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Was ist ein E-Check, warum ist er wichtig und für wen ist er Pflicht?
Bei einem E Check, der auch Elektroprüfung genannt wird, handelt es sich um eine Begutachtung (Check-up) der gesamten elektrischen Maschinen und Betriebsmittel einer Firma oder eines Unternehmens. Diese Elektroprüfungen sind Pflicht. Sie werden wie gesetzlich vorgeschrieben nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV 3) vollzogen.
Unter dem Kürzel DGUV versteht man die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV), sowie die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der folgende Artikel drückt aus, in welcher Form und für welche Personen Elektroprüfungen verpflichtend sind.
Das Prüfen der elektrischen Maschinen sowie Betriebsmittel eines Unternehmens auf regelmäßiger Basis, ist nach der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Gesetzgeber angeordnet.
Genauer ausgeführt bedeutet das für Unternehmen, dass jeder Gegenstand der in irgendeiner Form mit elektrischer Energie zu tun hat, per Definition ein elektrisches Betriebsmittel ist. Dazu gehören zum Beispiel Betriebsmittel die elektrische Energie erzeugen, verteilen, speichern, umsetzen und verbrauchen.
Somit ist jedes Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet alle elektrischen Gerätschaften und Betriebsmittel nach DGUV V3 warten zu lassen. Diese Anforderung gilt für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten.
Der Gesetzgeber möchte durch die vorgegebenen Prüfungen die Zahl der Unfälle auf der Arbeitsstelle begrenzen. Die regelmäßigen E Checks nach DGUV Vorschrift 3 dienen zudem der Sicherheit der Arbeitnehmer.
Sollte sich ein Mitarbeiter eines Unternehmens während der Arbeit an einer elektrischen Anlage oder Betriebsmittel ernsthaft verletzen, so ermittelt die Berufsgenossenschaft augenblicklich. Sie wird schnellstens herausgefunden wann der letzte E Check stattfand.
Im Anschluss müssen Verantwortliche der Firma die nach der Prüfung erstellten Prüfprotokolle vorweisen können.
Haben die Verantwortlichen einer Firma oder eines Unternehmens die Vorschriften nicht beachtet, absichtlich missachtet, oder sollten beim letzten E check sogar Mängel festgestellt worden sein, und die Firma es missachtet hat sich rechtzeitig um die Fehler zu kümmern, und diese zu beheben, so lehnt die Berufsgenossenschaft und Versicherung die Haftung für die resultierenden Schäden umgehend ab. Die anfallenden Kosten könnten Unternehmen in den Ruin führen.
In einigen Fällen ist der E Check ebenfalls Pflicht um die Garantie der Elektrogeräte zu gewährleisten. Es hat sich bewiesen, dass der regelmäßige E Check zudem die Lebenszeit von Betriebsmitteln, Maschinen und Anlagen verlängert. Die Elektroprüfungen erlauben es Defekte früh zu erkennen, sodass diese rechtzeitig repariert werden können.
Wer sich nicht an die Gesetze hält, dem drohen hohe Strafen. Wer die Gesetze vorsätzlich missachtet, begeht laut Betriebssicherheitsverordnung sogar eine Straftat!
Bei allen Elektroprüfungen werden alle vorhandenen elektrischen Gerätschaften einer Firma auf Funktionstüchtigkeit sowie Sicherheit getestet. Doch welche Geräte werden tatsächlich getestet, und welche Geräte sind für die Prüfer nicht von Relevanz? Geräte die vornehmlich getestet werden, sind Geräte und Anlagen die sich fest an einem Ort befinden. Sind demnach nicht beweglich oder kaum beweglich. Die DGUV benutzt hier vorzüglich den Begriff „Ortsunveränderlich.
Zum anderen finden aber auch Prüfungen anderer elektrischer Geräte statt. Hierzu zählt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zeichnen sich durch einen Stecker sowie einer problemlosen Bewegung der Geräte aus.
Die ortsfesten elektrischen Geräte zeichnen sich im Gegenzug wiederum durch eine Zuleitung, sowie einer erschwerten Bewegung bis hin zu fest an einem Ort verankert aus.
Was genau wird bei Elektroprüfungen alles von den Prüfern untersucht?
Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV 3), müssen in allen deutschen Betrieben sowie Unternehmen, alle ortsunveränderlichen und ortsveränderlichen Geräte regelmäßig auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Das beinhaltet alle stationären sowie nicht-stationären elektrischen Betriebsmittel, Geräte und Anlagen. Zu den elektrischen Anlagen gehören Maschinen sowie Gebäudeinstallationen.
Im Wesentlichen beinhaltet dies, alle Gerätschaften einer Firma die über eine Netzspannung mit Strom versorgt werden.
In welchen Zeitintervallen müssen Elektroprüfungen durchgeführt werden?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Unternehmen seine elektrischen Geräte, Anlagen sowie Maschinen in gewissen Zeitintervallen prüfen lässt. Unternehmer haben die Verpflichtung die Gerätschaften vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach einer Instandsetzung, nach jeglicher Änderung an den Gerätschaften, und in bestimmten Zeitintervallen überprüfen zu lassen.
