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Instandsetzung , Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen

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Auffangen und sicher ableiten

Instandsetzung , Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen – Den Einbau einer Blitzschutzanlage fordert der Gesetzgeber in allen Bundesländern und beschreibt die Notwendigkeit zur Errichtung einer solchen derart, dass alle baulichen Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung ein Blitzeinschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauerhaft wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen sind (Landesbauordnung).

Blitzeinschläge können ganze Gebäude oder Teile davon zerstören. Auch kann ein Blitz durch elektrische Leitungen oder Rohrleitungen in das Innere eines Gebäudes eindringen und dort weitere Zerstörungen anrichten. Eine ordnungsgemäß errichtete Blitzschutzanlage rüstet ein Gebäude von innen und außen gegen Folgen von Blitzeinschlägen aus und dient dazu, mögliche Gefahren für Mensch, Eigentum, Vermögen und Umwelt abzuwenden. Ein äußerer Blitzschutz bietet Schutz vor direkten Blitzeinschlägen. Dieser kann jedoch nicht allein verhindern, dass Schäden an elektrischen Einrichtungen entstehen, wenn es zu einem Blitzeinschlag im Inneren des Gebäudes kommt. Erforderlich ist demnach zusätzlich ein innerer Blitzschutz. Dieser umfasst alle Maßnahmen des Blitzschutz-Potenzialausgleichs und schützt vor den Auswirkungen des Blitzstromes und der Blitzspannung. Eine regelmäßige Errichtung, Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen ist daher notwendig. Diese Blitzschutzmaßnahmen sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Unter vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen versteht man alle präventiven Maßnahmen, die der Verhinderung eines Brandes im Vorfeld bestimmt sind.

blitzschutz

VDE-Grundlagen – Regeln der Technik

VDE ist die Abkürzung für Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Vorschriften in diesen drei Teilgebieten werden vom VDE festgelegt und als VDE-Normen veröffentlicht. Der Verband beschäftigt sich mit der Sicherheit in der Elektrotechnik und erarbeitet anerkannte Regeln der Technik als nationale und internationale Normen, prüft und zertifiziert Geräte und Systeme. Die VDE-Bestimmungen und als Maßnahme die VDE Prüfung bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Die Anwendung dieser Bestimmungen ist grundsätzlich freiwillig. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN-Normen jedoch besteht juristisch eine sogenannte tatsächliche Rechtsvermutung dafür, dass sie fachgerecht im Sinne der „anerkannten Regeln der Technik“ erfolgen. Werden sie nicht eingehalten, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Die Blitzschutz-Normenreihe ist die DIN EN 62305 (VDE 0185-305). Wer diese Normen nicht einhält, hat rechtlich schlechte Chancen, wenn ein Schadensfall eintritt. Der folgende Beitrag enthält zwingend zu beachtende Themen über Prüfung, Wartung und Reparatur von Blitzschutzanlagen.

Prüfung von Blitzschutzanlagen

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen sollte unter Zugrundelegung der Normen und der technischen Grundsätze der DIN 0185-305-3 durchgeführt werden. Damit die Blitzschutzanlagen ihre Schutzfunktion auch erfüllen können, ist eine abgestimmte Planung der einzelnen Maßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten notwendig gewesen. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen muss gemäß DIN EN 62305-3 von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Das ist nach der Legaldefinition jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Neben dem TÜV oder die DEKRA wird die Prüfung von Blitzschutzanlagen in erster Linie von einem Sachverständigen einer Fachfirma durchgeführt.

Welchen Umfang beinhaltet die Prüfung von Blitzschutzanlagen?

