unternehmer die Arbeitssicherheitsfachkraft zur Seite. Arbeitgeber sollten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit keine Kosten scheuen, denn der Dienstleister berät zu allen Fragen bezüglich Arbeitsschutz.
Die Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten Betriebsleiter dringend wahrnehmen und mithilfe der Fachkraft alle Maßnahmen zum Schutz der Angestellten optimieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss Voraussetzungen erfüllen, um dieser Tätigkeit ordnungsgemäß nachgehen zu dürfen.Arbeitssicherheit wird in jedem Betrieb groß geschrieben und ist in der heutigen Zeit ein mehr als wichtiges Thema. Damit ein Beschäftigungssystem grundlegend funktioniert, müssen Arbeitsbedingungen, die dem Wohl der Beschäftigten dienen, geschaffen werden. Eine wirksame Unfallvermeidung und ein effizienter Arbeitsschutz sind dafür mehr als notwendig. Die Arbeitswelt wird immer schneller und damit verbunden auch die Herausforderung, die Arbeitssicherheit durchgängig zu gewähren. Am Ende muss es das Ziel sein, die Beschäftigten vor gesundheitlichen Schädigungen und Gefahren zu schützen. Von daher ist jeder Arbeitgeber gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Wieviel Fachkräfte letztlich bestellt werden müssen, hängt jedoch von den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten ab. Eine Fachkraft für Arbeitsschutz ist meist freiberuflich tätig und spielt in jedem Unternehmen und auch in jeder Berufssparte eine tragende Rolle.
Der Begriff FASI oder SIFA hat besonders in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, obwohl es im Arbeitsschutzgesetz bereits ein gesetzliches Fundament für Unfallversicherungen, Betriebsarztversicherungen oder einer anderen Fachkraft für Arbeitsschutz, die freiberuflich tätig ist, gibt. Diese bilden den rechtlichen Rahmen der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz und werden durch alle Ämter für den Arbeitsschutz überwacht. Dazu zählen auch Gewerbeaufsichtsämter oder Teile der gesetzlichen Unfallversicherung.
Um eine solche Arbeit fachlich korrekt auszuüben, können FASI oder SIFA im Fernstudium erworben werden. Welche Qualifikationen und welches Wissen eine FASI oder SIFA im Detail erlernt und welcher Stundensatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb relevant ist, verrät dieser Artikel.
Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit – Pflicht für alle Betriebe
Wer für die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Kosten nicht ausgeben möchte, verstößt gegen das Gesetz, genauer gesagt, gegen die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 6. Diese Regelung des entsprechenden Unfallversicherungsträgers, also der branchenbezogenen Berufsgenossenschaft, schreibt die Bereitstellung einer ausgebildeten Arbeitssicherheitsfachkraft vor. Normalerweise müssen alle Firmen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Kosten investieren, auch Kleinstunternehmen ab einem Beschäftigten.
Fachkraft für Arbeitssicherheit – Kosten für Sicherheit investieren
Für alle Unternehmen, auch für von der Regelung befreite Firmen, lohnt sich die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sollte sich ein Unfall im Betrieb ereignen, macht die Arbeitssicherheitsfachkraft die Ursache ausfindig und erarbeitet Anregungen zur Beseitigung der Gefahrenquellen. Zur Vermeidung zukünftiger Unfälle unterweist die Fachkraft betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz präventiv und bildet Mitarbeiter aus.
Damit der Dienstleister in einem Unternehmen arbeiten darf, muss die zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten in eine Schulung investieren und sicherheitstechnische Fachkunde erwerben. Darauf folgt die Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit durch den Unternehmer.