Wann daraufhin eine Folgeprüfung erfolgen soll ist gesetzlich nicht klar und deutlich vorgegeben. Die Angaben variieren.
Die Vorschrift 3 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung gibt hier lediglich Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen raten zu Prüfungen zwischen einem und zwei Jahren nach dem letzten E Check. Es gilt jedoch, dass Betriebe deren elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel einen stärkeren Verschleiß haben, ihre Elektroprüfung in geringeren Zeitintervallen durchführen lassen müssen.
Welche Personen haben das Recht eine Elektroprüfung durchzuführen?
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man die Elektroprüfung nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchführen lassen. Hierzu zählen Personen die einen Abschluss als Elektrotechniker, Elektrogeselle, Elektromeister oder Elektroingenieur erworben haben und diesen auch nachweisen können.
Der genaue Ablauf einer Elektroprüfung, und wie dieser Ablauf vereinfacht werden kann:
Der Unternehmer muss sich laut Gesetz selbst um die Organisation der Elektroprüfungen kümmern. Es ist nicht möglich eine exakte Zeitangabe zu der Dauer von E Checks zu geben. Wie lange die Prüfung dauert ist sehr stark von der Anzahl, sowie der Art der elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel abhängig.
Jede Firma kann jedoch davon ausgehen, dass sich die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auf ungefähr zehn Minuten pro Gerätschaft beläuft, und dass sich die Prüfung einer ortsfesten Anlage auf schätzungsweise fünfzehn Minuten beläuft. Des Weiteren ist eine Elektroprüfung von Schaltanlagen und Elektroverteilungen auf etwa 30 bis 60 Minuten zu beziffern.
Ist ein Unternehmen im Besitz von deutlich geräumigeren Maschinen, so muss das Unternehmen damit rechnen, dass diese Maschinen und Anlagen gegebenenfalls für die Zeit der Prüfung abgeschaltet werden müssen. In diesem Fall dauert der E Check wesentlich länger. Hierzu können keine pauschalen Zeitangaben gegeben werden.
Um den E Check für das ganze Unternehmen sowie für die Prüfer einfacher und schneller zu gestalten, ist es wichtig, dass die Organisation rund um den E Check eingehalten wird. Jede Firma sollte Verständnis dafür haben, dass die Elektroprüfung Zeit braucht, und deshalb sollte jede Firma auch ihre Planung für den jeweiligen Tag an dem die Prüfung stattfindet anpassen. Dazu gehört, dass alle Maschinen und Anlagen für die Prüfer frei sind. Nur so kann der Test frei von Störung schnellstmöglich durchgeführt werden. Hierzu sollte das Unternehmen die Abläufe bestmöglich vorzeitig organisiert haben.
Elektroprüfungen – Wie läuft ein E-Check ab?
Elektroprüfungen – Die Schutzklassen der zu prüfenden elektrischen Geräten, Betriebsmittel und Anlagen bestimmt die Prozedur von E Checks. Elektroprüfungen haben im Wesentlichen einen genauen Ablauf, hierzu gehören:
-Eine Sichtprüfung; Hier wird von der Elektrofachkraft eine Begutachtung durchgeführt, die besagen soll, ob das Gerät, die Anlage oder das Betriebsmittel intakt ist, oder ob bereits Schäden vorhanden sind.
- Eine Messung des Schutzleiterwiderstands sowie eine Messung des Isolationswiderstands sind Routine bei Elektroprüfungen.
- Eine Funktionsprüfung; Sie zeigt dem Prüfer ob die Funktionen des Betriebsmittels noch intakt sind.
- Eine Bewertung sowie eine Dokumentation schließen den E Check ab.
Sollten alle Gerätschaften sicher sein, so bekommen die Geräte einen Aufkleber. Der Aufkleber bestätigt, dass die Elektrogeräteprüfung ordentlich und sachgemäß durchgeführt wurde, und dass das Gerät, die Anlage oder das Betriebsmittel sicher ist. Im Falle eines Schadens, dient dieser, zusätzlich zum Prüfprotokoll, zum Beweis.
Laut dem deutschen Arbeitsschutzgesetz und der deutschen Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Die gesetzlich vorgegeben E Checks sind dementsprechend für alle Firmen mit mindestens einem Beschäftigten in Deutschland vorgeschrieben.
Damit die Sicherheit auch tatsächlich gewährleistet wird, werden die E Checks regelmäßig durchgeführt. Die Prüfungen tragen somit erheblich zum Schutz der Arbeitnehmer eines Unternehmens bei.Die Arbeitssicherheit und die Arbeitsgesundheit sind zwei Aspekte, die in unserem Arbeitsleben eine immer größere Rolle spielen. Deshalb hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – kurz: DGUV – eine Reihe von Unfallverhütungsvorschriften entwickelt, die die Arbeitssicherheit und die Arbeitsgesundheit in den Unternehmen gewährleisten sollen.
