Was ist die DGUV Vorschriften
Die DGUV Vorschrift 3 wurde vor 1997 als BGV A3 bezeichnet und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben.
Allgemein gilt die DGUV Vorschrift 3 für alle elektrischen und Anlangen und Betriebsmittel. Ferner umfasst sie die Sicherheit nicht elektrotechnischer Anlagen, sofern diese sich in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befinden. Die DGUV V3 Prüfung ist die Prüfungsgrundlage der Einhaltung der DGUV Vorschrift 3.
Welche Regeln gelten für die DGUV Vorschriften?
Ist zur Einhaltung der Regeln eine alternative Maßnahme vorgenommen worden, so muss diese auf Verlangen der Berufsgenossenschaft in ihrer Wirksamkeit in Sinne der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) nachgewiesen werden.
Von oberster Priorität ist, dass die Maßnahme wirkungsvoll ist, auch wenn sie dabei andere Regeln einhält als die VDE-Vorschriften. Zu beurteilen ist die Wirksamkeit einer Maßnahme zur Unfallverhütung allerdings immer nur im Einzelfall und kann nicht pauschal erfolgen. In der Nachweispflicht steht der Betrieb, der die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) einhalten muss.
Auf wen greift die Prüfung nach DGUV Vorschrift zurück?
Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) greift bei der Festlegung ihrer Regeln auf die so genannten VDE-Regeln zurück.
Sie gelten als anerkanntes Regelwerk in der Elektrotechnik. Die VDE-Bestimmungen dienen der Unfallverhütung und sind bei der DGUV V3 Prüfung als prüfungsrelevant anzuerkennen.
Was sind elektrische Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV?
Als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) werden alle Gegenstände, die entweder als Ganzes oder in ihren einzelnen Teilen zur Anwendung elektrischer Energie, sowie dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen.
Darunter fallen zum Beispiel Gegenstände der Informationstechnik oder Geräte zum Erzeugen und Leiten von elektrischer Energie. Unter die Bezeichnung „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ fallen auch Schutz- und Hilfsmittel, wenn an diese gewisse Anforderungen gestellt werden, die die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel sicher stellen sollen. Elektrische Anlagen wiederum bezeichnen den Zusammenschluss, also mehrere elektrische Betriebsmittel. Bei der DGUV V3 Prüfung wird allerdings nicht unterschieden zwischen elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen – Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) sieht dieselben Bestimmungen vor.
Für manche besondere Gefahren mag es keine zugehörige VDE-Regel geben.
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in einem sicheren Zustand befinden.
- Dieser sichere Zustand muss nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) beibehalten werden, d.h. er muss immer vorliegen.
- Elektrische Betriebsmittel und Anlagen dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie den zugrundeliegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen (z.B. Einflüsse der Umgebung).
- Aktive Teile müssen gegen direkte Berührung geschützt sein.
- Ist dies nicht möglich, sind benachbarte aktive Teile gegen direkte Berührung zu schützen.
- Bei Arbeiten an aktiven Teilen muss zunächst der spannungsfreie Zustand hergestellt werden.
- Ist dies nicht möglich, muss nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) diese Durchführung grundsätzlich ohne Lichtbogenbildung und Körperdurchströmung möglich sein.
Bei jeder DGUV V3 Prüfung sind diese Grundsätze, nach den VDE-Bestimmungen, zu beachten. Häufig können bestimmte Angaben (z.B. der „sichere“ Zustand einer elektrischen Anlage) zwar sehr allgemeingültig klingen, können von Fachpersonen allerdings gut beurteilt werden.
Welche Personen gelten als Elektrofachkraft?
Eine spezielle Ausbildung zur Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) gibt es nicht.
Deshalb gilt als Elektrofachkraft nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) jeder, der aufgrund seiner Ausbildung, Fachkenntnisse und Erfahrungen, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft durchführen kann. Ob eine Person fachlich geeignet ist, entscheidet der Einzelfall. Die DGUV V3 Prüfung umfasst verschiedenste elektrische Betriebsmittel und Anlagen, für die je nach Komplexität, verschiedene Elektrofachkräfte nötig sein könnten. In der Nachweispflicht, dass es sich bei der Prüfung des DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) tatsächlich um eine Elektrofachkraft handelt, steht der Betrieb. Dieser sollte sich also vorab bei der Beauftragung Dritter, möglichst gut absichern und Nachweise einfordern.
