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Betriebssicherheitsverordnung
In Deutschland regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Bereitstellung der Arbeitsmitteln durch einen Arbeitgeber und die Verwendung der Arbeitsmittel durch die Angestellten.
Zusätzlich wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Bestimmungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen dargestellt. Das Schutzkonzept der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist auf alle Gefährdungen, die von Arbeitsmitteln ausgehen, anwendbar.
Was sind die Grundbausteine des Schutzkonzeptes?
Das Schutzkonzept der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beinhaltet verschiedene Teilbereiche. Die unterschiedlichen
Anforderungen werden detailliert beschrieben. Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln muss einheitlich erfolgen.
Überwachungsbedürftige Anlagen für den Betrieb werden sicherheitstechnisch bewertet. Als einheitlicher Sicherheitsmaßstab gilt der aktuelle Stand der Technik. Es werden geeignete Prüfungen und Schutzmaßnahmen angewendet.
Für die Beschaffenheit der Arbeitsmitteln gibt es Mindestanforderungen. Für einige Geräte wie beispielsweise Aufzüge oder Druckgeräte stehen andere Regelungen wie die Druckgeräterichtlinie oder Aufzugsrichtlinie zur Verfügung.
Welche Anlagen sind überwachungsbedürftig?
Von einigen Anlagen gehen spezifische Gefährdungen aus wie beispielsweise Explosion, Druck, Brand oder Absturz.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden sie als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden die besonderen Vorschriften nach Abschnitt 2 und nach Abschnitt 3 erklärt.
Vor der Inbetriebnahme wird die Prüfung, die von einer Fachkraft durchgeführt werden muss, exakt beschrieben.
Folgende Anlagen sind überwachungsbedürftig:
- Aufzugsanlagen
- Dampfkesselanlagen
- Druckbehälteranlagen
- Füllanlagen
- Lageranlagen
- Anlagen in einem explosionsgefährdeten Bereich
- Lageranlagen
- Tankstellen
- Feuerlöscher
- Entleerstellen
Die Prüfung vor der Inbetriebnahme und die wiederkehrende Prüfung müssen von einer zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt werden.
Was sind die Aufgaben der zugelassenen Überwachungsstellen?
Auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden die vorgeschriebenen und gegebenenfalls behördlich angeordneten
Prüfungen an Anlagen, die eine Überwachung benötigen, durchgeführt. Wir, von der Firma E+Service+Check GmbH, zählen zu den zugelassenen
Überwachungsstellen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und erledigen alle erforderlichen Aufgaben.
Wir erstellen ein Gutachten für die jeweilige überwachungsbedürftige Anlagen. Vor der Überprüfung muss bei einer zuständigen Behörde eine Erlaubnis eingereicht werden.
Unsere Firma erledigt auch die Prüfungen vor der Inbetriebnahme einer überwachungsbedürftigen Anlage.
Wir besitzen auch das Know-How, um wiederkehrende Prüfungen bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen durchzuführen.
Falls Sie unsere Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen auch behilflich, die genaue Prüffrist festzulegen.
Mängel, die Angestellte und Dritte gefährden können, müssen bei der entsprechenden Behörde deklariert werden. Wir unterstützen den Betreiber einer Anlage beim Beheben dieser Mängel. Bei einem Schadensfall oder einem Unfall führen wir eine sicherheitstechnische Beurteilung durch.
Welche Benennung und Befugnis besitzen zugelassene Überwachungsstellen?
Die Eignung und Kompetenz einer zugelassenen Überwachungsstellen muss durch die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) bestätigt werden.
Diese Eignung sollte in mindestens einem der Anwendungsbereiche wie Explosionsschutzanlagen, Druckgeräte oder Aufzuganlagen nachgewiesen werden.
Die ZLS beschreibt klare Richtlinien über die verschiedenen Anforderungen an eine zugelassene Überwachungsstelle. Die Vorschriften sind einzuhalten. Die zugelassene Überwachungsstelle muss in der jeweiligen Landesbehörde eines Bundeslandes genannt werden.
Außer für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wird die Benennung von der ZLS übernommen. Die Bundesländer haben für das Benennungsverfahren eine entsprechende Verordnung erlassen.
Welche Änderungen sind in der Novellierung 2015 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthalten?
Mithilfe der Novellierung soll erreicht werden, dass die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vereinfacht werden.
Die Rechtssicherheit wird optimiert und der Schutz von Angestellten verbessert.
Es erfolgte eine Entfernung der Doppelregelungen und eine Formulierung von konkreten Prüfvorschriften.
Was sind die wichtigen Änderungen?
Überwachungsbedürftige Anlagen werden in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. In den Anhängen 2 und 3 sind die Prüfvorschriften konkret dargestellt.
Für alle Aufzugsanlagen gilt eine zweijährige Prüffrist. Zukünftig werden die materiellen Anforderungen zum Explosions- und Brandschutz in der Gefahrstoffverordnung dargestellt.
Ihr Unternehmen braucht unsere Hilfe bei der Überprüfung Ihrer Anlagen?
Damit Sie Ihren Anlagen auch weiterhin in Betrieb nehmen können, ist eine Prüfung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben.
Auch vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung durchgeführt werden. Verlassen Sie sich auf unser Know-How und Fachwissen.
Wir, von der Firma E+Service+Check GmbH, sind ein Team von ausgebildeten Fachkräften, die eine Überprüfung Ihrer Anlagen
exakt nach den gesetzlichen Vorgaben durchführen. Wir arbeiten kompetent und zuverlässig und liefern Ihnen einen detaillierten Prüfbericht, den Sie bei der entsprechenden Behörde vorlegen können.
Falls wir bei der Überprüfung Mängel entdecken, sind Sie dazu verpflichtet, die Anlage sofort abzuschalten und nicht mehr weiter zu benutzen.
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Angestellten vor Risiken durch fehlerhafte Anlagen schützen. Wir beraten Sie gerne, welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Fachwissen. Wir arbeiten mit den neuesten technischen Methoden, um Ihnen bei der Überprüfung exakte Ergebnisse liefern zu können. Haben Sie noch zusätzliche Fragen? Sie möchten einen Termin für eine Überprüfung vereinbaren ? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Gerne laden wir Sie zu einer unverbindlichen Beratung ein.
✅ Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen, …
✅ Was kostet eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei E+Service+Check GmbH?
Die Kosten für eine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel variieren je nach Anzahl pro Standort. Unsere Preisstaffelung beginnt bei 2,80€ pro Betriebsmittel und 12,00€ pro Stromkreis. Falls Sie noch Fragen zu den Preisen haben, oder ein Angebot wünschen können Sie uns hier kontaktieren, oder Sie rufen unsere Kundenberater unter: Tel. 034462-6962-0 an.
✅ Warum sollte ich E+Service+Check GmbH beauftragen und nicht einen anderen Anbieter?
Ganz einfach. Weil Sie hier das beste Preis / Leistungsverhältnis bekommen. Unsere Vorteile gegenüber der Konkurrenz:
- umfassende Dokumentation
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- Kundenportal (Papierlose Dokumentation)
- Zertifiziert für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DIN EN ISO 9001:2015
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✅ Prüft E+Service+Check GmbH ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auch in meiner Nähe?
Ja, mit über 320 Mitarbeitern und 5000 Kunden betreiben wir ein flächendeckendes Netz über Deutschland. Egal wo und wie viele Betriebsmittel Sie haben, für uns ist kein Auftrag zu klein, oder zu groß. Wir prüfen aktuell monatlich über 500.000 Betriebsmittel und Anlagen. Hier können Sie mit uns in Kontakt treten.