Neben der DGUV V3 Prüfung zählt der E Check zu den wichtigsten Prüfungen, die in einem Unternehmen durchgeführt werden sollten. Gegenstand der Prüfung sind alle Geräte, die über einen Netzstecker mit dem Stromnetz verbunden sind. Deshalb unterliegen dem E Check eine elektrische Anlage und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – wie z. B. eine Elektro-Stichsäge – ebenso wie ein Drucker, ein Scanner oder eine Kaffeemaschine. Mit der Prüfung müssen Unternehmer eine Fachkraft im Elektrobereich beauftragen, die befähigt ist, die Elektrogeräteprüfung ordnungsgemäß durchzuführen. Als Nachweis stellt der fachlich versierte Elektriker am Ende ein Prüfprotokoll aus.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich hinter der DGUV verbirgt, warum die Unfallverhütungsvorschriften den E Check zu einer verbindlichen Prüfung machen und mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie den Termin für die Elektrogeräteprüfung missachten. Außerdem macht der folgende Text Sie darüber kundig, warum Sie auch in einem privaten Haushalt einen E Check durchführen lassen sollten und wie Sie ein fachlich versierter Elektriker bei der Erfüllung Ihrer Pflicht unterstützen kann.
E Check Pflicht: Was ist die DGUV?
Hinter der Kurzbezeichnung DGUV steht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist der Dachverband der Unfallversicherungsträger in Deutschland. Diesem Dachverband unterstehen alle Berufsgenossenschaften, die es hier gibt.
Ein Aufgabenbereich der DGUV ist darauf ausgerichtet, das Arbeitsleben in Deutschland sicherer zu machen. Dies gilt im Besonderen dort, wo elektrische Geräte, Maschinen oder Betriebsmittel eingesetzt werden, um die betrieblichen Ziele des Unternehmens zu erreichen. Von diesen elektrischen Geräten können Gefahren ausgehen, die die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Die von dem der Dachverband der Unfallversicherungsträger entwickelten Unfallverhütungsvorschriften sollen dazu beitragen, dass es in deutschen Unternehmen weniger Unfälle gibt, die auf eine defekte Anlage oder eine nicht einwandfrei arbeitende Maschine zurückzuführen sind.
Um die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz in deutschen Betrieben zu gewährleisten, ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf mithilfe angewiesen. Zum einen dürfen sowohl die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen als auch der E Check nur von einer fachlich versierten Person durchgeführt werden. Zum anderen müssen Unternehmen die fachlich versierten Elektriker mit der Durchführung der Elektrogeräteprüfung in ihrem Haus beauftragen. Aus diesem Grund hat der deutsche Gesetzgeber den E Check zu einer verbindlichen Prüfung gemacht. Wer diese Pflicht missachtet, muss unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
E Check Pflicht: Welche Aufgabe hat die DGUV?
Die Aufgabenbereiche der DGUV sind sehr vielfältig. In der Hauptsache geht es dem Dachverband darum, die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz in Unternehmen dauerhaft zu erhalten. Deshalb werden Berufskrankheiten und Arbeitsfälle genauer analysiert. Ziel der Institution ist es, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der Berufskrankheiten schneller erkennt und Arbeitsunfälle nach Möglichkeit verhindert. Deshalb finden sich in vielen Unternehmen mit einer Brandschutzordnung oder einem Verhaltenskodex bestimmte Regelungen wieder, die vorbeugend die Sicherheit der Belegschaft an ihrem Arbeitsplatz garantieren sollen.
Präventiv wurde die DGUV tätig, indem sie Unfallverhütungsvorschriften – wie die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen oder den E Check verbindlich vorschreibt, um die Gefahren, die von diesen Geräten ausgehen, zu minimieren. Damit die Arbeitssicherheit von jedem Unternehmen gewährleistet werden kann und wichtige Termine nicht missachtet werden, hat der deutsche Gesetzgeber die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel und den E Check zu verbindlichen Prüfungen gemacht. An die Vorgaben sollten sich speziell die Personen halten, die die Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Mitarbeitern zu erfüllen haben. Damit die Prüfung später nachgewiesen werden kann, erhalten die Unternehmen zum Abschluss des E Checks ein Prüfprotokoll.
Im Folgenden erfahren Sie, was eine Elektrogeräteprüfung nach DGUV ist und wie wir Sie mit unseren fachlich versierten Elektrokräften bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtung unterstützen.
E Check Pflicht: Was ist eine Elektrogeräteprüfung nach DGUV?
Die Elektrogeräteprüfung ist eine Prüfung der DGUV, die im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften verbindlich von einem Unternehmen beauftragt werden muss. Bei der Elektrogeräteprüfung handelt es sich um eine Prüfung, die sich auf alle elektrischen Geräte bezieht, die in einem Unternehmen eingesetzt werden. Im Fokus einer elektrisch versierten Fachkraft steht die Kontrolle, ob die Geräte einwandfrei funktionieren und es keine offensichtlichen oder verborgenen Fehler gibt, die sich schädlich auf die Gesundheit des Arbeitnehmers auswirken können, der diese Maschine bedient.