Was ist die Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
In erster Linie soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber unterstützen im Rahmen der Unfallverhütung und wichtigen Maßnahmen für den Arbeitsschutz möglichst alle Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig zu schulen und zu informieren. Ein weiterer Aufgabenpunkt ist die Umsetzung, Verbesserung und Optimierung des Arbeitsschutzes sowie die entsprechende Anwendung der Vorschriften. Welche Aufgaben, Pflichten und Rechte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Detail hat, ist unter § 6 des Arbeitsschutzgesetzes aufgeführt.ine FASI oder SIFA muss laut Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift im Betrieb bereitgestellt werden. In der Regel kann eine Fachkraft für Arbeitsschutz freiberuflich beschäftigt werden und ist für die menschengerechte Arbeitsgestaltung im Betrieb zuständig. Dabei erfüllt die FASI oder SIFA die Aufgabe, dem Arbeitgeber bei Themen des Arbeitsschutzes zur Seite zu stehen und diesem in allen Fragen zur Arbeitssicherheit fachkompetente Antworten zu liefern. Eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitsschutz freiberuflich ist dafür ausgelegt, auf allen Betriebsebenen zu wirken. Das bedeutet, FASI oder SIFA müssen sowohl bei der Sicherheit im Betrieb mithelfen als auch für die Gesundheit der Mitarbeiter sorgen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kosten diese dem Betrieb zwar etwas, sind jedoch kostengünstiger als der Schaden, der womöglich ohne sie entstehen kann. Der Stundensatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit variiert dabei und ist nicht gesetzlich festgelegt. Je nach den betrieblichen Gegebenheiten, müssen die Aufgabengebiete der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Einzelnen ergänzt werden. Grundsätzlich hat die Fachkraft eine gewisse Position im Unternehmen, ohne jedoch den Beschäftigten gegenüber eine Weisungsbefugnis zu haben.
FASI oder SIFA, was ist korrekt?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung bezeichnen SIFA (Sicherheitsfachkraft) als aktuell gängige Formulierung. FASI kommt in diesem Zusammenhang ebenfalls vor und wird für eine Fachkraft für Arbeitsschutz freiberuflich verwendet. Genutzt werden sollte diese Bezeichnung jedoch für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. und nicht für eine einzelne externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, dessen Kosten frei festgelegt werden können.
Um als FASI oder SIFA tätig zu sein, müssen in der Ausbildung drei Phasen absolviert werden:
- Grundausbildung
- Vertiefung
- wirtschaftsbezogene Ausbildungszeit
Das Handeln einer Fachkraft für Arbeitsschutz, welche freiberuflich tätig ist, ist demnach entscheidend für das Sicherheitslevel, über das ein Betrieb verfügt. Im Fernstudium erlangt die Fachkraft für Arbeitsschutz freiberuflich alle notwendigen Qualifikationen, um laut Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift zu agieren. Neben theoretischen Kenntnissen und der Kalkulation, was eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kosten kann und welcher Stundensatz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erhält, wird auch eine mehrjährige praktische Tätigkeit vorausgesetzt. Diese kann zusätzlich in erweiterten Lehrgängen erworben werden. Dort werden alle Fähigkeiten, die für ein wirkungsvolles Handeln als FASI oder SIFA sowie Fragen zum Stundensatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit geklärt. Träger gesetzlicher Unfallversicherungen bieten unter anderem diese Art Ausbildung im Präsenzstudium oder Fernstudium an und vermitteln alle notwendigen Qualifikationen.
Arbeits- und Anwendungsbereiche einer FASI oder SIFA im Detail
Mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitsschutz freiberuflich qualifiziert sich eine Stundensatz-Fachkraft für Arbeitssicherheit sowohl durch Prävention am Betriebsgeschehen teilzunehmen als auch direkt im Betrieb zu agieren und reagieren, wenn dies erforderlich ist. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit keine Kosten und Mühen zu scheuen, damit es den Mitarbeitern im Sicherheits- und Gesundheitsbereich an nichts mangelt.
Somit kann die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die Kosten, die dem Betrieb dadurch entstanden sind, wieder einholen, indem sie zu wichtigen wirtschaftlichen und innerbetrieblichen Leistungen im Unternehmen beiträgt. Aufgrund der Zusatzausbildung der Stundensatz-Fachkraft für Arbeitssicherheit werden die Arbeitnehmer im Betrieb geschützt, informiert und betreut, wenn es um Sicherheitsthemen geht und auch der Arbeitgeber selbst erfährt Hilfe und Unterstützung.
Konkret bedeutet das, dass eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten verursacht, deren Anwendungsbereich jedoch zur Gänze auf die Sicherheit und Gesundheit des Unternehmens ausgerichtet ist und sich auch mit Umweltschutz und dem Schutz von Sach- und Kulturgütern beschäftigt. Eine FASI oder SIFA sorgt im Einzelnen dafür, dass sie als Fachkraft für Arbeitsschutz freiberuflich an allen Gesundheits- und Unfallgefahren im Betrieb teilnimmt und somit durch dessen Ausbildung über alle arbeitsrechtlichen Belangen Bescheid weiß. Demnach sorgt die Stundensatz-Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Verbesserung der Arbeitssysteme im Betrieb und kümmert sich am Ende auch indirekt um die dauerhafte Verbesserung des Betriebsklimas.
Wie werde ich Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?