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen sieht im Allgemeinen folgendermaßen aus:

  • Die Kontrolle der technischen Unterlagen: Hierbei werden die technischen Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit unter Zugrundelegung der aktuellen Normen der Technik geprüft;
  • Das Besichtigen des Blitzschutzsystems: Die Sichtprüfung umfasst insbesondere den Zustand des Gesamtsystems für den äußeren und inneren Blitzschutz sowie die Kontrolle aller Leitungen und Erdungsanschlüsse;
  • Das Messen des Blitzschutzsystems: Bei der Messung wird die Durchgängigkeit aller Verbindungen und Anschlüsse, der Übergangswiderstand zur Erdungsanlage an allen Messstellen, die Durchgängigkeit zu metallischen Versorgungsleitungen und der Gesamterdungswiderstand geprüft;
  • Die Dokumentation: Alle Ergebnisse der Prüfung von Blitzschutzanlagen sind zu dokumentieren. Dieser Prüfbericht muss insbesondere Informationen enthalten über den Namen des Prüfers, die Messergebnisse, festgestellte Auffälligkeiten an der Blitzschutzanlage und eventuell vorliegende Abweichungen zu den einzuhaltenden Normen.

Welche Arten der Prüfung von Blitzschutzanlagen gibt es?

  • Eine Prüfung der Planung ist vor dem Errichten der Blitzschutzanlage durchzuführen. Dabei muss der zum Zeitpunkt der Planung gültige Stand der Technik das gesamte Blitzschutzsystem und die Nutzung von Gebäuden normgemäß umfassen;
  • Eine baubegleitende Prüfung von Blitzschutzanlagen umfasst die fotografische Dokumentation aller später nicht mehr zugänglichen Teile der Blitzschutzanlage. Auch die technischen Unterlagen sind zu kontrollieren. Eine Abnahmeprüfung erfolgt nach Fertigstellung der Blitzschutzanlage. Dabei müssen die Nutzungsart, die technische Ausrüstung des Gebäudes und die Standortbedingungen Berücksichtigung finden. Hier werden die normgerechte Planung und die handwerkliche Ausführung geprüft;
  • Eine Wiederholungsprüfung umfasst die dauernde Wirksamkeit des Blitzschutzsystems. Auch wird hier geprüft, ob Nutzungsänderungen vorgenommen worden sind;
  • Eine Zusatzprüfung wird nur dann vorgenommen, wenn eine wesentliche Nutzungsänderung an den Gebäuden durchgeführt worden ist. Auch fällt eine solche Prüfung regelmäßig an, wenn Änderungen der baulichen Anlage erfolgt oder wenn Reparaturen nach einem gemeldeten Blitzeinschlag durchgeführt worden sind;
  • Eine Sichtprüfung wird zwischen den Wiederholungsprüfungen empfohlen. Insbesondere wird diese dann durchgeführt, wenn ein Gebäude eine erhöhte Schutzklasse und kritische Bereiche aufweist, die durch aggressive Umgebungsbedingungen beeinflusst werden können.

Welchen Zweck beinhaltet die Prüfung von Blitzschutzanlagen?

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen dient dem Zweck, sicherzustellen, dass die Blitzschutzanlage vollständig den geltenden Normen entspricht und eine einwandfreie und dauerhafte Funktion aufweist.

Wie sehen die Zeitabstände zwischen den Wiederholungsprüfungen aus?

Die Zeitabstände der Prüfung von Blitzschutzanlagen können von vielen Faktoren abhängig sein. Generell gilt, dass Blitzschutzanlagen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden sollten. Das ist vor allem deshalb wichtig, um eventuelle Mängel festzustellen und erforderliche Nachbesserungen vorzunehmen. Die Zeitabstände der Prüfung von Blitzschutzanlagen richten sich grundsätzlich nach der Schutzklasse:

  • Schutzklasse I und II: Die Sichtprüfung erfolgt einmal im Jahr, die detaillierte Prüfung alle 2 Jahre und die umfassende Prüfung kritischer Systeme einmal im Jahr;
  • Schutzklasse III und IV: Die Sichtprüfung erfolgt alle zwei Jahre, die detaillierte Prüfung alle 4 Jahre und die umfassende Prüfung kritischer Systeme einmal im Jahr.

Eine Schutzklasse ist eine Gebäudeeinstufung und gibt Auskunft über den bestehenden Gefährdungspegel des zu schützenden Objekts. Die Zeitabstände zwischen den Blitzschutzprüfungen müssen allerdings dann kürzer ausfallen, wenn Wettereinflüsse oder ein eingetretener Blitzeinschlag dies bedingen.
Explosionsgefährdete bauliche Anlagen müssen alle sechs Monate auf äußerliche Mängel überprüft und einmal im Jahr elektrisch gemessen werden.