Bei der Prüfung der Sicherheit kommt es dem Prüfer insbesondere auf zwei Aspekte an. Zum einen kontrolliert die Erdung des Geräts und zum anderen nimmt er die Isolierung des Gehäuses in Augenschein. Aber auch das Kabel, über das das Gerät mit dem Strom verbunden ist, spielt für den Prüfer eine wichtige Rolle. Ist es an einer Stelle defekt, muss der Fehler behoben werden. Dabei geht der Prüfer nach den Vorschriften der DGUV wie folgt vor: Ist der Fehler schnell zu beheben, repariert der Prüfer das Gerät vor Ort. Dies hat für ein Unternehmen den Vorteil, dass ein einwandfreies Gerät sofort wieder einsatzbereit ist. Ist der Fehler jedoch so schwerwiegend, dass er nicht vor Ort behoben werden kann, nimmt der Prüfer das Gerät oder die Anlage mit. Kann der Fehler nicht mehr behoben werden, zieht der Prüfer das Gerät komplett aus dem Verkehr.
Gibt es eine E Check Pflicht?
Die Arbeitssicherheit und die Arbeitsgesundheit stellen in unserer Arbeitswelt ein hohes Gut dar. Deshalb ist die DGUV daran interessiert, die Gesundheitsgefahren in vielen Betrieben zu minimieren. Viele Gefahren gehen von den elektrischen Geräten und Betriebsmitteln aus, die in den Unternehmen eingesetzt werden, um die verschiedenen Aufgaben zu erfüllen.
In einem Produktionsbetrieb finden sich von elektrisch betriebenen Anlagen bis zu elektrischen Fertigungsstraßen viele elektrische Gerät wieder, die beinahe tagtäglich zum Einsatz kommen. Auf Dauer kann ein Verschleiß der Geräte nicht ausgeschlossen werden. Damit steigt auch das Risiko, dass von diesem Gerät ein gesundheitsgefährdender Fehler ausgeht und das Gerät nicht mehr einwandfrei arbeiten kann. Um ebendies zu verhindern, leistet ein Elektroprüfer einen wichtigen Beitrag.
In einem Büro kommen Computer, Drucker und Scanner zum Einsatz. Auch hier ist nicht auszuschließen, dass die Geräte mit der Zeit überaltern und in ihrer Funktionstüchtigkeit eingeschränkt sind. Mit einer regelmäßigen Elektroprüfung sind die Verantwortlichen in einem Rechtsanwaltsbüro oder einer Steuerberaterkanzlei auf der sicheren Seite. Sie können davon ausgehen, dass sie weiter sicher arbeiten.
Elektrische Geräte und Anlagen finden sich aber auch in einer Arztpraxis. Hier stehen z. B. das EKG-Gerät oder das Ultraschallgerät. Beide elektrische Geräte sind während des Praxisbetriebs praktisch im Dauereinsatz. Damit dies weiter gewährleistet werden kann, ohne dass von den Geräten eine Gesundheitsgefährdung für die Mitarbeiter des Arztes ausgeht, kontrolliert unser Prüfer in zeitlich abgestimmten Intervallen die Funktionstüchtigkeit.
Darüber hinaus haben viele Unternehmen eine Teeküche, in der Kaffeemaschinen, Wasserkocher und andere elektrische Geräte zum Einsatz kommen. Auch hier können die Hersteller nicht mit Sicherheit ausschließen, dass es zu einem Fehler kommt. Dies kann nur im Rahmen eines E Checks ermittelt werden.
Damit die Arbeitssicherheit in allen Betrieben dauerhaft gewährleistet werden kann, hat die DGUV den E Check zu einer Pflicht gemacht, die ein Unternehmer in regelmäßigen Abständen wiederholen muss. Vernachlässigt er die Pflicht, muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Für wen besteht die E Check Pflicht?
Die DGUV unterscheidet nach dem Ort, in dem eine elektrische Anlage steht oder ein elektrisches Betriebsmittel verwendet wird. Die Pflicht zur Durchführung eines E Checks besteht nur in den Unternehmen, in denen elektrisch betriebene Geräte verwendet werden. Da es aber kaum ein Unternehmen gibt, in dem nicht zumindest eine Kaffeemaschine oder ein Drucker tagtäglich betrieben werden, müssen die meisten Unternehmen daran denken, ihre Pflicht zu erfüllen. Die Pflicht erstreckt sich nicht darauf, dass ein fachlich versierter Prüfer einmalig einen Prüfungsauftrag erhält. Das Unternehmen muss auch daran denken, den Termin für die nächste Prüfung wahrzunehmen und die Durchführung des E Checks rechtzeitig zu beauftragen.