Vorweg: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist kein klassischer Ausbildungsberuf, der über drei Jahre erlernt und danach ausgeübt wird.
Eine zukünftige Sifa (Sicherheitsfachkraft) kann ein interner Beschäftigter oder jemand von extern mit bestimmten Voraussetzungen sein. Die Auswahl einer geeigneten Person ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung, denn hierbei kommt es vor allem auf die Persönlichkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte zum Einen die Anerkennung der Geschäftsführung, des Eigentümers oder Unternehmers haben, sowie den Respekt des Betriebsrates und aller Führungskräfte- und Gremien des Unternehmens. Weiterhin muss die zukünftige Sicherheitsfachkraft einige Kompetenzen mitbringen. Dazu gehört eine Fachkompetenz, damit die Fachkraft für Arbeitssicherheit über das Wissen aller Arbeitsabläufe sowie Arbeitsbedingungen verfügt. Wichtig ist auch eine soziale Kompetenz, mit der die Fachkraft für Arbeitssicherheit alle Beschäftigten im Unternehmen erreicht. Das betrifft vor allem große Betriebe, in denen es auch unterschiedliche Ansichten zu arbeitssicherheitsrelevanten Bedingungen oder Abläufen gibt. Hier gilt die Herausforderung, die Beschäftigten mit Ihren Ansichten und Bedenken abzuholen und ein Verständnis für mögliche neue Änderungen aufzubringen, damit diese auch befolgt werden. Ebenfalls muss auch eine methodische Kompetenz vorhanden sein. Vor allem ein strukturiertes Handeln ist sehr wichtig, denn gerade beim Thema Arbeitssicherheit muss eine Logik und Nachvollziehbarkeit vorhanden sein.
Wie viel kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kosten?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt Kosten, die für den Betrieb je nach Größe und Umfang unterschiedliche hoch ausfallen können. Wird diese extern beauftragt, liegt der Stundensatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bei etwa 60 bis 150 Euro pro Stunde. Je nachdem wie viel Arbeit anfällt und wie viele Mitarbeiter das Unternehmen zählt, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Kosten in unterschiedlicher Höhe verursachen. Ausschlaggebend für den Stundensatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist auch der praktische Erfahrungswert einer SIFA. Hat die Person eine lange praktische Ausbildung genossen und verfügt bereits über viele Jahre Berufserfahrung, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mehr Kosten verursachen als eine SIFA mit neu abgeschlossener Ausbildung.
Welche Fachkräfte erfüllen die Voraussetzungen?
Nicht jede Fachkraft erfüllt die Voraussetzungen für die Sifa. Die Anforderungen sind im Arbeitssicherheitsgesetz und § 7 beschrieben und festgelegt. Eine nähere Ausführung gibt es unter § 4 (DGUV Vorschrift 2). Die sicherheitstechnische Fachkunde und Anforderung ist zum Beispiel bei Sicherheitsingenieuren erfüllt, wenn sie den Titel Ingenieur als Berufsbezeichnung tragen dürfen oder bei dem Studiengang Ingenieurwissenschaften den Abschluss des Bachelors oder Masters erworben haben. Weiterhin müssen sie mindestens zwei Jahre den Beruf praktisch ausgeübt haben und einen Ausbildungslehrgang abgeschlossen haben, der von Unfallversicherungsträgern oder staatlich anerkannten Trägern veranstaltet wurde. Ebenfalls ist auch ein Sicherheitstechniker als Fachkraft für Arbeitssicherheit zulässig. Diese erfüllen ebenfalls die Anforderungen, wenn sie als staatlich anerkannter Techniker die Prüfung mit Erfolg bestanden haben. Auch beim Sicherheitstechniker muss mindestens eine zweijährige praktische Tätigkeit vorliegen sowie ein abgeschlossener Ausbildungslehrgang, der staatlich oder von einem Unfallversicherungsträger abgenommen wurde. Zuletzt kann auch ein Sicherheitsmeister diese Position erfüllen. In diesem Fall muss der Sicherheitsmeister die Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben und ebenfalls einen zweijährigen Tätigkeitsnachweis vorlegen können. Weiterhin ist auch eine Ausbildung gemäß der Abnahme eines staatlichen Trägers oder eines Unfallversicherungsträgers eine Grundvoraussetzung.
Was passiert, wenn keine Fachkräfte mit den Qualifikationen vorhanden sind?
