Inhaltsverzeichis zum Thema: Fachkraft für Arbeitssicherheit
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit basiert aus dem Zusammenwirken mehrerer Rechtsnormen. Diese sind zum einen das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2).
Aus dem Arbeitsschutzgesetz erwächst die Verpflichtung für den Arbeitgeber, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen. Damit dieser Arbeitsschutz gewährleistet wird, werden durch das Gesetz Maßnahmen festgelegt, durch die Unfälle und Gesundheitsgefahren, die aus der Arbeit resultieren, verhütet werden sollen.
Konkretere Vorschriften zum Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften gehen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz hervor. Diese Norm verpflichtet den Unternehmer, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Außerdem müssen diese mit bestimmten Aufgaben der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit betraut werden. Die Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes geht aus der DGUV V2 hervor. Die DGUV V2 definiert die Bestellung, die Anforderungen und die Aufgabenfelder von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Welche Aufgabe hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb?
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV V2 festgelegt. Aus den konkretisierenden Bestimmungen der DGUV V2 ergibt sich, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber, gemeinsam mit dem Betriebsarzt, bei den Fragen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb zu unterstützen hat. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann aus dem Betrieb rekrutiert werden, es kann aber auch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden. Aus dem Zusammenspiel dieser Normen ergibt sich das nachfolgende Aufgabenprofil:
Die Betriebsanlagen und die technischen Betriebsmittel werden durch die Fachkraft einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Arbeitsmittel erstmalig eingesetzt werden, oder wenn neue Arbeitsverfahren in die betriebliche Praxis eingeführt werden. Aus der Einführung neuer Arbeitsverfahren, kann auch die Notwendigkeit entstehen, neue Unterweisungen für die Beschäftigten durchzuführen.
Außerdem achtet die Fachkraft für Arbeitssicherheit darauf, dass die im Betrieb vorhandenen Körperschutzmittel eingesetzt werden. Unter Körperschutzmittel sind die Arbeitsmittel zu verstehen, die dem gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit dienen. Hierzu zählen z.B Schutzhelme, Ohrenschützer oder Schutzhandschuhe. Bei diesem Aspekt ihrer Tätigkeit gehört es auch zur Aufgabenstellung, einen Beitrag für die Akzeptanz dieser Mittel zu leisten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die Beschäftigten diese Mittel im betrieblichen Alltag häufig eher ungern benutzen. Sollten Personen im Betrieb ohne die vorgeschriebene Schutzkleidung angetroffen werden, sind diese durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf den Missstand hinzuweisen. Der Unternehmer ist hier auch, durch einen schriftlichen Bericht, in Kenntnis zu setzen.
Auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Umsetzung des Arbeitsschutzes zu kontrollieren. Um dieser Aufgabe nachzukommen, sind regelmäßige Betriebsbegehungen durchzuführen.
Sollten bei diesen Begehungen Mängel festgestellt werden, so ist der Unternehmer hierüber zu informieren. Hierzu ergänzend, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, Maßnahmen vorzuschlagen, durch die diese Mängel beseitigt werden können. Es sollte zusätzlich auf die im Betrieb verantwortlichen Personen eingewirkt werden, damit diese Maßnahmen auch in die Praxis umgesetzt werden.
Sollten im Betrieb Arbeitsunfälle auftreten, so hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, diese zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen als Grundlage für die Durchführung von Maßnahmen herangezogen werden, durch die das Risiko für einen Arbeitsunfall zukünftig ausgeschaltet werden kann. Diese Aufgabe ist nicht nur auf Arbeitsunfälle begrenzt, sondern greift auch bei Berufskrankheiten und bei beruflich bedingten Erkrankungen.