Anders sieht es in einem privaten Haushalt aus. Hier hat die DGUV die Prüfung nicht zu einer Pflicht gemacht. Trotzdem ist es sinnvoll, dass auch ein Hausbesitzer regelmäßig Verbindung mit einem Fachbetrieb für Elektrotechnik aufnimmt und diesen mit der Prüfung beauftragt. Der Besitzer einer privaten Immobilie profitiert davon, weil sie sich vor einem Schaden absichern, der auf den Fehler eines elektrisch betriebenen Geräts zurückzuführen ist.
E Check Pflicht: Wer darf eine Elektrogeräteprüfung durchführen?
Mit dem E Check darf – ebenso wie bei einer Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrisch betriebener Geräte und Anlagen – nur eine Fachkraft beauftragt werden, die dazu befähigt ist. An das Kriterium der Befähigung legen die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV einen strengen Maßstab an. Denn die elektrisch versierte Fachkraft muss sich zunächst das theoretische Wissen aneignen, das für die Durchführung des E Checks notwendig ist. Überdies ist es wichtig, dass das theoretisch erworbene Wissen auch in die Praxis umgesetzt werden kann.
Nach den Vorschriften der DGUV darf ein Unternehmer nicht einen Mitarbeiter aus seiner Belegschaft mit der Durchführung des E Checks beauftragen, wenn dieser nicht über die fachlichen Kenntnisse verfügt. Der Unternehmer darf auch nur selbst die Elektrogeräteprüfung durchführen, wenn er die Befähigung besitzt, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für die Durchführung der Prüfung vorschreibt. Wird keine Elektrofachkraft mit der Prüfung beauftragt, hat diese denselben Status wie eine nicht durchgeführte Prüfung. Kommt es in der Folge zu einem Arbeitsunfall, der auf den Fehler einer nicht einwandfrei funktionierenden elektrischen Anlage zurückzuführen ist, muss der Unternehmer sich gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft verantworten. Dies gilt auch, wenn eine Wiederholungsprüfung nicht in Auftrag gegeben wurde, obwohl der Grund dafür vertretbar ist.
Worauf bezieht sich die E Check Pflicht in einem Unternehmen?
Die Vorschriften der DGUV, die den E-Check zu einer Pflichtprüfung machen, gelten für gewerblich tätige Unternehmer und Betriebsinhaber, die als Arbeitgeber einen oder mehrere Arbeitgeber beschäftigen.
Wer als gewerblicher Unternehmer auftritt, muss gegenüber seinen Kunden bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Hierzu gehört auch die Sicherheit in den Räumen des Unternehmers. Der Unternehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die in seinem Unternehmen eingesetzten elektrischen Betriebsmittel, Geräte und Maschinen einwandfrei funktionieren. Es muss ausgeschlossen werden, dass von diesen Geräten eine Gefahr ausgeht, die sich nachteilig auf die Gesundheit der Kunden oder Besucher auswirken kann. Dieses Ziel lässt sich am besten verfolgen, wenn der Unternehmer einen fachlich versierten Elektriker beauftragt, die Prüfung oder den E Check in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen.
Die DGUV sieht keine verbindlichen Regelungen für Einzelunternehmer und Solo-Selbstständige vor. Unabhängig davon, ob der Einzelunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt oder in seinen Geschäftsräumen Kunden empfängt, kann die Prüfung nach DGUV V3 oder eine Elektrogeräteprüfung ihm die notwendige Sicherheit geben, dass alle in seinem Unternehmen eingesetzten Geräte einwandfrei funktionieren und voll einsatzfähig sind.
Mit den Schäden, die durch einen Kurzschluss oder andere Fehler entstehen können, ist zumindest der Nachteil verbunden, dass die Wohngebäudeversicherung nicht den Versicherungsschutz bietet, der zuvor vereinbart war.
Ist die E Check Pflicht auch für private Haushalte verbindlich?
Nein, der E Check ist in einem privaten Haushalt nicht verbindlich. Die DGUV hat den E Check nur für Unternehmen zu einer Pflichtprüfung. Dennoch ist es für Immobilieneigentümer und Vermieter sinnvoll, wenn sie aus eigenem Antrieb einen E Check in ihren privaten Räumen beauftragen. Hierfür gibt es die beiden folgenden Gründe: Zum einen kann eine elektrisch versierte Fachkraft mit der Prüfung der Elektrogeräte sicherstellen, dass von diesen Geräten keine Gefahr ausgeht, die bei den Bewohnern der Immobilie zu einer Gesundheitsgefährdung führen können. Zum anderen kann das Prüfprotokoll für einen Nachweis verwendet werden, der z. B. gegenüber der Wohngebäudeversicherung zu erbringen ist. Mit diesem Prüfprotokoll stellen Eigentümer und Vermieter sicher, dass sie alles getan haben, um einen Schaden von ihrer Immobilie abzuwenden.
Aus diesem Grund sollte auch ohne Verpflichtung der DGUV eine elektrische versierte Fachkraft regelmäßig mit der Prüfung der Elektrogeräte in einem Privathaushalt beauftragt werden.