Wartung von Blitzschutzanlage

Eine regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen ist Voraussetzung dafür, dass eine dauernde Funktionsfähigkeit der Anlage gewährleistet ist. Die Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen sind aufeinander derart abzustimmen, dass die in der Prüfung gegebenenfalls festgestellte Abweichungen von der ursprünglichen Planung Mängel darstellen, die im Rahmen einer Wartung behoben werden sollten.

Elektropruefung VDE

Welche Vorschriften gelten für die Wartung von Blitzschutzanlagen?

Die Wartung von Blitzschutzanlagen richtet sich nach DIN EN 62305-3 und muss von einer zertifizierten Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Zudem gilt besonders bei Betrieben die Beachtung der UVV.

Von welchen Faktoren ist die Häufigkeit der Wartung von Blitzschutzanlagen abhängig?

Eine Wartung von Blitzschutzanlagen ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn ein witterungs- und umgebungsbezogener Qualitätsverlust festgestellt wurde;
  • Wenn ein direkter Blitzeinschlag stattgefunden hat und dadurch mögliche Schäden zu befürchten sind;
  • In manchen Fällen wird die Häufigkeit auch von der Schutzklasse der baulichen Anlage abhängig gemacht.

Welche Maßnahmen muss eine Wartungsroutine umfassen?

Folgenden Umfang beinhaltet die Wartung von Blitzschutzanlagen:

  • Alle Leiter und Bauteile des Blitzschutzsystems müssen überprüft werden;
  • Der elektrische Durchgang von Installationen des Blitzschutzsystems müssen gemessen werden;
  • Der Erdungswiderstand der Erdungsanlage muss gemessen werden;
  • Alle Überspannungsschutzgeräte müssen einer Sichtprüfung unterzogen werden, um festzustellen, ob Beschädigungen oder Auslösungen vorliegen. Diese Sichtprüfung bezieht sich auf die Überspannungsschutzgeräte und des Informationssystems;
  • Falls erforderlich, werden Bauteile und Leitern wieder befestigt;
  • Weiterhin muss überprüft werden, ob eine unveränderte Funktionsfähigkeit der Blitzschutzanlage gewährleistet ist, nach dem Einbauten oder Änderungen an der baulichen Anlage stattgefunden haben.

Wann ist eine Wartung von Blitzschutzanlagen erforderlich?

Wenn bei einer durchgeführten Prüfung der Blitzschutzanlage Mängel festgestellt werden, sollte anschließend eine entsprechende Wartung erfolgen.
Mängel liegen etwa dann vor, wenn ein Abweichen von den geltenden Normen, eine fehlende Durchgängigkeit oder eine fortgeschrittene Korrosion der Erdungsanlage festgestellt worden ist.
Abschließend sollten alle Wartungsarbeiten dokumentiert werden.

Errichtung von Blitzschutzanlagen

Viele Hausbesitzer, die ihre Handwerksarbeiten am Haus selbst ausführen, gehen davon aus, dass dies auch am Blitzschutz reibungslos funktioniert. Das ist jedoch bei einer Anlage, die immer reibungslos funktionieren muss, um effektiven Schutz zu gewährleisten, nicht so einfach. Auch wenn der Hausbesitzer elektrotechnisch gut ausgebildet ist, muss dieser bei auftretenden Problemen in Sachen Blitzschutz inzwischen einen voll ausgebildeten Fachmann hinzuziehen. Zu groß ist das Risiko für potenzielle Personen- oder Sachschäden, wenn doch mal ein Blitz eintrifft.
Sind zum Beispiel bei einer Prüfung der Anlage Mängel festgestellt worden, sollte stets eine fachlich versierte Firma kontaktiert werden, um erforderliche Reparaturen vorzunehmen.

Weitere Leistungen der E+Service+Check GmbH sind beispielsweise:

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