Die Sicherheitsfachkraft hat auch die Aufgabe die Mitarbeiter des Unternehmens über die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu informieren. Im Zuge dessen, sollte durch betriebliche Schulungen und im Rahmen von betrieblichen Unterweisungen dafür Sorge getragen werden, dass die Beschäftigten sich der Gefahren im Betrieb bewusst werden und sich dann eigenverantwortlich an die Anforderungen des Arbeitsschutzes halten. Die Sicherheitsfachkraft ist außerdem in die Schulung der Sicherheitsbeauftragten involviert.
Aus §5 der DGUV V2 ergibt sich die weitere Aufgabe für die Fachkraft für Arbeitssicherheit, gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem Unternehmer regelmäßig einen schriftlichen Bericht zu erstellen hat. Durch die regelmäßig erstellten Berichte entsteht für den Unternehmer die Möglichkeit, die Entwicklung des Arbeitsschutzes in seinem Betrieb zu beurteilen und nachzuvollziehen.
Welche Voraussetzungen muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen?
Die Anforderungen an eine Fachkraft ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV V2. Hieraus resultiert auch die grundsätzliche Verpflichtung für den Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Aufgabe kann durch den Unternehmer, einen Mitarbeiter, aber auch durch eine externe Fachkraft ausgeübt werden. Die auf Basis der DGUV V2 erforderliche Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Es muss die Berechtigung vorliegen, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Alternativ können auch Bachelor- oder Masterabschlüsse aus dem Bereich der Ingenieurwissenschaften oder erfolgreich absolvierte Prüfungen als Techniker oder
Meister ausreichend sein, um die nach DGUV V2 geforderten Voraussetzungen zu erfüllen. In Ausnahmefällen können, wenn die Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers oder der Arbeitsschutzbehörde vorliegen, meisterähnliche Tätigkeiten und hiermit vergleichbare Tätigkeiten in Berufen, die nicht im technischen Bereich angesiedelt sind, anerkannt werden. - Nach erfolgter Qualifikation muss eine mindestens zweijährige Tätigkeit in diesem Bereich nachgewiesen werden.
- Zusätzlich muss ein Lehrgang erfolgreich abgeschlossen worden sein, durch den die sicherheitstechnische Fachkunde erworben wurde. Dieser Lehrgang muss durch den Unfallversicherungsträger oder durch einen entsprechend anerkannten Veranstalter durchgeführt worden sein.
Die Anforderungen, die die DGUV V2 an die Qualifikation einer Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet, sind sehr umfangreich. Vor diesem Hintergrund kann es für viele Arbeitnehmer sinnvoll sein, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, indem eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen wird.
Welche Vorteile bietet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Verantwortung für die Erfüllung der Vorgaben aus der DGUV V2 liegt beim Unternehmer. Um hier die teilweise komplizierten Vorgaben zu erfüllen, kann es sinnvoll sein, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch zu nehmen. Gerade bei kleineren Unternehmen sind die vorgegebenen Einsatzzeiten sehr gering, sodass es rentabel sein könnte, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu nutzen. Für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit fallen keine Kosten für Aus- und Weiterbildung an. Ergänzend hat der Unternehmer den Vorteil, durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eine gut ausgebildete und erfahrene Fachkraft in Anspruch nehmen zu können. Die eingesetzten Sicherheitsfachkräfte sind in verschiedenen Unternehmen tätig, was dafür sorgt, dass sie über weitreichende Erfahrung in verschiedensten Bereichen verfügen. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die sicherheitstechnische Betreuung häufig mit hochpreisigen Messinstrumenten durchgeführt wird. Diese Investitionen entfallen, wenn eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt wird. Zusätzlich ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit vom Bedarf einsetzbar.
Resümee
Die Anforderungen, die die DGUV V2 an die Unternehmen, bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung richtet, sind sehr umfangreich. Für die betriebliche Sicherheit und damit für den sicheren betrieblichen Ablauf bietet diese Norm aber eine große Chance. Gerade für kleinere Unternehmen kann es die sinnvollste Lösung sein, dieser Verpflichtung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzukommen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt für den Unternehmer mit Sicherheit die wirtschaftlichste Lösung dar.
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