E Check Pflicht: Ergibt sich diese auch für den Vermieter einer Wohnung?
Die Frage, ob der E Check auch für einen Vermieter eine verbindliche Prüfung ist, wurde im Jahr 2008 entschieden. Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit, bei dem eine Hausversicherung nicht den Schaden ersetzen wollte, der durch ein defektes elektrisches Gerät entstanden war.
Der Bundesgerichtshof fällte damals ein Grundsatzurteil – Az: VIII ZR 321/07 -, das auf alle ähnlichen Fälle anwendbar ist und auch für die DGUV eine verbindliche Rechtsgrundlage bildet. In dem zu beurteilenden Fall führte der Brand in einer Mietwohnung dazu, dass mehrere Einrichtungsgegenstände des Mieters zerstört oder unbrauchbar geworden waren. Als Brandursache konnte eindeutig der Defekt an einem elektrischen Gerät ermittelt werden, das in dieser Mietwohnung stand. Die Folgen des Brandes erstreckten sich auch auf die Nachbarwohnung. Dieser forderte Schadenersatz und legte Klage ein. Der beauftragte Anwalt des Klägers war der Ansicht, dass der Schaden hätte verhindert werden können, wenn der Vermieter sich regelmäßig um die Durchführung einer Prüfung der DGUV gekümmert hätte.
Der Rechtsstreit wurde erst auf der höchsten richterlichen Instanz mit einem Urteil entschieden, das sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter mit entsprechenden Folgen verbunden ist. Dieses Urteil klärt eindeutig, ob ein Vermieter einen E Check beauftragen muss, oder ein Mieter die Beauftragung von seinem Vermieter verlangen kann.
E Check Pflicht: Welche Rechte kann der Mieter einer Wohnung durchsetzen?
Nach dem BGH-Urteil kann einem Vermieter nicht die Verpflichtung auferlegt werden, in der Wohnung eines Mieters eine Prüfung der DGUV oder einen E Check durchführen zu lassen. Eine derartige Verpflichtung trifft den Vermieter nur, wenn er weiß, dass in der Wohnung elektrische Geräte zum Einsatz kommen, von denen ein Brand oder eine andere gesundheitsgefährdende Gefahr ausgeht. Dies sei – zum Schutz des Vermieters – nicht anzunehmen, wenn alle elektrischen Leitungen ordnungsgemäß verlegt sind und der Vermieter sich hiervon überzeugt hat.
Aber auch, wenn die Verpflichtung zur Durchführung einer Elektrogeräteprüfung nach DGUV weder für den Vermieter noch für den Mieter einer Wohnung oder eines Hauses verbindlich ist, sollte der Mieter in seinem eigenen Interesse eine elektrisch versierte Fachkraft mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Nur auf diesem Weg kann sichergestellt werden, dass sich alle elektrischen Geräte und Anlagen über Jahre in einem einwandfreien Zustand befinden. Hiermit schützt ein Mieter nicht nur seine eigene Sicherheit. Er sorgt auch dafür, dass von seinen elektrisch betriebenen Geräten keine Gefahren für seine Besucher oder die Nachbarn im Haus ausgeht.
E Check Pflicht: Welche Elektrogeräte werden in einem privaten Haushalt kontrolliert?
Die DGUV hat keine verbindlichen Regelungen für eine Prüfung oder den E Check der Geräte festgelegt, die sich in einem Privathaushalt befinden. Weil hier aber oft Geräte stehen, die älteren Datums sind und die Installationen sich häufig auch nicht mehr in dem neusten Zustand befinden, ist es sinnvoll den E Check in regelmäßigen Abständen auch in einem Privathaushalt zu beauftragen. Dies gilt besonders dort, wo elektrische Geräte – wie z. B. ein Computer oder ein Fernseher täglich zum Einsatz kommen.
Zu den elektrischen Geräten, die nach den Vorschriften der DGUV einer regelmäßigen Elektrogeräteprüfung zu unterziehen sind, gehören darüber hinaus auch:
- KühlschränkeHerde
- Kochplatten
- Kaffeemaschinen
- Wasserkocher
- Toaster
- Elektrische Wecker
Bezieht sich die E Check Pflicht auch auf eine Photovoltaikanlage?
Eine besondere Verpflichtung sehen die Vorschriften der DGUV für die gewerblichen Betreiber einer Photovoltaikanlage – PV-Anlage – vor. Wer hiernach verbindlich eine Prüfung durchführen lassen muss, kann sich an die folgenden Richtlinien halten:
Mit der regelmäßigen Elektroprüfung sorgt die fachlich versierte Elektrokraft dafür, dass die in einem gewerblich betriebenen Raum einwandfrei funktioniert und dauerhaft betrieben werden kann. Hierzu kontrolliert der Prüfer die Funktionstüchtigkeit und den sicherheitstechnischen Zustand des Geräts. Damit schützt der Eigentümer sich vor Überspannungen, Blitzeinschläge und Bränden.