Als klassische Elektrofachkraft gelten beispielsweise Elektroingenieure oder Elektrotechniker. Aber auch andere Ausbildungen und mehrjährige Berufserfahrungen können als Qualifikation (EFFT) anerkannt werden.
Mängel nach DGUV
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln nach der VDE-Bestimmungen entsprechen. Geändert, errichtet und instand gehalten werden dürfen diese Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft mit entsprechenden kalibrierten Prüfgeräten. Stellt diese einen oder mehrere Mängel fest, so ist unverzüglich dafür zu sorgen, dass der Mangel behoben wird oder das elektrische Betriebsmittel so stillgelegt wird, dass davon keiner Gefahr auszugehen ist.
Die DGUV V3 Prüfung sieht durchaus vor, dass große elektrische Anlagen nicht umgehend repariert werden können. Geht von ihnen allerdings eine Gefahr aus, dürfen sie bis zur Behebung des Mangels nicht weiterverwendet werden. Dies dient dem Schutz aller Mitarbeiter im Betrieb.
Besonderheit: Arbeiten an aktiven Teilen
Von so genannten aktiven Teilen geht eine besondere Gefahr aus. Daher sind Arbeiten an aktiven Teilen bei der DGUV V3 Prüfung gesondert geregelt. Sie bezeichnen alle Teile, die unter Spannung stehen. Die DGUV Vorschrift 3 beinhaltet hierfür folgende Richtlinien:
- An aktiven Teilen darf nicht gearbeitet werden, d.h.
- der spannungsfreie Zustand muss hergestellt werden.
- Das gilt auch für sich in der Nähe befindliche aktive Teile, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind.
Kurzerhand gilt: An aktiven Teilen darf nicht gearbeitet werden. Lässt sich der spannungsfreie Zustand allerdings aus betrieblichen Gründen nicht herstellen, gilt eine Ausnahme für das Arbeiten an aktiven Teilen:
- die Gefahr der Körperdurchströmung und Lichtbogenbildung muss ausgeschlossen werden können
- dies gilt auch für die hierbei verwendeten Hilfsmittel
- die Arbeiten an aktiven Teilen dürfen nur von explizit fachmännischen Personen durchgeführt werden
Wie häufig müssen die DGUV Prüfungen stattfinden?
Die DGUV V3 Prüfung muss vom Unternehmer in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen muss grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme überprüft werden. Danach folgt die Überprüfung der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) in regelmäßigen Zeitabständen. Diese müssen so getroffen werden, dass sie entsprechend der Anfälligkeit der Maschinen und Anlagen entsprechen. Außerdem sind die Fristen so einzuhalten, dass sie Mängel möglichst frühzeitig aufdecken und gar nicht erst eine nennenswerte Unfallgefahr besteht. Für Unternehmer ist unabhängig von der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 zu empfehlen, die DGUV V3 Prüfung so häufig durchzuführen, wie möglich. Jede Maßnahme zur Unfallverhütung dient vor allem dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern. Zwischenfälle wie schwere Verletzungen von Mitarbeitern oder Beschädigung von Betriebsanlagen müssen auch im Interesse des Unternehmers immer vermieden werden.
Es ist über die DGUV V3 Prüfung ein Prüfprotokoll zu erstellen und vorzulegen. Ein Prüfprotokoll empfiehlt sich allerdings auch unabhängig davon, ob es verlangt wird oder nicht und dient der Sicherheit des Unternehmers. Wird die Prüfung der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) an einen Dienstleister vergeben, so ist das Führen eines Prüfprotokoll ohnehin ein Bestandteil der Leistung.
Werden Mängel nicht behoben und die VDE-Bestimmungen nicht eingehalten, so stellt dieser Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit dar. Geregelt ist die nicht Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) im SGB VII, Abs. 3, 5, 6 und 7.
✅ Was kostet eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei E+Service+Check GmbH?
Die Kosten für eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
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