Nicht in allen Unternehmen gibt es die Möglichkeit auf Fachkräfte wie Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister zurückzugreifen. Das betrifft vor allem die Dienstleistungsbranche. Hierbei werden in der Regel keine Meister, Techniker oder Ingenieure zu finden sein. Von daher muss in diesem Fall auf leitende Berufsgruppen mit kaufmännischer Ausbildung zurückgegriffen werden, die jedoch ,auf Grund ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde, auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit anerkannt werden bzw. bestellt werden können. Wichtig dabei ist nur, dass die bisher erworbene Fachkunde der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 8) entspricht.
Ist dieses gegeben, können zum Beispiel auch Abteilungsleiter, Vertriebsleiter, Verkaufsleiter, Leiter des technischen Einkaufs, Werkstattleiter. Fuhrparkleiter oder Leiter der Haustechnik und Hausverwaltung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit extern zu bestellen. Grundsätzlich untersteht die Sifa der Geschäftsführung und der damit verbundenen Stabstelle und hat auch in ihrer Funktion keine Weisungsbefugnis. Auch muss bei der Bestellung und Bestimmung einer Sicherheitsfachkraft der Betriebsrat zustimmen. Je nach Größe des Betriebes und der Branche richten sich die Betreuungszeiten nach der gesetzlichen Regelung der DGUV V2. Dabei eröffnet jede Berufsgenossenschaft ihre eigenen Vorschriften, in denen die notwendigen Einsatzzeiten aufgeführt sind.
Für was ist der Arbeitgeber verantwortlich?
Die Gesundheit und die Sicherheit der Belegschaft eines Unternehmens liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers. Ihm zur Seite muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen. Für den Arbeitgeber ist vor allem der Arbeitsschutz und Unfallverhütung wichtig, denn er ist durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, nach den § 1 und § 5, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen bzw. zu benennen. Im Idealfall ist die Sifa ein Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen oder eine externe Fachkraft für Sicherheit oder Dienstleister. Es muss sichergestellt werden, dass die Beratungstätigkeit in der Stabsfunktion und die Entscheidungsaufgaben der Geschäftsführung oder des Unternehmers sowie der Führungskräfte klar geregelt auseinander gehalten werden. Vor allem, wenn eine Führungskraft als Fachkraft für Sicherheit bestellt und in der Personalunion beide Bereiche ausfüllen soll. Dabei sollten auch immer die Betreuungszeiten, die in der DGUV V2 festgehalten sind, beachtet werden. Hat sich bei einer betrieblichen Prüfung herausgestellt, dass ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen muss, hat das Unternehmen die Möglichkeit aus einer Sicherheitsfachkraft aus dem eigenen Betrieb, einer Sifa, die freiberuflich tätig ist oder einem überbetrieblichen Dienst aus dem sicherheitstechnischen Bereich zu wählen. Wichtig dabei ist, dass alle Optionen die betrieblichen Voraussetzungen erfüllen. Im Idealfall kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit aus den eigenen Reihen. Vorteil: Der Mitarbeiter kennt das Unternehmen und in der Regel auch die Belegschaft, sowie bereits schon vorhandene Sicherheitsmängel, die den Arbeitsschutz gefährden. Ferner würde die Fachkraft für Arbeitssicherheit keine zusätzlichen Kosten verursachen. Das betrifft auch die Aus- und Weiterbildungen, die von den Unfallversicherungsträgern kostenlos übernommen werden. Sollten alle Bedingungen erfüllt sein, kann der Arbeitgeber bei einem Unfallversicherungsträger die zukünftigen Sifa in der Regel kostenfrei aus- und weiterbilden lassen. Da jedoch die Auswahl qualifizierter Personen in einem Unternehmen oft sehr eingeschränkt und eher in der Vorgesetztenebene zu finden ist, stellt das für Betriebe immer wieder ein Problem dar. Meistens werden diese Personen dennoch von den Entscheidern der Unfallversicherungsträger akzeptiert, damit auch letztlich die fachliche Qualifikation gesichert ist. Die Kunst ist dabei, die richtige Waage zwischen der Position im Unternehmen und dem Amt der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu finden, da diese keine Weisungsbefugnis vorsieht. Hat das Unternehmen eine passende Person gefunden, sollte der Unternehmer auch immer auf eine fördernde und regelmäßige Fort- und Weiterbildung achten. Dennoch ist und bleibt das Thema Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Unfallverhütung ein wichtiges Thema, damit die Mitarbeiter und die Belegschaft vieler Firmen auch in Zukunft einen sicheren Arbeitsplatz haben.
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