Zum Prüfungsumfang gehören alle PV-Anlagen, die auf dem Grundbesitz betrieben werden. Dies bedeutet, dass die PV-Anlage in einem Industriebetrieb ebenso der Elektrogeräteprüfung unterzogen werden muss wie das Balkonkraftwerk in einer öffentlichen Einrichtung.
Nach dem Regelwerk der DGUV muss der Eigentümer einer PV-Anlage verbindlich sicherstellen, dass diese alle vier Jahre erneut auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft wird. Kommt der Betreiber einer PV-Anlage dieser Verpflichtung nicht nach, muss er mit den strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die das Gesetz vorsieht. Weist er allerdings nach, dass es sich bei der Missachtung der Pflicht um eine nicht beabsichtigte Nachlässigkeit handelt, wird dies wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt.
Die Verpflichtung zur Prüfung der DGUV erstreckt sich darüber hinaus auch auf eine Mini-PV-Anlage, die beispielsweise auf einem Balkon betrieben wird.
Wie wirkt sich die E Check Pflicht auf eine Gebäudeversicherung aus?
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, sichert sein Eigentum mit einer Wohngebäudeversicherung ab.
Obwohl eine Hausversicherung dem Eigentümer einen weitreichenden Versicherungsschutz bietet, darf er seine Verkehrssicherungspflichten bezüglich der Immobilie nicht vernachlässigen. Dies betrifft auch die Gegenstände, die sich in dieser Immobilie befinden. Der E Check, der auf den Vorschriften der DGUV basiert, bezieht sich auf alle elektrischen Geräte, die eine elektrisch versierte Fachkraft in dieser Immobilie vorfindet. Damit die Sicherheit der Bewohner vollumfänglich gewährleistet werden kann, sieht der E Check auch eine Prüfung der elektrischen Leitungen vor. Zu den Gebäuden, in denen die Prüfung verbindlich durchgeführt werden muss, gehören neben allen gewerblichen Betrieben auch öffentliche Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Universitäten, Bibliotheken oder Mensen. In allen Gebäuden stellt die elektrisch versierte Fachkraft mit der Prüfung sicher, dass die elektrisch betriebenen Geräte einwandfrei funktionieren und in Betrieb bleiben können.
Aus diesem Grund stellt die E Check Pflicht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine wichtige Aufgabe für jeden Immobilienbesitzer dar. Wird dies Pflicht vernachlässigt, muss ein Eigentümer unter Umständen allein für die Kosten aufkommen, die ihm im Schadensfall entstehen. Kann er allerdings mit einem Prüfprotokoll nachweisen, dass er alle Prüffristen eingehalten hat und die Prüfung regelmäßig durchgeführt wurde, darf seine Gebäudeversicherung die Versicherungsleistung nicht verweigern.
E Check Pflicht: Welche Prüffristen müssen eingehalten werden?
Die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV sehen für die Intervalle, in denen ein E Check regelmäßig durchgeführt werden soll, Fristen vor. Hiernach gilt z, B. für elektrische Anlagen und Geräte eine Prüffrist von vier Jahren. Gegenstand der Prüfungen ist die Kontrolle der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit und die Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen, die zum Schutz der Bediener des elektrischen Geräts oder der Anlage angebracht sind.
Bei anderen elektrischen Anlagen – z. B. elektrisch betriebenen Betriebsmitteln gilt in der Regel eine Prüffrist von einem Jahr. Es ist jedoch zu beachten, dass eine fachlich versierte Elektrofachkraft von den vorgegebenen Prüfintervallen der DGUV abweichen kann, wenn er dies für erforderlich hält.
Stellt der Prüfer z. B. fest, dass bei der Kontrolle einer Maschine eine zu hohe Fehlerquote auftritt, wird er ein kürzeres Intervall bis zur nächsten Prüfung bestimmen. Dies ist auch im Interesse des Auftraggebers, da nur so gewährleistet werden kann, dass die elektrische Anlage auf Dauer funktioniert und von ihr keine Gefahr für die Gesundheit der Belegschaft ausgeht.
E Check Pflicht: Wie läuft die Elektrogeräteprüfung ab?
Damit der E Check möglichst umfassend ist, findet Prüfung der DGUV in drei Teilschritten statt. Dies sind die Sichtprüfung, die Messprüfung und die Funktionsprüfung. Alle Teilprüfungen sind notwendig, damit die einwandfreie Funktionstüchtigkeit eines elektrischen Geräts oder einer Anlage dauerhaft sichergestellt werden kann.
Bei der Sichtprüfung nimmt der Prüfer das Elektrogerät von außen in Augenschein. Er kontrolliert, ob sich offenkundige Fehler ergeben, die er umgehend beseitigen kann. Ist dies nicht der Fall, legt er das Gerät schon in diesem Stadium der Prüfung still.
Bei der Messprüfung kontrolliert der Prüfer neben den Messwerten auch den Isolationswiderstand der einzelnen Geräte. Außerdem ist es für ihn wichtig, dass auch die Stromleitungen intakt sind, die die Geräte mit dem Stromnetz verbinden.
Schließlich führt die Elektrofachkraft die Funktionsprüfung durch. Hierbei kontrolliert der Prüfer, ob das Gerät nach der Prüfung oder der Beseitigung eines Fehlers wieder einwandfrei funktioniert.
Hat die Elektrofachkraft alle Teilprüfungen des E Checks ordnungsgemäß durchgeführt, erstellt er das Prüfprotokoll und händigt dieses an seinen Auftraggeber aus. Der Unternehmer bekommt hiermit ein Dokument an die Hand, dass er z. B. bei der nächsten Prüfung durch die Berufsgenossenschaft vorlegen kann. Darüber hinaus dient es auch zur Vorlage bei der Gebäudeversicherung, um einen Schadensfall zugunsten des Unternehmens abzuwickeln.
E Check Pflicht: Womit wird der Nachweis erbracht?
Damit ein Unternehmen die Prüfungen der DGUV gegenüber den Behörden und der Versicherung nachweisen kann, stellt die fachlich versierte Elektrokraft nach der durchgeführten Prüfung ein Prüfprotokoll aus. Dieses Prüfprotokoll entspricht den Vorgaben der DGUV. Neben dem Ergebnis der Prüfung vermerkt der Elektroprüfer hier z. B., welche Teilprüfungen des E Checks er durchgeführt hat und mit welchem Ergebnis diese jeweils abgeschlossen werden konnten. Weiter vermerkt der Prüfer, welche Mängel er selbst beseitigen konnte und welche elektrischen Geräte er stilllegen musste, weil eine Reparatur nicht mehr zum erwarteten Ergebnis geführt hätte. Damit ein Unternehmer weiß, wann er die Prüfung oder den E Check das nächste Mal in Auftrag geben soll, informiert der Prüfer ihn abschließend über den nächsten Termin.
Das Prüfprotokoll wird von allen Berufsgenossenschaften und Versicherungen als erforderlicher Nachweis anerkannt. Damit sind die Unternehmer im Fall eines Schadens vollständig abgesichert.
Warum sollte die E Check Pflicht nicht missachtet werden?
Die DGUV hat den E Check und die DGUV V3-Prüfung für jedes Unternehmen zu einer verbindlichen Prüfung gemacht, wenn in dem Betrieb elektrische Betriebsmittel, Geräte oder Anlagen zum Einsatz kommen.
Im Fall einer Missachtung der Verpflichtung, die die DGUV dem Unternehmer mit der Beauftragung der Prüfung auferlegt, muss der verantwortliche Unternehmer mit der Konsequenz einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Hiervon kann er sich nur lösen, wenn er nachweist, dass er den Termin nicht vorsätzlich missachtet hat.
Fazit zur E Check Pflicht
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – kurz: DGUV – hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz in deutschen Unternehmen zu gewährleisten. Neben vielen anderen Aufgabenbereichen kümmert sich die Institution auch um die Prävention bei der Unfallverhütung. Damit sich in den Unternehmen weniger Arbeitsunfälle ereignen, die auf defekte Geräte und nicht einwandfrei funktionierende Anlagen zurückzuführen sind, hat die DGUV verbindliche Normen geschaffen, wonach die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der E Check zu den Pflichtprüfungen in Deutschland gehören.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang besonders zwei Punkte. Zum einen darf die Prüfung nur von einer elektrisch versierten Fachkraft durchgeführt und zum anderen sollten die regelmäßigen Termine zum E Check im eigenen Interesse eingehalten werden. Wer sich als Unternehmer nicht hieran hält, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
An die Person, die dazu befähigt ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, werden sowohl theoretische als auch praktische Anforderungen gestellt. Bestenfalls wurde der Prüfer schon öfter mit der Durchführung eines E Checks beauftragt oder hat dem Prüfer Hilfestellung geleistet.
Als Nachweis für eine durchgeführte Prüfung oder den E Check gilt das Prüfprotokoll. Dieses kann z. B. der Berufsgenossenschaft im Rahmen einer Prüfung vorlegt werden. Auch die Gebäudeversicherung wird sich kooperativer zeigen, wenn ein Unternehmen die Durchführung des E Checks mit einem entsprechenden Protokoll bestätigt.
Für Privathaushalte ist die Durchführung eines E Checks keine Pflicht. Sie bietet sich aber auch hier an, um dauerhaft sicherzustellen, dass die eingesetzten elektrischen Geräte dauerhaft funktionieren und für die Bewohner der Wohnung oder des Hauses keine Gesundheitsgefahren ausgehen.
Für die Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen Ihr Elektrofachbetrieb gerne zur Verfügung.
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
Die Kosten für eine Prüfung variieren je nach Komplexität und Aufwand. Gern beraten wir Sie telefonisch, oder vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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